Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar.

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04.08.2023 08:05
#176 Remonstration
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Guten Morgen,

kurz zu mir ich bin 29 bin in Kuba geboren lebe aber schon 21 Jahre in Deutschland. Ich habe meine Jugendliebe auf Kuba im Dezember 23 geheiratet. Meine Frage ist, ich habe ihn schon 4 mal eingeladen 3 mal als wir nicht verheiratet waren und jetzt gestern haben wir die erneute Ablehnung als verheiratete erhalten. Grund möglicher Immigrant. Ich wollte ein Remonstrationsschreiben aufsetzen die letzten Male hat es nichts genützt 😭 ich wollte wissen ob einer mir helfen könnte indem er mir dessen Schreiben zur Verfügung stellt was schonmal geklappt hat. Vielen Dank 😊


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04.08.2023 08:27
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#177 RE: Remonstration
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Luz
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Geht es hier auch wieder nur um den Sprachkurs? Wenn ihr schon verheiratet seid, könnte deine Jugendliebe doch relativ einfach ein Ehegatenvisum zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis beantragen


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04.08.2023 08:52
#178 RE: Remonstration
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Yessicape im Beitrag #176

Meine Frage ist, ich habe ihn schon 4 mal eingeladen 3 mal als wir nicht verheiratet waren und jetzt gestern haben wir die erneute Ablehnung als verheiratete erhalten. Grund möglicher Immigrant.


Da wirste wohl 100 x Remonstrieren können, der Grund ist nicht von der Hand zuweisen und bleibt wohl auch.

Oder Du findest einen Grund dafür das er seine Frau ( also Dich) nur drei Monate sehen will und dann wieder zurückkehrt. Und den wird Dir keiner glauben, ausser Du bist todkrank und stirbst bald, was ich nicht hoffen will.
Das Familienvisum ist das einzige was klappen wird. Es zwingt ihn dann aber auch keiner damit für immer hierzubleiben😎

Fuck you Putin

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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04.08.2023 14:03
#179 RE: Remonstration
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Klar, die unterstellen, dass Deine Jugendliebe den Sprachkurs umgehen will. Schwierige Problematik. Kennst Du in Deiner kubanischen Verwandtschaft niemanden, der in Spanien lebt und die Einladung übernehmen könnte?


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07.08.2023 13:15
#180 RE: Remonstration
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Ich habe in Cuba eine Ehefrau und einen Sohn der jetzt 1Jahr alt wird,ich bin gerade eine deutsche Geburtsurkunde am beantragen, ich will meine Familie für drei Monate zum Besuch nach Deutschland holen, sie hat ein Haus in Cuba und noch eine 10 jährige Tochter die aber in Cuba bleibt bei der Oma ,wie gehe ich am besten vor?


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07.08.2023 13:42
#181 RE: Remonstration
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@Andreas Reihs :

Jedenfalls braucht Dein Sohn eine deutsche Namenserklärung und einen deutschen Reisepass, gibt‘s bei der deutschen Botschaft in Havanna, sofern alle Voraussetzungen (gem. Merkblatt, z.B. Vaterschaftsanerkennung etc.) erfüllt sind. Eine deutsche Geburtsurkunde braucht es meiner Erinnerung nach nicht unbedingt, es reicht die kubanische (mit Legalisation und beglaubigter Übersetzung?).

Für die Reisepläne Deiner Familie gibt es zwei Optionen, die in sich etwas widersprüchlich sind … . Du musst Dir also gut überlegen, was Du kommunizieren willst, entweder ganz klar entschlossene Rückkehrbereitschaft oder ganz klar entschlossene „Auswanderung“.

1. Option:
90 Tage Schengen Touristenvisum für Deine Frau. Bewilligung ist Ermessensentscheidung der Botschaft, insbesondere abhängig von deren subjektiver Einschätzung der Rückkehrbereitschaft. Wahrscheinlich schwierig zu erreichen bei Verheirateten mit gemeinsamem Kind.

2. Option:
Dein Sohn (als Deutscher nach Erhalt seines deutschen Reisepasses) beschließt (vertreten durch die Eltern), in Deutschland dauerhaft leben zu wollen.
Er hat dann einen grundgesetzlichen Anspruch (keinerlei Ermessensentscheidung/Goodwill der Botschaft erforderlich!) darauf, dass seine Mutter in Deutschland bei ihm leben darf (und übrigens wiederum dann auch die 10-jährige Tochter bei ihrer Mutter in Deutschland). Keine Sprachkenntnisse erforderlich als Visum-Voraussetzung. Einreise per Familienzusammenführung-Visum, dann innerhalb von drei Wochen Beantragung eines Aufenthalttitels bei der Ausländerbehörde.

——————————


Ach, wie schnell ist nichts getan ...😉

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07.08.2023 13:44
avatar  Luz
#182 RE: Remonstration
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Luz
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Zitat von Andreas Reihs im Beitrag #180
Ich habe in Cuba eine Ehefrau und einen Sohn der jetzt 1Jahr alt wird,ich bin gerade eine deutsche Geburtsurkunde am beantragen, ich will meine Familie für drei Monate zum Besuch nach Deutschland holen, sie hat ein Haus in Cuba und noch eine 10 jährige Tochter die aber in Cuba bleibt bei der Oma ,wie gehe ich am besten vor?


Sobald dein Sohn einen deutschen Pass hat, dürfte es keine Probleme mehr geben. Weil dem Sohn der Besuch beider Elternteile nicht verwehrt werden darf.
Die einzige Frage, die der Mutter meiner Tochter bei der Visumbeantragung gestellt wird ist die, ob wir verheiratet seien. Sind wir aber nicht. Da könnte bei dir die Crux liegen.


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07.08.2023 13:51
#183 RE: Remonstration
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Dankefür die Antwort mein Sohn ist in Cuba geboren ich hoffe mit der Nachbeurkundung in Deutschland, das er auch einen deutschen Pass bekommt ,und es,ausreichend ist wenn ein Ellterteil Deutscher ist


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07.08.2023 13:54
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#184 RE: Remonstration
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Luz
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Zitat von CarpeDiem im Beitrag #181
@Andreas Reihs :

2. Option:
Dein Sohn (als Deutscher nach Erhalt seines deutschen Reisepasses) beschließt (vertreten durch die Eltern), in Deutschland dauerhaft leben zu wollen.
Er hat dann einen grundgesetzlichen Anspruch (keinerlei Ermessensentscheidung/Goodwill der Botschaft erforderlich!) darauf, dass seine Mutter in Deutschland bei ihm leben darf (und übrigens wiederum dann auch die 10-jährige Tochter bei ihrer Mutter in Deutschland). Keine Sprachkenntnisse erforderlich als Visum-Voraussetzung. Einreise per Familienzusammenführung-Visum, dann innerhalb von drei Wochen Beantragung eines Aufenthalttitels bei der Ausländerbehörde.


(Leider) aber doch eine Sprachprüfung notwendig. Habe ich gerade durch. Der zuständige Sachbearbeiter bei der AB stellt sich quer und will eine A1 Prüfung von der Mutter. Ich müsste jetzt einen Rechtsanwalt einschalten, schrecke aber davor zurück, da ich im Grunde eigentlich seiner Meinung bin. Bei dem Grad der Unbeholfenheit einer Kubanerin ohne jegliche Sprachkenntnisse in einer deutschen Großstadt verschlägt es mir tatsächlich manchmal die Sprache


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07.08.2023 19:12
#185 RE: Remonstration
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@Luz:

Definitiv braucht eine kubanische Mutter keine Deutschkenntnisse als zwingende Voraussetzung nachzuweisen, wenn sie zu ihrem deutschen und in Deutschland wohnenden minderjährigen Kind nach Deutschland per Familienzusammenführungs-Visum einreisen möchte. Da irrt sich Deine Ausländerbehörde und verwechselt das mit dem Ehegattennachzug.

Ich schreibe hier nicht vom Ehegatten-Nachzug (da braucht es den Deutschkenntnis-Nachweis), sondern vom Nachzug zum minderjährigen deutschen und in Deutschland wohnenden Kind.

——————————


Ach, wie schnell ist nichts getan ...😉

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07.08.2023 19:20 (zuletzt bearbeitet: 07.08.2023 19:20)
#186 RE: Remonstration
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Rey/Reina del Foro

Zitat von CarpeDiem im Beitrag #185

Definitiv braucht eine kubanische Mutter keine Deutschkenntnisse als zwingende Voraussetzung nachzuweisen, wenn sie zu ihrem deutschen und in Deutschland wohnenden minderjährigen Kind nach Deutschland per Familienzusammenführungs-Visum einreisen möchte. Da irrt sich Deine Ausländerbehörde und verwechselt das mit dem Ehegattennachzug.




Wenn ich es richtig verstanden habe, sind Mutter und Kind in Cu und nicht das Kind in D....

Fuck you Putin

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07.08.2023 19:28
#187 RE: Remonstration
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Das Kind ist in Cuba und wird im Oktober 1 Jahr alt,sie will garnicht in Deutschland bleiben ,sondern nur mal für drei Monate nach Deutschland zu Besuch kommen ,dann kann ich einmal in Jahr nach Cuba und Sie kann einmal im Jahr mit meinem Sohn für drei Monate nach Deutschland, das ist eigentlich mein Plan


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07.08.2023 19:30
avatar  Luz
#188 RE: Remonstration
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Luz
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Zitat von CarpeDiem im Beitrag #185
@Luz:

Definitiv braucht eine kubanische Mutter keine Deutschkenntnisse als zwingende Voraussetzung nachzuweisen, wenn sie zu ihrem deutschen und in Deutschland wohnenden minderjährigen Kind nach Deutschland per Familienzusammenführungs-Visum einreisen möchte. Da irrt sich Deine Ausländerbehörde und verwechselt das mit dem Ehegattennachzug.

Ich schreibe hier nicht vom Ehegatten-Nachzug (da braucht es den Deutschkenntnis-Nachweis), sondern vom Nachzug zum minderjährigen deutschen und in Deutschland wohnenden Kind.


Na ja. Meine Ausländerbehörde ist ja die Berliner und die wissen in der Regel schon, was und warum sie etwas schreiben und sei es nur um einen Antrag unnütz in die Länge zu ziehen. An anderer Stelle hatte ich den Schriftverkehr schon mal eingestellt. Sie verlangen definitiv den A1 Nachweis von der Mutter, ob es nun rechtens ist oder nicht. Das müsste dann ein Gericht entscheiden.
Einfacher wäre es jedenfalls der Form halber diesen Kurs und die Prüfung zu machen


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07.08.2023 19:39
avatar  Fulano
#189 RE: Remonstration
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CarpeDiem und Falko haben genau Recht! Es geht um den Nachzug zum in Deutschland lebenden minderjährigen Kind. Der Fall ist wohl seltener. Ich war seinerzeit nach Abbruch unserer Zelte gezwungen vorab alleine mit meinem Kind nach Deutschland zu reisen, hier anzumelden, am selben Tag zur ABH. Dort wurde direkt mit der Botschaft kommuniziert und meine Frau konnte sofort ihr Visum empfangen. Andersherum wäre es ein Spiessrutenlauf geworden. Die Crux liegt genau darin, das bei dieser Konstellation sofort von mangelnder Rückkehrbereitschaft ausgegangen wird. Führt zu dem wirren Ergebnis das die verheiratete Frau mit dem nicht in D lebendem deutschen Kind bei der Botschaft kein Visa erhält, kenne persönlich 2 dieser Fälle.
Und da bin ich dann schon etwas bei @Mayer, während gefühlt das halbe Morgenland hier illegal einreist und ruckzuck legalisiert wird, macht man es deutschen Bürgern bzw. den ausländischen Familien ungleich schwer


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07.08.2023 19:40 (zuletzt bearbeitet: 07.08.2023 19:41)
#190 RE: Remonstration
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Andreas Reihs im Beitrag #187
Das Kind ist in Cuba und wird im Oktober 1 Jahr alt,sie will garnicht in Deutschland bleiben ,sondern nur mal für drei Monate nach Deutschland zu Besuch kommen ,dann kann ich einmal in Jahr nach Cuba und Sie kann einmal im Jahr mit meinem Sohn für drei Monate nach Deutschland, das ist eigentlich mein Plan


Da bin ich mal gespannt ob das klappt. Unter " normalen" Umständen würde ich Deinem Vorhaben 0 Chancen geben.
Umgehung des Sprachtests.

Wie es aber mit deutschem Pass für das Kind aussieht, weiss ich nicht.

Halt uns bitte auf dem laufenden.

Fuck you Putin

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07.08.2023 19:57
#191 RE: Remonstration
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Also sehen meine Chancen schlecht,aber ich will mein Kind unbedingt auch mal in Deutschland haben ,außerdem hat meine Frau noch eine schulpflichtige Tochter und auch ein Haus ,spielt das keine Rolle?


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07.08.2023 20:04
#192 RE: Remonstration
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Rey/Reina del Foro

Glaube ich nicht, da die Tochter später ja auch nachgeholt werden kann.

Wenn das mit dem D Pass nicht klappt, mach das Familienzusammenführungs Visa. Dann muss die Mutter zwar den A1 Test machen, bekommt dann aber ein 2-3 Jahre Aufenthaltstitel.
Sie wird dann aber nicht gezwungen dauerhaft in D zu bleiben😎
Und ihr erspart euch das andauernde Einladungsprozedere.

Fuck you Putin

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07.08.2023 20:05
avatar  Fulano
#193 RE: Remonstration
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@Andreas Reihe
Ich bezweifle das Du in diesem Jahr noch einen deutschen Pass für dein Kind bekommst. Erste Frage, stehst Du bereits in der kubanischen Geburtsurkunde, wenn ja in der richtigen Form (es gibt dort einen Passus mit ambos Padre), wenn der nicht formell so drinsteht ersteinmal zwecks richtiger Geburtsurkunde zum Registro Civil (in deinem Fall in Cardenas). Diese Urkunde muss dann nach Havanna, von MINREX und MINJUS beglaubigt werden, das geht i.d. Regel nur unter Beteiligung der Juridicia International. Danach müssen diese Pamphlete bei ESTI ins Deutsche übersetzt werden und bei der deutschen Botschaft eingereicht. Diese kümmert sich dann um die Ausstellung eines Passes unter Beteiligung eines deutschen Standesamtes (Früher bei Auslandsdeutschen zentral über Berlin). Dieses Prozedere war schon damal zeitaufwendig und kostenintensiv, den Zeitfaktor würde ich in der jetzigen Situation drüben mit min. 6 Monaten beziffern, wenn alles läuft.
In Deutschland bzw. bei hiesigen Behörden kannst Du so lange garnichts selber veranlassen. Der Weg über die deutsche Botschaft ist zwingend.


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07.08.2023 20:18
#194 RE: Remonstration
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Es ist alles in Ordnung mit der Geburtsurkunde, sie ist bereits bei Minirex in Havanna zur Legalisation ich bin als Vater eingetragen und war auch schon in Deutschland auf den Standesamt und habe meine Papiere und den Reisepass meiner Frau schon vorgelegt, die anderen Dokumente sind auf den Rückweg,was auch 4 Monate gedauert hat,und müssten nächste Woche legalisiert zurück kommen ,die müssen übersetzt werden und dann von der deutschen Botschaft abgesegnet werden,dafür fliege ich demnächst nach Cuba, mit diesen Dokumente bekomme ich die Nachberurkundung, auf dem deutschen Standesamt, und ich hoffe das uns das hilft ein Visum zu bekommen, meine Ehe ist ebenfalls in Deutschland korrekt eingetragen


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07.08.2023 20:28
avatar  Fulano
#195 RE: Remonstration
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Dann hast Du alles richtig gemacht und bist schon sehr weit gekommen! Wenn Du dann vielleicht bei einer Visabeantragung noch selber drüben dabei sein kannst sollte das evtl. mit der richtigen Begründung klappen. Viel Glück


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08.08.2023 02:16
#196 RE: Remonstration
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Wir waren vor wenigen Jahren in sehr ähnlicher Situation, allerdings unverheiratet. Was wir damals lernen mussten: während Ihr auf den berechtigterweise beantragten deutschen Reisepass für Euer Kind wartet, könnt Ihr keinesfalls für das Kind ein 90 Tage-Touristenvisum für den Schengen-Raum erhalten, denn es ist ja deutsch.
Während der Wartezeit auf seinen Reisepass kann es leider gar nicht nach Deutschland einreisen. Als Deutscher gibt‘s kein Schengen-Visum, und als Deutscher darf man nicht ohne dt. Reisepass einreisen.

Zum Thema Sprachzertifikat vermute ich außerdem also, Ihr habt ein Ehegatten-FZF-Visum für die Mutter beantragt und nicht den Nachzug zum deutschen Kind?!
Ehegatten-FZF erfordert natürlich den Sprachnachweis. Vermutlich argumentiert die Berliner Ausländerbehörde, es handele sich gleichzeitig um Ehegattennachzug und Nachzug zum deutschen Kind. Bei geschickter Antragsstellung könnte die AB ohne Sprachnachweis der Mutter zwar eine Ehegatten-FZF verweigern, nicht aber die FZF zu ihrem deutschen Kind. No es facil … . Pero tampoco dificil! Die ganze Bürokratie kostet halt ärgerlich viel Zeit, Geld und Nerven.

——————————


Ach, wie schnell ist nichts getan ...😉

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08.08.2023 03:07
#197 RE: Remonstration
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Danke, gut zu wissen ,aber ich wollte für mein Kind erstmal eine deutsche Nachbeurkundung für ein deutsche Geburtsurkunde beantragen


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08.08.2023 14:07
#198 RE: Remonstration
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Andreas Reihs, wenn alles geklappt hat, was ich für Dich/Euch hoffe, schreibt doch hier mal exakt die Schritte über den gesamten Verlauf auf - so lange es noch frisch ist. :) Das würde bestimmt anderen helfen, die in einer ähnlichen Situation sind. Und dann müssten nicht die alten Forumshasen aus ihrer Erinnerung wie es vor fünf, zehn, hundert Jahren gelaufen ist. Ich weiß beispielsweise auch nicht mehr exakt, wie es mit der Ausstellung der deutschen Pässe für meine Kinder war und welche Unterlagen wir vorlegen musste. Habe nur in Erinnerung, dass es schnell ging und problemlos war. Aber wir waren verheiratet und ich stand so auch automatisch auf der kubanischen Geburtsurkunde, auf der je sogar die jeweiligen Großeltern festgehalten sind. Also meine Bitte: exakte Reihenfolge und benötigte Dokumente. Danke.


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08.08.2023 14:19
#199 RE: Remonstration
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Werde ich machen, bei mir ist es übrigens genauso, ich h bin korrekt eingetragen im Cubanischen Register,ich habe in Matanzas in langer Hose 5 Std in glühender Hitze vor der Klinik gestanden um meine Unterschrift für die Vaterschaft zu machen später musste ich nochmal dahin um beim Notar alles einzutragen, also die Mühlen mahlen sehr langsam in Cuba und i h hoffe das ich es noch dieses Jahr schaffe alle Dokumente für meinen Sohn vollständig zu bekommen damit ich endlich schon wenigstens mal eine deutsche Geburtsurkunde bekomme


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08.08.2023 14:36
#200 RE: Remonstration
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Forums-Senator/in

Zitat von Andreas Reihs im Beitrag #199
in langer Hose 5 Std in glühender Hitze vor der Klinik gestanden

Ja, jetzt kommen Erinnerungen. Ich hatte ne Khakihose, wo man die Beine abmachen kann, an. Die staunten nicht schlecht, als ich die kurze in eine lange Hose verwandelte und damit in das "Heilige" des Krankenhauses durfte. Und dann stand ich mit nem Wisch mit Stempel, den mir der Pförtner gegeben hatte, so lange dumm rum und nervte alle, die nen weißen Kittel anhatten, bis sie den Yuma endlich loswerden wollten und ich bekam in einem Kämmerchen die Papiere ausgestellt. Später gab es dann eine "richtige" kubanische Geburtsurkunde mit Gebührenmarke. Die wird hier in Deutschland problemlos von allen Behörden anerkannt.


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