Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar.

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14.07.2023 13:19
#151 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar.
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Rey/Reina del Foro

Es gäbe ja noch eine andere Möglichkeit:
Das Visa wird ja von einer Landesvertretung ausgestellt wo man den ersten Wohnsitz hat.
Dafür muss man aber in der Nähe eines anderen Schengen Staates wohnen. Den Staat wechseln und dann über deren Vertretung das Visa beantragen. Kann natürlich leicht reden, wohnen 15 km von Lu, 30 Km von F und 100 km von B entfernt...

Fuck you Putin

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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14.07.2023 18:18
#152 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar.
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super Mitglied

Kommt doch auf die Visumkategorie an.
Hier eines der eher seltenen Urteile auf Erteilung eines Visum zum Ehegattennachzug.
Der Ehemann war 55 Jahre, die Ehegattin 22 Jahre, also eher der Standard als die Ausnahme.
Von daher hat das Gericht die hohen moralischen Ansprüche der in der Habana Botschaft arbeitenden Sittenapostel wohl auch nicht teilen wollen.
Leider steht in dem Urteil nichts zu dem schwachsinnigen Sprachtest .

https://gesetze.berlin.de/perma?d=JURE140019702

In einer kranken Gesellschaft hält man die Gesunden für verrückt (Erich Fromm)

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14.07.2023 19:00 (zuletzt bearbeitet: 14.07.2023 19:04)
#153 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar.
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Forenliebhaber/in

@MaierLansky:

Aus Sicht des Konsulates ist‘s sehr schematisch im Entscheidungsprozess , und so richtig viel Ermessensspielraum dürften die Entscheider dort gar nicht haben:

1.)
Touri-Visum (Kategorie C) gibt‘s nur, sofern Rückkehrbereitschaft aus Sicht des Konsulates wirklich überwiegend wahrscheinlich.
Eher nicht wahrscheinlich bei Euch, weil verheiratet. Denn Deine Frau könnte ja in Deutschland bleiben wollen und bei Dir als deutschem Ehemann dauerhaft leben wollen.
Warum soll also ihre Rückkehrbereitschaft überwiegend wahrscheinlich sein?

2.)
Für Verheiratete gibt‘s die Ehegatten-Familienzusammenführung (Kategorie D). Dieses Visum setzt zwingend (!) nachweisbare Deutschkenntnisse voraus (min. A1). Bei diesem Antrag wird sie um‘s Deutschlernen nicht drumrum kommen, als echte Herausforderung aber zu bewältigen. Dann aber gibt‘s meines Wissens einen grundgesetzlichen Rechtsanspruch auf dieses Visum (sofern keine Scheinehe unterstellt werden kann und auch alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere in Dtl. anerkannte Heiratsnachweise etc.)!

3.)
Visum (Kategorie D, max. 1 Jahr) wg. Deutsch-Intensivkurs hattest Du ja schon anderweitig 😉 mal versucht und somit bereits eigene Erfahrungen gesammelt. Berufliche Gründe zum Deutschlernen dürfte sie nicht glaubhaft machen können (wg. 3.)? Oder hätte sie einen in Dtl. wg. Arbeitskräftemangel benötigten Beruf (diese Bürokratie ist aber sehr langwierig, neue Gesetze bisher noch ohne Ausführungsrichtlinien)?

Fazit:
Generell solltest Du Dich nur für einen Weg und eine einzige Argumentation entscheiden und nicht in sich widersprüchliche (Familienzusammenführung vs. Rückkehrbereitschaft) Argumentationen parallel verfolgen.

Also bleibt ihr jetzt vermutlich nur erst der A1-Sprachnachweis und dann Familienzusammenführung-Visum.

P.S.:
Für längerfristige Überlegungen anschließend: der Aufenthaltstitel müsste dann jeweils formal neu beantragt werden, sofern Deine Cubine irgendwann mal länger als 6 Monate ununterbrochen nicht in Deutschland lebt (den allermeisten Kubanerinnen gefällts übrigens besser in Deutschland momentan als in Cuba angesichts der dortigen Versorgungsengpässe, nachdem sie sich an die vollen Supermarktregale, medizinische Versorgung, ÖPNV etc. sehr schnell gewöhnen …).

P.P.S.:
Und ganz generell noch der Hinweis, dass Du im Falle ihrer Deutschland-Einreise als ihr Ehemann dauerhaft nach deutschen Standards unterhaltsverpflichtet bist, solange ihr verheiratet seid („bis dass der Tod (oder der Scheidungsrichter) Euch scheidet“).

Und/oder im ungünstigen Falle einer eventuellen späteren Scheidung würde dann Dein (=Euer!) gesamter (!) Zugewinn aus all den Jahren zwischen Hochzeit und Scheidung hälftig aufgeteilt, sofern in einem Ehevertrag nix anderes geregelt wurde/wird. Nur mal so als ergänzender, freundlich gemeinter Hinweis in Richtung ganzheitlicher Betrachtung Deines Vorhabens, Deine Dir möglicherweise in der langen Zeit fremd gewordene kubanische Ehefrau nach Deutschland einzuladen … . Nicht dass Dich irgendwann plötzlich irgendwelche völlig unerwarteten finanziellen Folgen überraschen … 😉 Denn im Vergleich dazu wären vermutlich alle vorherige Ausgaben im Zusammenhang mit dem Visum etc. nur Peanuts für Dich gewesen … .

——————————


Ach, wie schnell ist nichts getan ...😉

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14.07.2023 19:48 (zuletzt bearbeitet: 14.07.2023 19:50)
#154 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar.
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Cubaliebhaber/in

Zitat von CarpeDiem im Beitrag #153
Warum soll also ihre Rückkehrbereitschaft überwiegend wahrscheinlich sein?


Weil sie schon mehrfach in Deutschland war, und nie irgend welche Visaauflagen verletzt hat, liegt nur lange zurück. Ist aber Tatsache und nachweißbar. Per Notarieller Beglaubigung!

Zitat von CarpeDiem im Beitrag #153
Dieses Visum setzt zwingend (!) nachweisbare Deutschkenntnisse voraus (min. A1).


Einspruch Herr Richter!

Zitat

Ausnahmen vom Sprachnachweis in Härtefällen und wegen Krankheiten
Wer wegen einer Behinderung oder Krankheit von vornherein keine deutschen Sprachkenntnisse erwerben kann, ist ebenfalls vom Erfordernis des Sprachnachweises bei der Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung befreit. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber im Jahr 2015 als Reaktion auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auch eine Ausnahme in weiteren Härtefällen vom Erfordernis des deutschen Sprachnachweise auf dem Niveau A1 des europäischen Referenzrahmens eingeführt.

Ehegatte ist wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage, einfache Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen




https://www.scheibler.de/news/ehegattennachzug-sprachnachweis-ausnahmen/

Es gibt einen Krankheitsgrund, den hier auszuführen wäre zu privat!

Das auswärtige Amt nennt diese Ausnahmen selber auf ihrer Webseite, kann diese z.Z. nicht wiederfinden, oder habe keine Lust sie zu goooogln.

Ein ganz entscheidender Punkt ist, das ausländische Ehepartner von deutschen, die nicht dauerhaft in D-Land wohnen wollen, gar keinen A1 Test benötigen! Genau das trifft ja auf uns zu!
Die Botschaft hat die Abgabe des Visumsantrages im April aktiv verhindert. Meines Erachtens ganz klar mit Vorsatz, so wie ich das heute einschätze. Die Botschaftsmitarbeiter die vor der Tür angeblich die Vollständigkeit der Unterlagen prüfen, haben meine Frau trotz Termin abgewiesen. Sonst hätte sie ja ggf. einen Ablehnungsbescheid mit dem man Remonstrieren hätte können. Zudem Trifft die Botschaft im D Fall ja nicht allein die Entscheidung, sondern muss die AB mit einbeziehen. Mit der habe ich das alles abgestimmt, aber ohne Antrag kein Verfahren. Die Botschaft hat dann zum C-Schengenvisum geraten, das sogar per Mail empfohlen. Ja logisch, das können sie ja ablehnen, ohne es genauer zu begründen. Wer kann den Rückkehrbereitschaft nachweisen, außer einem minderjährigem Kind gibt es effektiv nichts auf Cuba, zu dem man zurückkehren könnte.

Ist ja auch vollkommen wurscht, in der Theorie kann man mit einem C-Schengen Visum ähnliches erreichen. Nach einem Jahr ist man im vereinfachten Visaverfahren und holt sich nur noch sein Visum ab, ohne Termin.
Dafür muss man erst einmal über die Hürde springen. Und ein C-Visum im Pass kleben haben.

Zitat von CarpeDiem im Beitrag #153
Zugewinn


Wenn es gewinne gibt, dann sollte man auch teilen können! Ich würde erst einmal meine Verluste gegenrechnen!

Maier

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14.07.2023 19:58
#155 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar.
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Rey/Reina del Foro

Der Sprachtest ist sowieso ein Hohn.
Eine Verpflichtung zum Sprachlehrgang in D könnte auch verpflichtend gemacht werden.
Man lernt nirgendwo besser die Sprache als in dem Land, wo sie gesprochen wird!

Ich kenne einige Aishas aus der Türkei, die hier 30 Jahre leben und immer noch kein Wort Deutsch können. Das man sich dann verarxxt vorkommt, ist glaube ich klar.

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14.07.2023 20:11
#156 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar.
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Rey/Reina del Foro

Zitat von MaierLansky im Beitrag #154
Zitat von CarpeDiem im Beitrag #153
Warum soll also ihre Rückkehrbereitschaft überwiegend wahrscheinlich sein?


Weil sie schon mehrfach in Deutschland war, und nie irgend welche Visaauflagen verletzt hat, liegt nur lange zurück. Ist aber Tatsache und nachweißbar. Per Notarieller Beglaubigung!
Maier


Die Zukunft kannst Du genauso wenig beweisen, als eine normale Rückkehrbereitschaft.
Und somit ist es die beste Ausrede
der Behörden

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14.07.2023 22:18
#157 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar.
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super Mitglied

@ Falko,
den Sprachtest hat man irgendwann nach 2007 eingeführt, um den sogenannten Kopftuchmädchen aus Anatolien, die zu Abertausenden oft ungefragt in die BRD verheiratet wurden, vor der Einreise einen Grundwortschatz beizubringen. Damit sich niemand benachteiligt fühlt --denn Sprachkenntnisse stellen ja eigentlich ein Privileg dar-- haben die Praktikaten aus dem AA in der Folge den Sprachtest für den Ehegattennachzug bei allen Drittstattlern i.e. weltweit eingeführt. Es kam so wie es kommen musste, die eigentlich für die Türkei gedachte Regelung wurde vom EuGH kassiert, weil sie gegen irgendeine Stillhalteklausel aus einem Assoziationsabkommen zwischen der BRD und der Türkei für deren in der BRD ansässigen Arbeitnehmer verstieß.

Nun wäre es eigentlich logisch gewesen, ob Privileg oder Benachteiligung sei dahingestellt, den Sprachtest für die übrigen Drittstaatler auch zurückzunehmen. Damit hätten die Saubermänner aber eines ihrer Druckmittel gegen die aus ihrer Sicht moralisch anrüchigen Ehen mit hohem Altersunterschied, aus der Hand gegeben.

BTW, der Sprachtest entfällt auch wenn einer der Ehegatten EU/ EWR Bürger mit Wohnsitz in der BRD oder anerkannter Asylant ist.
Das Ganze ist angesichts der hohen Analphabetenrate der mittlerweile ohne Visum einreisenden Drittstaatler eh ein Witz.

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14.07.2023 22:25
#158 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar.
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Rey/Reina del Foro

Das weiss ich, zum Glück haben wir 2000 geheiratet und deshalb galt das für uns nicht, das Ärgert heute noch
unsere Sachbearbeiterin unserer AB🤣🤣

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14.07.2023 22:45 (zuletzt bearbeitet: 14.07.2023 22:49)
#159 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar.
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Rey/Reina del Foro

Hallo Hellemut, mit der Türkei verstehe ich in deinem Beitrag wahrscheinlich etwas falsch , Der Anfang für das Anwerbeabkommen / Gastarbeiter war 1961. Der Anwerbestopp war 1973. Bis dahin kamen rund 900 Tsd. Arbeitnehmer aus der Türkei.
Im Bergbau haben sie sich durch Fleiß und gutes Benehmen ausgezeichnet.
Der heutige Sozialtourismus , Einwanderung in unser Sozialsystem, liegt an unseren unfähigen Politikern. Immer mehr Flüchtlinge kommen täglich. Sie machen sich das irrsinnige deutsche System zunutze. Integration = nie im Leben !!!!


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15.07.2023 00:10
#160 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar.
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super Mitglied

Kann man die aktuelle Politik denn noch mit den goldenen 70 er Jahren vergleichen?
Heute absolut unvorstellbar wie die damaligen Kontrahenten, beide gleichermaßen helle und mutig, zusammen stets über 90 % der Wählerstimmen erreichten.

MfG
HelleMut

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15.07.2023 20:49
#161 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar.
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Rey/Reina del Foro

Nein ! Der Vergleich hinkt gewaltig .


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17.07.2023 01:31
#162 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar.
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Cubaliebhaber/in

Ich werde das Remonstrationsverfahren einleiten, nur der Form halber. Viel versprechen tue ich mir nicht davon.

Auf der Internetseite der Botschaft gibt es nur die Info Mailadresse. Wer "Kontakt zur Botschaft" nutzt kann keine Anlagen senden.
Die info@havanna.diplo.de ist die Adresse an die man die Remonstration per Mail richten kann?

Es gibt lt. der Botschaft über das Remonstrationsverfahren keine Eingangsbestätigung. Wann und wie habt Ihr, die das schon einmal gemacht haben, davon erfahren, ob es angenommen wurde.

Maier

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17.07.2023 02:06
#163 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar.
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Forenliebhaber/in

Steht in dem Ablehnungsschreiben drin, dass man auch in Berlin vor Gericht gehen kann?
Ein befreundeter Rechtsanwalt sagte mir, dass dies eine Einkommensschiene für kleine Rechtsanwälte ist. Weil die mittellose Person, die noch nichtmals in Deutschland ist, Rechtsbeihilfe bekommt.


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17.07.2023 05:47
#164 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar.
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Forenliebhaber/in

Prozesskostenbeihilfe ist das Schlüsselwort


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17.07.2023 08:10
avatar  nosanto
#165 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar.
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Top - Forenliebhaber/in

Die Argumentation von CarpeDiem ist FÜR MICH nachvollziehbar, stimmig und vernünftig (vor Allem auch das PS und das PPS);
Aber was ist bei der Liebe schon „vernünftig“; dachte ich ja auch bei meinem (Ex) Rabenbratl; sie wollte auch gern mal nach Österreich zu Besuch, was ich aber nicht wollte (übrigens auch meine aktuelle „Madame“ hat gemeint, sie würde mich gerne einmal in Österreich besuchen, auch hier habe ich bereits eine abschlägige Antwort gegeben);
meine Argumentation gegen ich nenne es mal „temporären Chicaimport“: da ich in Österreich noch zum werktätigen Volk gehöre, habe ich (nach MEINER EINSCHÄTZUNG) zu wenig Zeit, mich um Kubine so zu kümmern, wie ich gerne möchte, außerdem möchte ich meine derzeit noch relativ kurze Urlaubszeit lieber in Kuba verbringen (Strand, Meer, in den kühleren Monaten wärmeres Klima);
wie gesagt, meine Meinung, aber natürlich wünsche ich MaierLansky bei seinem Remonstrationsverfahren viel Glück und Erfolg, ist ja seine Entscheidung und sein Geld (und er dürfte ja, so wie ich seine Reiseberichte über die USA interpretiere, genug „Spielgeld“ haben, also was solls, das letzte Hemd hat keine Taschen); außerdem kann ich die Mentalität seiner Ehefrau nicht beurteilen, ich gehe davon aus, MaierLansky kann das besser;
bei meinem (Ex) Rabenbratl dachte ich auch, dass ich ihre Mentalität nach 6 Jahren Bekanntschaft etwas kenne; aber es war eine schöne Zeit und ich bereue nichts, auch nicht das eingesetzte „Spielgeld“ (das ich mir nebenbei ohnehin ohne eigene finanzielle Einschränkungen leisten konnte; habe ich daher ohnehin von Anfang an als „sunk costs“ für mich selbst abgeschrieben);
Nehme einmal an, MaierLansky verwendet auch nur sein „Spielgeld“; ich würde aber eine einmal von mir beendete Beziehung im Normalfall nicht mehr wieder aufnehmen wollen; aber da denken wohl viele Menschen anderes;
Also buen suerte MaierLanky und saludos aus dem sommerlichen Wien, nosanto


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17.07.2023 10:01
#166 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar.
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Cubaliebhaber/in

Ich hab mittlerweile die Mailadresse gefunden!

.HAVA *VISA <visa@hava.auswaertiges-amt.de>

Es ist schon bezeichnend, dass unsere Botschaft diese Mailadresse auf ihrer Webseite verschweigt. Weist sie doch bei der Kommunikation sehr süffisant darauf hin, dass alle Informationen zum Visaverfahren auf der Webseite abrufbar sind! Das sind sie nur zum Teil!

Ich fühle mich von unserem Staat verarscht!

Erst wenn man die Grenzen auslotet, merkt man, dass man an der Leine liegt. Die Freiheit ist in unserem Staate eingeschränkt, und wird nur dem zugute kommen, der die Mittel hat, um sein Recht durzusetzen! Demzufolge ist der Einwand mit der Prozesskostenhilfe zumindest theoretisch richtig. Praktisch hast du gegen die Obrigkeit keinerlei Chancen.
Ich erlebe dieses Desaster nicht nur privat, auch geschäftlich ist unser Staat dem Untergang geweiht. Spät römische Dekadenz würde ich das nennen, und sie macht sich bei uns breit.

Über mein Geld macht euch man keine Sorgen, ich bin nicht reich aber arm eben auch nicht.

Fakt ist, ich habe meine Ehefrau damals verloren, weil wir uns nicht verstanden haben, einfach aufgrund der Sprache. Zudem stand ich in meinen 30er Jahren unter extremen finanziellem Druck und habe damals Schiffbruch erlitten, der mein Leben geprägt hat, bis heute.

Die Situation hat sich deutlich entspannt. Ich bin wirtschaftlich erfolgreich, z.Z. zumindest, und kann mir ein paar Spielchen leisten.

Maier

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17.07.2023 10:26
#167 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar.
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super Mitglied

@Meier,
sobald der Ablehnungsbescheid schriftlich vorliegt, kann man innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim VG Berlin erheben oder optional den Bescheid von der Botschaft direkt prüfen lassen (Remonstration).

Beide Verfahren kann Meier als Vertreter seiner Ehegattin, mit entsprechender Vollmacht derselben, führen. Ich habe damals gegen den Ablehnungsbescheid erst remonstriert, dazu das Schreiben samt Vollmacht sicherheitshalber per Kurierdienst an die Botschaft geschickt. Ob das per Email klappt, kann ich nicht einschätzen. Im weiteren Verlauf, dann gegen den ablehnenden Bescheid # 2 ebenfalls mit Vollmacht der Novia beim VG Berlin geklagt. Erst bei dem Verfahren vor dem OVG mussten wir einen Anwalt nehmen.

Mein persönliches Fazit:
So lange man zur Bevölkerungsgruppe männlich, weis, deutsch (m/w/d) gehört, und dann noch seine jüngere Novia einladen möchte, stehen die Chancen nahe null. Selbst wenn die Botschaft eklatant gegen irgendwelche Rechtsvorschriften verstößt, wird sie in der Regel vom VG lediglich dazu verdonnert einen neuen (Ablehnungs) Bescheid zu erstellen.

Wenn die Eingeladene wie in deinem Fall deine Ehefrau ist, stehen die Chancen mit erfahrenem Rechtsanwalt deutlich besser. Ob und inwieweit der von euch gemiedene Sprachtest eine Rolle spielt und wie man dieses überflüssige Konstrukt am effektivsten umschiffen kann, sei dahin gestellt. Allerdings drohen die Gefahren bei positivem Bescheid von anderer Seite. Ich würde mich gut beraten lassen, wie hoch im Falle einer Scheidung die zu leistenden Unterhaltszahlungen und ein etwaiger Versorgungsausgleich ausfallen. Das lässt sich auch nicht in einem Ehevertrag ausschließen, weil dieses meist als sittenwidrig ausgelegt wird.

Arbeiten an der Infrastruktur und damit verbundene überproportionale Steuerzahlungen, mit denen man glaubt den ganzen Laden am Laufen zu halten, haben nicht den geringsten Einfluss.

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17.07.2023 10:51
#168 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar.
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Rey/Reina del Foro

Zitat von MaierLansky im Beitrag #162
Ich werde das Remonstrationsverfahren einleiten, nur der Form halber. Viel versprechen tue ich mir nicht davon.

Auf der Internetseite der Botschaft gibt es nur die Info Mailadresse. Wer "Kontakt zur Botschaft" nutzt kann keine Anlagen senden.
Die info@havanna.diplo.de ist die Adresse an die man die Remonstration per Mail richten kann?

Es gibt lt. der Botschaft über das Remonstrationsverfahren keine Eingangsbestätigung. Wann und wie habt Ihr, die das schon einmal gemacht haben, davon erfahren, ob es angenommen wurde.

Maier

Du kannst die Remonstration an diese Adresse senden.
Was Du brauchst sind ein Haufen gute Gründe warum sie nicht in Deutschland bleiben möchte.

Also Hausbesitz,Arbeitsbescheinigung + Urlaubsgenehmigung für 3 Monate,Kinder?
Pflegebedürftige Eltern?.
Dies alles schriftlich belegt.

Außerdem eine von ihr Unterschriebene Vollmacht das Du für Sie Einspruch erheben darfst.
In der Remonstrationsbegründung könntest Du auch ev.eine Kaution anbieten.

Eingangsbestätigung gibt es nicht, auch Nachfragen werden nicht beantwortet (wär ja noch schöner wenn
ein Steuerzahler was verlangt)

Die Absage(wie die wegen meiner Schwägerin) oder Zusage kommt dann 3 bis 4 Monate später per Post aus Havanna.


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17.07.2023 10:53
#169 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar.
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Rey/Reina del Foro

Ups,Hellemut hatte ja schon geantwortet.


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17.07.2023 14:25
#170 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar.
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super Mitglied

Kaution im mittlerem fünfstelligen € Bereich war in meinem Fall zwecklos, ich hätte auch € 100.000 anbieten können.
Die Saubermänner wollten der jungen Novia trotz fester Arbeitsstelle partout kein Visum geben, siehe aus dem Urteil stammenden Textbaustein.
Ich bin dann kurzerhand nach Serbien gefahren, um dort die Lage zu peilen, es war im November 2015 auf dem Höhepunkt der sogenannten Flüchtlingskrise.
Angesichts der noch nicht vollständig abgeräumten Minenfelder im Grenzgebiet zu Kroatien erschien mir die Situation allerdings zu unübersichtlich.
Hätte ich damals schon den Trick der TaxiverbrecherInnen gekannt, hätte ich diesen sicherlich ausprobiert, um der Novia einen kleinen Urlaub an der Adria zu ermöglichen.



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17.07.2023 17:25
#171 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar.
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Rey/Reina del Foro

Zitat von hellemut im Beitrag #167

So lange man zur Bevölkerungsgruppe männlich, weis, deutsch (m/w/d) gehört, und dann noch seine jüngere Novia einladen möchte, stehen die Chancen nahe null.


Ich zähle wohl auch zu der, von dir, genannten Bevölkerungsgruppe und habe zwei Novias, allerdings nicht gleichzeitig, ohne Probleme hierher bekommen.
Bin da sicher kein Einzelfall.

-----
Wenn du Gott zum Lachen bringen willst, mach' Pläne!


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17.07.2023 19:13
avatar  jan
#172 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar.
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jan
Rey/Reina del Foro

2 novias gleichzeitig, - DAS wäre `ne Meldung.


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17.07.2023 19:32
#173 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar.
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super Mitglied

@cabeza mala,
wurden die 2 Novias, dann irgendwann deine Esposas.
Hattest du nicht dem Meyer kurz was zu einem bestandenen Sprachtest gepostet.
Oder ist der Test mittlerweile auch beim Besuch der jungen Novia Pflicht ?
Für Ehefrau und Schwiegermutter hatte ich ein Visum auch problemlos erhalten.

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18.07.2023 05:58
#174 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar.
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Rey/Reina del Foro

Zitat von hellemut im Beitrag #173

wurden die 2 Novias, dann irgendwann deine Esposas.


Ja.
Die erste brauchte noch nicht einmal einen Sprachtest.

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18.07.2023 06:03
#175 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar.
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Rey/Reina del Foro

Zitat von hellemut im Beitrag #173

Für Schwiegermutter hatte ich ein Visum auch problemlos erhalten.


Kannste mal sehen, so unterschiedlich ist das.
Bei meiner Schwiegermutter würde das Visum gerade abgelehnt.
Könnte jetzt auch schreiben, das Schwiegermütter fast null Chancen haben ein Visum zu bekommen.

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