Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?

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22.07.2012 15:00
#51 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Trieli im Beitrag #50
Zitat von Flipper20 im Beitrag #48
Ist denn eigentlich das Procedere ein und dasselbe für ein Besuchervisum (90 Tage) und einen Studienaufenthalt (z.B. 6 oder 9 Monate)?

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Grundsätzlich ja. Man muß beim Sprachvisum nur noch einen Sprachkurs nachweisen und begründen warum man Deutsch lernen möchte.



Danke.

Ich frage deshalb, weil ich sicher schon gefühlte 100 Mal hier mitgelesen habe, was man zu tun hat - aber jedes Mal ist es eine andere Darstellung.

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Der Gesunde hat viele Wünsche - der Kranke nur einen.

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22.07.2012 15:34
avatar  jan
#52 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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jan
Rey/Reina del Foro

Da bin ich aber gespannt, was flippers Hebamme anführt, warum sie in Deutschland Deutsch lernen muss?

Weil sich so viele Deutsche, weibl. in Kuba schwängern lassen und dort dann gebären?
.

22.07.2012 16:01
#53 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Rey/Reina del Foro

Ach ist Jan heute wieder witzig.......

Carnicero


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22.07.2012 16:48
avatar  panfilo
#54 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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spitzen Mitglied

Zitat von Berenice im Beitrag #36
Nö. hat ne krebskranke Mutter, die nicht mehr lange zu leben hat und mit der er zusammenwohnt...

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Da solltet Ihr erst mal andere Fakten schaffen, mit dieser Ausgangslage ist die Beantragung des Visas m.E. nicht Sinnvoll und Erfolgversprechend.


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22.07.2012 23:12 (zuletzt bearbeitet: 22.07.2012 23:14)
#55 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von jan im Beitrag #52
Da bin ich aber gespannt, was flippers Hebamme anführt, warum sie in Deutschland Deutsch lernen muss?

Weil sich so viele Deutsche, weibl. in Kuba schwängern lassen und dort dann gebären?
.



Jan, gibt es irgendeinen Sinn, unter dem man das verstehen kann?

Noch einmal extra für Dich:

-"Meine" war nie Hebamme.
-Die Hebamme ist die Witwe meines inzwischen verstorbenen Freundes.
-Sie war bereits in Deutschland, hat davon die Schnauze gestrichen voll und wird nie wiederkommen.
-Warum sollte sie also in Deutschland Deutsch lernen wollen?

Alles bereits in etlichen Threads diskutiert.

Konzentrier Dich weiterhin auf Rechtschreibfehler, wenn Du inhaltlich nicht mitkommst.

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22.07.2012 23:24
avatar  Pauli
#56 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Rey/Reina del Foro

Der Jan steht in letzter Zeit etwas neben sich,
ich nehme an,er raucht was neues.


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23.07.2012 00:12
avatar  Dirk
#57 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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super Mitglied

Hallo Experten,

ich habe noch eine Fragen wegen dem Sprachvisum. Wenn wir das Visum für 3 Monate beantragen, kann das Visum dann hier auf der Ausländerbehörde verlängert werden auf bis zu ein Jahr (wobei ja wohl nur 11 Monate wegen der PVE tatsächlich möglich sind) ? Oder ist es besser das Visum direkt für 6 oder 12 MOnate zu beantragen ? Ich komme auf die Frage, weil ich hier im Forum gelesen haben, dass man die Verlängerungsmonate für die PVE vorab bezahlen muss, bevor man das Visum von der Botschaft bekommt (60 CUC pro Monat ?) und ohne zu wissen, ob man die PVE bekommt. Das wäre dann ja ein ziemliches Risiko, bei 6 oder 12 Monaten die Verlängerungsmonate für die PVE vorab zu bezahlen.

Gruß Dirk


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23.07.2012 00:28
avatar  Pauli
#58 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Rey/Reina del Foro

Für das 90 Tage Visum hast du dann schon alles bezahlt,
spätere Verlängerungsmonate bezahlst du bei der Kubanischen Botschaft
in Berlin oder Bonn. ich glaube 40 Euro pro Monat.


anderes gugst du hier:
http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/h...eutschkurs.html


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23.07.2012 07:11
avatar  Trieli ( gelöscht )
#59 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Trieli ( gelöscht )

Das Visum wird generell immer nur für 90 Tage ausgestellt. Die Verlängerungen gibt es nur in Deutschland auf dem Ausländeramt. Und die Verlängerung der PVE auf der Botschaft in Berlin oder dem Konsulat in Bonn. Kannst du aber auch per Post machen, wenn du weißt wie lange das Visum dann gültig ist.


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23.07.2012 12:30
#60 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Rey/Reina del Foro

Ich lese hier immer "90 Tage Visum".

Ihr meint doch nicht das 90 Tage Besucher-Visum?

Das ist nämlich nicht verlängerbar.

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23.07.2012 13:12
avatar  Pauli
#61 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Rey/Reina del Foro

Visum zur Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland


Das Visum wird in der Regel für 90 Tage erteilt und gilt nur für Deutschland. Nach der Einreise ist eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde erforderlich, damit das Visum verlängert werden kann.



http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/h...eutschkurs.html


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23.07.2012 15:21
avatar  Trieli ( gelöscht )
#62 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Trieli ( gelöscht )

@Flipper: Alle Visa werden für max. 90 Tage auf der Botschaft ausgestellt. Auch das Visa zur Familienzusammenführung oder zum Sprachstudium. Die Verlängerung erfolgt immer erst hier in Deutschland bzw. Schengenraum.


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23.07.2012 15:27
#63 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Trieli im Beitrag #62
@Flipper: Alle Visa werden für max. 90 Tage auf der Botschaft ausgestellt. Auch das Visa zur Familienzusammenführung oder zum Sprachstudium. Die Verlängerung erfolgt immer erst hier in Deutschland bzw. Schengenraum.


Aha! Danke.

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23.07.2012 15:29
#64 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Forums-Senator/in

Zitat von Trieli im Beitrag #62
Auch das Visa zur Familienzusammenführung oder zum Sprachstudium. Die Verlängerung erfolgt immer erst hier in Deutschland bzw. Schengenraum.
Zitat von Pauli im Beitrag #61
Das Visum wird in der Regel für 90 Tage erteilt und gilt nur für Deutschland. Nach der Einreise ist eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde erforderlich, damit das Visum verlängert werden kann.
Ich dachte bisher, dass das Visum nicht verlängert, sondern in eine befristete Aufenthaltserlaubnis umgewandelt wird. Wobei das auf's gleiche rauskommt.


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23.07.2012 17:51
avatar  Dirk
#65 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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super Mitglied

Zitat von Pauli im Beitrag #58
Für das 90 Tage Visum hast du dann schon alles bezahlt,
spätere Verlängerungsmonate bezahlst du bei der Kubanischen Botschaft
in Berlin oder Bonn. ich glaube 40 Euro pro Monat.


anderes gugst du hier:
http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/h...eutschkurs.html


Ich habe hier im Forum gelesen, dass man die Verlängerungsmonate (2. und 3. Monat) für die PVE auf der CJI bezahlen muss, bevor die deutsche Botschaft das Visum rausrückt.
Eigentlich ist das total wiedersinnig, da man zu dem Zeitpunkt ja noch gar keine PVE beantragt hat !?
Auf jeden Fall würde das bedeuten, dass man noch direkt nochmal 120 CUC abdrücken muss, bevor man das Visum bekommt.


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23.07.2012 18:50
avatar  Trieli ( gelöscht )
#66 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Trieli ( gelöscht )

Zitat von Quimbombó im Beitrag #64
Zitat von Trieli im Beitrag #62
Auch das Visa zur Familienzusammenführung oder zum Sprachstudium. Die Verlängerung erfolgt immer erst hier in Deutschland bzw. Schengenraum.
Zitat von Pauli im Beitrag #61
Das Visum wird in der Regel für 90 Tage erteilt und gilt nur für Deutschland. Nach der Einreise ist eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde erforderlich, damit das Visum verlängert werden kann.
Ich dachte bisher, dass das Visum nicht verlängert, sondern in eine befristete Aufenthaltserlaubnis umgewandelt wird. Wobei das auf's gleiche rauskommt.


Ja und nein. Beim Visum zum Sprachstudium wird nur das Visum verlängert. Bei Einreise mit Visum zur Familienzusammenführung gibt es danach einen Aufrnthaltstitel.

@Dirk: Wenn das Visum für 3 Monate beantragt wird, mußt du auch die PVE für 3 Monate zahlen.


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23.07.2012 20:11
avatar  dirk_71
#67 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Trieli im Beitrag #66


Ja und nein. Beim Visum zum Sprachstudium wird nur das Visum verlängert. Bei Einreise mit Visum zur Familienzusammenführung gibt es danach einen Aufrnthaltstitel.

@Dirk: Wenn das Visum für 3 Monate beantragt wird, mußt du auch die PVE für 3 Monate zahlen.


Meine Frau hat damals eine befristete AE bkeommen, diese war an die Sprachschule geknüpft.
Es war also keine Visaverlängerung, da wir mit der AE auch in der EU reisen konnten.

Nos vemos
Dirk

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23.07.2012 20:22
avatar  Trieli ( gelöscht )
#68 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Trieli ( gelöscht )

Zitat von dirk_71 im Beitrag #67


Meine Frau hat damals eine befristete AE bkeommen, diese war an die Sprachschule geknüpft.
Es war also keine Visaverlängerung, da wir mit der AE auch in der EU reisen konnten.


Hängt dann wohl schwer von der zuständigen Ausländerbehörde ab. Oft gibt es nur Visumsverlängerungen die dann nur für Deutschland gelten. Also kein Schengenvisum.

Weiß eigentlich jemand wer die finale Entscheidungsmacht beim Visum zur Familienzusammenführung hat? Die Ausländerbehörde in Deutschland oder die deutsche Botschaft in Havanna?


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23.07.2012 20:33
avatar  Pauli
#69 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Rey/Reina del Foro

Die Ausländerbehörde.


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23.07.2012 20:41
#70 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Rey/Reina del Foro

Jedes Mal liest man was anderes.

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Der Gesunde hat viele Wünsche - der Kranke nur einen.

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23.07.2012 21:03
avatar  Pauli
#71 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Flipper20 im Beitrag #70
Jedes Mal liest man was anderes.

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Es geht um Visum zur Familienzusammenführung

Der Antragsteller stellt in Havanna D.Botschaft den Antrag auf das
Visum,die Botschaft schickt sämtliche Dokumente an das jeweilige
Ausländeramt, diese überprüft alles,erst wenn sie das Ok gibt,
gibt es das Visum. In meinem Fall hat sie fast vier Wochen geprüft,
wegen Personalmangel.In einem Telefongespräch haben sie mir dann mitgeteilt
das das Visum erteilt wird,also wusste ich noch vor der Botschaft das es klappt.
Die Botschaft ist in dem Fall nur ausführende Kraft,hat daher keinen Einfluss
auf das Verfahren.

Jetzt zufrieden ??


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23.07.2012 22:32
avatar  Dirk
#72 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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super Mitglied

Zitat von Trieli im Beitrag #66
Zitat von Quimbombó im Beitrag #64
Zitat von Trieli im Beitrag #62
Auch das Visa zur Familienzusammenführung oder zum Sprachstudium. Die Verlängerung erfolgt immer erst hier in Deutschland bzw. Schengenraum.
Zitat von Pauli im Beitrag #61
Das Visum wird in der Regel für 90 Tage erteilt und gilt nur für Deutschland. Nach der Einreise ist eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde erforderlich, damit das Visum verlängert werden kann.
Ich dachte bisher, dass das Visum nicht verlängert, sondern in eine befristete Aufenthaltserlaubnis umgewandelt wird. Wobei das auf's gleiche rauskommt.


Ja und nein. Beim Visum zum Sprachstudium wird nur das Visum verlängert. Bei Einreise mit Visum zur Familienzusammenführung gibt es danach einen Aufrnthaltstitel.

@Dirk: Wenn das Visum für 3 Monate beantragt wird, mußt du auch die PVE für 3 Monate zahlen.


Das beantwortet meine Frage nicht ! Die Frage war, ob die Verlängerungsmonate für PVE im vorab zu zahlen sind, damit die Botschaft das Visum erteilt. Forenmitglied Clara meinte, dass in Ihrem Fall ihres Freundes (Besuchsvisum für 3 Monate) vorab die Verlängerung der PVE bezahlt werden musste.


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23.07.2012 23:01
#73 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Pauli im Beitrag #71
Zitat von Flipper20 im Beitrag #70
Jedes Mal liest man was anderes.

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Es geht um Visum zur Familienzusammenführung

Der Antragsteller stellt in Havanna D.Botschaft den Antrag auf das
Visum,die Botschaft schickt sämtliche Dokumente an das jeweilige
Ausländeramt, diese überprüft alles,erst wenn sie das Ok gibt,
gibt es das Visum. In meinem Fall hat sie fast vier Wochen geprüft,
wegen Personalmangel.In einem Telefongespräch haben sie mir dann mitgeteilt
das das Visum erteilt wird,also wusste ich noch vor der Botschaft das es klappt.
Die Botschaft ist in dem Fall nur ausführende Kraft,hat daher keinen Einfluss
auf das Verfahren.

Jetzt zufrieden ??


Nö. Bringt mich noch mehr drucheinander.

Wieso geht´s auf einmal um Visum zur Familienzusammenführung?

Ich denke wir reden hier über ein Visum für ein Sprachstudium und/oder Besuchervisum, wenn das Procedere das Gleiche ist.


Und noch: Bislang kannt ich immer die Lesart, dass allein die Deutsche Botschaft darüber befindet, ob ein Visum erteilt wird oder nicht.
Beim Ausländeramt weist man die Krankenversicherung nach und gibt die Verpflichtungserklärung ab, oder ist das jetzt wieder anders?

Das schreibt ja auch Clara im Beitrag #5.

Aber dort steht nicht, wie es nach Kuba kommt? Durch das Ausländeramt oder durch den Antragsteller?

Dann schreibt sie was von "Notarieller Beglaubigung": Was soll beglaubigt werden? Wo soll beglaubigt werden? Hier oder in Kuba?

Unter dem geschlossenen Hilfethread von Habanero zu dem Thema findet man viel, aber nichts über die Einladung eines Kubaners.

Warum gibt es hier nicht mal eine schlüssige und logische "Anleitung"?

Jedes Mal diskutieren wir neu.

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23.07.2012 23:01
avatar  Pauli
#74 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Dirk im Beitrag #65
Zitat von Pauli im Beitrag #58
Für das 90 Tage Visum hast du dann schon alles bezahlt,
spätere Verlängerungsmonate bezahlst du bei der Kubanischen Botschaft
in Berlin oder Bonn. ich glaube 40 Euro pro Monat.


anderes gugst du hier:
http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/h...eutschkurs.html


Ich habe hier im Forum gelesen, dass man die Verlängerungsmonate (2. und 3. Monat) für die PVE auf der CJI bezahlen muss, bevor die deutsche Botschaft das Visum rausrückt.
Eigentlich ist das total wiedersinnig, da man zu dem Zeitpunkt ja noch gar keine PVE beantragt hat !?
Auf jeden Fall würde das bedeuten, dass man noch direkt nochmal 120 CUC abdrücken muss, bevor man das Visum bekommt.

#

Letzter Versuch

Ob es dir passt oder nicht,ob du es für wiedersinnig hälst,
es ist so .


Auf jeden Fall würde das bedeuten, dass man noch direkt nochmal 120 CUC abdrücken muss, bevor man das Visum bekommt

Genauso ist es ,
und falls es dir zu teuer ist dann lass es sein,
die meisten Anträge werden eh abgelehnt.


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23.07.2012 23:05
avatar  Dirk
#75 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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super Mitglied

Zitat von Pauli im Beitrag #74
Zitat von Dirk im Beitrag #65
Zitat von Pauli im Beitrag #58
Für das 90 Tage Visum hast du dann schon alles bezahlt,
spätere Verlängerungsmonate bezahlst du bei der Kubanischen Botschaft
in Berlin oder Bonn. ich glaube 40 Euro pro Monat.


anderes gugst du hier:
http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/h...eutschkurs.html


Ich habe hier im Forum gelesen, dass man die Verlängerungsmonate (2. und 3. Monat) für die PVE auf der CJI bezahlen muss, bevor die deutsche Botschaft das Visum rausrückt.
Eigentlich ist das total wiedersinnig, da man zu dem Zeitpunkt ja noch gar keine PVE beantragt hat !?
Auf jeden Fall würde das bedeuten, dass man noch direkt nochmal 120 CUC abdrücken muss, bevor man das Visum bekommt.

#

Letzter Versuch

Ob es dir passt oder nicht,ob du es für wiedersinnig hälst,
es ist so .


Auf jeden Fall würde das bedeuten, dass man noch direkt nochmal 120 CUC abdrücken muss, bevor man das Visum bekommt

Genauso ist es ,
und falls es dir zu teuer ist dann lass es sein,
die meisten Anträge werden eh abgelehnt.



Ok, das ist schon klar. Aber wie ist das bei einem Sprackurs (Aufenthalt in Deutschland z.B. 10 Monate), die können dann doch nicht ernsthaft verlangen, dass man für 10 Monate die PVE im voraus bezahlt oder ?


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