Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?

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16.07.2012 00:15
avatar  Dirk
#1 Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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super Mitglied

Hallo Forenmitglieder,

ich wollte meine Novia möglichst bald nach Deutschland einladen (über das Sprachvisum). Sie studiert derzeit an der Uni in Holguin auf Lehreramt (Fachrichtung Pre-Escolar), wobei sie noch ein Studienjahr vor sich hat, d.h. im Juni 2013 fertig sein wird. Die Frage ist nun, ob sie von den kubanischen Behörden überhaupt die Genehmigung bekommen würde, nach Deutschland auszureisen. Daher wollte ich mal folgende Fragen loswerden:
1. Würde sie nach dem Studienabschluss nach Deutschland ausreisen dürfen ?
2. Muss sie nach dem Studienabschluss erst Servicio Social machen, bevor sie ausreisen darf ?
3. Darf sie vielleicht auch nach dem Servicio Social nicht ausreisen (ähnlich wie bei Ärzten) ?
4. Wäre es sinnvoll, wenn sie das Studium abbricht ? Könnte ich sie dann sofort nach Deutschland einladen oder muss sie dann auch noch den Servicio Social machen ?
5. Wie lange geht der Servicio Social eigentlich ?
6. Gibt es irgendwelche kubanischen Behörden, dazu definitive Auskünfte geben können ?

Bitte meldet Euch, wenn ihr mir da weiterhelfen könnt.

Gruß Dirk


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16.07.2012 15:10 (zuletzt bearbeitet: 16.07.2012 15:17)
#2 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Forums-Senator/in

Hallo Dirk,

meine Schwiegermutter ist Lehrerin an einer Mittelschule in der Provinz Santiago und hat in den letzten Jahren zwei Mal (2008 und 2010 glaube ich) eine PVE für eine Deutschlandreise bekommen. Dafür musste der Bildungsminister in Havanna unterschreiben.

Grundsätzlich ist es bei Lehrern nicht so schlimm wie bei Ärzten oder gar Militärangehörigen.

Meine Frau hat nach ihrem Studienabschluss ein Jahr des Servicio Social abgeleistet. Dann hat sie für die Sommerferien für einen Monat die PVE bekommen. Hier haben wir die PVE verlängert und gleichzeitig die PRE beantragt, die trotz noch nicht vollständig abgeleistetem Servicio Social zu unserer Überraschung auch erteilt wurde.

Wenn Deine Freundin das Studium ohne Abschluss abbricht, muss sie auch den Servicio Social nicht ableisten. Davon würde ich aber dennoch abraten, wenn sie bereits 2013 mit dem Studium fertig sein wird.

Der Servicio Social dauert normalerweise zwei Jahre.

Auskünfte sollte das zuständige Ministerium geben können.


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16.07.2012 21:50
avatar  Dirk
#3 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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super Mitglied

Hallo Quimbombó,

erstmal danke für Deine Antwort. Wenn ich das bisher recht verstanden habe, kommt die Beantragung der PVE so ziemlich als letzter Schritt in der Kette (d.h. nach Bantragung des kubanischen Passes, Einladung, Buchung Sprachkurs, Abschluss Krankenversicherung, Verpflichtungserklärung, Buchung Flugticket, Erteilung des VISA durch deutsche Botschaft,...) , d.h. man muss dann hoffen, dass die PVE erteilt wird, und hat, falls nicht, sehr viel Geld in den Sand gesetzt. Wenn da ein Ministerium zustimmen muss, stelle ich mir das schwierig vor, die PVE dann so zeitnah zu bekommen, das man den Termin einhalten kann zu dem Flug und Sprachkurs fest gebucht sind. Oder gibt es da eine Möglichkeit die Beantragung der PVE schon eher vorzunehmen ? Was hat Deine Frau eigentlich studiert (auch Lehrerin wie ihre Mutter oder was anderes) ?

Gruß Dirk


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16.07.2012 22:00
avatar  Trieli ( gelöscht )
#4 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Trieli ( gelöscht )

Flug und Sprachkurs sollte man erst nach Erteilung der PVE machen! Bzw. beim Sprachkurs sollte man sicherstellen, daß man eventuell auch später einsteigen oder auf einen anderen Kurs umsteigen kann.


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16.07.2012 22:24 (zuletzt bearbeitet: 16.07.2012 22:27)
avatar  clara
#5 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Forenliebhaber/in

Zitat von Dirk im Beitrag #3
Hallo Quimbombó,

erstmal danke für Deine Antwort. Wenn ich das bisher recht verstanden habe, kommt die Beantragung der PVE so ziemlich als letzter Schritt in der Kette (d.h. nach Bantragung des kubanischen Passes, Einladung, Buchung Sprachkurs, Abschluss Krankenversicherung, Verpflichtungserklärung, Buchung Flugticket, Erteilung des VISA durch deutsche Botschaft,...) , d.h. man muss dann hoffen, dass die PVE erteilt wird, und hat, falls nicht, sehr viel Geld in den Sand gesetzt. Wenn da ein Ministerium zustimmen muss, stelle ich mir das schwierig vor, die PVE dann so zeitnah zu bekommen, das man den Termin einhalten kann zu dem Flug und Sprachkurs fest gebucht sind. Oder gibt es da eine Möglichkeit die Beantragung der PVE schon eher vorzunehmen ? Was hat Deine Frau eigentlich studiert (auch Lehrerin wie ihre Mutter oder was anderes) ?

Gruß Dirk




Die Reihenfolge ist:
- kubanischer Pass
- Verpflichtungskerklärung, Krankenversicherung (tritt aber erst bei Einreise in Kraft bzw. kann storniert werden)
- Visum bei dt. Botschaft
- notarielle Beglaubigung
- Einladung über kubanische Botschaft
- Freistellung durch Arbeitgeber (ggfls. Ministerium) und PVE
-.Flug buchen

Wie lange das in eurem Fall dauert ist natürlich schwer zu sagen, am besten deine Freundin informiert sich mal in ihrem zuständigen Ministerium, wie das mit ihrem Studium aussieht. Auf jeden Fall Visum mit gutem Zeitpuffer vorher beantragen. Ich weiß nicht genau, ob man das Visum zur Beantragung der Freistellung schon braucht, auf jeden Fall braucht sie dafür die Einladung, die allein kostet schon 200,- Euro, deswegen macht man die i.d.R. erst nach erteiltem Visum, um sicher zu gehen, dass man nicht unnötig Geld in die Tonne tritt...


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16.07.2012 22:53 (zuletzt bearbeitet: 16.07.2012 22:55)
#6 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Trieli im Beitrag #4
Flug und Sprachkurs sollte man erst nach Erteilung der PVE machen! Bzw. beim Sprachkurs sollte man sicherstellen, daß man eventuell auch später einsteigen oder auf einen anderen Kurs umsteigen kann.

Für den Antrag auf ein Sprachvisum muss der Sprachkurs natürlich schon vor dem Visumsantrag gebucht und die Buchung vorgelegt werden.
Deshalb sich rückversichern, dass man den Kurs (wahrscheinlich gegen eine Buchungsgebühr) wieder stornieren kann, falls das Visum erst gar nicht erteilt wird - was ja auch passieren kann.


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17.07.2012 10:18 (zuletzt bearbeitet: 17.07.2012 10:19)
#7 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Forums-Senator/in

Zitat von Dirk im Beitrag #3
Wenn ich das bisher recht verstanden habe, kommt die Beantragung der PVE so ziemlich als letzter Schritt in der Kette (d.h. nach Bantragung des kubanischen Passes, Einladung, Buchung Sprachkurs, Abschluss Krankenversicherung, Verpflichtungserklärung, Buchung Flugticket, Erteilung des VISA durch deutsche Botschaft,...) , d.h. man muss dann hoffen, dass die PVE erteilt wird, und hat, falls nicht, sehr viel Geld in den Sand gesetzt. Wenn da ein Ministerium zustimmen muss, stelle ich mir das schwierig vor, die PVE dann so zeitnah zu bekommen, das man den Termin einhalten kann zu dem Flug und Sprachkurs fest gebucht sind. Oder gibt es da eine Möglichkeit die Beantragung der PVE schon eher vorzunehmen ? Was hat Deine Frau eigentlich studiert (auch Lehrerin wie ihre Mutter oder was anderes) ?
Tut mir leid, der ganze Prozess mit Beantragung PVE und Visum liegt bei uns nun schon über fünf Jahre zurück und ich kann mich nicht mehr an die Details erinnern. Ich glaube auch, dass sich seither ein paar Dinge geändert haben (z. B. Einladung von Deutschland aus).

Meine Frau hat englische und französische Sprache studiert. In dem einen Jahr des Servicio Social hat sie als Englischdozentin an der Uni gearbeitet.


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17.07.2012 12:07 (zuletzt bearbeitet: 17.07.2012 12:10)
#8 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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erfahrenes Mitglied

Guck mal auf den SEiten der deutschen Botschaft Havanna, was da alles benötigt wird für Visumsantrag.

Auf den deutschen Seiten steht (auf der spanischen nicht), dass Antragsteller (deine novia) einen CV mit Begründung wofür sie deutsch lernen will beilegen soll. Ist wahrscheinlich sinnvoll.

Ich will meinen novio auch über ein Sprachvisum einladen und verfolge deinen Thread mit großem Interesse.
Ich hab ne Sprachschule gefunden (20 Stunden á 45 min die Woche sind Minimum), die gegen Stornierungsgebühr und Verschiebemöglichkeit solche Kurse anbietet und auch Erfahrungen damit hat für Visumsanträge...


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17.07.2012 12:38
#9 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Rey/Reina del Foro

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17.07.2012 20:51
avatar  Dirk
#10 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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super Mitglied

Zitat von Berenice im Beitrag #8
Guck mal auf den SEiten der deutschen Botschaft Havanna, was da alles benötigt wird für Visumsantrag.

Auf den deutschen Seiten steht (auf der spanischen nicht), dass Antragsteller (deine novia) einen CV mit Begründung wofür sie deutsch lernen will beilegen soll. Ist wahrscheinlich sinnvoll.




Habt ihr eine Idee was man da so schreibt als Begründung ? Ich frage mich ob, es Sinn macht, die Beziehung zu mir zu erwähnen oder das eher wegzulassen. Aber wahrscheinlich können die sich das eh denken auf der Botschaft ... Außerdem macht meine Novia ja jetzt schon einen Deutschkurs in einer privaten Sprachenschule in Holguin. Vielleichgt kann man das ja angeben.


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17.07.2012 21:40
#11 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Rey/Reina del Foro

Ist eigentlich das Sprachstudium in der Länge nicht begrenzt?

Ich lese nur "bis drei Monate" und "länger als drei Monate".

Wenn Novias Ausweis 5 Jahre gilt, kann sie dann also 4 Jahre hier Deutsch studieren?

--------------------------------------------------

_______________________________________________________

Der Gesunde hat viele Wünsche - der Kranke nur einen.

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17.07.2012 22:09
avatar  iris
#12 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Top - Forenliebhaber/in

Zitat von Dirk im Beitrag #10
[

Habt ihr eine Idee was man da so schreibt als Begründung ? Ich frage mich ob, es Sinn macht, die Beziehung zu mir zu erwähnen oder das eher wegzulassen. Aber wahrscheinlich können die sich das eh denken auf der Botschaft ... Außerdem macht meine Novia ja jetzt schon einen Deutschkurs in einer privaten Sprachenschule in Holguin. Vielleichgt kann man das ja angeben.



Ich würde euch aufgrund meiner eigenen negativen Erfahrungen davon abraten, eure Beziehung als Grund anzugeben. Besser wäre vermutlich eine berufliche Begründung, novia interessiert sich für deutsche Kultur und Sprache, weil sie als Reiseleiterin arbeiten möchte zum Beispiel, oder im Hotel oder was euch so einfällt


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17.07.2012 23:29
avatar  panfilo
#13 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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spitzen Mitglied

Zitat von iris im Beitrag #12
Zitat von Dirk im Beitrag #10
[

Habt ihr eine Idee was man da so schreibt als Begründung ? Ich frage mich ob, es Sinn macht, die Beziehung zu mir zu erwähnen oder das eher wegzulassen. Aber wahrscheinlich können die sich das eh denken auf der Botschaft ... Außerdem macht meine Novia ja jetzt schon einen Deutschkurs in einer privaten Sprachenschule in Holguin. Vielleichgt kann man das ja angeben.



Ich würde euch aufgrund meiner eigenen negativen Erfahrungen davon abraten, eure Beziehung als Grund anzugeben. Besser wäre vermutlich eine berufliche Begründung, novia interessiert sich für deutsche Kultur und Sprache, weil sie als Reiseleiterin arbeiten möchte zum Beispiel, oder im Hotel oder was euch so einfällt

------------
Ja...


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18.07.2012 16:34
#14 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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erfahrenes Mitglied

Zitat von Flipper20 im Beitrag #11
Ist eigentlich das Sprachstudium in der Länge nicht begrenzt?

Ich lese nur "bis drei Monate" und "länger als drei Monate".

Wenn Novias Ausweis 5 Jahre gilt, kann sie dann also 4 Jahre hier Deutsch studieren?

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Soweit ich weiss, ist Verlängerung bis 11 oder 12 Monate möglich von D-land aus .
Ob noch länger, keine Ahnung, würde mich aber auch interessieren, weiss wer was hier???

Der Sprachkurs muss allerdings bezahlt werden die ganze Zeit. Normale Sprachschule so 400 - 500 Euro/ Monat, evtl. wohl auch Restplatz in Integrationskurs für weniger. Volkshochschule geht wohl nicht, weil zu wenig Wochenstunden.


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18.07.2012 18:00 (zuletzt bearbeitet: 18.07.2012 18:00)
avatar  dirk_71
#15 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Flipper20 im Beitrag #11
Ist eigentlich das Sprachstudium in der Länge nicht begrenzt?

Ich lese nur "bis drei Monate" und "länger als drei Monate".

Wenn Novias Ausweis 5 Jahre gilt, kann sie dann also 4 Jahre hier Deutsch studieren?




Also meiner Novia wollten sie damals sogar 18 Monate geben für das Erlernen der deutschen Sprache.
Habe die Dame von der AB erstmal aufklären müssen, dass dann meine Novia nicht mehr nach Kuba zurück kann.

Nos vemos
Dirk

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18.07.2012 18:08
avatar  ( gelöscht )
#16 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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( gelöscht )

Zitat von iris im Beitrag #12
Zitat von Dirk im Beitrag #10
[

Habt ihr eine Idee was man da so schreibt als Begründung ? Ich frage mich ob, es Sinn macht, die Beziehung zu mir zu erwähnen oder das eher wegzulassen. Aber wahrscheinlich können die sich das eh denken auf der Botschaft ... Außerdem macht meine Novia ja jetzt schon einen Deutschkurs in einer privaten Sprachenschule in Holguin. Vielleichgt kann man das ja angeben.



Ich würde euch aufgrund meiner eigenen negativen Erfahrungen davon abraten, eure Beziehung als Grund anzugeben. Besser wäre vermutlich eine berufliche Begründung, novia interessiert sich für deutsche Kultur und Sprache, weil sie als Reiseleiterin arbeiten möchte zum Beispiel, oder im Hotel oder was euch so einfällt



Also die Begruendung mit der Deutschen Kultur und Sprache wird bei den Angestellten in der Visastelle warscheinlich
einen kleinen Heiterkeitsanfall ausloesen, das hoeren die jede Woche ein paar Mal. Es waere etwas anderes
wenn Dirks Novia z.B. nachweisen koennte dass sie schon auf Cuba mal einen Deutschsprachkurs besucht hat.

Aus eigener jahrelanger Erfahrung mit Angestellten von Botschaften, am besten kommt die Wahrheit an, wenn Yuma
eine junge Cubana einlaedt wissen die doch so oder so Bescheid!!!


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18.07.2012 19:45
#17 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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erfahrenes Mitglied

@ Dirk_71 und @Espanol

Also icke versteh nu ja nischt mehr. Gehts oder gehts nicht mit dem Sprachvisum????


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18.07.2012 19:56
avatar  ( gelöscht )
#18 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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( gelöscht )

Zitat von Berenice im Beitrag #17
@ Dirk_71 und @Espanol

Also icke versteh nu ja nischt mehr. Gehts oder gehts nicht mit dem Sprachvisum????



Natuerlich geht es, und es geht am besten wenn man(frau) die wahrheit sagt und nicht etwas von Deutscher Kultur und
Sprache etc. die leute auf der Botschaft sind ja nicht bloed. Und ausserdem haben wir hier wieder die uralte
Streitfrage wer entscheidet die Auslaenderbehoerde oder die Botschaft
Eigentlich die Auslaenderbheoerde, aber wenn die Botschaft Bedenken anmeldet kann es sein dass das Visum nicht
erteilt wird.


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18.07.2012 20:22 (zuletzt bearbeitet: 18.07.2012 20:51)
#19 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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erfahrenes Mitglied

Zitat von Español


Natuerlich geht es, und es geht am besten wenn man(frau) die wahrheit sagt und nicht etwas von Deutscher Kultur und
Sprache etc. die leute auf der Botschaft sind ja nicht bloed. Und ausserdem haben wir hier wieder die uralte
Streitfrage wer entscheidet die Auslaenderbehoerde oder die Botschaft
Eigentlich die Auslaenderbheoerde, aber wenn die Botschaft Bedenken anmeldet kann es sein dass das Visum nicht
erteilt wird.



Sorry Espanol ich versteh Dich trotzdem nicht. Klar lade ich ihn zum Sprachvisum ein, soll dt. Kultur lernen etc., und klar haben wir ne Beziehung? Das funktioniert doch so nicht. Oder wie würdest Du das begründen wollen? Die wollen doch auf der dt. Botschaft (Cuba) zum Thema Sprachvisum was hören/lesen zum Thema Kulturaustausch. Wenn ich aber die Wahrheit schreiben würde in einer Begründung, von wegen, ich will gucken ob mein novio in D-land klarkommt mit Wetter, Kultur, Sprache und vorallem in einer interkulturellen Beziehung mit mir, was ja mal die Wahrheit wäre, dann würden die das doch gar nicht wirklich hören wollen....
Wieviel Erfahrung hast Du denn mit Botschaftsangehörigen genau?
Klar sind die nicht blöd, aber ist es nicht wie in der Politik, es kommt auf die Formulierungen an. Ich verkaufe im Visumsantrag eine hübsch formulierte Bekundung des "Kulturaustauschs" und der Rest steht zwischen den Zeilen und ist Raum für Interpretationen. Und die wissen wovon ich rede und was ich möchte und ich weiß es und schließlich sind sie (dt. Botschaft) nett, weil ich es hübsch verpackt habe und eine respektable dt. Staatsangehörige bin - oder so ähnlich...
Und die auf dem Ausländeramt -in D-land- - das ist wohl ne Formalität, Hauptsache ich hab genug Einkommen und verbürge mein Einkommen...

Verstehe Deine Argumentation nicht

Bin offen für vernünftige Gegenargumente, aber bitte begründet


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18.07.2012 20:33
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#20 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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( gelöscht )

Berenice: mir ging es darum was Iris postete so in etwa Beziehung am besten gar nicht erwaehnen besser Sprache und Kultur
kennenlernen um unter Umstaenden mal als Reiseleiter zu arbeiten.

Die Leute auf der Botschaft wissen doch in den meisten Faellen ganz genau worauf es hinausleuft, oder glaubst Du
etwa nicht dass die sich wundern wenn ploetzlich ein Cubaner der nie etwas mit Deutschland oder der Sprache am Hut
hatte ploetzlich Interesse an diesem Land der Kultur und der Sprache bekundet???? Also gehen die davon aus, dass eine
Beziehung dahintersteht und es ist meiner Ansicht nach nicht zielfuehrend diese Beziehung zu verschweigen.
Einfach sagen was sache ist, wir sind zusammen lieben uns und ich moechte dass mein Novio mein Heimatland
die Sprache und Kultur kennenlernt. ganz ehrlich und ganz offen und somit sind nach meiner Erfahrung die Chancen
besser als wenn man irgendetwas konstruiert !!


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18.07.2012 20:36 (zuletzt bearbeitet: 18.07.2012 20:38)
#21 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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erfahrenes Mitglied

@Espanol


Ok, hast Du da konkret Erfahrungen mit dem Visum und der Offenlegung einer solchen Beziehung?

Oder vielleicht wer anders in diesem Forum?


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18.07.2012 20:41
avatar  ( gelöscht )
#22 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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( gelöscht )

Mit der Offenlegung einer Beziehung nee glaube ich eher nicht.

Ich habe jahrelang beruflich mit Personal verschiedener Botschaften unter anderm auch Cuba zu tun gehabt
da kennt man sich, trinkt mal einen Kaffee zusammen, ein gemeinsames Essen etc. Und da wird dann auch mal
ueber solche Dinge gerededt.

Und ich kann Dir versichern was die am meisten hassen sind die "Maerchenstunden" wenn da irgendwelche Storys
aufgetischt werden.

Und sei doch mal ehrlich, da laedt eine Fraus aus Deutschland einen Cubaner ein, was glaubst Du wohl
wovon die ausgehen


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19.07.2012 08:36 (zuletzt bearbeitet: 19.07.2012 08:37)
#23 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Forums-Senator/in

Du musst Dich ja nicht für eine der beiden Begründungen entscheiden: der Antragsteller möchte Sprache und Kultur kennen lernen ODER der Antragsteller ist mein Freund. Die beiden Punkte kann man doch gut miteinander verknüpfen.

Wir haben seinerzeit immer mit offenen Karten gespielt und sowohl bei der kubanischen Einladung als auch beim Interview in der deutschen Botschaft angegeben, dass wir Novios sind. Allerdings ging es da auch um ein Schengenvisum, nicht um ein Sprachvisum.


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19.07.2012 08:49 (zuletzt bearbeitet: 19.07.2012 08:49)
avatar  dirk_71
#24 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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Rey/Reina del Foro

Wir damals bei dem Sprachvisum auch, da die dort wahrlich nicht auf den Kopf gefallen sind.

Meine Novia hatte damals aber auch schon ein Jahr lang Deutsch gelernt und konnte
einfachste Sachen in Deutsch beantworten.
Wobei damals auf der Botschaft sie sei mit ihren 27 Jahren zu alt für so ein Visum und
sie hätte keine Chance es zu bekommen. Am Ende ist es dann doch anders gekommen und sie bekam
es ohne Probleme.
Auf der AB habe ich damals aber auch mit offenen Karten gespielt und eine sehr nette
Sachbearbeiterin gehabt, welche uns in der ganzen Zeit sehr gut "versorgt" hat.

Mit der deutschen Seite hatten wir damals nie Probleme, ganz im Gegensatz zu der Kubanischen.

Nos vemos
Dirk

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20.07.2012 17:31 (zuletzt bearbeitet: 20.07.2012 17:33)
#25 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
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erfahrenes Mitglied

Danke für Eure Tips, dann werden wir mit offenen Karten spielen, wie empfohlen...
Er schreibt seinen CV und begründet, warum er die dt. Sprache lernen will für sein zukünftiges Leben und auch ich komme darin vor. Zum besseren Verständnis und zum Testen.
Und ich schreibe dann noch nen netten Motivationsbrief dazu, hoffe das reicht.

Hab hier soviel gelesen, von Visa, die nicht bewilligt wurden, dass ich halt total skeptisch geworden bin.

Aber Ihr habt wohl alle recht, letztlich wissen die Botschaftsangehörigen worum es eigentlich geht und Wahrheit ist immer noch das Beste.

Nun ja, der Pass wird heute vorliegen mit Nr., Mo habe ich einen Termin für die Verpflichtungserklärung, wobei die Dame am Telefon (Berlin) auch schon Stress machte, von wegen mein Steuerberater solle mein ca. Nettoeinkommen2012 dokumentieren, was eigentlich kein Problem ist, weil ich genug verdiene, andererseits steht da auf den Infoseiten, dass nur Selbstständige sowas benötigen (bin ich nicht).

Ich stell mich wohl mal besser auf nen längeren "Behördenkrieg" ein.

Ziel ist, ich fahr MItte Sep nach Havanna und wir fliegen gemeinsam nen Monat später nach D-land zurück. Na, mal sehen, ob das alles so funzt. Immerhin hat der Reisepass schon 3 Wochen gedauert, weil Mama sein Geld veruntreut hat. Er ausgezogen und alles wieder von vorne, ich nochmal Geld geschickt... Das geht ja schon total verquer los.

Er ist Anfang 30, Sportlehrer, von wegen bis 27, aber dennoch, ist doch ne gute Sache, zum Deutschkurs einzuladen, wo auch dt. Kultur gelehrt wird, und das alles im dt. Winter

Grüße, Berenice


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