Hilfe--Ausreisegenehmigung...Frage

29.08.2011 22:13
#1 Hilfe--Ausreisegenehmigung...Frage
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normales Mitglied

Hallo,,
ich bin total verwirrt, mein freund hat sein dt. visum für die zeit vom 11.09.-08.12.11 erhalten.

Heute hat er seine ausreisegenehmigung erhalten, aber ausgestellt für das datum 18.08.-18.11.2011,, mit dem hinweis,er könne indeutschland eine verlängerung beantragen...ist denn das normal...
den flug habe ich bereits gebucht...was passiert wenn er am flughafen probleme bekommt, da das rückreisedatum der 08.12.11 ist, und die ausreisegenehmigung
aber nur bis zum 18.11. ausgestellt ist.. ich kann doch die ausreisegenehmigung nicht in deutschland verlängern oder???
Ich bin so verärgert. das ist doch wieder reine willkür....die ausreisegenehmigung rückwirkend auszustellen..
hat jemand schon solche erfahrungen gemacht..bzw.. was soll ich tun..muß ich jetzt den flug umbuchen,,rückreise 18.11.
ich bin so langsam mit meinen nerven am ende ???? für antworten wäre ich sehr dankbar, da ich schnellstens reagieren muß.
gracias y cuba libre


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29.08.2011 22:40
#2 RE: Hilfe--Ausreisegenehmigung...Frage
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Forums-Senator/in

Wie du vollkommen richtig schreibst hat er seine Ausreisegenehmigung bekommen. Ich gehe mal davon aus, das du die PVE meinst. Diese kann problemlos in D bei der cubanischen Botschaft verlängert werden.
Habe noch nie gehört, das es bei der Einreise in Schengen Staaten deswegen Probleme gibt. Interessiert die auch nicht. Die interessiert das Einreisevisum und nicht die Bestimmungen des Ausreiselandes.


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29.08.2011 22:55
#3 RE: Hilfe--Ausreisegenehmigung...Frage
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normales Mitglied

Danke für deine antwort... ich meinte aber,ob er nicht in varadero probleme bekommt, wenn das flugicket schon auf den 08.12. ausgestellt ist
und die ausreisegenehmigung nur bis 18.11. gültig ist...das macht mir probleme... soll ich den flug so lassen, was kostet dann die verlängerung
in deutschland..??ß die haben uns doch 1 monat gestohlen ....


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29.08.2011 23:10
#4 RE: Hilfe--Ausreisegenehmigung...Frage
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Forums-Senator/in

So wie ich das von hier beurteilen kann handelt es sich bei dem von dir genannten Zeitraum um den Ausreisezeitraum.
Also die Genehmigung erlaubt die Ausreise vom vom 18.08 - 81.12.
Das hat dann mit der Wiedereinreise nichts zu tun


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29.08.2011 23:27
#5 RE: Hilfe--Ausreisegenehmigung...Frage
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normales Mitglied

DANKE;; vielleicht sollte ich mal die cub.botschaft anrufen....ich denke halt, daß wenn die ausreisegenehmigung nur bis 18.11
gültig ist, muß´er auch wieder zu diesem datum zurück in cuba sein..oder liege ich hier falsch ? ich bin echt genervt...seit 5 monaten
bin ich nur mit den papieren beschäftigt....aber alles wird gut....


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29.08.2011 23:46
#6 RE: Hilfe--Ausreisegenehmigung...Frage
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Forums-Senator/in

Zitat von butterfly
DANKE;; ..oder liege ich hier falsch ? ....


ja, du liegst falsch.
Du kannst natürlich bei der Botschaft anrufen, du kannst aber auch deinen Novio bei seiner IMMI vorbeischicken, die wissen das dort mindestens genauso gut.


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29.08.2011 23:55
avatar  Luz
#7 RE: Hilfe--Ausreisegenehmigung...Frage
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Luz
Forums-Senator/in

Zitat von butterfly
DANKE;; vielleicht sollte ich mal die cub.botschaft anrufen....ich denke halt, daß wenn die ausreisegenehmigung nur bis 18.11
gültig ist, muß´er auch wieder zu diesenn datum zurück in cuba sein..oder lige ich hier falsch ? ich bin echt genervt...seit 5 monaten
bin ich nur mit den papieren beschäftigt....aber alles wird gut....



Besser. Denn alles ist gut. Der flicflac hat Recht. Dein Freund hat jetzt drei Monate Zeit, um aus Cuba auszureisen. Wichtig ist dann nur noch zu beachten, für wieviel Tage die PVE gültig ist. Für 30 Tage normal, oder - falls er schon Verlängerungen in der Consultoria Juridica bezahlt hat - für 60 bzw. 90 Tage. Das gilt dann ab dem Tag der Ausreise. In Deutschland kannst du dann in der kubanischen Botschaft auf maximal 11 Monate verlängern. Theoretisch, praktisch eher nicht, weil dir da die Ausländerbehörde einen Strich durch die Rechnung machen würde. Denn, das Schengenvisum (also die deutsche Reisegenehmigung für Nichteuropäer aus Schurken- und Elendsstaaten) ist generell nicht verlängerbar.


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