Procedere zur Erlangung der kub. Ausreisegenehmigung

18.03.2009 21:13
#1 Procedere zur Erlangung der kub. Ausreisegenehmigung
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Mitglied

Nach meiner erfolgreichen Freischaltung nochmals an alle ein kräftiges Hallo und ich hoffe hier für mein Anliegen Ratschläge zu bekommen.Ich bin natürlich schon hier unterwegs gewesen konnte aber nicht alles in Erfahrung bringen was ich benötige.
Im März werde ich das dt. Visum mit meiner Freundin in Havanna beantragen-was, so denke ich, keine bes. Probleme aufwerfen wird.(ABH-Einladung, Krankenschutz ist alles erledigt-das Visaformular kann man ja direkt dort ausfüllen incl. der Passfotos). Geplante Einreise wäre dann Juni 2009 für 3 Monate.
Nach meiner Rückkehr geht es dann zur leidigen Verpflichtungserklärung und den unzähligen Beglaubigungen die das kubanische Konsulat fordert. Da ich in Ba-Wü zu Hause bin muß ich alles in Bonn erledigen.
Nun habe ich Dank der guten Arbeit von Forenmitglied "esperanto 2" vom 25.01.2009 die beiden Erklärungen ausgefüllt. Eine vom Landgericht beeidigte spanische Dolmetscherin hat nun eine Ausfertigung übersetzt.
Von dieser habe ich auch erfahren, daß bei uns im Ländle das Landgericht nur von einem Notar beglaubigte Unterschriften überbeglaubigt. Das heißt konkret, die Übersetzerin muß auch zum Notar gehen und dort Ihre Unterschrift beglaubigen lassen. Dann (über)-beglaubigt das Landgericht. Das verteuert die Sache natürlich da diese Zeit (Notarbesuch) auch von mir bezahlt werden muß.
Jetzt meine 1.Frage: Muß die Übersetzerin nur das in spanisch übersetzte Formular abstempeln und dann die Unterschrift vor dem Notar abgeben oder muß sie mein deutsches Originalformular mit der Notarbeglaubigung und der Apostille vom Landgericht mit übersetzen und dann erst beglaubigen lassen.Das würde auch Sinn machen da ich das deutsche ja auch unterschrieben habe und sie alles(Stempel und Vermerke) quasi dann angibt in der Übersetzung.

Frage 2: Braucht die Übersetzerin dann mein dt.Original(beglaubigt und apostilliert) und das übersetzte Dokument zusammen wenn sie zum Notar geht oder reicht vom deutschen Teil eine Kopie? Ich stelle mir vor daß der Notar beide Teile zusammen fügt-eine Ecke abknickt und dann sein Dienstsiegel darauf macht sodaß beide Teile hier auf Dauer verbunden werden und so zum kub. Konsulat gehen können. Nebenbei bemerkt weiß ich nicht, warum dieses Verfahren so kompliziert sein muß?Die ABH-Erklärung übersetzt und beglaubigt würde doch auch genügen, meiner Meinung nach.

Hat jemand da Erfahrungen und werden die beiden Vorlagen dann auch wirklich von Bonn anerkannt? esperanto2 hatte da keine Probleme. Würdet Ihr mir empfehlen das persönlich dort abzugeben oder reicht der Postweg und vorher ein kurzes Telefonat? Nicht das dann alles für die Katz ist. Hoffe ich konnte mein Problem deutlich machen.
Ach ja-eines noch. Braucht die dt. Botschaft dann beim Abholen (oder schon vorher) des dt.Visums wirklich diese Quittung(Gebührenmarken) für diese Genehmigung der kub. Immigration? Hatte hier etwas in dieser Art gelesen was ich nicht verstehe. Diese Gebühren(ich glaube 50 CUC pro Monat) fallen doch erst an, wenn die kub. Botschaft ihr Okay aus Deutschland gegeben hat und die Immigration, in meinem Fall in Holguin, diese Ausreise im Paß eingetragen hat.

Danke für Hinweise und Tips-vielleicht könnte auch esperanto2 etwas dazu sagen-danke im Voraus für Eure Hilfe-schönen Abend-BJ aus Ba-Wü


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18.03.2009 23:40 (zuletzt bearbeitet: 18.03.2009 23:47)
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#2 RE: Procedere zur Erlangung der kub. Ausreisegenehmigung
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( Gast )

Einladungsschreiben für kubanisches Konsulat

Es geht wirklich nur um die notarielle Beglaubigung Deiner Unterschrift und danach um die Anerkennung der Echtheit der Unterschrift und des Siegel des Notares durch das Landgericht (Apostille).

Nix notarielles Schreiben, schon gar nicht eine eidesstattliche Erklärung, die nach deutschen Recht sowieso nur für Tatbestände, die in der Vergangenheit liegen, abgegeben werden können. Auch der Inhalt des Musterblattes des kubanischen Konsulates, wonach eine Sozialversicherung für den Gast abzuschließen ist, ist Humbug, den jeder normal denkende Mensch sofort erkennt. Zudem nix Dolmetscher, sondern lediglich die beiden deutsch + spanischen Formblätter von der Internetseite des kubanischen Konsulats herunterladen und ausfüllen. Oder zumindest alle darin abgefragten Daten und Vorgaben übernehmen. Diese in eine passable Form zu bringen ist der einzige Aufwand bei dieser Sache. Wenn Du mir Deine E-Mail-Adresse per PN bekannt gibst, schicke ich Dir beiden Formulare als Word-Datei.

Der Postweg reicht dem kubanischen Konsulat. Die Unterlagen: Verrechnungsscheck (225.- EUR), Kopie des Passes 1. Seite, darauf Deine Unterschrift und ein mit Deiner Adresse versehener Freiumschlag für die Quittung. Letzteres hat den Vorteil, dass damit der Empfang der Unterlagen bestätigt wird. Sie machen mit den Unterlagen nichts anderes, als die in dem Formular angegebenen Daten oder das entsprechende Formular selbst, an die Consultoria Juridica International per Mail zur Ausstellung der „Carta de invitacion“ weiterzuleiten. Die wiederum schicken ihr notarielles Dokument an angegebene Adresse Deiner Freundin, damit diese dann mit der „Carta de invitacion“ und ihrem Pass mit eingetragenem Visum die Ausreisegenehmigung (PVE) bei der Inmigration beantragen kann. Auch den Nachweis für die Bezahlung der 2 Verlängerungsmonate hat sie dort vorzulegen, damit die beiden Verlängerungsmonate (Proroga) neben der PVE ebenfalls in den Pass eingetragen werden.


Verlängerung der kubanischen Ausreisegenehmigung (Proroga)

Die kubanische Ausreisegenehmigung (PVE) wird für eine Dauer von 1 Monat erteilt. Ist aber bis zu 11 Monaten verlängerbar. Die deutsche Botschaft erteilt ein Besuchsvisum für maximal 3 Monate, aber nur dann, wenn der Nachweis für die Bezahlung von 2 Verlängerungsmonaten für die PVE dort vorgelegt wird. Die beiden Verlängerungsmonate bekommt man gegen eine Gebühr von 2 x 55 CUC bei der CJI in Havanna und dies obwohl die PVE selbst noch nicht mal beantragt, geschweige genehmigt wurde.

All das sind aber nur Formalien. Wichtig ist, dass Deine Freundin die Visastelle von ihrer Rückkehrwilligkeit anhand von Fakten (beruflichen, familiären Bindungen usw.) glaubhaft machen kann. Diese Hürde gilt es zu nehmen, sonst war alles umsonst.


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19.03.2009 01:32
#3 RE: Procedere zur Erlangung der kub. Ausreisegenehmigung
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Rey/Reina del Foro

Ich möchte alles, was Esperanto detailliert dargelegt hat, bestätigen.
Ich bin kürzlich genauso vorgegangen, um die Carta de Invitacion ausstellen zu lassen. D.h. einfach die Formulare in deutscher und spanischer Sprache inhaltlich identisch eigenhändig als word-Datei umgearbeitet, dann selbst ausgefüllt, damit zum Notar, dieser hat dann meine Unterschrift auf beiden Formularen beeidigt, dann wurden beide Formulare zusammen geheftet (Ecke umgeknickt), zum Landgericht weiter geleitet. Dort dann noch die Apostille, d.h. Beeidigung der Unterschrift des Notars, und ich konnte es eine Woche später in Empfang nehmen. Kosten: 21,90 € für Notar und Apostille zusammen!
Dann ab nach Bonn, Verrechnungsscheck von 225 € dazu + Passkopie + an mich adressierter, frankierter Umschlag, nach wenigen Tagen kam die Eingangsbestätigung zurück.
Alle übrigen Schritte wurden von Esperanto bereits hinreichend beschrieben.


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19.03.2009 04:04
avatar  oveja ( gelöscht )
#4 RE: Procedere zur Erlangung der kub. Ausreisegenehmigung
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oveja ( gelöscht )

Da muss ich echt staunen, was für hürden zu bezwingen sind, für eine einladung. Hoffe bauernjoerg , dass du es endlich hinter dir hast und sei gegrüsst im foro von mir


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19.03.2009 08:40
#5 RE: Procedere zur Erlangung der kub. Ausreisegenehmigung
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Mitglied

Hallo und zuerst vielen Dank für die umfassenden Infos von esperanto2 und la pirata.
Ich darf noch mal kurz rekapitulieren:
Die Übersetzerin von dem deutschen ins spanische Formular ist außen vor-sie unterschreibt einfach für die Richtigkeit der Übersetzung und eine Apostille ist für sie nicht notwendig? Es geht allein um meine Unterschriften die beglaubigt und überbeglaubigt werden müssen. Wenn das alles so ist dann ist es zwar immer noch aufwendig aber das Theater mit der Übersetzerinnenbeglaubigung fällt weg.Dann vertraut das Konsulat der spanischen Übersetzung oder prüfen die das im Hause noch mal mit eigenen Übersetzern nach-dann macht es einen Sinn.

Zusatzfrage an esperanto2: Ich gehe zur dt. Botschaft und wir beantragen das Visum für 3 Monate. Danach habe ich gehört muß man ca.1 Woche auf die Entscheidung warten. Wann ist nun die Quittung über diese PVE Zahlungen(3x 55 Euro für 3 Monate) der Botschaft vorzulegen? Gleich bei der Beantragung oder nach positivem Bescheid d.h. erst das Ja der Botschaft abholen dann zu dieser Stelle in Havanna und die Marken kaufen und dann damit wieder zur Botschaft und das Visum abholen? Mit der Bezahlung dieser Marken kommen dann keine Kosten mehr auf mich zu-außer natürlich diese 225 Euro in Bonn oder muß man bei der Immigration in Holguin erneut etwas abdrücken?
Wie gesagt ist alles sehr komplex und ich bin froh in diesem Forum so viel Hilfe und Rat zu erfahren-wenn man einmal dieses Verfahren durchgemacht hat so kann man mitreden und ich kann irgendwann auch anderen Fragestellern meine Erfahrung weitergeben-in diesem Sinne besten Dank für dieses Engagement das mich schon beeindruckt hat. Grüße aus dem Ländle - bauernjoerg


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19.03.2009 08:47 (zuletzt bearbeitet: 19.03.2009 08:48)
#6 RE: Procedere zur Erlangung der kub. Ausreisegenehmigung
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Rey/Reina del Foro
Du brauchst gar keine Übersetzerin, nur den Notar und das Landgericht.
Es geht ja nicht um die Richtigkeit der Übersetzung, die du ja gar nicht selbst machen musst, du kannst ja die Formualare der Botschaft verwenden, die Esperanto verlinkt hat, ausdrucken, handschriftlich ausfüllen, oder eben in word umarbeiten, dann kannst du am PC direkt ausfüllen und dann ausdrucken. Es geht also nicht um die Beurkundung der Übersetzung, sondern nur deiner Unterschriften, denn was du inhaltlich einträgst, kann ja sowieso weder Übersetzer noch Notar beurkunden, dafür unterschreibst du es ja.

Zu Quittung für PVE: Meines Wissens interessiert sich die Botschaft da überhaupt nicht für! Wenn deine Freundin das Visum hat, hat sie, soweit ich weiß, nur noch mit der Inmigracion zwecks PVE zu tun. Vielleicht bin ich da aber nicht ganz aktuell.

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19.03.2009 09:55 (zuletzt bearbeitet: 19.03.2009 10:17)
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#7 RE: Procedere zur Erlangung der kub. Ausreisegenehmigung
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( Gast )
Zitat von bauernjoerg
Ich gehe zur dt. Botschaft und wir beantragen das Visum für 3 Monate. Danach habe ich gehört muß man ca.1 Woche auf die Entscheidung warten. Wann ist nun die Quittung über diese PVE Zahlungen(3x 55 Euro für 3 Monate) der Botschaft vorzulegen? Gleich bei der Beantragung oder nach positivem Bescheid d.h. erst das Ja der Botschaft abholen dann zu dieser Stelle in Havanna und die Marken kaufen und dann damit wieder zur Botschaft und das Visum abholen? Mit der Bezahlung dieser Marken kommen dann keine Kosten mehr auf mich zu-außer natürlich diese 225 Euro in Bonn oder muß man bei der Immigration in Holguin erneut etwas abdrücken?

1. Der Antrag wird -zum zuvor vereinbarten Termin- allein von Deiner Freundin gestellt. Du bist außen vor, kannst aber bei der Antragsabgabe in die Kabine bei der Visastelle mit hinein, ohne gleich hinausbeordert zu werden.
2. Die Visastelle gibt bekannt, wann deren Entscheidung (gewöhnlich 3 Werktage nach Antragsstellung) dem Antragsteller in der Botschaft bekanntgegeben werden kann.
3. Wenn die Entscheidung positiv ist und ein Besuchsvisum für 3 Monate genehmigt wird, wird der/die Antragsteller/in zur CJI in HAV geschickt, um dort 2 Verlängerungsmonate für die PVE zu erwerben. Mit der Vorlage der Quittung (Recibo) wird das Visumsetikett in den Pass geklebt. Wichtig für die Ausstellung des Visums ist auch die Beantwortung der Frage, wann der Besuch stattfindet, da zusätzlich zu der Dauer des Aufenthaltes (30 bzw. 90 Tage) auch der Zeitraum von ... bis .... datumsmäßig im Visum eingetragen wird. Ist der/die Antragsteller/in nicht in der Lage diese Frage zu beantworten, wird nach der Reservierung des Fluges gefragt.
4. Mit 2 x 55 CUC für die Verlängerung der Ausreisegenehmigung geben die Kubaner sich noch nicht zufrieden. Danach hat Deine Freundin in ihrer Inmigracion (Holguin), die für 1 Monate gültige, aber verlängerbare (siehe zuvor) Ausreisegenehmigung (PVE) zu beantragen. Die Kosten hierfür einschließlich Gebührenmarke 150 CUC.


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19.03.2009 17:23
#8 RE: Procedere zur Erlangung der kub. Ausreisegenehmigung
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Forums-Senator/in

In Antwort auf:

Nach meiner Rückkehr geht es dann zur leidigen Verpflichtungserklärung


Falsch
Bei Visumsbeantragung an der dtsch. Botschaft müssen neben dem Antrag Verpflichtungserklärung und Krankenversicherungsnachweis abgegeben werden.


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19.03.2009 17:54
#9 RE: Procedere zur Erlangung der kub. Ausreisegenehmigung
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Rey/Reina del Foro

Zitat von flicflac
Falsch
Bei Visumsbeantragung an der dtsch. Botschaft müssen neben dem Antrag Verpflichtungserklärung und Krankenversicherungsnachweis abgegeben werden.

Mit der "leidigen Verpflichtungserklärung" bezieht sich bauernjoerg auf das von der kubanischen Botschaft "notarielles Dokument (Eidesstattliche Erklärung)" genannte Einladungspapier. Die Verpflichtungserklärung für die deutsche Seite nennt er "ABH-Einladung", die er ebenso wie den Krankenversicherungsnachweis schon erledigt hat (siehe 1. Beitrag).

Also nichts falsch, nur unklar ausgedrückt oder nicht aufmerksam genug gelesen.


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19.03.2009 18:50 (zuletzt bearbeitet: 19.03.2009 18:51)
#10 RE: Procedere zur Erlangung der kub. Ausreisegenehmigung
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Forums-Senator/in
O.K.
In Antwort auf:

nicht aufmerksam genug gelesen


wahrscheinlich

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19.03.2009 21:58
#11 RE: Procedere zur Erlangung der kub. Ausreisegenehmigung
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Mitglied

Saludos Amigos - exact, ich habe wohl nicht die richtigen Fachtermini benutzt-Sorry. Diese "leidige Verpflichtungserklärung" ist für das Konsulat in Bonn gemünzt gewesen. Diese dt. V-Erklärung(vor der ABH) habe ich im Gepäck und die wird natürlich der Botschaft überreicht, dazu die Krankenversicherungsbestätigung.

Ich bin schon überrascht wie plötzlich alles klarer wird und man hier richtig "gecoacht" wird um diese Formalien auch richtig zu handeln. Was aber immer noch nicht so richtig von mir verinnerlicht wurde-warum muß man bei der dt. Botschaft für die PVE bezahlen also diese Quittungsmarken vorlegen um das Visum zu bekommen und dann bei der Immigration später nochmal diese 150 CUC? Welchen Zweck hat dann dieser Kauf in Havanna? Ich sehe nur daß man 2x für die PVE kassiert-oder kostet diese Erlaubnis eben diesen hohen Preis?
Ich hoffe alles wird gut und wir werden dann nach 3 Tagen zufrieden die Botschaft verlassen. Meine Freundin ist weder Ärztin noch Krankenschwester und ich bin im öffentlichen Dienst sodaß ein Mißbrauch mit dem Visum bzw. ein nicht zurückkehren so nicht hergeleitet werden kann.So denke ich, ist die immer wieder so wichtig dargestellte Rückkehrbereitschaft wohl sichergestellt.
Ich habe auf der Internetpräsenz der dt.Botschaft gelesen daß man den Visumantrag auch Online stellen kann.Habe dass probiert aber der Antrag ist unleserlich(Formatierung?) und ich konnte ihn nicht ausfüllen.So werden wir dies wohl manuell erledigen-schade.
Ich bin freudig optimistisch und freue mich auf die 10 Tage am Malecon mit meiner Süßen. Danke für die nützlichen Infos-fliege am 28.03.-vielleicht sieht man den einen oder anderen an Bord der AIR FRANCE von Paris Charles de Gaule.Dann könnte man sicher noch die 10 Stunden mit interessanten Gesprächen verbringen. Special Thanks an esperanto2 für die Formulare und die Erläuterungen. Ich denke diese Tips können noch viele in meiner Situation verwenden. Schönen Abend - bj


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19.03.2009 22:11
#12 RE: Procedere zur Erlangung der kub. Ausreisegenehmigung
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Rey/Reina del Foro

Zitat von bauernjoerg
warum muß man bei der dt. Botschaft für die PVE bezahlen also diese Quittungsmarken vorlegen um das Visum zu bekommen und dann bei der Immigration später nochmal diese 150 CUC? Welchen Zweck hat dann dieser Kauf in Havanna? Ich sehe nur daß man 2x für die PVE kassiert-oder kostet diese Erlaubnis eben diesen hohen Preis?

Man muss nicht bei der Botschaft für die PVE bezahlen, sondern die Botschaft möchte nur vor der Ausstellung des Visums den Nachweis sehen, dass die Verlängerungsmonate ordnungsgemäß (an der CJI) bezahlt wurden. Damit verringert die Botschaft das Risiko, dass kubanische Touristen in Deutschland schon nach einem Monat illegal (in Augen der kubanischen Behörden) und damit unabschiebbar werden, da Kuba seine Staatsbürger mit abgelaufener PVE nicht mehr ohne Weiteres einreisen lässt.
Es wird also nicht wirklich zweimal für die PVE kassiert, sondern in zwei Schritten zuerst für den zweiten und dritten Verlängerungsmonat (prórroga) und anschließend (bei Ausstellung in der örtlichen Inmigración) für die eigentliche, einen Monat gültige PVE.
Diese Erlaubnis kostet tatsächlich diesen hohen Preis...


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19.03.2009 22:16 (zuletzt bearbeitet: 19.03.2009 22:23)
#13 RE: Procedere zur Erlangung der kub. Ausreisegenehmigung
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Rey/Reina del Foro
Denk dran, auch noch 1-2 Kopien von der Verpflichtungserklärung und er KV-Bestätigung zu machen, ist hier einfacher als in Kuba.
Das Visum-Antragsformular kannst du von der website der dt. Botschaft downloaden und deine Freundin es dann schon in Ruhe vor Besuch der Botschaft ausfüllen (handschriftlich).
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/...ragSpanisch.pdf
Druck es gleich 3-4 mal aus.

Die Sache mit den PVE-Quittungen erklärt sich so: die 2x 55 CUC beziehen sich auf den 2. und 3. Monat. Die dt. Botschaft will damit sicher stellen, dass diese auch wirklich bezahlt sind. Denn sonst, falls nur für 1 Monat bezahlt würde, könnte deine Freundin aus kubanischer Sicht zwar bereits ausreisen, aber bekäme große Probleme bei der Wiedereinreise nach Ablauf der 3 Monate, wenn eben nicht 2. und 3. Monat bezahlt sind. Das soll somit ausgschlossen werden.
Die 150 CUC sind für den 1. Monat, der kostet eben 150 CUC, die Verlängerung gibt es sozusagen im Angebot!
Dass die dt. Botschaft für den 1. Monat keine Quittung verlangt, liegt daran, dass ohne dass deine Freundin diesen ersten Monat bezahlt hätte, sie gar keine PVE erhalten würde und entsprechend gar nicht ausreisen könnte.

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20.03.2009 07:12
#14 RE: Procedere zur Erlangung der kub. Ausreisegenehmigung
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Rey/Reina del Foro

@bauernjoerg

dann mal viel spass bei den bekloppten in der botschaft.
wenn du die möglichkeit siehst, scheuer den ein paar von
uns
falko

ps bin froh, das ich das alles vor 10 jahren gemacht habe,
war alles etwas leichter...

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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20.03.2009 12:56
#15 RE: Procedere zur Erlangung der kub. Ausreisegenehmigung
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Mitglied

Hallo Falko-warum ist es bei Euch nicht so gut verlaufen? Also hier im Forum wird über den jetzigen Leiter der Visastelle Herrn Maier sehr viel positives berichtet.Auch habe ich sofort auf E-Mailanfrage einen Termin bekommen. Ich denke, wenn man seine Freundin begleitet und dabei ist werden diese "Einschüchterungen", die ich auch schon hier gelesen habe, nicht vorkommen. Klar-es sind auch nur Menschen dort die eine gewisse Macht ausüben-und manche überschreiten dies und der/die Antragsteller/in wird nicht korrekt behandelt.Darum will ich mit und denke daß dann auch ein gewisser Respekt vor dem Mädchen an den Tag gelegt wird.Aber dies trifft man auch in anderen Botschaften an, wenn ich nur an Kiew oder Minsk denke. Dort haben Freunde von mir auch schon haarsträubende Erlebnisse Ihrer Mädchen berichtet. Als man dann zu zweit auftauchte war der Spuk vorbei.
Ich denke in einem hast Du recht Falko-der bürokratische Aufwand und die Kosten waren zu Deiner Zeit sicher überschaubarer.Aber Visabearbeiter kommen und gehen, mit Ihnen Freundlichkeit oder Arroganz.Natürlich auch die Vorschriften die sich nun geändert haben machen es uns nicht leichter. Mein Kollege hatte vor ein paar Jahren noch bei einem Notar in Kuba diese Verpflichtungserklärung gemacht und dann die PVE bei der Immi zügig bekommen.Nun muß der beschwerliche Weg über das Konsulat gegangen werden.
Ich werde dann nach Rückkehr posten welche Erfahrungen ich gemacht habe und hoffe es werden nur gute sein um auch anderen Mut zu machen dies durchzustehen.Bis dahin übermittel ich Deine Grüße und das wird die Stimmung+unsere Chancen in der (Antrags)-Box sicher schlagartig heben-Grüße bj


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20.03.2009 15:00
#16 RE: Procedere zur Erlangung der kub. Ausreisegenehmigung
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Rey/Reina del Foro

@bauernjoerg

da hast du mich nicht richtig verstanden!!!
wir hatten zum glück keine probleme in habanna.
da ich dabei war, brauchte meine frau auch nicht wie 100
andere cubaner vor der botschaft auf der strasse warten.
damals gab es noch keine terminvergabe ( ob es heute termine gibt,
weiss ich nicht).ich habe mit meinem deutschen reisepass an der tür gewedelt und der cub. soldat
machte von aussen die tür frei und drinnen der onkel von der security sagte auch nicht mehr viel!!!
bis denneeee
falko

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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20.03.2009 16:13
avatar  jan
#17 RE: Procedere zur Erlangung der kub. Ausreisegenehmigung
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jan
Rey/Reina del Foro

Zitat von bauernjoerg
Saludos Amigos- ich bin im öffentlichen Dienst sodaß ein Mißbrauch mit dem Visum bzw. ein nicht zurückkehren so nicht hergeleitet werden kann. Schönen Abend - bj


Natürlich, alle im ÖD sind über jeden Verdacht erhaben

20.03.2009 18:21
#18 RE: Procedere zur Erlangung der kub. Ausreisegenehmigung
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Mitglied

@ jan
Nicht alle - es gibt auch hier schwarze Schafe ohne Zweifel. Aber niemand wird deswegen ein Disziplinarverfahren riskieren. Eine Lebensstellung riskiert man nicht mal so - aber ich bin mir sicher daß auch nicht im ÖD-stehende so denken. Trotzdem kann Deutschland auf seinen öffentl. Dienst bauen-viele Staaten sind neidisch auf unser System. Sogar der kubanische Grenzer war letztesmal in Varadero schnell ferig mit der Paßkontrolle als ich nach seiner Frage nach dem Beruf "Funktionario" erwiderte. Gruß von einem sich dem Dienst am Bürger voll hingebenden Menschen-bj


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20.03.2009 18:34 (zuletzt bearbeitet: 20.03.2009 18:39)
avatar  jan
#19 RE: Procedere zur Erlangung der kub. Ausreisegenehmigung
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jan
Rey/Reina del Foro
Ist natürlich kein Deutscher Beamter

http://www.focus.de/finanzen/news/oester...aid_366585.html

aber die:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,378585,00.html

In Berlin hatten auch mal einige Polizisten die Blöcke mit Strafzetteln oft "verloren"
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