Heitrat oder Einladungsantrag oder Zweiteres über Italien? Was ist der beste Weg, damit mein Freund zu mir kommen darf?

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11.09.2009 21:50 (zuletzt bearbeitet: 11.09.2009 22:18)
avatar  Rene ( gelöscht )
#51 RE: Heitrat oder Einladungsantrag oder Zweiteres über Italien? Was ist der beste Weg, damit mein Freund zu mir kommen darf?
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Rene ( gelöscht )

Zitat von Susonja
Kann ein Heiratsvisum nach Deutschland bei bestandenem Deutschtest abgelehnt werden?


Unter bestimmten Umständen ja, bespielsweise falls der Heiratswillige seine Verpflichtungen auf Zahlung von Unterhaltsansprüchen aus der Vorehe nicht nachgekommen ist. Dies trifft in deinem Fall aber nicht zu. Insofern werden Dir seitens der Behörden wohl keine Schwierigkeiten entstehen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden. In diesem Fall wird die Verpflichtungserklärung auch nicht verlangt und möglicherweise durch eine andere Art der Prüfung durch die Ausländerbehörde kompensiert.

Ich muss Dir aber sagen, dass ich selbst die Beantragung eines Heiratsvisums nicht praktiziert habe und auch nicht vorhabe dies je zu tun.


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11.09.2009 23:02
avatar  el-che
#52 RE: Heitrat oder Einladungsantrag oder Zweiteres über Italien? Was ist der beste Weg, damit mein Freund zu mir kommen darf?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von el-che
Visa und Asyl sind seit dem Amsterdamer Vertrag Kompetenz der EG (Art. 61 ff EG) http://dejure.org/gesetze/EG/61.html


daher die entscheidung ist verbindlich für alle eu-staaten


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12.09.2009 07:39
#53 RE: Heitrat oder Einladungsantrag oder Zweiteres über Italien? Was ist der beste Weg, damit mein Freund zu mir kommen darf?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Susonja
Zur Freundin aus Rom: Sie würde die ganze Einladung machen, was ja mit viel Arbeit verbunden ist. Bezahlen muss ich das Ganze aber selber, was ich auch selbstverständlich finde. (Im Überfluss schwelgt sie auch nicht und sie hat drei Kinder, also genug Möglichkeiten, ihr nahe stehende Personen zu beglücken.)



oh,oh susonja.
ich gehöre hier zwar nicht zu den leuten, die alles schlecht machen wollen. wenn ich das aber alles richtig verstanden habe,
ist dein vorhaben "por gusto". ein cubaner/in ist ein verdammt teures "hobby" und ohne moos nix los!!!
zu deiner freundin in italien:
meine einladungs sache ist zwar schon lange her. meine aber, das die ab mich hier in deutschland gefragt hat, wie ich zu
der einzuladenen person stehe!!! ob es so etwas in italien gibt weiss ich nicht, aber was soll deine freundin darauf antworten?
der vater meiner drei kinder? freund? und wenn die dann noch "fachfragen" stellen? sein lieblingsessen? schuhgröße oder ähnliches.
trotzdem hoffe ich, daß du es hinbekommst!!!!!
falko

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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12.09.2009 08:32
avatar  user ( gelöscht )
#54 RE: Heitrat oder Einladungsantrag oder Zweiteres über Italien? Was ist der beste Weg, damit mein Freund zu mir kommen darf?
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user ( gelöscht )

Zitat von Susonja
Hallo Penguin, danke für die vielen Antworten.
Was heißt viel Geld? Was kostet eine Scheidung ungefähr?
Weißt du welchen Zeitraum ein Heiratsvisum beinhaltet oder maximal beinhalten kann?




es kommt drauf an, wenn du Prozesskostenhilfe bekommst, dann kostet dich das nichts, wenn nicht, dann kommt es auf den sogenannten streitwert an. kann in die 10tausende gehen.
Du solltest einen Ehevertrag machen, in dem versorgungsausgleich, Unterhaltszahlungen etc. ausgeschlossen werden für den Fall einer SCheidung innerhalb der ersten 5 Jahre definitiv, danach kannst du es dir ja überlegen.


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12.09.2009 08:42
avatar  user ( gelöscht )
#55 RE: Heitrat oder Einladungsantrag oder Zweiteres über Italien? Was ist der beste Weg, damit mein Freund zu mir kommen darf?
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Zitat von Moskito

In Antwort auf:

nicht nur Deutsch ! auch die Uhr sollte er lernen !!!


Na ja, er ist autodidaktischer Informatiker, da wird er das schon können...

Obwohl, ich lernte auch schon die eine oder andere 'estudiante de computacion' kennen, die konnte kaum auf drei zählen...



is ja auch nicht nötig in der informatik gibt es ja auch nur 1 und 0.............


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12.09.2009 09:22 (zuletzt bearbeitet: 12.09.2009 09:29)
avatar  Rene ( gelöscht )
#56 RE: Heitrat oder Einladungsantrag oder Zweiteres über Italien? Was ist der beste Weg, damit mein Freund zu mir kommen darf?
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Rene ( gelöscht )

Zitat von Penguin
Du solltest einen Ehevertrag machen, in dem versorgungsausgleich, Unterhaltszahlungen etc. ausgeschlossen werden für den Fall einer SCheidung innerhalb der ersten 5 Jahre definitiv, danach kannst du es dir ja überlegen.


Nicht nötig. Sie hat doch selber nichts.

Da kommt es dann auch nicht mehr darauf an, ob er kaum auf 3 zählen oder nur die 1 und die 0 unterscheiden kann.


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12.09.2009 14:46
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#57 RE: Heitrat oder Einladungsantrag oder Zweiteres über Italien? Was ist der beste Weg, damit mein Freund zu mir kommen darf?
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( gelöscht )

Zitat von Rene

Zitat von Penguin
Du solltest einen Ehevertrag machen, in dem versorgungsausgleich, Unterhaltszahlungen etc. ausgeschlossen werden für den Fall einer SCheidung innerhalb der ersten 5 Jahre definitiv, danach kannst du es dir ja überlegen.


Nicht nötig. Sie hat doch selber nichts.

Da kommt es dann auch nicht mehr darauf an, ob er kaum auf 3 zählen oder nur die 1 und die 0 unterscheiden kann.





Die Diskussion um den Ehevetrag hatten wir auch schon mal, Unterhaltszahlungen in diesem ausschliessen zu wollen kann recht

schnell zu einer boesen Ueberraschung fuehren, viele Vetraege dieser Art wurden von Gerichten ""kassiert"" und es musste
trotzdem Unterhalt gezahlt werden.

Aber syeht in diesem Fall ja eh nicht zur Debatte sie ist ja Studentin und da ist wohl nichts zu holen.


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12.09.2009 18:06
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#58 RE: Heitrat oder Einladungsantrag oder Zweiteres über Italien? Was ist der beste Weg, damit mein Freund zu mir kommen darf?
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )

Hmmm,
wenn die Kohle für Visum, Sprachkurs, ect. schon knapp wird, wie willst Du dann die "Integrierungskosten" schaffen. Ich denke das ist eine andere Größenordnung. Arbeit wird er "morgen" keine finden, Schulausbildung nachholen, sich qualifizieren müssen...
Auch der Mensch lebt nicht vom Brot alleine.
Alle rechtliche "unweglichkeiten" bestehen aus dem Grund, weil sie in der Praxis in der Vergangenheit nicht funktioniert haben.
Diese kann man sicher umgehen, dies ist jedoch wieder mit höheren Kosten, und dem Druck... "das es klappen muss" verbunden.
Am einfachsten sicher (Folgeschäden mal außer acht). Heirat.
Doch auch hier vermutlich das Problem des Lebensunterhaltes... und, nicht böse gemeint, ich denke auch zu recht.
Auch wenn du jetzt denkst das ich ein Riesenxxxxxxx bin...
Eigendlich muss man dir raten, die Sache zu vergessen, ansonsten bleibt Dir noch alle mögliche Zeit rüberzufliegen um zu sehen was die Zeit bringt. Willkommen im Club.


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12.09.2009 18:10
avatar  ehemaliges mitglied ( gelöscht )
#59 RE: Heitrat oder Einladungsantrag oder Zweiteres über Italien? Was ist der beste Weg, damit mein Freund zu mir kommen darf?
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )

Zitat von Rene

Zitat von Penguin
Du solltest einen Ehevertrag machen, in dem versorgungsausgleich, Unterhaltszahlungen etc. ausgeschlossen werden für den Fall einer SCheidung innerhalb der ersten 5 Jahre definitiv, danach kannst du es dir ja überlegen.


Nicht nötig. Sie hat doch selber nichts.

Da kommt es dann auch nicht mehr darauf an, ob er kaum auf 3 zählen oder nur die 1 und die 0 unterscheiden kann.



-----------------
... und sowieso nicht möglich, da sittenwidrig. So schlau ist unser Staat schon lange.


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13.09.2009 15:04
avatar  user ( gelöscht )
#60 RE: Heitrat oder Einladungsantrag oder Zweiteres über Italien? Was ist der beste Weg, damit mein Freund zu mir kommen darf?
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user ( gelöscht )

Zitat von Doctora

Zitat von Rene

Zitat von Penguin
Du solltest einen Ehevertrag machen, in dem versorgungsausgleich, Unterhaltszahlungen etc. ausgeschlossen werden für den Fall einer SCheidung innerhalb der ersten 5 Jahre definitiv, danach kannst du es dir ja überlegen.


Nicht nötig. Sie hat doch selber nichts.

Da kommt es dann auch nicht mehr darauf an, ob er kaum auf 3 zählen oder nur die 1 und die 0 unterscheiden kann.



-----------------
... und sowieso nicht möglich, da sittenwidrig. So schlau ist unser Staat schon lange.



deswegen begrenzung auf die ersten 5 jahre, wegen scheinehe.............


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