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Neue Erfahrung
Die Mutter meines Schwiegersohnes ist gestern zurück nach Cuba.
Sie war 81 Tage hier.
Es hat natürlich nicht geklappt sofort nach Visumerteilung einen (günstigen)
Flug zu finden also flog sie ca. 2 Wochen später,weil sie von der Botschaft
die Auskunft bekam das eine Karenzzeit von 15 Tagen gilt.
Nach Handgepäckkontrolle wurde sie zur Immigration gebracht,Deutscher Beamter der
leidlich Spanisch sprach,und wurde mit dem Vorwurf konfrontiert
das Visum 6 Tage überzogen zu haben.
Was die Botschaft gesagt hatte interessierte den Mann nicht.
Er zwang sie ein Schriftstück zu unterschreiben das sie uns heute als Foto geschickt hat.
Wegen illegalen Aufenthalt in Germany wird erwogen entweder eine Geldstrafe oder
3 jähriges Wiedereinreiseverbot.
Mein Schwiegersohn wird jetzt erst mal probieren von der Botschaft diese 15 Tage
Karenzzeit bestätigt zu bekommen.
Echt ,ich finde es geil,jeder Passwegwerfer darf hierbleiben und Leute die nach Hause
fliegen bekommen wegen ein paar Tagen einen aufs Dach.
@Cardenas
Im Grunde gebe ich Dir bzgl. allem Recht - aber diese Karenzzeit gibt es nach dem 90 Tage max Aufenthalt einfach nicht, da koennte bestenfalls noch eine Fluguntauglichkeit aufgrund einer Erkrankung hier vorliegen, auch dann muesste man das bei der hier oertlich zustaendigen ABH anzeigen und dementsprechend absegnen lassen.
Ich hatte meine eigenen Erfahrungen mit der Einreise der Suegra mit den Behoerden. Trotz gueltigem Multi Visa Schengen hatten sich ueber Nacht also waehrend des Fluges die Einreisebestimmungen fuer Drittstaatler geaendert so das bei der Einreise eine Quasi Inhaftierung im Flughafenbereich bis zur naechsten Rueckreisemoeglichkeit angeordnet wurde. Letztendlich wurde das dann noch als versuchte "illegale" Einreise erfasst.
Mag man so noch rechtlich hinnehmen muessen, waehrend gleichzeitig illegal Eingereiste mit Dolmetscher und allem die Einreise zum Zwecke des Asylverfahrens gewaehrt wurde. Waren aber keine Kubis und hatten auch eine andere Religionszugehoerigkeit
Von dieser Karenzzeit höre ich auch zum ersten Mal und ich finde es sehr naiv dem Wort der Schwiegermutter blind zu vertrauen ohne in den drei Monaten einmal mit dem Ausländeramt zu sprechen. Ich will nicht unterstellen, dass sie lügt, sondern vielleicht einfach was falsch verstanden hat.
Was ich allerdings nicht so ganz glaube ist, dass sie gezwungen wurde etwas zu unterschreiben. Noch sind wir ein Rechtsstaat. Ich nehme an, er hat ihr lediglich erklärt, dass sie, wenn sie nicht unterschreibt nicht ausreisen darf. Was ja kein Zwang ist, sondern lediglich dem Umstand geschuldet, dass niemand das Land verlassen darf dem eine Rechtswidrigkeit vorgeworfen wird. Nun seid ihr in der Pflicht nachzuweisen, dass sie diese Information rechtsverbindlich von der Botschaft erhalten hat. Sollte es diese Karenzzeit inzwischen tatsächlich geben, dann dürfte das ja kein Problem sein, wenn nicht, dann habt ihr vermutlich hinzunehmen wegen Visumsüberschreitung die Konsequenzen zu tragen.
Alles in allem sehr ärgerlich, weil man sich das Dilemma mit einem Anruf beim Ausländeramt hätte ersparen können.
@Trieli
Man kann dem deutschen Part Dummheit unterstellen. Aber beim cub. Part wäre ich vorsichtig, nicht jeder ist so viel gereist wie Du.
Ich hab in Cu auch schon aus Blödheit Mist gebaut. Ich habe damals versucht eine PS2 nach Cu zu bringen, die war damals wegen des DVD Player dort verboten. Was ich aber nicht wusste.
Am Zoll natürlich erwischt und von einer Zöllnerin auf spanisch vollgequatscht worden. Plötzlich hiess es: Firma aqui.
Zu Hause erklärte mein Schwager mir, das ich mich verpflichtet hatte eine Strafe und eine Aufbewahrungsgebühr bei der Ausreise zu bezahlen. Mehr als was das Teil wert war.
Bei der Ausreise diskutierte ich mehrere Std. mit dem Zoll, die Zöllnerin wurde sogar von der Polizei von Zuhause zum Flughafen gebracht. Aus Kulanz, da die Zöllnerin keinen Dolmetscher geholt hatte, bekam ich das Teil ohne Kosten wieder. Den Dolmetscher bekommst Du auch in D am Flughafen, Du musst es nur wissen.
Und Du weisst, sieht ein Cubi eine Uniform, unterschreibt er alles aus Respekt.
Das die Cubanerin zu lange in D war, ist ihre Schuld. Ob das Dokument vom deutschen Zoll rechtskräftig ist, weiss ich nicht.
Ist es in deutsch und spanisch?
Trieli
Du bist eine einfache liebevolle Cubanische Mama über 60,stehst
mit 4 Koffern,voll mit Geschenken für deine Lieben im Transit
und bekommst gesagt wenn du hier nicht Unterschreibst bleibst du hier.
Soviel zur Vernunft...
Mit den 15 Tagen hörte ich auch zum ersten mal,mal sehen was mein
Schwiegersohn herausfindet.
Quimbombo
Das war die Aussage bei der Visumerteilung,noch mit der Begründung
das die Botschaft ja wüsste das es Probleme mit den Flugzeiten geben kann.
@Cardenas
Eines verstehe ich aber nicht.
Warum hat die Cubanerin sich nicht noch in D an euch zur Hilfe gewand?
Wenn ich meine Frau zum Flughafen bringe, warte ich immer noch für solche Fälle. Bis jetzt war es zwar nur das sie beim Boarding mit 13 kg Handgepäck erwischt wurde und mir die 3 Kg wieder zurück geben wollte.
Aber man weiss ja nie.
Ist auf jeden Fall eine dumme Erfahrung für euch und danke das Du es hier einstellst, kann anderen helfen diesen Fehler nicht zu machen
@Falco
Das Flughafen wlan geht immer nur für eine Zeit,dann fliegt man raus
und muss es neu anmelden,sie wusste nicht wie das geht.
Klar haben meine Tochter und Schwiegersohn gewartet aber sie konnte nicht mehr anrufen.
Ps.LOL,sie hatte 13 Kg im Bordkoffer und 9 in der Handtasche das ging
durch
Cardenas, ok.
Wir machen das ja nun auch schon 24 Jahre.
Meine Frau hat klare Anweisungen:
Gibts Ärger am Flughafen hat sie meine Tel Nr und der Ärgermachende soll mich anrufen oder ausrufen lassen. Das gilt auch bei der Einreise! Das klappte das eine Mal sehr gut, sie haben mich ausrufen lassen.
Meine Frau kann mich auch nicht anrufen, hat weder bei der Ein oder Ausreise eine Simkarte von D.
@Calle_62: Mit den Anwaltskosten, die dann auf einen zukommen, hätte man vermutlich locker einen teureren Flug zahlen können.
@falko1602: Genau so haben wir bzw. ich es auch immer gemacht. Alle Kubaner, die eingereist bzw. ausgereist sind hatten immer einen Zettel dabei wo drauf stand, dass ich im Fall von Probleme zu kontaktieren sei und Kubi einen Dolmetscher möchte. Und die erste Einreise eines Kubis ist bei mir auch 24 Jahre her. Und damals war ich nur beruflich im Internet unterwegs.
Übrigens sehe ich den Fehler auch im deutschen Part. Ein Anruf beim Ausländeramt hätte sicherlich schnell Klarheit gebracht bzw. die hätten das Visum entsprechend verlängern können. Allerdings bezweifel ich, dass ein höherer Flugpreis als Grund ausgereicht hätte.
@Cardenas: Wie oben bereits gesagt, sehe ich den Fehler nicht bei der kubanischen Schwiegermutti, sondern beim Schwiegersohn, der da Einiges zu leichtfertig geglaubt hat. Einmal googeln hätte da schon Klarheit gebracht. Ich habe innerhalb von 5 Minuten das hier gefunden:
Wenn Sie länger im Schengen-Raum bleiben, als es Ihr Visum erlaubt, ist Ihr Aufenthalt illegal. Das gilt für Deutschland, Österreich und die Schweiz, sowie für den gesamten Schengen-Raum. Wenn Sie sich dabei ohne Grund länger im Schengen-Raum aufhalten, als es Ihr Visum erlaubt, kann dies eine Einreisesperre zur Folge haben. Je nach Schengen-Land kann außerdem auch ein Bußgeld verhängt werden.
Wenn Sie bemerken, dass Sie das Schengen-Visum 90 Tage überschritten haben, sind Sie verpflichtet, sich:
in Deutschland bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde,
in Österreich bei dem örtlich zuständigen Amt, Magistrat oder der Bezirkshauptmannschaft
und in der Schweiz bei der für den Wohnort zuständigen Schweizer Vertretung zu melden.
Wie kann ich mein Schengen-Visum verlängern?
Die Verlängerung Ihres Schengen-Visum ist nur in Ausnahmefällen möglich:
wenn Sie durch Gründe von höherer Gewalt, humanitäre Gründe oder schwerwiegende persönliche Gründe nicht aus dem Schengen-Raum ausreisen können, bevor Ihr Schengen-Visum 90 Tage überschritten hat.
wenn die Einreise nach Deutschland oder einen anderen Schengen-Staat verspätet erfolgte, und Sie das Schengen-Visum nicht voll ausnutzen konnten.
In diesen Fällen können Sie bei den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem Sie sich befinden, eine Verlängerung beantragen. So ist es im Artikel 33 des EU-Visakodexes festgelegt. In Deutschland können Sie die Verlängerung bei höherer Gewalt kostenlos beantragen, bei schwerwiegenden persönlichen Gründen oder verspäteter Einreise wird eine Verlängerungsgebühr von 30 Euro veranschlagt. Wenden Sie sich hierfür an die Ausländerbehörde der Gemeinde.
#14 RE: Neue Erfahrung
Wenn ich das richtig verstehe, ist sie ja nach Beginn des Visums erst nach Deutschland eingereist. Nachdem was ich gelesen und hier reingestellt habe, wäre es nur ein Besuch beim Ausländeramt gewesen und man hätte das Visum entsprechend verlängert, damit sie die volle Visumszeit ausnutzen kann. Es ist also schlicht sehr nachlässig gewesen sich da mal nicht kurz schlau zu machen. Ich glaube auch nicht, dass da ein Anwalt was machen kann. Der Keks dürfte wohl gegessen sein und sie muss die Strafe hinnehmen.
Meiner Erfahrung nach hätte man das das Schengenvisum hier auf der zuständigen Ausländerbehörde verlängern lassen können. wenn der gesamtaufenthalt von 90 tagen dadurch nicht überschritten wird, sind die da meistens kulant. ist jetzt natürlich zu spät.
wir haben den visabeginn immer ca. 14 tage nach Botschaftstermin gelegt und sind damit gut gefahren. Vielleicht hat auch das die Botschaft oder wer auch immer mit "Kulanz" gemeint und es wurde einfach falsch aufgefasst.
#18 RE: Neue Erfahrung
Zitat von loqui im Beitrag #17
...auf der zuständigen Ausländerbehörde...
Örtlich vielleicht (gefühlt) zuständig, vielleicht auch nur für Auskünfte?!
So wie ich es verstehe ist die AB aber rechtlich nicht zuständig, weil es sich um ein Schengen-Visum handelt. Die AB ist m.E. nur bei nationalen Visa zuständig.
Gibt es nicht irgendwo einen "Schengen-Visa-Rechner" 90 Tage Aufenthalt in 180 Tagen, wenn man die Zeit zu 100% ausnutzen möchte? – Theoretisch kann man es auch selbst, bei Visa kann das tricky sein, weil sie immer erst ab Einreise gültig sein müssen, und man mit dem Flieger auch schon mal 10 o.12 Stunden unterwegs ist.
Egal, wenn man in der glücklichen Lage ist, ein Visum bekommen zu haben, warum geht man mit diesem Vertrauen so fahrlässig um? Das ist für mich nicht nachvollziehbar.
Wer in zwei aufeinander folgenden Schengen-Visa-Perioden nicht auffällig geworden ist, und den Bedingungen des Visums nachgekommen ist, hat doch die Möglichkeit, ins vereinfachte Verfahren zu kommen. Was bedeuten könnte sich in Havanna ohne Termin und erneuter Prüfung ein neues Visum zu holen.
Vielleicht wollte jemand auch sicher gehen, dass die Schwiegermutter nie wieder zu Besuch kommt.
Maier
Mittlerweile habe ich auch mal das Deckblatt mit den Daten gesehen das der Beamte am Zoll ausgefüllt hat.Scheinbar konnte der doch nicht so gut Spanisch alles ist komplett Falsch geschrieben,Region in Cuba und Anschrift bis hin zur Hausnummer alles falsch.
Und da sie ja schriftlich über das weitere Vorgehen informiert werden soll gehe ich davon aus das die Geschichte im Sand verläuft.
Vamos a ver!
bei uns zumindest wäre die AB auch für die Verlängerung/Änderung des Schengen Visa zuständig gewesen. hatten einen Termin, haben ihn dann aber wieder abgesagt, weil ein wichtiger Termin in Kuba anstand und dadurch sowieso eine vorzeitige Abreise angesagt war. Ist aber auch schon Jahre her.
so einen rechner gibt es tatsächlich. findet man per google über schengen visa rechner. ist ganz nützlich.
Das mit der vereinfachten Visavergabe haben wir tatsächlich nie in Anspruch genommen. Wenn man eh aus der Provinz anreisen muss, kann man auch einen Termin buchen, wenn nicht gerade alles ausgebucht ist. Die Kubaner machen sowas gefühlt auch lieber persönlich mit vorsprechen, als per einwurf. Dafür wurden wir bei der letzten Beantragung auch mit dem 1-Jahres-Schengen-Visum belohnt. Eigentlich schade, dass das jetzt gar nicht mehr voll ausgenutzt wird, weil aus dem Kubaner zwischenzeitlich ein Spanier wurde.
@cardenas: Das Dokument ist gültig, so lange ihr Name und ihre Passnummer richtig hinterlegt ist. Wenn die Adresse nicht anzuschreiben ist, dann bedeutet das nicht, das alles vom Tisch ist. Solche Sachen werden heutzutage im System hinterlegt und fliegt euch spätestens beim nächsten Visa-Antrag um die Ohren.
Ich würde da nochmal die AB ansprechen und fragen, ob man das Problem noch nachträglich lösen kann. Sie hat ja nicht die 90 Tage überschritten, sondern die Laufzeit des Visums.
@MaierLansky: In Deutschland ist nur die Ausländerbehörde für alle Arten von Visa zuständig. Schliesse mich da Siggis Frage an, wer es denn sonst sein sollte.
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