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Zitat von marcano09 im Beitrag #50 Nach 180 Tagen muss ich wohl ein halbes Jahr warten um dann erneut in Cuba einreisen zu können für weitere 90 Tage (TK 2x verlängern) ?
Nein
----- Wenn du Gott zum Lachen bringen willst, mach' Pläne!
Um die 90 Tage zu bekommen, mußt du schon gute Kontakte zur Immi haben. Nur die 60 Tage sind offiziell erlaubt. Du mußt danach auch nur einen Tag ausreisen um wieder einzureisen. Auf die 2mal 90 Tage kann man sich nicht 100% verlassen. Nur auf die 2x60 Tage. Wie oft hintereinander du das Spiel allerdings spielen kannst, weiß ich nicht.
Wer will denn schon freiwillig länger als 60 Tage in Kuba bleiben? Wenn ich mich sebst kasteien möchte, dann noch eher in einem deutchen Kloster, da passt wenigstens die Verpflegung.
[quote=marcano09|p8114951]Leute langsam, das geht alles n a meiner Frage vorbei, ich blick dann nicht mehgr durch hier...
Also ich kann meine TK problemlos 2x verlängern, also 90 Tage blieben in cuba- richtig ? Und kann sogar (erlaubt) kurz ausreisen beispiel Mexico oder Brasilien für 1 Woche, dann kann ich erneut nach cuba einreisen mit TK Karte, diese wiederum 2x verlängern lassen , also weitere 90 Tage , gesamt dann 180 Tage ist das korrekt ? ------
Meine Antwort: es ist absolut korrekt. Du musst aber wie oft hier erwähnt die richtige Stadt-Emigration auswählen (zB.nicht in Santiago, Holguin) Ich habe mich in dieser Angelegenheit an den Miniter für Tourismus (MINTUR) 3 oder 4 mal schriftlich gewandt, por via de recurso reclamatorio y por agravio comparativo
Vielleicht kann man etwas erreichen, wenn jeder Forum-Teilnehmer Kontakt aufnimmt mit "Europäisches Außenministerium" (Borrell)....um etwas zu verbessern- Publiziert wurde:Die Europäische Union (EU) und Kuba haben ihr erstes politisches Abkommen geschlossen. Die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini, Kubas Außenminister Bruno Rodriguez Parrilla (Artikelbild) und die EU-Außenminister unterzeichneten den Vertrag in Brüssel, der den künftigen Rahmen für die beiderseitigen Beziehungen bilden soll.
es gibt hier im forum leute, die sich besser auskennen mit den instanzen der eu. (Habe lediglich auf die intern seite von Borrell geschrieben) Vielleicht diese auch...https://europa.eu/european-union/contact/write-to-us_es
Notiz zu Aymimadre : Stopp, stopp, Europäer können sich in jedem EU Land niederlassen, brauchen dazu weder Visum noch Aufenthaltsgenehmugung, macht es super einfach für Lebenpasrtner aus versch. EU Ländern die können zusammen ziehen ohne komplizierte Heirat, Papiere, Aufenthaltsgenehmigung und das ganze widerliche Gedöns...
Falsch, du musst dich in jeden EU-Land anmelden und damit auch deine Residencia beantragen!!!! Ich habe das ganze schon durch. Deshalb weiss ich das!
Hhmm ob das richtig ist ? Meine nunmerige Polaca hat sich vor 6Jahren beim Einwohnermeldeamt per MELDEBESCHEINIGUNG angemeldet und ist nun mit Wohnsitz in D registriert. Was beantragt musste da nicht werden. Ging in 5Minuten mit PL Ausweis und mir als "Vermieter" Hausbesitzer Ihr PKW musste nach 6Monaten auf Grund Ihrer D Meldebescheinigung auch ein D Kennzeichen haben. Paralell dazu besteht aber noch ihr Wohnsitz in PL wo auch ich ohne irgendwelche Probleme Monateweise lebe.
Zitat von el lobo im Beitrag #62Hhmm ob das richtig ist ? Meine nunmerige Polaca hat sich vor 6Jahren beim Einwohnermeldeamt per MELDEBESCHEINIGUNG angemeldet und ist nun mit Wohnsitz in D registriert. Was beantragt musste da nicht werden. Ging in 5Minuten mit PL Ausweis und mir als "Vermieter" Hausbesitzer Ihr PKW musste nach 6Monaten auf Grund Ihrer D Meldebescheinigung auch ein D Kennzeichen haben. Paralell dazu besteht aber noch ihr Wohnsitz in PL wo auch ich ohne irgendwelche Probleme Monateweise lebe.
Aber davon abgesehen, auch in Europa gilt man nur bis zu 90 Tage als Tourist, alles was darueber geht bedarf der Anmeldung und man wird in dem Land Sozialversicherungspflichtig!
Zitat von Aymimadre im Beitrag #63 siehst, anmelden musst du dich!
Anmelden und BEANTRAGEN sind für mich aber unterschiedliche Dinge.
Anmelden ist eine reine Formsache
etwas BEANTRAGEN ist weit mehr, brauchst ev weitere Dokumente / Gründe
In Spanien z.B. musst du die REsidencia beantragen und nach 5 Jahren die Residencia permanente beantragen, fuer die REsidencia permanente musst du nachweisen, dass du dich selber versorgen kannst, also Arbeit hast, oder REnte bekommst.