Reklamation defektes Reisegepäck

15.07.2008 22:01
#1 Reklamation defektes Reisegepäck
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sehr erfahrenes Mitglied

Hallo,

wie lange hat man Zeit ein beschädigtes Reisegepäckstück zu reklamieren? Da gibt es doch sicher ne Frist bis wann man nach dem Rückreisedatum reklamieren muß? Wenn ja, wie ist diese?
Noch kurz zur Aufklärung. Das Gepäckstück hatte bei der Ankunft in Cuba gefehlt, und wurde eine Woche später zur Casa geliefert! Ich war zu der Zeit leider nicht da. Später mußte ich feststellen, dass es beschädigt war (ein Griff fehlte; am Schloß wurde "rumgewürgt"), und das vom Inhalt was fehlte!
Leider hab ich nicht gleich nach Rückreise (durch Krankheit und Montage) reklamiert! Deswegen frage ich nach irgendwelchen Fristen die eventuell einzuhalten sind!

Saludos


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15.07.2008 22:05
avatar  jan
#2 RE: Reklamation defektes Reisegepäck
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jan
Rey/Reina del Foro

Kannst du auf der HP des Beförderers/Carriers nachlesen.

(6) Ist aufgegebenes Reisegepäck beschädigt oder verspätet befördert worden, können Ansprüche nach Absatz 1 oder 2 nur geltend gemacht werden, wenn der Fluggast dem Luftfrachtführer den Schaden unverzüglich nach seiner Entdeckung, bei der Beschädigung von Reisegepäck spätestens binnen sieben Tagen nach der Annahme, bei der verspäteten Beförderung von Reisegepäck spätestens binnen 21 Tagen, nachdem das Reisegepäck dem Fluggast zur Verfügung gestellt worden ist, schriftlich anzeigt. Dies gilt nicht, wenn der Luftfrachtführer arglistig gehandelt hat. Für die Einhaltung der Frist ist die Übergabe der Anzeige oder ihre Absendung maßgeblich. Nimmt der Fluggast aufgegebenes Reisegepäck vorbehaltlos an, so begründet dies die Vermutung, dass es unbeschädigt abgeliefert worden ist.

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