Urteil: Entschädigung auch bei Flugausfall wegen technischen Defekts

28.10.2011 14:41 (zuletzt bearbeitet: 28.10.2011 14:45)
#1 Urteil: Entschädigung auch bei Flugausfall wegen technischen Defekts
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Forums-Senator/in

Urteil

Entschädigung auch bei Flugausfall wegen technischen Defekts fällig

Maschine kaputt, Abflug verschoben - und die Airline will wegen eines seltenen technischen Problems keine Entschädigung zahlen: Passagiere eines Flugs von Teneriffa gingen vor Gericht und klagten wegen "erheblicher Verspätung". Zu Recht, urteilten die Richter.


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16.11.2011 10:37
avatar  Pille
#2 RE: Urteil: Entschädigung auch bei Flugausfall wegen technischen Defekts
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Cubaliebhaber/in

Das Thema Entschädigung - bzw. die Schwierigkeit, zu seinem Geld zu kommen, ist bereits verschiedentlich thematisiert worden.

Gemäss Tagesanzeiger gibt es eine Firma, die bei diesem Prozess behilflich sein kann (gegen Entrichtung eines Obulus natürlich). Siehe Artikel hier:

http://www.tagesanzeiger.ch/digital/comp.../story/18140134

Hat jemand schon davon gehört oder Erfahrung damit gemacht?


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16.11.2011 11:11 (zuletzt bearbeitet: 16.11.2011 11:12)
#3 RE: Urteil: Entschädigung auch bei Flugausfall wegen technischen Defekts
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Rey/Reina del Foro

Es gibt noch andere Firmen als die in dem Artikel erwähnte. Ich selbst habe gerade einen Vorgang bei einem Konkurrenzunternemen laufen -- wenn ich mich nicht verrechnet habe, sind die für mich als Kunde günstiger, behalten also einen etwas geringeren Anteil der im Erfolgsfall ausgezahlten Gebühr. Bisher bin ich sehr zufrieden mit der einfachen Abwicklung und der Transparenz über den jeweiligen Stand des Verfahrens. Die Fluglinie hat sich bisher noch nicht geäußert.


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17.11.2011 00:54
#4 RE: Urteil: Entschädigung auch bei Flugausfall wegen technischen Defekts
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Rey/Reina del Foro

Arbeiten solche Firmen auf Vorkasse oder bekommen die nur bei Erfolg ihre Prozente?


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17.11.2011 01:15
avatar  Pauli
#5 RE: Urteil: Entschädigung auch bei Flugausfall wegen technischen Defekts
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Rey/Reina del Foro

Bezahlen wird jedenfalls immer der Passagier,
wird eben mit Eingepreist .


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17.11.2011 09:10
#6 RE: Urteil: Entschädigung auch bei Flugausfall wegen technischen Defekts
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Rey/Reina del Foro

Zitat von el loco alemán
Arbeiten solche Firmen auf Vorkasse oder bekommen die nur bei Erfolg ihre Prozente?

Nur im Erfolgsfall. Als Kunde habe ich kein Risiko -- es sei denn, ich habe das Kleingedruckte grob missverstanden... Natürlich übernehmen die Agenturen nur Fälle, die auf den ersten (Experten-)Blick eine Erfolgschance vermuten lassen. Ich selbst hätte an deren Stelle meinen aktuellen Fall beispielsweise nicht angenommen, weil das von der Fluglinie nicht zu beeinflussende Wetter zumindest ein wichtiger Faktor für die Annullierung zu sein schien. Aber bitte, ich bin kein Experte. Ich werde berichten, sobald es vorbei ist.


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17.11.2011 11:45 (zuletzt bearbeitet: 17.11.2011 11:47)
avatar  jan
#7 RE: Urteil: Entschädigung auch bei Flugausfall wegen technischen Defekts
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jan
Rey/Reina del Foro

Zitat von el loco alemán
Arbeiten solche Firmen auf Vorkasse oder bekommen die nur bei Erfolg ihre Prozente?


Wer lesen kann....
http://www.euclaim.de/
.............

Das Thema hatten wir hier doch schon mal.

Zahlung Airline EUR 600,00 an RA
Gutschrift EUR 413,00 Überweisung auf mein Konto

Vorher hatten Sie sich gesträubt und zahlten eine xy Summe an die RA-Kanzlei.
Diese Summe behielt die Kanzlei, da zuerst die Kosten des Verfahrens abgedeckt werden können/müssen.
Der § war benannt. Dann verfolgten sie die Angelegenheit weiter, bis AB die 600 EUR an die RA-Kanzlei überwies.

Dies kam AirBerlin also noch teurer als 600 EUR.

Mir hatte AB EUR 50,00 aus Kulanz bei Buchung der nächsten Reise angeboten
Grund der Verspätung war ein Riß in der Frontscheibe, lt. Ansage des Captains.

Um die Bearbeitung des Falles hinauszuzögern verlangte AB die Zusendung der Buchungsbestätigung und der Flugtickets
(jeweils im Original)

Wie das? Wird doch alles nur gemailt, sind also auch nur Kopien
Mich hat es 2 Briefe an AB, Einschr/Rückschein wg. der Originale und ca. 4 mails
und 2-3 mails an EUclaim gekostet. Und 1/2 Jahr Wartezeit.

17.11.2011 12:15 (zuletzt bearbeitet: 17.11.2011 12:18)
#8 RE: Urteil: Entschädigung auch bei Flugausfall wegen technischen Defekts
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Rey/Reina del Foro

Zitat von jan
Zahlung Airline EUR 600,00 an RA
Gutschrift EUR 413,00 Überweisung auf mein Konto

Entspricht gemäß der AGB von EUclaim 73 % der Ausgleichszahlung minus 25,00 Euro Bearbeitungsgebühr.
Der Anbieter Fairplane.at hat ein etwas anderes Kostensystem, nach Höhe der Ausgleichszahlung gestaffelt erhält der Kunde mindestens 73 % und maximal 100 % der Zahlung und zahlt keine Bearbeitungsgebühr.
Flightright.de spricht von einer Gebühr von 25 % zuzüglich Umsatzsteuer, was in den meisten Fällen zwischen EUclaim und Fairplane liegen dürfte.
Eventuelle zusätzliche Anwaltskosten werden bei allen Anbietern direkt der Fluglinie in Rechnung gestellt.


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18.11.2011 09:31
#9 RE: Urteil: Entschädigung auch bei Flugausfall wegen technischen Defekts
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sehr erfahrenes Mitglied

Zitat von Pauli
Bezahlen wird jedenfalls immer der Passagier,
wird eben mit Eingepreist .




hoffentlich nicht auch noch bald regelmäßig für das hier:

http://www.bild.de/reise/fluege/flugzeug...72514.bild.html

saludos....


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18.11.2011 11:13
avatar  George1
#10 RE: Urteil: Entschädigung auch bei Flugausfall wegen technischen Defekts
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Rey/Reina del Foro

Zitat von tonitorro

hoffentlich nicht auch noch bald regelmäßig für das hier:
http://www.bild.de/reise/fluege/flugzeug...72514.bild.html
saludos....



Machen wir das bei der Condor nicht schon lange
OK - die nennen das eben nicht Erpressung sondern Kerosinzuschlag und kassieren nicht erst bei der Zwischenlandung - noch sind es nur 12 Euronen - aber man weiß ja nie

_________
Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)


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