Auch bei Sprachvisum Rückkehrbereitschaft gegenüber deutscher Botschaft darlegen

02.08.2006 21:48
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#1 Auch bei Sprachvisum Rückkehrbereitschaft gegenüber deutscher Botschaft darlegen
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( Gast )


Muss man auch bei einem Sprachvisum die Rückkehrbereitschaft gegenüber der deutschen Botschaft f´darlegen? Gehen wir mal davon aus, dass dies hauptsächlcih für caubanische Studenten, die später in der Touristikbranche arbeiten wollen genehmugt wird. Die haben doch gar nichts. Wie weisen denn die dann ihre Rückkehrbereitschaft nach?

Danke für eure Tipps!

Muchos saludos!

Micha



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