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Vorstellung Carl vom Niederrhein


Du kannst eigentlich alles bei www.make-it-germany.com nachlesen und selbst auch für sie mal verschiedene Test durchspielen was für eine Chancen- oder Blauekarte erforderlich ist. Agarwissenschaftler stehen auf jeden Fall auf der Liste der Mangelberufe. Englischkenntnisse reichen auch, wie ich vorhin gelesen habe. Das war vor einem Jahr noch anders.
Einen Arbeitgeber zu finden, der das Geld vorschiesst ohne 100%ige Erfolgsgarantie wage ich allerdings zu bezweifeln. Wer zahlt ihm denn das Geld zurück, wenn das Visum abgelehnt wird?
Spannend finde ich allerdings, dass die staatlichen kubanischen Stellen (ob CJ oder Minrex weiß ich nicht) inzwischen QR-Codes für offizielle Dokumente generieren können, die die deutsche Botschaft dann auslesen kann und damit die Legalisierung durch die Botschaft deutlich schneller geht.

@smurf
Mein eindringlicher Rat:
Lass das mit der Geldüberweisung!
Fahr erst einmal hin und schau dich um. Alles andere ist purer Schwachsinn.
Vergiss den Google translator.
Nimm
www.deepl.com

Oh oh, ich weiß schon wie die Geschichte ausgeht…
! Get a 25% off for all Forum members !
MARK: We always have electricity.

Zitat von Calle_62 im Beitrag #28
@smurf
Vergiss den Google translator.
Nimm
www.deepl.com
Die Erfahrung hab' ich auch seit langem gemacht: deepl.com ist für Spanisch eindeutig BESSER als google!


Zitat von Trieli im Beitrag #20
@flicflac: Wenn du im Staatsdienst bist, bekommst du die Papiere nicht, die du für ein Visum benötigst. Du musst erst kündigen, ansonsten bekommst du eventuell erforderliche Unterlagen von den kubanischen Behörden nicht.
Geht gerade einer Freundin so, sie hat ein Jobangebot aus Kanada, bekommt aber ihre Unterlagen erst, wenn ihr kubanischer Arbeitgeber die Beendigung bzw. Beurlaubung der Arbeit bestätigt hat.
Und sie braucht ihr Zertifikat der Uni beglaubigt durch die örtliche Consulturia Juridica. Die Verlangen die Bescheinigung des Arbeitgebers. Ergo mußte sie kündigen, bevor sie den Prozess starten kann.
Das kann ich so aber nicht bestätigen. Wenn ein Visum für die destination vorliegt, kann der Cubi ausreisen. Selbst schon mitgemacht mit einer Cubine mit SchengenVisum für CH.
Evtl. war das vor 20 Jahren mal anders aber jetzt nicht mehr.

Sehe das ganze Positiv, ein Versuch ist es wert. Sicherlich lernst du bei der Sache so einiges...
MLC überweisung ist eher ungünstig, wird bei dem Transfer 1:1 mit dem USD verrechnet und MLC ist im Sturzflug.
Mann kann auch via diverse Dienstleister Bargeld senden, Evtl. hat sie auch Zelle oder ein anderes US kto und kann damit zahlen
#35 RE: Vorstellung Carl vom Niederrhein


ich denke, dass in diesem besonderen Fall Gehälter auch in bar ausgezahlt werden können, zumal eine Überweisung bei den Bedingungen vor Ort in Cuba kaum zumutbar ist.
Die Frage ist inwieweit das cubanische FA aktiv wird, und ob auch das deutsche FA Belege über etwaige Steuerzahlungen sehen will.
Wenn man international tätig ist, sollte man m. E. seine Cubine problemlos als Sekretärin einstellen können. Wäre doch total bescheuert für das 10 fache Gehalt eine aus D.land mit nach Afrika zu nehmen, wobei sich die Frage stellt, ob für eine relativ kurze Einsatzdauer überhaupt eine tropentaugliche Person gefunden werden kann.
#37 RE: Vorstellung Carl vom Niederrhein

@saludos: Um ein Visum zur Arbeitsaufnahme in Deutschland zu bekommen, benötigt man aber legalisierte Abschlusszeugnisse, Hochschulunterlagen etc. Die bekommt man aber nicht legalisiert, wenn man in der CJ keine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Kündigung vorlegen kann. Das bezieht sich aber ausschliesslich auf Menschen im Staatsdienst. Und meine Erfahrungen dazu sind nicht 20 Jahre her, sondern gerade mal ein paar Tage. Eine Freundin macht den Heckmeck ja gerade durch.
Es geht nach nicht darum, ob Cubine mit Visum ausreisen darf, sondern was sie braucht um das Visum überhaupt beantragen zu können.

@hellemut: Du hast aber schon verstanden, dass der Threadersteller Infos benötigt, wie er Cubine zur Arbeitsaufnahme nach Deutschland bekommt? Und sie ist wohl Agrarwissenschaftlerin ohne Deutschkenntnisse. Damit für eine deutsche Firma als Sekretärin vermutlich eher ungeeignet.
#39 RE: Vorstellung Carl vom Niederrhein

Nette Idee von der Dame, dass sie angeblich erst mal 2.000€ vorab benötigt, um überhaupt mit der Annäherung beginnen zu können. Hab‘ schon viel originelle Einfälle gehört, warum man ganz schnell Geld schicken muss - diesen Move kannte ich noch nicht …

Zitat von Trieli im Beitrag #37
@saludos: Um ein Visum zur Arbeitsaufnahme in Deutschland zu bekommen, benötigt man aber legalisierte Abschlusszeugnisse, Hochschulunterlagen etc. Die bekommt man aber nicht legalisiert, wenn man in der CJ keine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Kündigung vorlegen kann. Das bezieht sich aber ausschliesslich auf Menschen im Staatsdienst. Und meine Erfahrungen dazu sind nicht 20 Jahre her, sondern gerade mal ein paar Tage. Eine Freundin macht den Heckmeck ja gerade durch.
Es geht nach nicht darum, ob Cubine mit Visum ausreisen darf, sondern was sie braucht um das Visum überhaupt beantragen zu können.
Wieso denn so kompliziert ?
Besorge ihr erstmal ein normales 3 monats schengevisa, dann kann sie immer noch entscheiden ob sie in DE bleiben will/kann.
In ein neues Land reisen und die alten Zelte abbauen halte ich nicht für besonders clever
#42 RE: Vorstellung Carl vom Niederrhein

Es geht in meinem Fall darum, dass meine Freundin ein sehr tolles Jobangebot aus Kanada hat. Und der Arbeitgeber möchte sie langfristig beschäftigen und deshalb braucht sie ein Arbeitsvisum für Kanada. Und um das zu bekommen benötigt sie entsprechende Qualifizierungsnachweise.
Im Fall von Carl geht es auch um Arbeitsaufnahme. Nur halt in Deutschland und nicht in Kanada. Nur gibt es in diesem Fall keinen Arbeitgeber aktuell und er schreibt ja auch, dass ihm die finanziellen Mittel fehlen und es deshalb ein zukünftiger Arbeitgeber finanzieren soll. Ob das überhaupt alles stimmt was sie ihm erzählt, sei mal dahin gestellt. Aber wenn es so ist und sie staatlich angestellt ist, muss sie kündigen um die benötigten Dokumente von der CJ beglaubigt zu bekommen. Jetzt verstanden?

Jetzt mal komplett OT: Kanada lehnt inzwischen Besuchsvisa wegen nicht bewiesener Rückkehrwilligkeit rigoros ab.
In diesem speziellen Fall handelt es sich um eine Kubanerin, Cousine meiner besten kubanischen Freundin in Toronto, die im September kommen sollte um einen Monat auf mein Patenkind aufzupassen. Da sie wußte, dass die Erfolgsaussichten gleich null sind, wenn sie als Kubanerin mit kanadischem Pass den Antrag stellt, hat ein befreundetes kanadisches Ehepaar, die die Cousine gut kennen, auf ihren Namen die Verpflichtungserklärung gemacht. Montag war die Cousine bei der kanadischen Botschaft, Freitag kam die Absage. Begründung: Nicht nachgewiesene Rückkehrwilligkeit, obwohl sie einen Job mit Urlaubszusage, 2 Kinder, einen Ehemann und ein Haus nachgewiesen hat.
Es ist also nicht immer die pöhse deutsche Botschaft, die damit argumentiert und Visa ablehnt

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