Flugkosten Erstattung

04.02.2021 05:58
#1 Flugkosten Erstattung
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Rey/Reina del Foro

Zitat

Sehr geehrter Herr....
mit Schlichtungsantrag vom 12.09.2020 haben Sie eine Forderung in Höhe von insgesamt 1729,96 EUR gegenüber der Fluggesellschaft Eurowings GmbH geltend gemacht. Eurowings GmbH hat nun mitgeteilt, dass sie Ihre Forderung ohne Anerkennung einer Rechts­pflicht in vollem Umfang anerkennt und zu einer Zahlung in Höhe von 1729,96 EUR bereit ist.

Aufgrund dieses „sofortigen Anerkenntnisses“ im Sinne von § 13 Abs. 4 Luftverkehrs­schlichtungs­verordnung erübrigt sich somit die Durchführung eines gesonderten Schlichtungs­verfahrens einschließlich juristischer Prüfung durch die söp.

Das Schlichtungsverfahren ist hiermit beendet. Wir danken für Ihr Vertrauen.

Es würde uns freuen, wenn Sie bei Google-Rezensionen kurz über Ihre Erfahrungen mit der söp berichten.

Die konkrete Abwicklung der Angelegenheit erfolgt nun direkt zwischen Ihnen und der Flug­gesellschaft. Die Fluggesellschaft wird sich bei Ihnen melden oder direkt die Zahlung vornehmen, weshalb von Ihrer Seite nichts weiter zu veranlassen ist. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie der Betrieb der Fluggesellschaften eingeschränkt ist. Sollten Sie nach sechs Wochen keine Zahlung erhalten haben, geben Sie uns gerne Bescheid.





Nun ist es geschafft. Im April wollte ich fliegen, im Februar den Flug gekauft. Im September hatte ich die Nase voll, ( Eurowings verschleppte den Vorgang, bat Gutscheine an und versprach zu zahlen ). SOEP ist eine Schlichtungsstelle mit Sitz in Berlin. Keine Kosten, also günstiger und für mich mindestens so schnell wie die Agenturen die 25% + MwSt dann abziehen und am liebsten den gesamten Betrag für irgendwelche Projekte gespendet haben wollen. Ich habe nun schon 5 Reklamationen mit dieser Stelle abgewickelt und kann das empfehlen.

Zitat

https://soep-online.de/

Eine Regierung muß sparsam sein, weil das Geld, das sie erhält, aus dem Blut und Schweiß ihres Volkes stammt. Friedrich II., der Große

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04.02.2021 13:32
avatar  el-che
#2 RE: Flugkosten Erstattung
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Rey/Reina del Foro

Vielen Dank, es ist eine gute Idee, darüber nachzudenken. SOEP


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04.02.2021 15:57
#3 RE: Flugkosten Erstattung
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Rey/Reina del Foro

Glückwunsch! 👍😎

Toleranz als gesellschaftliche Tugend wird meist von denen gefährdet, die unter ihren Schutz fallen...

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04.02.2021 17:23
#4 RE: Flugkosten Erstattung
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neues Mitglied

Das Geld hast du aber trotzdem nicht. Das Gleiche bei mir mit Condor, Schlichtungsverfahren abgeschlossen, aber immer noch nicht bezahlt. 2x über Soep gemahnt und am Ende
direkt mit dem Service gesprochen und auf die Schlichtung verwiesen, dann kam 10 Tage später das Geld.


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04.02.2021 17:27
#5 RE: Flugkosten Erstattung
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Forenliebhaber/in

Dahinter steckt Methode.
Der Lufthansa-Konzern (wie natürlich auch viele andere Fluggesellschaften) bedient sich schamlos dieser monatelangen „Kredite“ bei seinen Kunden.

——————————


Ach, wie schnell ist nichts getan ...😉

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04.02.2021 20:34
#6 RE: Flugkosten Erstattung
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Rey/Reina del Foro

Die wollte ich auch morgen anschreiben!

Condor hat mir für 3,5 Std. verspätung 300 angeboten.
Begründung: Zwischen 3 und 4 Std. gäbe es noch eine Gleitzone.

Und da es um 3 Tickets geht....


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04.02.2021 21:02
#7 RE: Flugkosten Erstattung
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Forenliebhaber/in

Mehr als 3 Stunden verspätete Ankunft auf Langstrecke, aus von der Fluggesellschaft zu vertretenden Gründen (z.B. technischer Defekt, Organisatorisches o.ä., ...), EU-Fluggesellschaft:
600 € Erstattungsanspruch pro Ticket, unabhängig vom Ticketpreis.
Nix Gleitzone, nix blablabla ... .

Wie gesagt, dahinter steckt Methode, man windet und sträubt sich und versucht alles, Dumme mit Almosen, Gutscheinen oder sonstwas abzufrühstücken ... .

——————————


Ach, wie schnell ist nichts getan ...😉

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05.02.2021 10:47
#8 RE: Flugkosten Erstattung
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Peter Calle M im Beitrag #4
Das Geld hast du aber trotzdem nicht. Das Gleiche bei mir mit Condor, Schlichtungsverfahren abgeschlossen, aber immer noch nicht bezahlt. 2x über Soep gemahnt und am Ende
direkt mit dem Service gesprochen und auf die Schlichtung verwiesen, dann kam 10 Tage später das Geld.


Eurowings hat sich inzwischen auch gemeldet bezüglich Bankdaten, nächste Woche soll das Geld eintreffen. Ich werde berichten.

Eine Regierung muß sparsam sein, weil das Geld, das sie erhält, aus dem Blut und Schweiß ihres Volkes stammt. Friedrich II., der Große

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05.02.2021 19:46 (zuletzt bearbeitet: 05.02.2021 19:47)
#9 RE: Flugkosten Erstattung
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Cubaliebhaber/in

Zitat von cardenas im Beitrag #6
Condor hat mir für 3,5 Std. verspätung 300 angeboten.


Ist denn in diesem Angebot irgend ein Kontakt angegeben? Telefonnummer, Maiadresse etc.? Ich warte auch seit geraumer Zeit auf Nachricht von Condor und alle Telefonnummern die ich habe, führen ins Nirvana!

Maier

Sprich was wahr ist!
Iss was gar ist!
Trink was klar ist!
F..k was da ist!
(Luther)

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05.02.2021 22:11
#10 RE: Flugkosten Erstattung
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Rey/Reina del Foro

@MaierLansky
Schicke dir Morgen eine PM.
Habe jetzt keine Lust in den Papieren zu wühlen.


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06.02.2021 12:06
#11 RE: Flugkosten Erstattung
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Forenliebhaber/in

Hier werden Sie geholfen (hoffentlich ...):

https://www.condor.com/de/hilfe-kontakt/...beziehungen.jsp

——————————


Ach, wie schnell ist nichts getan ...😉

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06.02.2021 16:00 (zuletzt bearbeitet: 06.02.2021 16:00)
#12 RE: Flugkosten Erstattung
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Cubaliebhaber/in

Zitat von CarpeDiem im Beitrag #11
hoffentlich


Hab ich schon durch, so leicht lassen die sich nicht aus der Reserve locken. Die wissen genau was sie tun.

Ich schreib die am WE per Brief an, mal sehen was passiert.

Das einzige Unternehmen auf der Welt, dass einen ernst zu nehmenden Kundenservice hat ist Amazon!
Wenn Condor ihre Reisen über Amazon verkaufen würde, hätte ich längst meine Entschädigung erhalten.

Maier

Sprich was wahr ist!
Iss was gar ist!
Trink was klar ist!
F..k was da ist!
(Luther)

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06.02.2021 16:20 (zuletzt bearbeitet: 06.02.2021 16:21)
#13 RE: Flugkosten Erstattung
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Rey/Reina del Foro

Zitat von MaierLansky im Beitrag #12


Das einzige Unternehmen auf der Welt, dass einen ernst zu nehmenden Kundenservice hat ist Amazon!
Wenn Condor ihre Reisen über Amazon verkaufen würde, hätte ich längst meine Entschädigung erhalten.

Maier




Gerade beim größten Gauner der Welt. Eher lutsch ich am Daumen, als bei Amazon
etwas zu kaufen. So wie der mit seinen Mitarbeitern und Verkäufern umgeht. 🤮

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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06.02.2021 16:24
avatar  santana
#14 RE: Flugkosten Erstattung
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Top - Forenliebhaber/in

ja zahlen tun die unternehmen ungern,geht nur über gericht.


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06.02.2021 16:30
avatar  Turano
#15 RE: Flugkosten Erstattung
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Top - Forenliebhaber/in

Es gibt immer 2 Seiten der Medaille, vielleicht sind da auch einige dabei, die sonst keine Chance am Arbeitsmarkt haben und Amazon gibt Ihnen die


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04.05.2021 17:42
#16 RE: Flugkosten Erstattung
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Rey/Reina del Foro

Heute kam der Bescheid von der SÖP wegen den 3 1/2 Stunden Verspätung im Dezember.
Condor hatte 300 € pro Tickett angeboten weil die Verspätung unter 4 Stunden lag.
Dieses Angebot wäre rechtlich einwandfrei teilte mir die SÖP heute mit...
Anbei die Begründung...(Zitat SÖP)
Zugunsten der Beschwerdegegnerinhaben wir die folgenden Aspekte berücksichtigt:Die Ausgleichszahlung kann um 50 Prozent gekürzt werden, wenn die Reisenden nicht später als vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit an ihrem Endziel ankommen, entsprechend Art. 7 Abs. 2 lit. c) VO. Eine andere Betrachtung ergibt sich nicht aus dem Umstand, dass der Wortlaut von Art.7Abs.2lit. c) Vselbst für Verspätungen nicht ausdrücklich eine Ausgleichszahlung vorsieht, sondern nur für Fälle von Annullierungen und Nichtbeförderungen, in denen regelmäßig eine Ersatzbeförderung angeboten werden muss. Dass für Verspätungen überhaupt eine Ausgleichszahlung in Betracht kommen kann, ist auf die analoge Anwendung des Art. 7 VO durch den EuGH zurückzuführen (s.o.). Konsequenterweise kommt Art. 7 VO dann aber vollständig zur Anwendung, also einschließlich der Kürzungsmöglichkeit nach Art. 7 Abs. 2 VO (vgl. EuGH Rs. Sturgeon, 19.11.2009, C-402/07 und C-432/07 Rn. 63). Im vorliegenden Fall erreichten die Beschwerdeführerinnen ihr Flugzielnach übereinstimmenden Angabenmit einer Verspätung von jedenfalls weniger als vier Stunden. Die Beschwerdegegnerin kann die Ausgleichszahlung folglich um die Hälfte kürzen.Die Beschwerdegegnerin hat sich nach eigenen Angaben bereits vor dem Schlichtungsverfahren gegenüber den Beschwerdeführerinnenzu einer Zahlung in Höhe von insgesamt 900,00 EUR, al-


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