Rechtslage bei Reiseabbruch wegen Corona-Krise?

26.03.2020 17:59
#1 Rechtslage bei Reiseabbruch wegen Corona-Krise?
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Rey/Reina del Foro

Kennt sich jemand gut genug mit Reiserücktrittskosten-/Reiseabbruch-Versicherungen aus, um eine Einschätzung abzugeben, wie es um die Chancen auf Erstattung der zu erwartenden Flugkosten aus dem AA-Rückholprogramm steht?
Im Fall meiner Frau und meiner Tochter soll die Urlaubsreise ja jetzt vorzeitig abgebrochen werden, nachdem sowohl das Auswärtige Amt eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen hat als auch Kuba alle In- und Ausländer ohne festen Wohnsitz zur baldigen Ausreise bewegen will. Die Geschäftsbedingungen meiner Reiseversicherung sind hier nachzulesen.


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26.03.2020 18:05
#2 RE: Rechtslage bei Reiseabbruch wegen Corona-Krise?
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Rey/Reina del Foro

Bei Versicherungen wirst du wohl keine Chance haben, ohne die deine jetzt studiert zu haben. Die schließen solche Fälle meist aus.

--
La vida debería ser amarilla... amar y ya.

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26.03.2020 18:25
avatar  Trieli ( gelöscht )
#3 RE: Rechtslage bei Reiseabbruch wegen Corona-Krise?
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Trieli ( gelöscht )

Steht ganz klar in den Punkten 2.5.1 und 2.5.2. Nur bei Tod, schwerem Unfall oder schwerer Erkrankung beim Reisenden selbst oder bei Verwandten oder Problemen im eigenen Unternehmen oder Büro wird als Grund für Rücktritt oder Abbruch anerkannt.

Es gibt da auch noch eine grob fahrlässig Klausel. Diese könnte eingetreten sein, wenn man trotz Warnungen noch geflogen wurde. Aber eigentlich schließen die ersten Punkte eine Erstattung schon aus.


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26.03.2020 18:26
avatar  Trieli ( gelöscht )
#4 RE: Rechtslage bei Reiseabbruch wegen Corona-Krise?
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Trieli ( gelöscht )

Aber die Kosten für den eigentlich gebuchten Rückflug müßten ja erstattet werden, weil der ja vermutlich gecancelt wurde. Dann muß die Airline das zurück erstatten.


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26.03.2020 18:36
#5 RE: Rechtslage bei Reiseabbruch wegen Corona-Krise?
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Forenliebhaber/in

Ergänzend außerdem noch: Ausschluss gem § 13.8 bei "Schließung von Grenzen auf Grund von Regierungsanweisungen".

——————————


Ach, wie schnell ist nichts getan ...😉

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26.03.2020 20:10
#6 RE: Rechtslage bei Reiseabbruch wegen Corona-Krise?
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Rey/Reina del Foro

Warnungen gab es zum Zeitpunkt des Reiseantritts natürlich noch nicht, ebensowenig liegt eine Grenzschließung vor (nur in die andere Richtung). Der gebuchte Rückflug ist erst am 26. April und noch nicht abgesagt. Aber nach II. 2.5.1 müsste ich wohl tatsächlich erst mindestens "unerwartet schwer erkranken"... Danke.


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26.03.2020 23:01
#7 RE: Rechtslage bei Reiseabbruch wegen Corona-Krise?
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Forenliebhaber/in

Vorab meine Empfehlung: das Geld ist jetzt nicht entscheidungsrelevant. Schnellstmöglich (wenn‘s jetzt überhaupt noch geht!) nach Deutschland ausreisen.
Corona ist in vielerlei Hinsicht völliges Neuland, auch reiserechtlich. In der Rechtsprechung gelten in der Regel die Warnungen des Auswärtigen Amtes als Maßstab.
Diese sind klar: ab nach Dtl., asap. Beim Rückholprogramm ist dann der Economy-Reisepreis zu zahlen.
Den gebuchten Rückflug solltest DU nicht stornieren (wenn dies nicht kostenfrei möglich ist beim gekauften Ticket), sondern abwarten, dass die Airline storniert.
Dies wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit passieren, dann gibt‘s den bezahlten Rückflug-Reisepreis inkl. Flughafensteuern/-gebühren zurück.

——————————


Ach, wie schnell ist nichts getan ...😉

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27.03.2020 15:42
#8 RE: Rechtslage bei Reiseabbruch wegen Corona-Krise?
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Rey/Reina del Foro

Die Entscheidung zur schnellstmöglichen Ausreise ist schon längst getroffen, keine Sorge. Und dass der gebuchte Rückflug innerhalb des nächsten Monats gestrichen wird, davon gehe ich auch geduldig aus. Ich wünsche vor allem der Fluggesellschaft, dass sie dann noch liquide genug ist, die Kosten zu erstatten. Bei Condor muss man offenbar ganz fest die Daumen drücken.


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31.03.2020 11:14
#9 RE: Rechtslage bei Reiseabbruch wegen Corona-Krise?
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Rey/Reina del Foro

https://www.austrianaviation.net/detail/...icht-erstatten/

Ich drücke allen Betroffenen die Daumen.

--

hdn

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