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Zitat von nadjalika im Beitrag #22Könnte es daran liegen, dass ihr Mann Privatvermögen hatte und meiner nicht?
Ja.
Zitat Sie können ein Visum auch ohne Verpflichtungserklärung erhalten. Dann müssen Sie nachweisen, dass Sie in der Lage sind, Ihre Reise selbst zu finanzieren. Als Nachweis hierzu sind z. B.
- Kreditkarten (und Abrechnungen der letzten sechs Monate) ODER - Bankbestätigung mit den Kontoauszügen der letzten sechs Monate vorzulegen
Zitat von nadjalika im Beitrag #1Visum zur Eheschließung mit meinem kubanischen Ehemann
Das liest sich aber eindeutig so, als ob du schon kubanisch verheiratet wärst und im zweiten Schritt deinen kubanischen Ehemann zwecks nochmaliger Heirat in D-Land nach deutschem Recht einladen wolltest.
Zitat von nadjalika im Beitrag #1Visum zur Eheschließung mit meinem kubanischen Ehemann
Das liest sich aber eindeutig so, als ob du schon kubanisch verheiratet wärst und im zweiten Schritt deinen kubanischen Ehemann zwecks nochmaliger Heirat in D-Land nach deutschem Recht einladen wolltest.
Zitat von nadjalika im Beitrag #1Visum zur Eheschließung mit meinem kubanischen Ehemann
Das liest sich aber eindeutig so, als ob du schon kubanisch verheiratet wärst und im zweiten Schritt deinen kubanischen Ehemann zwecks nochmaliger Heirat in D-Land nach deutschem Recht einladen wolltest.
War das gemeint?
Das geht doch gar nicht. Und warum sollte man?
Ach, geht nicht!? Womit wir die vollkommen irreführende Wortwahl von nadjalika (siehe oben) schlussendlich aufgedeckt hätten.
Sie meint also offensichtlich ein Heiratsvisum, um ihren noch ledigen kubanischen Freund in D-Land zu ehelichen, und kein Visum zur Familienzusammenführung mit ihrem (nach welchem Recht auch immer) mit ihr vermählten Ehemann.
Danke, Carpe diem, richtig erkannt. Die Wortwahl ist zumindest in Bayern irreführend, da hab ich mich auch gewundert. Ich hatte auf die Verpflichtungserklärung "Zweck: Heirat" geschrieben, da wir ja erst noch heiraten wollten, und das wurde vom Amt korrigiert in "Zweck: Familienzusammenführung". Stimmt auch irgendwie, denn wir wurden zu einer Familie zusammengeführt bzw. zusammengefügt.
Zitat von nadjalika im Beitrag #33Danke, Carpe diem, richtig erkannt. Die Wortwahl ist zumindest in Bayern irreführend, da hab ich mich auch gewundert. Ich hatte auf die Verpflichtungserklärung "Zweck: Heirat" geschrieben, da wir ja erst noch heiraten wollten, und das wurde vom Amt korrigiert in "Zweck: Familienzusammenführung". Stimmt auch irgendwie, denn wir wurden zu einer Familie zusammengeführt bzw. zusammengefügt.
Nee, liebe Nadja, ich bin mir ziemlich sicher, dass du richtig lagst, die vom Amt aber nicht durchsahen.
Warum?
Für einen Familiennachzug gelten andere Voraussetzungen als für eine Heirat im Zielland. Der entscheidende Unterschied ist: Hat die Heirat vor der Visumsbeantragung stattgefunden oder nicht?
Aber gut für dich, denn für einen Familiennachzug sind die Hürden nicht ganz so hoch, darauf hat man grundsätzlich einen einklagbaren Rechtsanspruch (Stichwort: Schutz der Familie, Grundgesetz), auf die Ausstellung eines Visums zum Zweck einer Heirat im Zielland nicht.
Mal angenommen, ich habe @nadja richtig verstanden und sie möchte aus der Nummer wieder raus und fürchtet sich vor finanzieller Inanspruchnahme aus der von ihr abgegebenen Verpflichtungserklärung, weil ihr Ex nicht kurzfristig nach Kuba zurückgeht ...:
Interessant für sie könnte es höchstens werden herauszufinden, ob die Ausländerbehörde zu Recht eine Verpflichtungserklärung verlangt hatte. Falls eine Verpflichtungserklärung nicht hätte verlangt werden dürfen, aber verlangt wurde, könnte sie diese ggf. anfechten und wäre nicht mehr „verpflichtet“.
Bei meiner Cubine hatte die Ausländerbehörde für ihr Familienzusammenführung-Visum (zu unserer gemeinsamen deutschen Tochter) fälschlicherweise eine VE von mir verlangt, hatte ich dann auch unterschrieben. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass eine VE gar nicht verlangt werden durfte. War für uns allerdings nur insofern relevant, dass die VE ca. 30 € kostete und vor allem mit abgegebener VE der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung versperrt bleibt. Die VE wurde dann annuliert seitens der ABH.
Im Visumsantrag zur Heirat wird nach der VE gefragt und in den Erläuterungen dazu wird auch erklärt, dass bei Vorliegen von Besitz/Vermögen des Gastes von einer VE abgesehen werden kann (also wenn der Gast z.B. auf eigene Kosten herkommt und hier lebt (hatte Juan72 ja auch schon bestätigt).
Wenn ich davon ausgehe, dass das Visum zur Eheschließung ja nicht bedeutet, dass ich heiraten m u s s, sondern innerhalb der 90 Tage offiziell (also mit Genehmigung und nicht z.B. über den Umweg in DK) heiraten k a n n, dann ist die VE für mich eigentlich sinnvoll (ich vermute, schon manch einer hat sich vor der Heirat verdrückt und ist untergetaucht).