Bearbeitungsdauer nach Vorsprache in der deutschen ALB

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28.06.2018 14:55
#26 RE: Bearbeitungsdauer nach Vorsprache in der deutschen ALB
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Forums-Senator/in

Ja, deine Ausländerbehörde


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28.06.2018 16:56
avatar  tom2134
#27 RE: Bearbeitungsdauer nach Vorsprache in der deutschen ALB
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Forums-Senator/in

Ach so, Stieftochter, na dann wird's natürlich kompliziert. Die Tochter deiner Frau.

Da würde ich mich in jedem Fall nochmal querversichern, bei z.B. einem Anwalt für Familienrecht, das habe ich auch so gemacht. Es ist die Frage, ob die Tochter überhaupt deine Stieftochter ist, nach deutschen Recht. Wo habt ihr geheiratet? Ich kenne Fälle da musste der neue Papa die Tochter erst adoptieren. Ich kann dir nur versprechen, die Mitarbeiter in der ALB kennen sich nicht aus. Alles Wünschelrutengänger.

In der Botschaft in Havanna muss deine Frau dann den A2 Sprachtest bestehen. Schafft sie?


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28.06.2018 17:02
#28 RE: Bearbeitungsdauer nach Vorsprache in der deutschen ALB
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Rey/Reina del Foro

Zitat von tom2134 im Beitrag #27

die Mitarbeiter in der ALB kennen sich nicht aus. Alles Wünschelrutengänger.


Wieviele kennst du,bzw mit wievielen hast du Kontakt gehabt?

-----
Wenn du Gott zum Lachen bringen willst, mach' Pläne!


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28.06.2018 17:09
avatar  Ruben
#29 RE: Bearbeitungsdauer nach Vorsprache in der deutschen ALB
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spitzen Mitglied

Also von einem A2 Test höre ich zum ersten mal. A1 hat sie.Von einer Adoption auch. Das klingt mir sehr verwegen.


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28.06.2018 17:27
avatar  Ruben
#30 RE: Bearbeitungsdauer nach Vorsprache in der deutschen ALB
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spitzen Mitglied

LEXIKON
Stiefkind
Kind eines Elternteils, der durch eine (neue)
Heirat mit dem leiblichen Vater oder der leiblichen Mutter des Kindes verbunden ist, ohne dass das Kind von jenem Elternteil gezeugt oder geboren worden ist. Stiefkinder haben keinen unmittelbaren gesetzlichen Unterhaltsanspruch gegen Stiefvater bzw. Stiefmutter; jedoch nimmt die Rechtsprechung und Rechtspraxis überwiegend (für den Regelfall) eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Eltern an. Andererseits haben Stiefkinder dem Stiefvater bzw. der Stiefmutter gegenüber keine Dienstleistungspflicht in Haus und Geschäft. Ein gesetzliches Erbrecht gegenüber Stiefvater bzw. Stiefmutter haben Stiefkinder nach dem BGB nicht.


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28.06.2018 17:33
avatar  MarionS
#31 RE: Bearbeitungsdauer nach Vorsprache in der deutschen ALB
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Forenliebhaber/in

Lass dich nicht verunsichern. A1 reicht natürlich und eine Adoption ist auch nicht nötig, um ein Stiefkind hierherzuholen. Hauptsache, der Lebensunterhalt des Kindes ist gesichert (bei deiner Ehefrau spielt das keine Rolle)


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28.06.2018 17:35
avatar  Ruben
#32 RE: Bearbeitungsdauer nach Vorsprache in der deutschen ALB
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spitzen Mitglied

Ja, Marion.....so sehe ich das auch. Manchmal verstehe ich nicht, wo einige Mitglieder ihre Infos her holen.


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28.06.2018 17:52
avatar  tom2134
#33 RE: Bearbeitungsdauer nach Vorsprache in der deutschen ALB
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Forums-Senator/in

Zitat von cabeza mala im Beitrag #28
Zitat von tom2134 im Beitrag #27

die Mitarbeiter in der ALB kennen sich nicht aus. Alles Wünschelrutengänger.


Wieviele kennst du,bzw mit wievielen hast du Kontakt gehabt?


Weil ich da schon 6x saß, daher weiß ich das. Wenn sie den Sprachtest besteht ist ja alles gut. Wenn das Kind nach deutschem Recht dein Stiefkind ist , dh ihr habt in Deutschland geheiratet? Ich würde mich da trotzdem informieren, ob ein in Kuba geborenes Kind automatisch zu deinem Stiefkind wird. Das Kind ist Kubaner. Aber du kannst natürlich machen was du willst.


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28.06.2018 18:13
avatar  Ruben
#34 RE: Bearbeitungsdauer nach Vorsprache in der deutschen ALB
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spitzen Mitglied

Den Begriff Stiefkind gibt es im BGB gar nicht, also rechtlich nicht relevant .Also ist es auch nicht relevant, wo man Heiratet.Es ist nicht mal notwendig die Ehe in das deutsche Eheregister eintragen zu lassen. Außerdem zieht das Kind, rechtlich gesehen, zu ihrer Mutter. Ich verpflichte mich nur für den Lebensunterhalt zu sorgen. Aber wir müssen nicht streiten. Ich werde berichten, wie es bei der AB gelaufen ist und ob mein Verdienst suficiente ist.


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28.06.2018 18:35
avatar  tom2134
#35 RE: Bearbeitungsdauer nach Vorsprache in der deutschen ALB
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Forums-Senator/in

Ruben, niemand will dir hier etwas böses. Das Forum ist dazu da Erfahrungen zu teilen. Es ist sehr relevant wo du geheiratet hast, denn D erkennt kubanische Heirat nicht einfach so an, sie muss legalisiert werden. Und das ist kompliziert. Deshalb haben wir damals in Dänemark geheiratet.

So wie ich das sehe hat das Kind kein Familiennachzugsrecht zu dir, wie du ja schon schreibst, sondern wenn, dann nur zur Mutter, die wiederum hat ein Familiennachzugsrecht zu dir. Ein Anwalt für Familienrecht könnte hier sehr hilfreich sein. Ich hatte da mal 50 EUR bezahlt online. Oder lies hier: https://www.anwalt.org/asylrecht-migrati...sammenfuehrung/

Auch ist hier gewiß die Zustimmung des leiblichen Vaters nötig. Hier trifft deutsches Familienrecht auf kubanisches Familienrecht.


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28.06.2018 18:56 (zuletzt bearbeitet: 28.06.2018 18:59)
avatar  Ruben
#36 RE: Bearbeitungsdauer nach Vorsprache in der deutschen ALB
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spitzen Mitglied

Nur mal zur Erklärung. Um einen Visaantrag stellen zu können, benötigt man schon in Kuba die, von kubanischer Seite, legalisierten Urkunden (MINREX) (Eheurkunden, notarielle Ausreisegenehmigung des Kindes usw.).Im Rahmen des Visaantrags werden diese Urkunden dann von der deutschen Botschaft für Deutschland legalisiert, natürlich auch die Übersetzungen (ESTI), die man beizubringen hat. ALSO GENAU SO, WIE ES AUF DER WEBSITE DER BOTSCHAFT BESCHRIEBEN IST.


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28.06.2018 21:45
#37 RE: Bearbeitungsdauer nach Vorsprache in der deutschen ALB
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Forums-Senator/in

Also laß dich doch hier nicht verrückt machen


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29.06.2018 00:54
avatar  Ruben
#38 RE: Bearbeitungsdauer nach Vorsprache in der deutschen ALB
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spitzen Mitglied

Zitat von flicflac im Beitrag #37
Also laß dich doch hier nicht verrückt machen


Ich lasse mich hier auch nicht verrückt machen. Meine Frage bezog sich ja auch nur, aus reiner Ungeduld, auf die Dauer des Rücklaufs von der AH zur Botschaft, nach einer Entscheidung, um abschätzen zu können, wann eventuell die Visa erteilt werden könnten.

Die ganzen anderen Dinge, die zur Sprache kamen, sind nicht relevant für mich, weil ich mich in den letzten Monaten sehr intensiv mit dem Verfahren beschäftigt habe und auch mit der Gesetzeslage. Ich kann nur sagen, bis jetzt läuft alles Gesetzeskonform und Fristgerecht. Gewisse Unwägbarkeiten bleiben zwar immer, weil alle Behörden auch einen Ermessensspielraum haben, aber ich bin guter Hoffnung.

Es ist manchmal nur erschreckend, welches Halbwissen, welche Vermutungen und Behauptungen hier verbreitet werden. Wie ein Vorredner schon richtig erkannte. Jeder soll hier seine Erfahrungen schildern, aber bitte auch so, das Hilfesuchende tatsächlich mit dem LÖSEN ihres Problems weiterkommen. Meine Erfahrungen sind, wenn man sich gut vorbereitet und recherchiert (nicht nur im Forum) und alle Vorgaben der Behörden, Botschaften und Ämter beachtet, läuft es in der Regel. So war es mit den Schengenvisa für meine damalige Novia, jetzt Esposa, obwohl gelegentlich auch diesbezüglich "Horrorgeschichten" erzählt wurden und ich hoffe, ES WIRD AUCH JETZT ALLES LAUFEN. Falls ich eines Besseren belehrt werde, dann lasse ich es euch natürlich auch wissen, denn BERATUNGSRESISTENT bin ich natürlich auch nicht.....in diesem Fall dürft ihr dann auch EIMERWEISE ASCHE AUF MEIN HAUPT SCHÜTTEN

Trotzdem an alle Ratgeber und Erfahrungsträger VIELEN DANK. Aber gut gemeinter Rat, muss ja nicht zwangsläufig RICHTIG oder ZIEHLFÜHREND sein.

GUTE NACHT


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02.07.2018 10:17
avatar  Drea!
#39 RE: Bearbeitungsdauer nach Vorsprache in der deutschen ALB
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sehr erfahrenes Mitglied

Hallo @Ruben wir haben das erst vor ein paar Wochen gemacht und die Infos hier scheinen etwas veraltet zu sein. Marion hat aber recht ;-) Wir heiraten zwar erst hier in Deutschland, aber haben auch das D-Visum beantragt.

- Deine Liste von der ABH ist wirklich extrem lang, bei uns war es nur Perso, Mietvertrag und ein Gehaltsnachweis, aber hätte ich noch ein Gedicht aufsagen oder ein Lied vorsingen sollen, hätte ich auch das gemacht, damit das Verfahren endlich ein Ende hat. Ich würde das auch so sehen: Das was die ABH will, musst du erledigen außer du hast Muse für eine Auseinandersetzung mit denen aber wer hat das schon
- Nach diesem Termin bei der ABH wo ich die Unterlagen abgegeben habe, hat es bei uns leider noch ein paar Wochen gedauert aber das war unser spezielle Fall, weil wir in Deutschland heiraten wollen und die Unterlagen in der ABH falsch abgelegt wurden. Ich konnte das dann per Telefon mit der ABH an einem Tag klären und am nächsten Tag hat mein Freund schon den Anruf von der Botschaft bekommen, dass das Visum in der Botschaft abholbereit ist.
- Die Information von der ABH zur Botschaft wird durch ein online Programm übertragen, das hat mir meine ABH so gesagt und es hat dann ja auch tatsächlich nur ein paar Stunden bis zu dem Anruf aus Havanna gedauert.
- Verpflichtungserklärung brauchten wir keine
- Beim Abholen des Visums in der Botschaft musste mein Freund eine Krankenversicherung vorlegen. Das weiß ich nicht wie das bei euch ist, denn wir mussten die Krankenversicherung nur bis zum Hochzeitsdatum vorlegen, danach ist er familienversichert. Der Reisepass lag von der Visumsbeantragung bis zur Visumsabholung bei der Botschaft.
- Man braucht KEINEN Termin bei der Botschaft, deine Frau geht einfach Vormittags zu den normalen Öffnungszeiten hin und holt das Visum Nachmittags ab.
- Außerdem habe ich alle Fragen die noch offen waren der Botschaft per Mail gestellt, anrufen hilft da nichts, aber per Mail hatte ich innerhalb eines Tages immer eine Antwort. Aber die können dir natürlich nicht bei dem ABH Problem helfen

Konkret zu deiner Frage: Die Prüfung + Übermittlung nach Havanna darf nicht lange dauern. Bei meiner ABH ist es möglich telefonisch (freundlich) nach dem Stand der Bearbeitung zu fragen, das war bei uns auch dringend notwendig weil die Unterlagen falsch abgelegt wurden.

Ich wünsche euch viel Erfolg!!!


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02.07.2018 10:23
avatar  Ruben
#40 RE: Bearbeitungsdauer nach Vorsprache in der deutschen ALB
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spitzen Mitglied

Hallo, die ABH hat, zumindest mündlich, ihr OK gegeben. Für die Tochter musste ich eine Verpflichtungserklärung abgeben. Sehr freundlich, sehr kompetent. Ich war angenehm überrascht.


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02.07.2018 12:29
#41 RE: Bearbeitungsdauer nach Vorsprache in der deutschen ALB
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Forums-Senator/in

Siehste, geht doch

Glückwunsch


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02.07.2018 13:46
avatar  Ruben
#42 RE: Bearbeitungsdauer nach Vorsprache in der deutschen ALB
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spitzen Mitglied

Danke.......aber noch sind sie nicht hier.lach


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03.07.2018 01:35
avatar  Ruben
#43 RE: Bearbeitungsdauer nach Vorsprache in der deutschen ALB
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spitzen Mitglied

Also, wenige Stunden nach meinem Besuch in der ABH in D, wurde meine Frau durch die Botschaft in Havanna angerufen und es wurde ihr mitgeteilt, dass die Visa zur Abholung bereit liegen. Sofern das nun auch noch alles klappt, hat die ganze Sache, von der Antragstellung bis zur Aushändigung der Visa, 5 Wochen gedauert. RESPEKT AN DIE DEUTSCHEN BEHÖRDEN. In Kuba haben "nur" die Legalisationen und Übersetzungen 14 Wochen gedauert.uffff


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03.07.2018 08:43
avatar  Drea!
#44 RE: Bearbeitungsdauer nach Vorsprache in der deutschen ALB
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sehr erfahrenes Mitglied

Herzlichen Glückwunsch!!! Das freut mich!


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03.07.2018 08:48
avatar  Espanol
#45 RE: Bearbeitungsdauer nach Vorsprache in der deutschen ALB
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Ruben im Beitrag #43
Also, wenige Stunden nach meinem Besuch in der ABH in D, wurde meine Frau durch die Botschaft in Havanna angerufen und es wurde ihr mitgeteilt, dass die Visa zur Abholung bereit liegen. Sofern das nun auch noch alles klappt, hat die ganze Sache, von der Antragstellung bis zur Aushändigung der Visa, 5 Wochen gedauert. RESPEKT AN DIE DEUTSCHEN BEHÖRDEN. In Kuba haben "nur" die Legalisationen und Übersetzungen 14 Wochen gedauert.uffff


Na geht doch!!! Wer hatte hier nicht noch behauptet dass in den Auslaenderbehoerden nur "Pappnasen" sitzen wuerden???


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16.07.2018 21:42
avatar  Malaika
#46 RE: Bearbeitungsdauer nach Vorsprache in der deutschen ALB
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normales Mitglied

WOW! Glückwunsch!


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