Neuer Online - Service der Deutschen Botschaft

26.02.2007 11:37
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#1 Neuer Online - Service der Deutschen Botschaft
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )

Ab sofort können ein Visumanträge (Schengen 90Tage) auch elektronisch gestellt werden.

Herzlich willkommen beim Auswärtigen Amt!
Auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie Informationen zur Online-Erfassung Ihres Visumantrags. Bevor Sie weiterklicken, möchten wir Sie jedoch auf folgende Punkte ausdrücklich hinweisen:

Zur endgültigen Annahme und ggf. zur Bearbeitung Ihres Visumantrags ist Ihre persönliche Vorsprache bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Hinweise hierzu später) unter Vorlage aller notwendigen antragsbegleitenden Unterlagen zwingend notwendig.
Die Erfassung Ihrer Antragsdaten im Online-Verfahren begründet keinen Rechtsanspruch auf die Annahme eines Antrags oder auf die Erteilung eines Visums.

Weiterhin kann die online-Antragserfassung ausschließlich für Visaanträge zum kurzfristigen Aufenthalt bis zu 90 Tagen erfolgen. Visaanträge für längerfristige Aufenthalte (z.B. Studium, Arbeitsaufnahme, Familienzusammenführung) können nicht in der nachfolgend beschriebenen online-Version erfasst werden. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an die für Ihren Antrag zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Aus technischen Gründen ist es zwingend notwendig, dass alle Angaben im Antragsformular mit den Eintragungen im Reisepass übereinstimmen und ausschließlich in lateinischen Buchstaben ausgefüllt werden; abweichend/unvollständig ausgefüllte Antragsformulare können nicht bearbeitet werden.

Ihre zuständige Auslandsvertretung
Zur persönlichen Vorsprache in der Visastelle müssen Sie verschiedene antragsbegleitende Unterlagen vorlegen. Diese richten sich nach der Art des von Ihnen gewünschten Visums und sind auf den Webseiten der jeweils zuständigen deutschen Auslandsvertretung direkt ersichtlich. Um dorthin zu gelangen, wählen Sie bitte hier die für Ihren Antrag zuständige deutsche Auslandsvertretung aus. Bitte beachten Sie, dass eine Antragsbearbeitung ohne Vorlage dieser Unterlagen nicht möglich ist.
Die für Sie zuständige Auslandsvertretung ist diejenige, in deren Amtsbezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

http://visa.diplo.de/einreicher/keindatenquelle.do

Salu2


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