Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)

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07.06.2008 12:39 (zuletzt bearbeitet: 07.06.2008 12:41)
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#76 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
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don olafio ( gelöscht )
Zitat von pitty

Ähm, von welchem Rechtsbereich schreibst Du? USA, BRD, generell oder, oder...



Das gilt erst einmal grundsätzlich. Selbst Guillaume ist nicht etwa deshalb verurteilt worden, weil er möglicherweise über die Kassenlage seines SPD-Ortsvereins berichtet hatte.

Don Olafio

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07.06.2008 12:56
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#77 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
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( Gast )

Zitat von don olafio
Zitat von pitty

Ähm, von welchem Rechtsbereich schreibst Du? USA, BRD, generell oder, oder...



Das gilt erst einmal grundsätzlich.

Nicht Dein Ernst oder
Falls doch greifen wir uns mal die BRD-Rechtslage raus § 99 I StGB:

" Wer ...für den Geheimdienst einer fremden Macht eine geheimdienstliche Tätigkeit ...ausübt, die auf die Mitteilung ... von Tatsachen ...oder Erkenntnissen gerichtet ist...wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft..."

Nun, es geht um die Mitteilung von Tatsachen innerhalb einer geheimdienstlichen Tätigkeit. Von staatlich geschützten Informationen steht, da erst mal nichts, was natürlich zur Frage führt, was Dich veranlasst etwas anderes hier zu behaupten

Pitty


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07.06.2008 13:05 (zuletzt bearbeitet: 07.06.2008 13:07)
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#78 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
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don olafio ( gelöscht )
Wenn Zitate, dann schon im Sinnzusammenhang:

"(...)für den Geheimdienst einer fremden Macht eine geheimdienstliche Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland ausübt..."

Darauf kommt es an (und nicht etwa: "Gegen die SPD" oder "gegen den Taubenzüchterverein 'Frohe Zukunft'").

Don Olafio

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07.06.2008 13:05
#79 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
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Rey/Reina del Foro

Zitat von pitty
" Wer ...für den Geheimdienst einer fremden Macht eine geheimdienstliche Tätigkeit [...] ausübt, die auf die Mitteilung ... von Tatsachen ...oder Erkenntnissen gerichtet ist...wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft..."

Und was steht bei den roten Auslassungspunkten?

http://bundesrecht.juris.de/stgb/BJNR001...71BJNG003902307

--
La vida debería ser amarilla... amar y ya.

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07.06.2008 13:17 (zuletzt bearbeitet: 07.06.2008 13:18)
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#80 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
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( Gast )
Zitat von don olafio
Wenn Zitate, dann schon im Sinnzusammenhang:

"(...)für den Geheimdienst einer fremden Macht eine geheimdienstliche Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland ausübt..."

Darauf kommt es an

Und, was veranlasst Dich zu glauben, dass politische Organisationen nicht der Bundesrepublik Deutschland zuzurechnen sind


Pitty

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07.06.2008 13:24 (zuletzt bearbeitet: 07.06.2008 13:26)
avatar  don olafio ( gelöscht )
#81 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
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don olafio ( gelöscht )
Mein Jott, es geht um den Staat Bundesrepublik Deutschland, und nicht um irgendwelche Organisationen.


Die SPD als solche ist ebensowenig wie der benannte Taubenzüchterverein ein "Organ" des Staates.

Soweit verständlich?


Don Olafio

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07.06.2008 13:32
#82 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
§ 93 Begriff des Staatsgeheimnisses
(1) Staatsgeheimnisse sind Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheimgehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden.
(2) Tatsachen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder unter Geheimhaltung gegenüber den Vertragspartnern der Bundesrepublik Deutschland gegen zwischenstaatlich vereinbarte Rüstungsbeschränkungen verstoßen, sind keine Staatsgeheimnisse.

--
La vida debería ser amarilla... amar y ya.

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07.06.2008 13:44 (zuletzt bearbeitet: 07.06.2008 13:49)
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#83 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
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( Gast )
Zitat von don olafio
Mein Jott, es geht um den Staat Bundesrepublik Deutschland, und nicht um irgendwelche Organisationen...

Schön das Du einsiehst, dass es nicht um irgendwelche Organisationen, wie z.B. den von Dir vielbemühten Taubenzüchterverein geht, sondern
um politische Organisationen. Und dann schicke ich noch ein "na, na..." hinterher, denn

erstens steht einem Forumssenator doch mehr Contenance an, statt sich auf den lieben Jott zu berufen,
zweitens hast Du nicht auf die Frage geantwortet, die da war: Was veranlasst Dich zu glauben, dass politische Organisationen nicht der Bundesrepublik Deutschland zuzurechnen sind

und

drittens sind politische Organasationen insbesondere Parteien Teil der Bundesrepublik Deutschland .

Naja, Du ahnst es schon, was jetzt kommt, nämlich was veranlasst Dich zu glauben, dass der Staat Bundesrepublik Deutschland gemeint ist, obwohl sinnigerweise das Wort Staat nicht in dem Spionage-§ des StGB steht

Mal unterstellt Deine Behauptungen träfen zu, was verstehst Du unter Staat Bundesrepublik Deutschland

Pitty

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07.06.2008 13:48
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#84 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
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( Gast )

@EHB,

Staatsgeheimnisse sind in § 99 StGB gerade nicht gemeint. Deshalb spielt der von Dir zitierte § 99 StGB keine Rolle.

Pitty


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07.06.2008 13:58
avatar  santiaguero aleman ( gelöscht )
#85 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
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santiaguero aleman ( gelöscht )



Geht es hier nicht um Kuba und das es sich nicht alles gefallen lässt?




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07.06.2008 14:03
avatar  dirk_71
#86 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
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Rey/Reina del Foro

Zitat von santiaguero aleman
Geht es hier nicht um Kuba und das es sich nicht alles gefallen lässt?


Nicht nur...
Auch noch, dass es immer 2 Seiten der Medaille gibt

Nos vemos
Dirk

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07.06.2008 14:08
#87 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
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Rey/Reina del Foro

Zitat von pitty
Staatsgeheimnisse sind in § 99 StGB gerade nicht gemeint. Deshalb spielt der von Dir zitierte § 99 StGB keine Rolle.

Ich kann also gem. § 99 StGB belangt werden, wenn ich im Auftrag eines Geheimdienstes einer fremden Macht aus einer deutschen Zeitung zitiere?

--
La vida debería ser amarilla... amar y ya.

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07.06.2008 14:10 (zuletzt bearbeitet: 07.06.2008 14:11)
avatar  santiaguero aleman ( gelöscht )
#88 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
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santiaguero aleman ( gelöscht )

@dirk_71:

Hast ja recht!!

Kuba unterwanderte die Führungsspitze der USA und stand kurz vor der Machtübernahme im Weißen Haus. Deshalb fielen vor Schreck die Twin Towers ein. Kam bloß noch keiner drauf.


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07.06.2008 14:12 (zuletzt bearbeitet: 07.06.2008 14:17)
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#89 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
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( Gast )
Zitat von ElHombreBlanco
Zitat von pitty
Staatsgeheimnisse sind in § 99 StGB gerade nicht gemeint. Deshalb spielt der von Dir zitierte § 99 StGB keine Rolle.

Ich kann also gem. § 99 StGB belangt werden, wenn ich im Auftrag eines Geheimdienstes einer fremden Macht aus einer deutschen Zeitung zitiere?

Nun, wenn Du zitieren aus deutschen Zeitungen mit geheimdienstlichen Tätigkeiten gleichsetzt, ist schon klar, dass Du auf solche Gedanken kommst. Aber wir wissen beide, dass diese Gleichsetzung unzulässig im Sinne dieses § 99 StGB ist.

Pitty

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07.06.2008 14:18 (zuletzt bearbeitet: 07.06.2008 14:19)
avatar  don olafio ( gelöscht )
#90 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
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don olafio ( gelöscht )
@pitty:

Letzter Versuch:

Wenn jemand Parteiinterna ausspäht, obwohl die Es-Peh-Deh diese gern für sich behalten möchte, so macht er sich nicht strafbar, da es nicht gegen die Bundesrepublik Deutschland, sondern nur gegen die Partei selbst gerichtet sein kann. Wenn hingegen jemand Dinge aus dem Staatsapparat (Ministerien, Bundeswehr, Polizei etc.), die unter den Geheimschutz stehen, zum erspitzelt und weitergibt, dann schon. Zwar sind politische Organisationen Teile in der Bundesrepublik Deutschland - aber sie sind keine "staatlichen Organe". Die Geheimnisse des Staates sollen geschützt werden, nicht die der politischen Interessenvertretungen (Parteien etc.)

In Antwort auf:
(...)steht einem Forumssenator doch mehr Contenance an, statt sich auf den lieben Jott zu berufen(...)


Auch dies ist ein Missverständnis: Es ging hier nicht um den "Lieben Gott", sondern um meinen eben so alten wie lieben Freund Jott W. Deh!


Don Olafio

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07.06.2008 14:28
avatar  dirk_71
#91 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
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Rey/Reina del Foro

Zitat von santiaguero aleman
@dirk_71:

Hast ja recht!!

Kuba unterwanderte die Führungsspitze der USA und stand kurz vor der Machtübernahme im Weißen Haus. Deshalb fielen vor Schreck die Twin Towers ein. Kam bloß noch keiner drauf.



Und dadurch wird das kubanische Regime auch komplett legitimiert und auch deren Einsatz von Spionen...
Wenn man mal ein wenig an der eigenen schöngefärbten Brille vorbeischaut und sich auch mal ohne Vorbehalt informiert, dann erkennt man schnell, dass nicht alles so einfach ist.

Nos vemos
Dirk

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07.06.2008 14:30
avatar  Socke
#92 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
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Top - Forenliebhaber/in

Zitat von don olafio
[

Zitat von Socke
Aber wie wohl jedes Land dieser Welt, handeln auch die USA erstmal in ihrem Interesse. Als Bürger der USA würde ich das begrüßen, als Bürger Europas sehe ich das natürlich ganz anders :-)
Also ich als EU-Bürger habe nun gar kein Interesse an militärischen Interventionen der EU in irgendwelchen anderen Staaten. Und - wenn man diesbezüglichen Umfragen glauben darf - befinde ich mich mit dieser Einstellung innerhalb einer komfortablen Mehrheit.

Don Olafio



Nun, es gibt auch andere Wege seine Interessen zu vertreten.

----
Have Space Suit, will travel.

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07.06.2008 14:35 (zuletzt bearbeitet: 07.06.2008 14:36)
avatar  don olafio ( gelöscht )
#93 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
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don olafio ( gelöscht )
Ich weiß ja nicht, was den
In Antwort auf:
Einsatz von Spionen
legitimiert oder delegitimiert.
Ich weiß aber, dass kein Staat der Welt bekannt ist, der auf einen derartigen Rinsatz verzichten würde.

Ebenso ist bekannt, dass der größte Spionageapparat der Welt seinen Sitz nördlich von Kube hat.

Soviel zu den Themen
In Antwort auf:
schöngefärbte Brille
und
In Antwort auf:
ohne Vorbehalt informiert
sein.

Don Olafio

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07.06.2008 14:38 (zuletzt bearbeitet: 07.06.2008 14:39)
avatar  dirk_71
#94 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
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Rey/Reina del Foro
Da es sich hier aber um einen Thread über die Miami 5 und ein Kubaforum handelt muss es einen nicht verwundern, dass über Kuba diskutiert wird und nicht über die USA...
Nos vemos
Dirk

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07.06.2008 14:43
avatar  don olafio ( gelöscht )
#95 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
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don olafio ( gelöscht )

Ah ja...

Mit anderen Worten: Die Problematik "Miami 5" hat mit den USA nichts zu tun...


(Man lernt nie aus...)


Don Olafio


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07.06.2008 14:45
avatar  dirk_71
#96 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
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Rey/Reina del Foro

Zitat von don olafio
Ah ja...

Mit anderen Worten: Die Problematik "Miami 5" hat mit den USA nichts zu tun...


(Man lernt nie aus...)


Don Olafio


Wiedermal missinterpretierst Du etwas, manchmal stelle ich mir die Frage ob Du das mit Absicht machst.
Naja wundern würde mich das nicht...

Nos vemos
Dirk

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07.06.2008 14:57
avatar  ( Gast )
#97 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
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( Gast )

Zitat von don olafio
@pitty:

Letzter Versuch:

Wobei? Du schreibst etwas und ich versuche herauszufinden, ob es dafür mehr Gründe gibt als Deine Meinung zu diesem Thema...

Zitat von don olafio
...da es nicht gegen die Bundesrepublik Deutschland, sondern nur gegen die Partei selbst gerichtet sein kann.

Diese Prämisse ist nicht zutreffend, denn die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. --> Art. 21 GG http://www.bundesrecht.juris.de/gg/art_21.html D.h. sie wirken bei der politischen Willensbildung der Bundesrepublik Deutschland mit. Insoweit ist der zitierte Satz nicht nachvollziehbar.

Zitat von don olafio
Wenn hingegen jemand Dinge aus dem Staatsapparat (Ministerien, Bundeswehr, Polizei etc.), die unter den Geheimschutz stehen, zum erspitzelt und weitergibt, dann schon. Zwar sind politische Organisationen Teile in der Bundesrepublik Deutschland - aber sie sind keine "staatlichen Organe". Die Geheimnisse des Staates sollen geschützt werden,...

Da war EHB vorhin auch schon. Deshalb nochmal die Geheimnisse des Staates oder besser die Staatsgeheimnisse sind ja gerade durch die §§ 94 StGB bis 98 StGB geschützt ->http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/index.html.
§ 99 spricht aber explizit nicht von Staatsgeheimnissen, sondern Tatsachen etc. Daraus folgt § 99 schütz nicht primär die Staatsgeheimnisse. Deshalb greift Deine Erklärung hier nicht.

Zitat von don olafio
Zitat von pitty
(...)steht einem Forumssenator doch mehr Contenance an, statt sich auf den lieben Jott zu berufen(...)

Auch dies ist ein Missverständnis: Es ging hier nicht um den "Lieben Gott", sondern um meinen eben so alten wie lieben Freund Jott W. Deh!

Auch ...
Mal abgesehen von dieser Nachfrage nach dem "Auch", verstehen wir uns bestens, denn auch ich meinte Deinen eben so alten wie lieben Freund Jott W. Deh.

Pitty


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07.06.2008 15:11
#98 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
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Rey/Reina del Foro

Zitat von pitty
§ 99 spricht aber explizit nicht von Staatsgeheimnissen, sondern Tatsachen etc. Daraus folgt § 99 schütz nicht primär die Staatsgeheimnisse

Was dann?

Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung geheimgehalten werden,

Es geht im ganzen Abschnitt §§ 93-101 um Staatsgeheimnisse.

--
La vida debería ser amarilla... amar y ya.

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07.06.2008 15:31
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#99 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
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( Gast )

Zitat von ElHombreBlanco
Es geht im ganzen Abschnitt §§ 93-101 um Staatsgeheimnisse.

Gerade weil der Gesetzgeber in den §§ 93 bis 98 StGB explizit den Begriff "Staatsgeheimnisse" verwendet und eben nicht
in § 99 StGB wird deutlich, dass in § 99 StGB primär eben nicht auf "Staatsgeheimnisse" abzielt.

Zitat von ElHombreBlanco
Was dann?
Steht ja deutlich da und hatte ich oben schon zitiert, aber hier nochmal:
Zitat von pitty
" Wer ... eine geheimdienstliche Tätigkeit ...ausübt, die auf die Mitteilung ... von Tatsachen ...oder Erkenntnissen gerichtet ist...wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft..."

Nun, es geht um die Mitteilung von Tatsachen innerhalb einer geheimdienstlichen Tätigkeit. Von staatlich geschützten Informationen steht, da erst mal nichts, was natürlich zur Frage führt, was Dich veranlasst etwas anderes hier zu behaupten


Pitty



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07.06.2008 15:36
avatar  ( Gast )
#100 RE: Entscheidung des Berufungsgerichtes in Atlanta im Fall "Red Avispa" (Cuban 5)
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( Gast )

Zitat von ElHombreBlanco
Es geht im ganzen Abschnitt §§ 93-101 um Staatsgeheimnisse.

Das stimmt nicht, den die letzten 5 §§ (§§99 bis 101a) betreffen die Staatsgeheimnisse nicht...(Was nicht heisst, dass es nicht auch Ausnahmen bei den Staatsgeheimnissen geben kann, die unter diese §§ fallen).

Pitty


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