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da Spanien im Vergleich zu Deutschland großzügiger bei der Visumsvergabe ist, stellt sich die Frage ob es sinnvoll ist die einzuladende Person nach Spanien einzuladen (einen bereitwilligen in Spanien lebenden Spanier vorausgesetzt). Mir geht es hier vorallem um die Aufenthalstdauer die für Deutschland auf max. 3 Monate begrenzt ist für ein Besuchsvisum. Wenn der Kubaner nun ein spanischen "Arbeitsvisum" erhält könnte er bis zu 11 Monate bleiben (kub. Begrenzjng). Nun die Frage. Darf sich der Kubaner mit spanischen Visum in Deutschland aufhalten da Europa und so?
Ja, aber... Wenn ich mich nicht irre, darf ein Nicht-EU-Bürger, der sich mit legalem Aufenthaltstitel in einem Schengen-Land aufhält, zu touristischen Zwecken für maximal 3 Monate ohne weiteres Visum in jedes andere Schengen-Land reisen. Vielleicht weiß ja einer der Spanien-Experten, ob man sich dort nach Einreise mit dem Visum nicht (wie in Deutschland) bei der zuständigen Ausländerbehörde melden muss, um die eigentliche Aufenthaltserlaubnis zu erhalten? Permiso de residencia y de trabajo im Pass = Bewegungsfreiheit im Schengenraum bis drei Monate. Wenn ich mich nicht irre, wie gesagt...
der kubaner darf nach spanien reisen bzw. er bekommt visum nach spanien lediglich durch abgabe eines für spanien gültig arbeitsvertrages, (falls er nicht im rahmen dr familinzusammenführung beantragt hat, dauert aber bestimmt mehrere monate),so ist die rechtslage.
user
21.05.2010 13:32
#6 RE: Mit spanischem Visum in Deutschalnd aufhalten
Zitat von camilloNun die Frage. Darf sich der Kubaner mit spanischen Visum in Deutschland aufhalten da Europa und so?
camillo, da ja bisher keiner was genaues weiss (ich auch nicht), solltest du einfach mal folgendes lesen und dann vertiefen
zitat: An den Binnengrenzen im Schengen-Raum finden grundsätzlich keine Personenkontrollen statt.[38] Die Regelungen für die Ausgestaltung und Erteilung von Visa für den Schengen-Raum sind vor diesem Hintergrund vereinheitlicht worden, und erteilte Visa gelten grundsätzlich für den gesamten Schengen-Raum.[39] http://de.wikipedia.org/wiki/Visum#Visa_...hengen-Recht.29
wie gesagt, auch ich weiss nichts genaues, aber ich sehe ueberhaupt kein problem darin, dass sich der kubaner, der 11 monate in spanien sein darf, in diesen 11 monaten beliebig den schengen raum bereist - und damit auch deutschland.
Das Schengen-Visum (Kategorie C) für Besuchsreisen ist etwas anderes als ein Schengen-Visum (Kategorie D = Nationales Visum) für über 3 Monate Aufenthalt beispielsweise zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit:
Zitat Ein D-Visum ist ein nationales Visum eines Schengen-Staates mit dem zum Beispiel die Einreise zum Zwecke eines Daueraufenthaltes oder zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglicht wird. Die inhaltlichen Erteilungsvoraussetzungen für das nationale Visum stimmen mit denen für die im Inland erteilten Aufenthaltserlaubnissen oder der Niederlassungserlaubnis überein. Inhaber eines nationalen Visums sind berechtigt, durch das Vertragsgebiet der Schengener Staaten zu reisen, um das Zielland zu erreichen (Artikel 18 SDÜ). http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/dvisum.html
Zitat Das Visum für den längerfristigen Aufenthalt (Typ D) (oft auch Nationales Visum) erlaubt grundsätzlich nur den Aufenthalt in einem darin bezeichneten Staat (zumeist der Ausstellerstaat; es gibt aber auch Fälle, in denen sich Staaten gegenseitig bei der Ausstellung vertreten). Es wird vom jeweiligen Zielstaat nach dessen nationalen Aufenthaltsregeln ausgestellt. Ein nationales Visum eines Schengen-Staates erlaubt bei Einhaltung der sonstigen Einreisevoraussetzungen auch den erforderlichen Transit durch andere Schengen-Staaten in das Gastland, jedoch beschränkt auf die (aller-)erste Einreise. Dieses Durchreiserecht erlischt somit auch, wenn bei der ersten Einreise in den Zielstaat mit diesem Visum gar kein Transit durch andere Schengen-Staaten in Anspruch genommen werden musste.
Das Nationale Visum mit Schengen-Reiserecht (Typ D + C) kombiniert die Eigenschaften des D- und des C-Visums. Dieses nationale Visum berechtigt während 90 Tagen, beginnend mit dem ersten Geltungstag, auch zum Aufenthalt in den anderen Schengen-Staaten. Dieser Visumtyp wurde geschaffen, um Probleme, die in der Praxis durch die Beschränkung des Durchreiserechtes mit dem D-Visum auftraten, angemessen auszugleichen. Bei der Erteilung eines D+C-Visums sind neben den nationalen Erteilungsvoraussetzungen für ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt auch die Erteilungsvoraussetzungen für ein Visum Typ C nach dem Schengen-Recht zu beachten. http://de.wikipedia.org/wiki/Visum
user
21.05.2010 14:02
#8 RE: Mit spanischem Visum in Deutschland aufhalten
Danke für die Antworten. Also der Erhalt des spanischen Visums wird mal vorrausgesetzt. Ich dachte, dass jemand der eine Arbeitserlaubnis bzw. längeres Besuchsvisum in Spanien hat , sich auch in Deutschalnd aufhalten könnte. Nach den Antworten bin ich mir da nicht so sicher. Dass wir bei Grenzübetritt nicht kontrolliert werden glaube ich auch, aber was passiert wenn der Kubaner z.B. nach 6 Monate in Deutschland bei einer Routinekontrolle überprüft wird. Er hat ein gültiges Visum für Spanien. Ist er dann in D illegal oder gibt es wahrscheinlich keinen Ärger weil ja auch nirgendwo im Pass steht seit wann er sich in D befindet?
vergiss es, du bekommst kein visum über Spanien für deine kubanita. Ich war vor 2 Wochen erst wieder auf der delegación de extranjería. Hab da einen bekannten, der meinte zu mir dass die Anweisungen haben Leuten unter 60 Jahren (sprich leute im "arbeitsfähigem" Alter) kein Visum zu geben. Ich kenne genug Leute (Spanier & Deutsche) die vergebens versuchen ihre Kubis einzuladen. Ohne Erfolg ... also, das Geld und die Mühe würde ich mir sparen. Italien, trotz der restriktiven Ausländerpolitik gibt scheinbar noch relativ lässig Visa aus. In den letzten 6 Monaten sind 8 kubis die ich kenne per einladung nach bella Italia.
Salu2
___________________________________________________ Es agradable ser importante, pero más importante es ser agradable! J. Martí
Bundespolizei:Wir möchten an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass trotz Abschaffung der Grenzübertrittskontrollen an den Binnengrenzen zu Deutschland eine Mitführungspflicht des Personaldokumentes (Reisepass oder Personalausweis) besteht. Ein Verstoss kann gemäß Passgesetz eine Ahndung mit bis zu 25 Euro zur Folge haben. Für Ausländer richten sich die Bestimmungen nach dem Freizügigkeitsgesetz EU oder dem Ausländergesetz.
user
16.06.2010 10:51
#13 RE: Mit spanischem Visum in Deutschland aufhalten
Zitat von Jose RamonBundespolizei:Wir möchten an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass trotz Abschaffung der Grenzübertrittskontrollen an den Binnengrenzen zu Deutschland eine Mitführungspflicht des Personaldokumentes (Reisepass oder Personalausweis) besteht.
eine mitfuehrungspflicht in deutschland gab es nicht und gibt es nicht.
in kuba ist das anders.
wenn du aber behauptest, das haette die bundespolizei gesagt, dann spricht du ja von deutschland. und fuer deutschland stimmt das NICHT:
bemerkenswert ist auch, dass du keine fundstelle bringst; die gibt es offenbar auch nicht.
nur: wo hast du das dann her, JoseRamon? reine erfindung von dir?
Zitat von Jose RamonBundespolizei:Wir möchten an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass trotz Abschaffung der Grenzübertrittskontrollen an den Binnengrenzen zu Deutschland eine Mitführungspflicht des Personaldokumentes (Reisepass oder Personalausweis) besteht.
eine mitfuehrungspflicht in deutschland gab es nicht und gibt es nicht.
eine mitführungspflicht von personendockumenten gibt es in der brd. auf jeden fall empfehlenswert, besonders für ausländer. spart zeit und ärger.
Zitat von http://de.wikipedia.org/wiki/AusweispflichtIn Deutschland existiert aufgrund § 1 des Gesetzes über Personalausweise eine Ausweispflicht für Personen ab dem Vollenden des 16. Lebensjahres, eine gesetzliche Mitführpflicht besteht in Deutschland jedoch nicht.
aber
Zitat von http://de.wikipedia.org/wiki/Identit%C3%..._GefahrenabwehrWird eine Person zur Identitätsfeststellung angehalten, ist sie verpflichtet, ihre Personalien anzugeben und, falls sie Ausweispapiere mitführt, diese zur Prüfung auszuhändigen. Eine Festhaltung der Person kann angeordnet werden, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. In diesem Fall ist auch die Durchsuchung der Person und der mitgeführten Gegenstände möglich. Die Festhaltung kann sich in diesem Falle bis zum Ende des nächsten Tages hinziehen, sie ist abhängig von der richterlichen Anordnung.
Zitat von willibaldeine mitfuehrungspflicht in deutschland gab es nicht und gibt es nicht.
Gefähliches Halbwissen - für Ausländer gibt es in Dtl. wohl eine Mitführungpflicht. Was zwar albern ist, da ja keiner ohne Ausweis erkennen kann, ob ich Ausländer bin oder nicht - ist aber trotzdem Gesetz ( wenn ich mal viel Lust habe, such ich dir auch noch den § raus )
_________________________________________________ Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)__________________________________________________
Mir den Gesetzen in Kuba scheinst du dich nicht so richtig auszukennen. Die bestehende Pflicht in Kuba ständig ein Personendokument mitzuführen hat jedenfalls kein Willibald erfunden.
Mir den Gesetzen in Kuba scheinst du dich nicht so richtig auszukennen. Die bestehende Pflicht in Kuba ständig ein Personendokument mitzuführen hat jedenfalls kein Willibald erfunden.
sagt meine Frau auch. Meine Erfahrung ist allerdings, dass ich keine Strafe zahlen muss, wenn ich meinen Reisepass im Hotel lasse. Und das werde ich auch in Zukunft so machen.
Zitat von George1Gefähliches Halbwissen - für Ausländer gibt es in Dtl. wohl eine Mitführungpflicht. ... ( wenn ich mal viel Lust habe, such ich dir auch noch den § raus )
Da die Antwort hierauf ins Off-Topic verschwunden ist, nochmals: Es besteht weder für Deutsche noch für Ausländer eine allgemeine Mitführungspflicht eines Personaldokuments. Man muss nur ein Personaldokument besitzen (für Deutsche ist § 1 PersAuswG einschlägig, für Ausländer § 48 AufenthG bzw. § 40 AuslG) und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzeigen können. Hat er keins bei sich, muss er ggf. zur Identitätsfeststellung mit auf die Wache. Straf- oder Bußgeldforderungen ergeben sich daraus aber nicht.
________________________________________ “The problem with socialism is that you eventually run out of other people's money.” ‒ Margaret Thatcher
Seltsam, die These, dass ich hier Unrichtiges verbreite, bleibt stehen und meine Entgegnung wird gelöscht. Was ist das für eine Zensur? Hier noch mal der Beweis
BPOLI LUD: Grenzübertritt ohne Personaldokument kann teuer werden
Görlitz (ots) - Wiederholt wurden am vergangenen Wochenende deutsche und polnische Staatsangehörige nach Grenzüberschreitung festgestellt, welche ihr Personaldokument nicht mitführten. Wir möchten an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass trotz Abschaffung der Grenzübertrittskontrollen an den Binnengrenzen zu Deutschland eine Mitführungspflicht des Personaldokumentes (Reisepass oder Personalausweis) besteht. Ein Verstoss kann gemäß Passgesetz eine Ahndung mit bis zu 25 Euro zur Folge haben, so PHK Uwe Kahlert von der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf. Für Ausländer richten sich die Bestimmungen nach dem Freizügigkeitsgesetz EU oder dem Ausländergesetz.
Zitat von jan Innerhalb (Rest-) deutschlands braucht man keinen Ausweis mitzuführen. Die Bullen fahren dich dann schon nach Hause, falls Junggeselle
Das ist doch mal wieder echt ärgerlich - ich hatte meinen Ausweis dabei und mußte nach der Kontrolle teuer mit dem Taxi nach hause - hätte es diesen Tread doch ´ne Woche früher gegeben
_________________________________________________ Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)__________________________________________________
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