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Zitat von hombre verdedas sehe ich anders, sowohl an der weltweiten Wirtschaftskrise als auch an der Euro-Krise müssen doch die Castro Brüder Schuld sein....
Ach ja stimmt - schließlich haben die ja für die Jugend extra Camps angelegt, in denen man lernt auch den letzten Eurocent aus den Yumas herauszusaugen. Da muß es ja mit unserer Wirtschaft den Bach runter gehen.
_________________________________________________ Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)__________________________________________________
Zitat von chacacanwir leben zusammen aber eben nicht in Deutschland! Trotzdem sollte es doch wohl möglich sein als Deutscher seine Heimat zu besuchen und seine Ehefrau einzuladen
nein und nochmal nein, wenn es der umgehung des deutsch kurses dienen soll.
aber darauf gehst du einfach nicht ein.
du bist genau so stur wie die polizei im falle deiner frau, nur dass eben die polizei am laengeren hebel sitzt.
Hi Willi,
dat is Kappes!! Es geht nicht darum einen Sprachkurs zu vermeiden. Er geht deshalb darauf nicht ein, weil das in seinem Fall gar nicht relevant ist. Es wäre nur dann relevant, wenn er wirklich ein FZF-Visum beantragen würde. Hier geht es um einen Besuch (der, wo zeitlich befristet ist!!!!), d. h. die Gute muss nach der Frist auch Ausreisen.
Wenn Zweifel an der Rückkehrwilligkeit bestanden hätten, warum hat man ihr dann das Visum auf der dt. Botschaft in Havanna dann erst erteilt???? Wenn Zweifel an der Echtheit der Papiere bestehen, warum hat der Sachbearbeiter bei der dt. Botschaft das nicht schon geprüft?? Warum erst am Zieflughafen (also an der Grenze????)
Mach eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beamten. Schwerpunkt, dass Du als Ehemann nicht informiert wurdest bzw. Deine Frau nicht die Möglichkeit erhielt, mit Dir Kontakt aufzunehmen. Gegebenenfalls auch über den Bundestag. Die Bundespolizei soll an der Grenze gar nicht auf den Geschmack kommen. Vielleicht erfährst Du bei der Gelegenheit auch, was tatsächlich der Hintergrund für die Aktion war.
Zitat von LocoJorge dat is Kappes!! Wenn Zweifel an der Rückkehrwilligkeit bestanden hätten, warum hat man ihr dann das Visum auf der dt. Botschaft in Havanna dann erst erteilt????
...strange
@Loco, wenn, wenn, wenn..
lies doch bitte erstmal richtig, was Chaca selbst in seinem eingangsbeitrag geschrieben hat:
Zitat von chacacanIm Klartext: Von der Polizei wurde behauptet, dass sie ist lediglich nach Deutschland gekommen um sich hier festzusetzen und das wolle man verhindern.
also nix mit kappes, nix mit wenn!
sondern die hatten zweifel, ganz konkret!
chacan selbst hat es doch eingeraeumt. und nun kommst du und wirfst mir "kappes" vor, also bitte..
Glaube mir - eine Beschwerde an die vorgesetzte Behörde (schon etwas überzogen: Petitionsausschuss des Bundestages) das funzt ungemein.
Ich hatte vor ca. 20 Jahren mal Probleme mit dem Arbeitsamt wg. Zuschuss von Studiengebühren für den Meisterbrief. Alle anderen bekamen die Fördermittel poco a poco auf die 1,5 Jahre verteilt gezahlt. Bei mir waren nach 4 Wochen die kompletten Studiengebühren auf dem Konto!
Mal schauen was morgen bzw. Montag mit der Geburtsurkunde und dem Reisepass für den Kleinen rauskommt! Da kanns dann auch richtig Stunk meinerseits geben!
Zitat von LocoJorge dat is Kappes!! Wenn Zweifel an der Rückkehrwilligkeit bestanden hätten, warum hat man ihr dann das Visum auf der dt. Botschaft in Havanna dann erst erteilt???? ...strange
@Loco, wenn, wenn, wenn.. lies doch bitte erstmal richtig, was Chaca selbst in seinem eingangsbeitrag geschrieben hat:
Zitat von chacacanIm Klartext: Von der Polizei wurde behauptet, dass sie ist lediglich nach Deutschland gekommen um sich hier festzusetzen und das wolle man verhindern.
also nix mit kappes, [.....]
AAAaallllsoooo: Dann les'n wa mal jetzt jaaaantz rischtisch: 1.
Zitat von chacacanMeine in Kuba geehelichte Frau reiste vor 3 Wochen in D. mit Condor ein und wurde bereits am Eingang des Flugzeugs von 2 Polizisten in Empfang genommen
2. und weiter...
Zitat von willibald
Zitat von chacacanBehauptet wurde, dass das Besuchsvisum gefälscht sei und die ADAC-KV sowie die Verpflichtungserklärung ebenfalls. Im Klartext: Von der Polizei wurde behauptet, dass sie ist lediglich nach Deutschland gekommen um sich hier festzusetzen und das wolle man verhindern.
wenn die polizei den verdacht hat, dass deine frau mit besuchervisum eingereist ist, um sich hier "festzusetzen", dann hat doch das mit einer faelschung des visums nichts zu tun.
@Willibald Woher weisst Du das so genau?? Ich lese den Beitrag von Chacacan so, dass die Polizei an der Grenze aber genau das vorgehalten hätten. Warst Du dabei, dass Du behauptest, dem wäre nicht so gewesen??? Du hast in sofern vielleicht recht, wenn Chacacan weiter schreibt:
Zitat von chacacan Im Klartext: Von der Polizei wurde behauptet, dass sie ist lediglich nach Deutschland gekommen um sich hier festzusetzen und das wolle man verhindern.
Das ist etwas anderes, als ein falsches Visum. Das ist ein anderer Schuh. Aber woher kannst Du das so genau ausschliessen, dass Du bahauptest
Zitat von willibald junge, junge, du schmeisst ja vielleich die dinge durcheinander!
?? und weiter
Zitat von willibald und dem muss dann nachgegangen werden. also voellig korrektes verhalten der polizei.
Wenn Die Polizei an der Grenze, diesen Verdacht hat, muss sie dem nachgehen...=> Da bin ich bei Dir! Allerdings sind das alles Sachen, die in einem Visumsverfahren vom Sachbearbeiter bei der Botschaft auch hätten geprüft werden müssen, im Zuge eines ordnungsgemäßen Visumsverfahrens. Aber gut... es kann ja theoretisch sein, dass das aus irgendeinem Grund nicht stattgefunden hat (theoretisch!! ich glaub nicht, dass es so war.... glauben heisst nicht wissen) und weiter...
Zitat von willibald uebrigens: warum macht deine frau eigentlich nicht den deutschtest und reist dann korrekt mit familienzusammenfuehrungsvisum ein? schon um erneute voruebergehende festsetzungen zu vermeiden?
Zitat von chacacanIm Übrigen stellt sich die Frage nach dem Verbleib in D. bei meiner Frau gar nicht; da unser Lebensmittelpunkt nicht hier liegt. Warum muss eine Besucherin denn die Sprache des Besuchslandes gegenüber einem Botschaftsmitarbeiter desselben in einem Test nachweisen?
Zitat von chacacanwir leben zusammen aber eben nicht in Deutschland! Trotzdem sollte es doch wohl möglich sein als Deutscher seine Heimat zu besuchen und seine Ehefrau einzuladen oder siehst Du das anders?
Zitat von willibald nein und nochmal nein, wenn es der umgehung des deutsch kurses dienen soll. aber darauf gehst du einfach nicht ein.
Natürlich geht er darauf nicht ein!! Antwort hab' ich Dir gegeben
Zitat von LocoJorge Er geht deshalb darauf nicht ein, weil das in seinem Fall gar nicht relevant ist. Es wäre nur dann relevant, wenn er wirklich ein FZF-Visum beantragen würde. Hier geht es um einen Besuch (der, wo zeitlich befristet ist!!!!), d. h. die Gute muss nach der Frist auch Ausreisen.
Guckst Du auch den Betreff: da steht "Besuchsvisum" und nicht "FZF-Visum mit umgangenen Sprachkurs" und guckt Du auch hier:
Zitat von chacacan Willi, ist ja schön und gut mit Deiner "Umgehungstheorie aber in unserem Fall überhaupt nicht zutreffend. Trotzdem, wenn mein Freund seine Schwiegermutter aus Kuba einlädt, so darf sie ohne Deutschkurs für 3 Monate bleiben, meine Frau wollte gerade einmal 3 Wochen Deutschland besuchen und das soll ok sein?
Natürlich sollte das möglich sein. Dazu ist nämlich so ein Besuchsvisum da.
Der ganze Rest von wegen
Zitat von willibaldZitat von chacacan -------------------------------------------------------------------------------- Im Klartext: Von der Polizei wurde behauptet, dass sie ist lediglich nach Deutschland gekommen um sich hier festzusetzen und das wolle man verhindern. -------------------------------------------------------------------------------- sondern die hatten zweifel, ganz konkret! chacan selbst hat es doch eingeraeumt
ist alles Deine Spekulation/Interpretation! Der arme Chacacan kann doch nix dafür wenn die Polizei Zweifel hegt. Deshalb muss es doch wohl trotzdem möglich sein, mit einem Besuchsvisum einzureisen, ohne gleich den Weg über ein FZF-Visum mit Sprachkurs zu gehen! Ganz zu schweigen von Deiner Unterstellung, dass Chacacan (und Frau) hier sich ohne einen Sprachkurs zu machen, festsetzen wollen
Zitat von willibald nein und nochmal nein, wenn es der umgehung des deutsch kurses dienen soll
Nix Petitonsausschuss, sondern Bundestagsabgeordneter Deiner Wahl. Willst Du was erreichen, einer von den Regierenden, willst Du bloß motzen, nimmst Du einen von der Opposition.
Zur Beruhigung für alle Sprachversessenen: Meine Ehefrau ist seit dem 18. Mai wieder in ihrer Heimat, in Holguin. Nun meine Frage: Wer kann mir sagen welcher Zeitraum zwischen 2 Visaanträgen liegen muss, sind es 3 Monate oder darf pro Halbjahr ein Antrag gestellt werden? Bei Ihrer letzten Reise war sie ja nur 3 Wochen hier. Für jeden Hinweis bin ich dankbar
Zitat von chacacanZur Beruhigung für alle Sprachversessenen: Meine Ehefrau ist seit dem 18. Mai wieder in ihrer Heimat, in Holguin. Nun meine Frage: Wer kann mir sagen welcher Zeitraum zwischen 2 Visaanträgen liegen muss, sind es 3 Monate oder darf pro Halbjahr ein Antrag gestellt werden? Bei Ihrer letzten Reise war sie ja nur 3 Wochen hier. Für jeden Hinweis bin ich dankbar
Die Aufenthaltsdauer im Schengen Raum ist begrenzt auf 90 Tage pro Kalenderhalbjahr. Solange die 90 Tage nicht ausgeschöpft sind, kann sofort der nächste Antrag gestellt werden. Warum macht ihr das denn nicht mit Familienzusammenführung? Dann kann sie von deutscher Seite so oft ein und ausreisen wie sie will, darf nur nicht länger als 6 Monate außer Landes sein, dann erlischt die Deutsche AE.
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