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Bin mal' wieder dabei einen neuen Versuch zu starten ein Besuchsvisum für meine kubanische Freundin (Studentin)zu erhalten. Habe hier natürlich wieder Fragen.Habe mit einem Anwalt gesprochen und der meinte , wenn sie keinen Job als Rücckkehrbereitschaft nachweisen könnte sehen die chancen auf Bewilligung eines Besuchsvisum genauso schlecht aus wie beim 1. Versuch, der ja abgelehnt wurde. Einzige Möglichkeit sieht er darin der Botschaft eine Sicherheitsleistung anzubieten (von mindestens 5000 Euro) . Gibt es hier Erfahrungen darüber ob die Botschaft so etwas anerkennt oder ob es ausreicht als Rückkehrbereitschaft . Macht es Sinn das ganze dann über den Anwalt abzuwickeln? Oder gibt es noch andere Ideen wie man die Rückkehrbereitschaft einer ledigen Studentin,die zuhause bei den Eltern wohnt nachweisen kann?
Es wird defenitiv nicht mehr gemacht. Einer der Hauptgruende die Gleichbehandlung. Da es bei uns immer sozial "gerecht"" zugehen muss, wuerde die Hinterlegung einer Kaution egal in welcher Hoehe zu einem Aufschrei bei den ""Gutmenschen"" fuehren, besuchsvisa nur fuer Vermoegende!!
Wie bereits geschrieben, Sicherheitsleistungen gehen nicht mehr. Die Rückkherbereitschaft kann man ausser durch einen festen Job mit Urlaubsbestätigung des Arbeitgebers auch aus einem Mix folgender Punkte nachweisen:
- eigener Wohnrechtsbesitz - Geld auf einem kubanischen Konto - enge Familienbindung (die kranke, pflegebedürftige Oma ist aber ein alter Hut) - enge soziale (und sozialistische) Bindungen (z. B. befürwortendes Schreiben des barrio-CDR) - keine Landfluchten in der Familie bzw. ordnungsgemäss zurückgekehrte Familienmitglieder - schlüssige Zukunftspläne (wenn auch nicht schwarz auf weiss belegbar) für die Zeit danach auf Kuba - Auszüge (Ausdrucke) aus aussagekräftigem Mailverkehr / Chatprotokolle (wo Ihr beide über Einladung und Rückkehr miteinander kommuniziert habt) - evtl. Argumente, welche von Dir aus dagegen sprechen würden, diesen Aufenthalt zur Heirat (in -Dänemark) zu nutzen.
Wie die vorgebrachten Argumente dann gewertet werden, obliegt allein im Ermessen der Botschaft. Die über einen Anwalt einzureichen halte ich gemäss meiner persönlichen bescheidenen Auffassung sogar für nachteilig. Wichtiger ist vollständige und der Wahrheit entsprechende Angaben zu machen (nix mit novia ist nur eine Bekannte und sonstigem blabla).
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