Visablehnung- Remonstration

15.05.2008 21:37
avatar  sarita
#1 Visablehnung- Remonstration
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neues Mitglied

Hola a todos.

Leider wurde unser Visum abgelehnt, es handelte sich dabei um ein Sprachvisum für 4 Monaten, Ablehung kam von Seiten der Botschaft.

die Begründung lautete es wäre nicht der eigentliche Zweck eines Sprachkurses ersichtbar und es werde vermutet lediglich einen längeren Aufenthalt durch dieses Visum ereichen zu wollen, um möglicherweise innerhalb dieser Zeit die Ehe zu schließen.


Habe versucht einen Anwalt zu finden der mir einen Einspruch" schreibt für die Remonstration, doch bei allen mit denen ich bisher gesprochen habe würde mich dies jedoch zwischen 420 u. 500 € kosten.

Da es aber ja bei nur einer 50 % Chance liegt, ob dem Remonstrationsverfahren statt gegeben wird, sind die Kosten ganz schön hoch...

Daher wollte ich erst mal hier fragen, ob ihr vielleicht irgendwelche Schriftstücke mit entsprechender hieb- uns stichfesten Formulierung habt aus eigener Erfahrung, da die "Vorlagen"die ich im Internet gefunden habe doch sehr allgemein gehalten wurden.


Für eure schnelle Hilfe wäre ich euch super dankbar!!!


Saludos Sarita


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15.05.2008 21:42 (zuletzt bearbeitet: 15.05.2008 21:44)
avatar  jan
#2 RE: Visablehnung- Remonstration
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jan
Rey/Reina del Foro
und es werde vermutet lediglich einen längeren Aufenthalt durch dieses Visum ereichen zu wollen um möglicherweise innerhalb dieser Zeit die Ehe zu schließen.



und?
Haben sie damit Recht?

da die "Vorlagen"die ich im Internet gefunden habe doch sehr allgemein gehalten wurden.

Als Studentin solltest du das schon ein wenig "ausschmücken" können.

Bist doch keine Friseuse
15.05.2008 22:07
avatar  sarita
#3 RE: Visablehnung- Remonstration
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neues Mitglied

Nein wir hatten nicht vor in den 4 Monaten zu heiraten, da wir erstmal sehen wollen, wie das hier alles funktioniert....

Ob danach Heirat kommt....ninos..... sehen wir ....

Sind zwar schon seid 1,5 Jahren zusammen, waren auch länger am Stück zusammen, da ich 2 mal mehrere Monate an der Uni in Havana war, trotzdem kaufe ich die Katze nicht im Sack, un mein novio auch nicht.... así que....

Ja, da ich aber kein Jura studiere u.mir gesagt wurde das dieser Einspruch perfekt formuliert sein muss, damit von Seiten der Botschaft nichts umgedreht werden kann, wollte ich gerne etwas Rat haben.....

Espero que se encuentre alguien, que me pueda ayudar!!!!!!!! POR FA..........


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15.05.2008 22:18
avatar  user ( gelöscht )
#4 RE: Visablehnung- Remonstration
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user ( gelöscht )

Zitat von sarita
Hola a todos.
Leider wurde unser Visum abgelehnt, es handelte sich dabei um ein Sprachvisum für 4 Monaten, Ablehung kam von Seiten der Botschaft.
die Begründung lautete es wäre nicht der eigentliche Zweck eines Sprachkurses ersichtbar und es werde vermutet lediglich einen längeren Aufenthalt durch dieses Visum ereichen zu wollen, um möglicherweise innerhalb dieser Zeit die Ehe zu schließen.
Habe versucht einen Anwalt zu finden der mir einen Einspruch" schreibt für die Remonstration, doch bei allen mit denen ich bisher gesprochen habe würde mich dies jedoch zwischen 420 u. 500 € kosten.
Da es aber ja bei nur einer 50 % Chance liegt, ob dem Remonstrationsverfahren statt gegeben wird, sind die Kosten ganz schön hoch...
Daher wollte ich erst mal hier fragen, ob ihr vielleicht irgendwelche Schriftstücke mit entsprechender hieb- uns stichfesten Formulierung habt aus eigener Erfahrung, da die "Vorlagen"die ich im Internet gefunden habe doch sehr allgemein gehalten wurden.
Für eure schnelle Hilfe wäre ich euch super dankbar!!!
Saludos Sarita


wenn du einen anwalt für ca. 500 eurolinge beauftragst, wird er doch wohl formulierungen fertigen können. bevor du weiter zeit und kraft verlierst und hoffnungen auf ein wunder hegst, solltest du das riskieren. und 50 : 50 ist doch eine gute quote!


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15.05.2008 22:28
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#5 RE: Visablehnung- Remonstration
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( Gast )

Zitat von sarita
Leider wurde unser Visum abgelehnt, es handelte sich dabei um ein Sprachvisum für 4 Monaten, Ablehnung kam von Seiten der Botschaft.

Hat die Ausländerbehörde zugestimmt? Ja oder nein oder weisst Du es nicht?


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15.05.2008 22:29
#6 RE: Visablehnung- Remonstration
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Forums-Senator/in

Wie die Visa-Vergabe gehändelt wird ist wohl ein unergründliches Rätsel.

Darüber kannst du genug hier nachlesen.

Aber die Frage sei erlaubt, warum 4 Monate Sprachvisum und nicht 3 Monate Besuchsvisum ?
Grundsätzlich kann ich aus meiner Erfahrung sagen, daß durch Hartnäckigkeit, ständiges Nachfragen und evtl. auch persl. auftreten viel erreicht werden kann. Wer hat dir denn das von den hieb- und stichfesten Formulierungen erzählt?

In Antwort auf:
....es wäre nicht der eigentliche Zweck eines Sprachkurses ersichtbar...

wenn das der einzige Ablehnungsgrund ist, dürftest du diesen doch durch Nachweis der entsprechenden Kurs Anmeldungen widerlegen können.
Stell doch einfach mal die Ablehnungsbegründung hier rein.


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15.05.2008 22:34
avatar  ehemaliges mitglied ( gelöscht )
#7 RE: Visablehnung- Remonstration
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )

Schlaf erst mal drüber...

Also an welcher Sprachschule, an welchen Ort, mit welchen Unterrichtsstunden, aus welchen Interesse, soll denn dieser Sprachkurs stattfinden? Vor allem zu welchem Zweck?


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16.05.2008 13:21
#8 RE: Visablehnung- Remonstration
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Rey/Reina del Foro

Auch wenn dir das jetzt unmittelbar nicht weiter hilft, aber vielleicht für den nächsten Anlauf: Ich hatte meiner Freundin zum Visa-Antrag noch ein (nicht verlangtes) Begleitschreiben an Konsulat und Ausländerbehörde mitgegeben, in dem ich als Einlader den Hintergrund aus meiner Sicht ausführlich dargestellt habe - und entsprechend unsere Beziehung klein geschrieben und dafür den potenziellen Nutzen des Kurses für die Eingeladene im eigenen Land betont habe. Ob es was geholfen hat, kann ich nicht beurteilen, geschadet hat es aber offensichtlich nicht, denn das Visum wurde anstandslos erteilt.


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16.05.2008 14:33
avatar  jan
#9 RE: Visablehnung- Remonstration
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jan
Rey/Reina del Foro

Beziehung klein geschrieben


und warum schreibst du es hier Groß?

21.05.2008 04:59
avatar  ehemaliges mitglied ( gelöscht )
#10 RE: Visablehnung- Remonstration
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )

Zitat von HayCojones
Auch wenn dir das jetzt unmittelbar nicht weiter hilft, aber vielleicht für den nächsten Anlauf: Ich hatte meiner Freundin zum Visa-Antrag noch ein (nicht verlangtes) Begleitschreiben an Konsulat und Ausländerbehörde mitgegeben, in dem ich als Einlader den Hintergrund aus meiner Sicht ausführlich dargestellt habe - und entsprechend unsere Beziehung klein geschrieben und dafür den potenziellen Nutzen des Kurses für die Eingeladene im eigenen Land betont habe. Ob es was geholfen hat, kann ich nicht beurteilen, geschadet hat es aber offensichtlich nicht, denn das Visum wurde anstandslos erteilt.



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21.05.2008 05:41
avatar  guzzi ( gelöscht )
#11 RE: Visablehnung- Remonstration
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guzzi ( gelöscht )

Einen sprachaufenthalt von 4 Monaten würde ich auch ablehnen, was lernt der cubi in 4 monaten. Wenn 500 Euro für den anwalt schon zu viel sind, wieviel darf dann die sprachschule kosten. Das sieht einfach aus wie ein verlängertes touristen visum. Eif der einen seite wird korrektheit verlangt von den abkommen der staaten und anderseits sollten sie nachsicht zeigen. Diese leute, die die visas behandeln haben erfahrung.
Da wird zuviel geschummelt bei den anträgen, nachher wird dann wieder im thema , was kommt nach der heirat geschrieben. Er hat sich sooo verändert. nein es ist leider so, dass die meisten eine rosarote brille aufhaben.
Du schreibst ihr wart schon 1 1/2 jahre zusammen, ich denke eher ihr kennt euch so lange. Er in cuba und du in deutschland. Wenn man diese zeit zusammen lebt, dann kauft man keine katze mehr im sack.
Da werden cubis reingeholt und dann gleich vom sozialamt unterstützung angefordert. Irgend jemand muss diese kasse auch füllen, ganz sicher nicht diejenigen die die unterstützung beantragen und schon gar nicht die studenten.


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21.05.2008 07:47
avatar  user ( gelöscht )
#12 RE: Visablehnung- Remonstration
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user ( gelöscht )

Zitat von guzzi
Einen sprachaufenthalt von 4 Monaten würde ich auch ablehnen, was lernt der cubi in 4 monaten. Wenn 500 Euro für den anwalt schon zu viel sind, wieviel darf dann die sprachschule kosten. Das sieht einfach aus wie ein verlängertes touristen visum. Eif der einen seite wird korrektheit verlangt von den abkommen der staaten und anderseits sollten sie nachsicht zeigen. Diese leute, die die visas behandeln haben erfahrung.
Da wird zuviel geschummelt bei den anträgen, nachher wird dann wieder im thema , was kommt nach der heirat geschrieben. Er hat sich sooo verändert. nein es ist leider so, dass die meisten eine rosarote brille aufhaben.
Du schreibst ihr wart schon 1 1/2 jahre zusammen, ich denke eher ihr kennt euch so lange. Er in cuba und du in deutschland. Wenn man diese zeit zusammen lebt, dann kauft man keine katze mehr im sack.
Da werden cubis reingeholt und dann gleich vom sozialamt unterstützung angefordert. Irgend jemand muss diese kasse auch füllen, ganz sicher nicht diejenigen die die unterstützung beantragen und schon gar nicht die studenten.


sprachaufenthalt bis 12 monate möglich. 4 monate ist inzwischen ein semester?


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21.05.2008 21:51
avatar  ehemaliges mitglied ( gelöscht )
#13 RE: Visablehnung- Remonstration
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )

@ carlo,
jetzt sei mal nicht so hart...
klar hat Sie das dümmlich angestellt. Aber wohl noch keine 30 Jahre alt, gerade mal nach Kuba gekommen, verliebt, zum Heiraten fehlt (Gott sei Dank) der Mut, ein paar Tage länger als 4 Wochen sollte er wohl bleiben, also Flucht ins Sprachvisum. Vom Grundgedanken her doch nicht schlecht. Vielleicht auch noch alles etwas überstürzt und mit Schmetterlingen im Bauch. Das ist wohl mal schief gelaufen...mit solchen Beiträgen ist Ihr aber auch nicht geholfen, und um Hilfe hat Sie ja gebeten. Vielleicht findet sich ja jemand der Ihr auch einen Weg aufzeigen kann, was Sie falsch gemacht hat weiß sie ja nun.


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