Ablehnung eines Visas nach Remonstration

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24.06.2008 18:19
#1 Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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normales Mitglied

Hallo Cuba-Fans,
das Visa für meine Freundin wurde mündlich abgelehnt wegen zu großem Altersunterschied! Ich bin Rentner, meine Freundin ist 35 Jahre alt. Ich legte Remonstration ein. Die Antwort war ablehnend, nun aber keine Rede mehr vom Altersunterschied, sondern mangelnde Rückkehrwiligkeit weil kein Immobilienbesitz und kein vorheriger Aufenthalt in der EU bzw. Nordamerika und das 9jährige Kind 3 Monate von Verwandten betreut wird! Die Begründung ist skandalös und unlogisch! Wir sollten die Visavergabe nach nicht nachvollziehbaren Kriterien über die Medien bzw dem Petitionsausschuß des Bundestages publik machen! Im GG ist Reisefreiheit garantiert! Ich fühle mich kriminalisiert weil mir unterschwellig unterstellt wird, das ich der illegalen Einwanderung Vorschub leiste!
Der Gipfel des Zynismus und der Entmündigung eines gesetzestreuen und anständigem Staatsbürgers im Antwortschreiben lautet:"Durch die Versagung des Visums wird die Beziehung zu Ihnen auch weder unterbrochen noch unzumutbar reduziert. Vielmehr haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Frau .... während eines Urlaubs zu besuchen."
Wer weiß Rat bzw. kennt einen Anwalt der Erfahrungen hat mit dem Verwaltungsgericht? Bitte in den Anhang schauen!
Freudengut

24.06.2008 18:26
avatar  seizi
#2 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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Rey/Reina del Foro


Da hiess es doch kürzlich, Kuba sei nix für alte Männer.
Und wenn sie jetzt die Freundin nach Deutschland holen wollen, ist es auch wieder nicht recht.

Die spinnen, die Deutschen.


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24.06.2008 18:46
avatar  jan
#3 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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jan
Rey/Reina del Foro

Im GG ist Reisefreiheit garantiert

Für ...... nach Majorca

Das GG der BRD gilt nur für Deutsche in Deutschland!

In Kuba (noch) keine Anwendung, da müssen wir erst einmarschieren

24.06.2008 19:02 (zuletzt bearbeitet: 24.06.2008 19:21)
avatar  ( Gast )
#4 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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( Gast )
Zitat von freudengut
Die Begründung ist skandalös und unlogisch! ..... Im GG ist Reisefreiheit garantiert!

Die Begründung ist nicht unlogisch. Ein Besuch kann nur ein Besuch sein, wenn er zeitlich begrenzt ist, also ein Rückkehrwille besteht. Besteht er nicht, dann ist der Antrag auf ein Besuchsvisum unaufrichtig. Dies zu prüfen ist der Visaabteilung auferlegt, wie allen diplomatischen Vertretungen, die dem Schengener Abkommen beigetreten sind. Außer der Vollständigkeit der Unterlagen, gibt es keinen anderen Grund das Visum zu verweigern. Kein Verwaltungsgericht wird daran etwas ändern.

Jeder im Forum weiß das und hättest Du rechtzeitig mitgelesen, hättest Du dies auch gewußt. Ihr hättet Euch darauf einstellen und vorbereiten sollen, die Rückkehrwilligkeit überzeugend vorzutragen. Deine Freundin war in Bringschuld. Jetzt wird es schwer, wenn Du sie weiterhin hier in Deutschland sehen willst.


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24.06.2008 20:17 (zuletzt bearbeitet: 24.06.2008 20:18)
avatar  Cubano
#5 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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spitzen Mitglied
Er Rentner, sie 35Jahre ~ 30Jahre Altersunterschied. Man, machen wir uns nichts vor. Sie will nur aus Kuba raus.

Such dir eine 65 Jährige Kubanerin!!! Oh, die willst du nicht, zu alt??

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24.06.2008 20:21
avatar  user ( gelöscht )
#6 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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user ( gelöscht )

Zitat von jan
Im GG ist Reisefreiheit garantiert
Für ...... nach Majorca
Das GG der BRD gilt nur für Deutsche in Deutschland!



auch für deutsche die im ausland leben, gelle!


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24.06.2008 21:23
#7 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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Forums-Senator/in

@freudengut
zuerst einmal kann ich deinen Frust und deine Wut gut verstehen; hast nichts Böses vor und wirst so abgebügelt. [Ich hab es auch hinter mir] Da ist es schwer, es nicht persönlich zu nehmen. Aber, es geht nicht persönlich gegen dich !! und im Zweifel auch nicht persönlich gegen deine novia.
Grundsätzlich aber ist richtig, dass der Antragsteller (deine Freundin) in der Bringschuld ist. Die Rückkehrwilligkeit ist nur mit der Verwurzelung im Heimatland zu begründen. Und hier ist offensichtlich nicht genügend vorgetragen worden.
Wie du jetzt gegen die Ablehnung vorgehen kannst, weiß ich auch nicht, aber, mir sagte der liebe Herr Meier ins Gesicht : Der Besuch soll doch erst in 3 Monaten stattfinden, da haben sie doch genügend Zeit für einen neuen Antrag.
Ein paar Sachen sind mir aufgefallen:
Eine mündliche Begründung für die Visa Ablehnung wird nicht gegeben, also das mit dem Altersunterschied hat sich deine novia aus den Fingern gesogen.
In der Ablehnung wird auf die abgebrochene Ausbildung hingewiesen, in deiner Remonstration sagst du das Gegenteil, konntest du das dem Konsulat gegenüber belegen?


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24.06.2008 21:33
avatar  ehemaliges mitglied ( gelöscht )
#8 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )

Freudengut... sorry, das ist nicht persönlich...
aber denke mal...
mir...stellen sich die Haare auf wenn ich von einem D mit Cubi in dem Altersunterschied höre...
und ich bin ... glaube mir das... Tolerant...
für die Botschaft ist das der Fall den sie "steht sicher in jedem Memo oben" nur "mit größten Bedenken" zustimmen werden.
Ich sag das ohne Wertung... wirklich... aber da bin ich noch bei der Botschaft!
Um das gegenüber der ABH und der Botschaft glaubhaft zu argumentieren glaub ich wird etwas mehr gehören als eine Einladung und Remonstration dagegen einlegen... Da hast Du was vor... Drück dir aber die Daumen.


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24.06.2008 21:47
#9 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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Forums-Senator/in


und deine Beiträge werden immer fragwürdiger


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24.06.2008 21:49 (zuletzt bearbeitet: 24.06.2008 22:18)
avatar  ( Gast )
#10 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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( Gast )
Zitat von flicflac
In der Ablehnung wird auf die abgebrochene Ausbildung hingewiesen, in deiner Remonstration sagst du das Gegenteil, konntest du das dem Konsulat gegenüber belegen?

Vielleicht haben sie sich sogar erkundigt, wenn sie schreiben, dass sie die Arbeitsstelle aufgegeben hat. Oder wissen, dass man die Arbeitsstelle nach 3 Monaten des Wegbleibens verliert. Das mit der Arbeitsstelle ist jedenfalls ein Ansatzpunkt für einen neuen Antrag, der besser vorzubereiten ist, denn es reicht wahrscheinlich noch nicht.

Aber vielleicht ist unser Poster vor lauter Frust und Wut schon abgetaucht.


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24.06.2008 22:17
avatar  hefe
#11 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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sehr erfahrenes Mitglied

Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG):
"Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. (...) Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."


Art. 116 Abs. 1 (GG) definiert, wer Deutscher ist:
"Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt..."

§ 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) erklärt:
"Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt."



Hallo Freudengut,

gemäß § 1 StAG i.V.m. Art 1 I GG ist Deine Freundin keine Deutsche Staatsbürgerin. In diesem Sinne kommt für sie das GG nicht zur Geltung. Folglich kann die Würde der Antragstellerin nicht verletzt werden, da ihre Menschenrechte unmissverständlich im GG der BRD nicht verankert sind.

Somit wird in Deiner "Remonstration" der Punkt 5 Deiner Begründung nicht akzeptiert bzw. berücksichtigt werden. Leider.

Ich drück Dir trotzdem fürs Gelingen die Daumen!

Gruß

Hefe



Ach so:
Dir steht eigentlich keine "Remonstration" zu. Remonstrieren können nur Beamte und Beamtinnen die einen Einspruch einlegen bzw. einen Einwand gegen eine Dienstanweisung des Vorgesetzten fordern.

Als einziges hättest Du gegen den Erstverwaltungsakt Einspruch einlegen oder innerhalb eines Monats Widerspruch erheben können, um dadurch die Botschaft als zuständige Behörde zu veranlassen, die Rechtmäßigkeit und die Zweckmäßigkeit des Verwaltungsaktes nachzuprüfen. Aber das ist ja nun nicht mehr möglich, da in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides eindeutig hingewiesen wird, dass innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden kann.

Also nochmals: Ich drück Dir die Daumen!

__

Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

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24.06.2008 22:23 (zuletzt bearbeitet: 24.06.2008 22:24)
avatar  ( Gast )
#12 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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( Gast )
Zitat von hefe
Dir steht eigentlich keine "Remonstration" zu.

Formal nur der/die Antragsteller/in oder der Bevollmächtigte. Sie will aber keine Remonstration der Remonstration, sondern stellt einen neuen Antrag, sobald sie sich besser vorbereitet hat.

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24.06.2008 22:39
#13 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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Forums-Senator/in

Da die Begründung der Ablehnung auf Deutsch verfasst ist, ist davon auszugehen, das die novia ihm eine Vollmacht erteilt hat.
Ansonsten wird dem spanisch-Muttersprachler die Ablehnungs-Begründung auf spanisch erteilt


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24.06.2008 22:43
avatar  ( Gast )
#14 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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( Gast )

Zitat von flicflac
Ansonsten wird dem spanisch-Muttersprachler die Ablehnungs-Begründung auf spanisch erteilt

Oh, das bezweifle ich.


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24.06.2008 22:50
#15 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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Forums-Senator/in


wurde mir im Konsulat so gesagt; dazu seien sie verpflichtet


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24.06.2008 23:00
avatar  hefe
#16 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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sehr erfahrenes Mitglied

Sie hat ihm eine Vollmacht erteilt, den freudengut hat mit "Bevollmächtigter des o.g. Antragsstellers" unterzeichnet (siehe letztes Bild seines Schreibens).

__

Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

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24.06.2008 23:06 (zuletzt bearbeitet: 24.06.2008 23:10)
avatar  ( Gast )
#17 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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( Gast )
Könnte schon sein. Der Remonstrations-Bescheid ist an Herrn .... adressiert. Den Bescheid den ich hier habe an "Señora ...... - personalmente". Das sind aber die einzigen beiden Wörter in spanisch. Der Bescheid ist allerdings älter, aber so unterschiedlich auch nicht.

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24.06.2008 23:44 (zuletzt bearbeitet: 24.06.2008 23:45)
avatar  lanza ( gelöscht )
#18 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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lanza ( gelöscht )
..Das GG sieht allerdings auch keine (Sex-)Sklavenhaltung vor. Heute gab es zum Thema Sklavenhaltung übrigens einen interessanten Themenabend bei arte.

claudia (..zieht sich schon mal warm an..)

PS: Aber vielleicht ist es ja auch nur ein ganz gewöhnliches Tauschgeschäft. Und das ist natürlich vollkommen legal.

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25.06.2008 00:19
avatar  juan72
#19 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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Top - Forenliebhaber/in

Ich gehe mal ganz kurz weg vom konkreten Fall.

Zitat von hefe

gemäß § 1 StAG i.V.m. Art 1 I GG ist Deine Freundin keine Deutsche Staatsbürgerin. In diesem Sinne kommt für sie das GG nicht zur Geltung. Folglich kann die Würde der Antragstellerin nicht verletzt werden, da ihre Menschenrechte unmissverständlich im GG der BRD nicht verankert sind.

Das sehe ich anders. Das GG sagt, die Würde des Menschen ist unantastbar. Das ist nicht beschränkt auf Deutsche. Aus der Präambel und Art.1(1) GG ergibt sich, dass das deutsche Volk sich (und damit jeden Deutschen) verpflichtet, die Würde des Menschen zu achten.

Soweit das Grundsätzliche. Aber auch in diesem Fall sehe ich keine Verletzung der Menschenwürde, dazu gehörte noch einiges mehr. Es sind ganz einfach Interessen gegeneinander abgewogen worden und es ist eine Entscheidung getroffen worden, die dann auch begründet wurde auf Grund des Widerspruchs.

Ich denke das Problem besteht darin, dass die Botschaft natürlich nur auf der Grundlage der Informationen entscheiden kann, die ihr vorliegen. Also ist der Antrag sehr gut zu begründen. Hier sind alle Messen gesungen, gegen den Bescheid vorzugehen, hat wahrscheinlich keine Aussicht auf Erfolg. Die Ablehnung ist rechtlich kaum anzugreifen. Akzeptiert es und bereitet in Ruhe einen neuen Antrag vor, sucht und findet hinreichend Gründe für die Rückkehrbereitschaft. Fügt dem Antrag ein Schreiben bei, wie Ihr Euch den Aufenthalt in Deutschland vorstellt, was hier tun wollt. Und macht das möglichst ausführlich. Da können auch so auf den ersten Blick alberne Dinge rein wie z.B. dass sie mal einen Elefanten im Zoo sehen will - in Kuba hat sie noch keinen gesehen. Das darf natürlich nicht das einzige Argument sein.

Zitat von hefe
Also nochmals: Ich drück Dir die Daumen!
Ich auch!


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25.06.2008 06:58
avatar  ( Gast )
#20 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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( Gast )

Zitat von juan72
Zitat von hefe
gemäß § 1 StAG i.V.m. Art 1 I GG ist Deine Freundin keine Deutsche Staatsbürgerin. In diesem Sinne kommt für sie das GG nicht zur Geltung. Folglich kann die Würde der Antragstellerin nicht verletzt werden, da ihre Menschenrechte unmissverständlich im GG der BRD nicht verankert sind.

Das sehe ich anders. Das GG sagt, die Würde des Menschen ist unantastbar. Das ist nicht beschränkt auf Deutsche. Aus der Präambel und Art.1(1) GG ergibt sich, dass das deutsche Volk sich (und damit jeden Deutschen) verpflichtet, die Würde des Menschen zu achten.

Genau, denn, die Systematik des GG unterscheidet nach Menschenrechten und Bürgerrechten, auch als Jedermannrechte und Deutschenrechte zu unterscheiden.
Jeder kann sich auf den Schutz seiner Menschenwürde berufen, da dies ein Menschen bzw. ein sogenanntes Jedermannsrecht ist.
https://www.kubaforen.de/topic-threaded.p...message=7565529

Pitty


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25.06.2008 09:46
#21 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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normales Mitglied

Das habe ich doch! Sieh Dir die Anlage an!

Freudengut


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25.06.2008 09:51
#22 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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normales Mitglied

Zitat von Doctora
Freudengut... sorry, das ist nicht persönlich...
aber denke mal...
mir...stellen sich die Haare auf wenn ich von einem D mit Cubi in dem Altersunterschied höre...
und ich bin ... glaube mir das... Tolerant...
für die Botschaft ist das der Fall den sie "steht sicher in jedem Memo oben" nur "mit größten Bedenken" zustimmen werden.
Ich sag das ohne Wertung... wirklich... aber da bin ich noch bei der Botschaft!
Um das gegenüber der ABH und der Botschaft glaubhaft zu argumentieren glaub ich wird etwas mehr gehören als eine Einladung und Remonstration dagegen einlegen... Da hast Du was vor... Drück dir aber die Daumen.


Mit Deiner Toleranznummer kannst Du im Nachmittagsprogramm des deutschen Fernsehens auftreten. Ich drück Dir die Daumen.

In Liebe Freudengut


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25.06.2008 09:52
#23 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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normales Mitglied

Zitat von hefe
Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG):
"Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. (...) Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."


Art. 116 Abs. 1 (GG) definiert, wer Deutscher ist:
"Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt..."

§ 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) erklärt:
"Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt."



Hallo Freudengut,

gemäß § 1 StAG i.V.m. Art 1 I GG ist Deine Freundin keine Deutsche Staatsbürgerin. In diesem Sinne kommt für sie das GG nicht zur Geltung. Folglich kann die Würde der Antragstellerin nicht verletzt werden, da ihre Menschenrechte unmissverständlich im GG der BRD nicht verankert sind.

Somit wird in Deiner "Remonstration" der Punkt 5 Deiner Begründung nicht akzeptiert bzw. berücksichtigt werden. Leider.

Ich drück Dir trotzdem fürs Gelingen die Daumen!

Gruß

Hefe



Ach so:
Dir steht eigentlich keine "Remonstration" zu. Remonstrieren können nur Beamte und Beamtinnen die einen Einspruch einlegen bzw. einen Einwand gegen eine Dienstanweisung des Vorgesetzten fordern.

Als einziges hättest Du gegen den Erstverwaltungsakt Einspruch einlegen oder innerhalb eines Monats Widerspruch erheben können, um dadurch die Botschaft als zuständige Behörde zu veranlassen, die Rechtmäßigkeit und die Zweckmäßigkeit des Verwaltungsaktes nachzuprüfen. Aber das ist ja nun nicht mehr möglich, da in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides eindeutig hingewiesen wird, dass innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden kann.

Also nochmals: Ich drück Dir die Daumen!


Das habe ich doch! Sieh Dir die Anlage an!

Freudengut


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25.06.2008 09:54
#24 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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normales Mitglied

Zitat von Esperanto2
Zitat von freudengut
Die Begründung ist skandalös und unlogisch! ..... Im GG ist Reisefreiheit garantiert!

Die Begründung ist nicht unlogisch. Ein Besuch kann nur ein Besuch sein, wenn er zeitlich begrenzt ist, also ein Rückkehrwille besteht. Besteht er nicht, dann ist der Antrag auf ein Besuchsvisum unaufrichtig. Dies zu prüfen ist der Visaabteilung auferlegt, wie allen diplomatischen Vertretungen, die dem Schengener Abkommen beigetreten sind. Außer der Vollständigkeit der Unterlagen, gibt es keinen anderen Grund das Visum zu verweigern. Kein Verwaltungsgericht wird daran etwas ändern.

Jeder im Forum weiß das und hättest Du rechtzeitig mitgelesen, hättest Du dies auch gewußt. Ihr hättet Euch darauf einstellen und vorbereiten sollen, die Rückkehrwilligkeit überzeugend vorzutragen. Deine Freundin war in Bringschuld. Jetzt wird es schwer, wenn Du sie weiterhin hier in Deutschland sehen willst.


Danke Esperanto2! Wirklich ein sehr hilfreicher und sachlicher Beitrag!


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25.06.2008 09:57
#25 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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normales Mitglied

Zitat von Cubano
Er Rentner, sie 35Jahre ~ 30Jahre Altersunterschied. Man, machen wir uns nichts vor. Sie will nur aus Kuba raus.

Such dir eine 65 Jährige Kubanerin!!! Oh, die willst du nicht, zu alt??


Mein guter Lieber, ich verstehe Dich! Aber wer hat der hat (alte Volksweisheit)!


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