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Da meiner Frau das Visum zur FZF verweigert wurde , bin ich nun gezwungen eine Remonstrationsverfahren einzuleiten. An wen muss das Verfahren denn überhaupt gerichtet werden ? Direkt an das Konsulat in Havanna oder an ein Gericht hier in Deutschland
Zitat von Herrn Maier : Die Antragstellerin oder eine von den Sorgeberechtigten bevollmächtigte Person haben die Möglichkeit, schriftlich um eine nochmalige Überprüfung der ablehnenden Entscheidung zu bitten (sogenannte Remonstration). Frage: Brauche ich als Ehemann von meiner Frau denoch eine Vollmacht ?
Zitat von MattiAn wen muss das Verfahren denn überhaupt gerichtet werden ?
Die Remonstration ist Sache der Visastelle. Herr Maier hat es doch gesagt. Es ist lediglich eine Aufforderung an die Visastelle ihre Entscheidung noch einmal zu prüfen (monstrar = sichten, ansehen) und gibt eigentlich mehr Sinn im Zusammenhang mit der Ablehnung eines Schengener Visums, über welches die Botschaft in alleiniger Zuständigkeit entscheidet. Die Ablehnung dieses Visums erfolgt mündlich, eine Begründung bedarf es nicht. Das Remonstrationsverfahren, welches formal durch den Antragsteller eingeleitet wird, gibt dem Antragsteller die Möglichkeit, zusätzliche Argumente vorzutragen, die die Aufrichtigkeit seines Antrages stützen. Erst mit dem Abschluss der Remonstration hat die Botschaft ihre Ablehnungsgründe darzulegen, die im Falle des Besuchsvisums üblicherweise die fehlenden Rückkehrwilligkeit ist.
Das Visum zum Ehegattennachzug (nicht FZF, da es sich ja um seine Frau handelt, wie er schreibt) ist ein nationales Visum. Darüber entschied bisher allein die Ausländerbehörde. Erst mit der Einführung des Gesetzes über den Nachweis einfacher Deutschkenntnisse hat die Visastelle selbst die Möglichkeit den Visumsantrag abzulehnen.
Für Matti gilt es also die Ablehnungsgründe zu erfahren. Entweder hat die Ausländerbehörde den Antrag nicht zugestimmt, dann nützt auch eine Remonstration durch die Visastelle nichts. Oder die Ehefrau hat den formlosen Deutschtest bei der Antragstellung nicht bestanden. In diesem Fall muss sie daran arbeiten und versuchen, für einen weiteren Test zugelassen zu werden.
1. ja , sie hat es schriftlich bekommen , laut E-Mail vom Konsulat 2. lass ich mir eine Vollmacht zuschicken , damit ich es von hier aus erledigen kann 3. ist dann wohl gleich Remonstration Besuchsvisum - Remonstration FZF 4. ABH hatte bei Abgabe aller Unterlagen nichts einzuwenden 5. Sprachtest in Deutsch wurde beim ersten mal bestanden
Wenn die Ablehnung schriftlich erfolgte, dann wäre zu erwarten, dass auch die Gründe der Ablehnung da drin stehen. Du wirst ja sicher diesen Bescheid zusammen mit ihrer Vollmacht bald bekommen. Vielleicht hat sie die Möglichkeit beides per Fax oder als E-Mail-Anhang Dir zu schicken.
Zitat von Doctora Deutschtest bestanden, ABH hatte keine Einwände, was gibt es denn dann noch abzulehnen? Komische Geschichte.
Selbst der Vorbehalt der Ausländerbehörde „Keine Einwände bei Abgabe aller Unterlagen“ ist nicht plausibel, denn die Botschaft hat die Antragsunterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen und kann sie erst dann an die ABH zur Zustimmung weiterleiten. Der Einwand hätte also nur dann Sinn, wenn er im Zusammenhang mit einer Vorabzustimmung der ABH gemacht worden wäre, was wiederum keinen Sinn macht, wenn der Nachzug der Ehegattin nun verweigert wird, ohne die Möglichkeit einzuräumen die Unterlagen zu vervollständigen.
Eigentlich kann es nur der Deutschtest sein. Nur der bietet die Möglichkeit von Schikanen.
Zur Aufklärung für alle: das Visum wurde abgelehnt , mit der Begründung , dass der Lebensunterhalt für meine Frau nicht gesichert sei da ich hier in Deutschland für meine Kinder aus erster Ehe noch Unterhalt zahlen muss. Nach eigenen Recherchen ist der Nachweis eines gesicherten LU normalerweise nicht erforderlich , wird aber von der Ausländerbehörde immer verlangt. Mir ging es eigentlich nur darum zu erfahren , wie ein Remonstrationsverfahren geführt wird und vorallem an wen. Die ABH hätte mich aus meiner Sicht doch anschreiben können um den Sachverhalt schon vorher zu klären. Infolge wurde ohne mein wissen eine negative Empfehlung an die Botschaft ausgesprochen.
Die ABH hat ja nicht abgelehnt , ist nur meine Vermutung da sie Empfehlungen geben. Ablehnung erfolgte durch das Konsulat , direkt an meine Frau. Habe nur auf Anfrage eine E-Mail des Herrn Maier erhalten , mit dem Hinweis dass meine Frau schriftlich benachrichtigt wurde.
du hast doch deine einkommensverhältnisse angeben müssen.sowie 2 kinder mit anspruch auf unterhalt. ich gehe davon aus(nur eine möglichkeit,da ich deine einkünfte nicht kenne): einkoomen abzüglich unterhalt usw resteinkünfte für 2 personen nach tabelle (der botschaft)zu niedrig.
sowas ähnliches gibt es auch bei uns mit anträgen für baufinanzierungen. einkünfte und wieviel personen im haushalt. wenn eine gewisse summe unterschritten wird,gibt es ne ablehnung.
Aus meinen eigenen Erfahrungen 6 Monaten Arbeit einschalten von diversen Stellen liegt die endgültige Endscheidung bei der zuständigen Ausländerbehörde wenn die sich freuen freut sich auch Havanna und gibt den ersehnten Zuschlag Ausreise
Dieses von Willibald angesprochene Forum ist wohl das Beste dieser Art wenn es um Auslaenderrecht geht. Dort schreiben einige Praktiker mit teilweise jahrzehntelanger Erfahrung auf diesem Gebiet auch der eine oder andere Anwalt wurde dort schon gesichtet. Auf jeden Fall wird es schwierig, Ehegattennachzug bei nicht ausreichen Einkommensverhaeltnissen, da liegt doch die \Vermutung nahe dass es sich um einen Zuzug ins Deutsche Sozialsystem handelt.
Danke willibald für den Tip hab aber letzte Woche schon in diesem Forum nach passenden Antworten gesucht , ist halt nicht so einfach im Beamtenschungel sich zurecht zu finden.
Zitat von stendidu hast doch deine einkommensverhältnisse angeben müssen.sowie 2 kinder mit anspruch auf unterhalt. ich gehe davon aus(nur eine möglichkeit,da ich deine einkünfte nicht kenne): einkoomen abzüglich unterhalt usw resteinkünfte für 2 personen nach tabelle (der botschaft)zu niedrig.
sowas ähnliches gibt es auch bei uns mit anträgen für baufinanzierungen. einkünfte und wieviel personen im haushalt. wenn eine gewisse summe unterschritten wird,gibt es ne ablehnung.
wie gesagt,meine vermutung
Hi, habe gerade etwas interessantes bzgl, Sicherung des Lebensunterhaltes gefunden:
In Antwort auf:Die Sicherung des Lebensunterhaltes (§ 5 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 3 AufenthG) ist wegen des uneingeschränkten Aufenthaltsrechts von Deutschen im Bundesgebiet gemäß § 28 Abs. 1 Satz 3 im Regelfall keine Voraussetzung für den Ehegattennachzug zu Deutschen. Bei Vorliegen besonderer Umstände kann er jedoch von dieser Voraussetzung abhängig gemacht werden. Besondere Umstände können bei Personen vorliegen, denen die Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Ausland zumutbar ist. Dies kommt insbesondere bei Doppelstaatern in Bezug auf den Staat in Betracht, dessen Staatsangehörigkeit sie neben der deutschen besitzen, oder bei Deutschen, die geraume Zeit im Herkunftsland des Ehegatten gelebt und gearbeitet haben und die Sprache dieses Staates sprechen.
Zitat von MattiZur Aufklärung für alle: das Visum wurde abgelehnt , mit der Begründung , dass der Lebensunterhalt für meine Frau nicht gesichert sei da ich hier in Deutschland für meine Kinder aus erster Ehe noch Unterhalt zahlen muss. Nach eigenen Recherchen ist der Nachweis eines gesicherten LU normalerweise nicht erforderlich , wird aber von der Ausländerbehörde immer verlangt. Mir ging es eigentlich nur darum zu erfahren , wie ein Remonstrationsverfahren geführt wird und vorallem an wen. Die ABH hätte mich aus meiner Sicht doch anschreiben können um den Sachverhalt schon vorher zu klären. Infolge wurde ohne mein wissen eine negative Empfehlung an die Botschaft ausgesprochen.
----------------------------------------------------------------- Na,ja... dann besorg Deiner Frau doch eine Arbeitsstelle... Arbeitsvertrag einreichen.... Doppelverdiener... was wollen die dann noch?
Na,ja... dann besorg Deiner Frau doch eine Arbeitsstelle... Arbeitsvertrag einreichen.... Doppelverdiener... was wollen die dann noch?[/quote]
schön wärs , habe dies auch alles vorgetragen , aber was zählt ist jetzt und nicht was kommt und jetzt ist nun mal aus deren Sicht kein gesicherter LU Aber man gibt nicht so leicht auf
Zitat von MattiNa,ja... dann besorg Deiner Frau doch eine Arbeitsstelle... Arbeitsvertrag einreichen.... Doppelverdiener... was wollen die dann noch?
schön wärs , habe dies auch alles vorgetragen , aber was zählt ist jetzt und nicht was kommt und jetzt ist nun mal aus deren Sicht kein gesicherter LU Aber man gibt nicht so leicht auf[/quote] ---------------------------------------------------------------------- Na, das ist aber schon eine Frage der Argumentationskette.... Was war früher... Ei oder Henne? Ich würde mal bei dem Beamten in Richtung Befruchtung gehen... das verwirrt ihn sicher.