Sprachvisum aktueller Ablauf - Anträge

06.11.2005 19:05
avatar  macho ( gelöscht )
#1 Sprachvisum aktueller Ablauf - Anträge
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macho ( gelöscht )

Hallo,

sicherlich wurde das irgendwo schon einmal beschrieben. Da aber beim normalen Visa wohl einiges verschärft wurde ist doch wohl fast davon auszugehen, dass das Sprachvisa auch nicht mehr so einfach klappt.
Bitte mal um aktuelle Erfahrungen, welche Anträge, Verpflichtungen, was muß in Cu und D erledigt werden, reicht VHS Kurs aus und welche Wochenstunden, was sonst zu beachten ist...???

Gruß macho


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06.11.2005 19:15
avatar  macho ( gelöscht )
#2 RE: Sprachvisum aktueller Ablauf - Anträge
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macho ( gelöscht )

bevor hier zwei mal genörgelt wird ! Ich möchte aktuelle Infos habern!

Zitat von Moskito
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Wozu eigentlich, hat dieses Forum eine INFO - Sparte?
Vierter Thread von oben!
Moskito
--------------------------------------------------------------------------------

Ich habs auch gelesen aber über Suchfunktion kommt man über all hin nur nicht in die Infosparte
Der Bericht ist vom 23.09.2004 !!! hab deshalb neuen Thread eröffnet

Macho



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17.11.2005 19:53
avatar  macho ( gelöscht )
#3 RE: Sprachvisum aktueller Ablauf - Anträge
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macho ( gelöscht )

Gibt es denn keine aktuellen Infos oder wir das Sprachvisum nun auch schon nicht mehr erteilt?

Ist das tatsächlich so dass der eingeladene dann die 20 Wochenstunden Unterricht x 10 Monate absolvieren muß?

Das würde bedeuten 10 x 180 € für VHS Kurs zuzüglich Bus und Bahn? Da ist meine novia ja mehr unterwegs als Zuhause wenn Sie in D ist! Kann man das nicht anderst regeln oder verkürzen?

macho


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17.11.2005 20:03
avatar  Moskito
#4 RE: Sprachvisum aktueller Ablauf - Anträge
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Ist das tatsächlich so dass der eingeladene dann die 20 Wochenstunden Unterricht x 10 Monate absolvieren muß?
Wie streng das gehandhabt wird, hängt von der betreffenden Ausländerbehörde in Deutschland ab. Mir ist ein Fall bekannt, wo für jede Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung eine neue Bestätigung verlangt wurde, dass ein Kurs verbindlich gebucht wurde. In unserem Fall reichte eine unverbindliche Anmeldung bei der VHS für einen Sprachkurs für die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung auf 12 Monate aus. Niemand prüfte nach, ob der Sprachkurs tatsächlich besucht wurde. Wie das bei euch ist, müsstest du vor Ort erfragen. Sprich mal mit der VHS und der Ausländerbehörde.

Moskito


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17.11.2005 20:12 (zuletzt bearbeitet: 17.11.2005 20:12)
#5 RE: Sprachvisum aktueller Ablauf - Anträge
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Cubaliebhaber/in
ich hätte auch interesse an aktuellen informationen zu dem sprachvisum

ganz konret würde ich gerne wissen, ob so ein sprachvisum grundsätzlich jedem cubano erteilt werden kann oder ob das nur in bestimmten ausnahmefällen möglich ist? ich meine die cubanischen (und deutschen) behörden fragen doch bestimmt nach, warum er oder sie denn ausgerechnet einen deutschkurs besuchen will, und dann auch noch in deutschland... oder ist das alles kein problem, vorausgesetzt die einladende person hat genug kohle?

(meine frage ist leider im moment rein theoretisch, da ich in absehbarer zeit nicht das geld haben werde, meinen freund für so ne lange zeit einzuladen und durchzufüttern )

ist es ein vorteil, wenn derjenige schon einen deutschkurs in cuba absolviert hat (an der uni) und schon mal in deutschland war?

http://www.cubanicay.de


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