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Ich habe hier mal nach Antworten zum Thema "Rückflugticket" recherchiert. Leider gibt es hier nur Einträge, die ein Besuchsvisum betreffen und die sind aus dem Jahre 2007.
Wie ist die aktuelle Lage bei der Einreise mit Sprachvisum für 6 Monate? Muss die Einreisende ein Rückflugticket für die Fluggesellschaft vorweisen.
Habanero müsste doch etwas zu dem Thema sagen können.
Zitat von amigo3 Wie ist die aktuelle Lage bei der Einreise mit Sprachvisum für 6 Monate? Muss die Einreisende ein Rückflugticket für die Fluggesellschaft vorweisen.
Nein muss nicht.. zudem bekommt sie ja kein 6 monatiges "Sprachvisum". Es gibt erstmal ein 3 monatiges nationales Visum und wenn sie dann hier ist bekommt sie eine befristete Aufenthaltsgenemigung. Diese könnte bis zu 18 Monate sein, daher wird auch kein Rückflugticket am Anfang benötigt
hierzu noch eine Aussage von guajira aus dem Jahre 2009:
Zitat Nur Hinflugticket wird ausschliesslich bei dem Sprachkursvisum über 3 Monate akzeptiert. Bei einem Schengen-30-Tage-Besuchsvisum kommst Du um ein Hin- und Rückflugticket nicht herum.
Ich frage mich nur, wie unterscheidet die Fluggesellschaft zwischen längerfristigem Sprachvisum und Besuchsvisum. Ist es der Eintrag von der Inmigracion? - bei Sprachvisum 3 Monate, bei Besuchsvisum 1 Monat, mit möglicher Verlängerung auf 3 Monate in Deutschland.
Zitat Der Fluggesellschaft ist das völlig Wurst, die überprüfen bloß das Einreisevisum - sonst nix. Wäre ja noch schöner.
mir geht es immer noch um die Frage, ob bei einem längerfristigem Sprachvisum auch ein Rückflugticket vorliegen muss. Nach den bisherigen Aussagen ist das nicht der Fall. Rückflugticket ist nur nötig bei Besuchsvisum. Dann frage ich mich natürlich, wie erkennt die Fluggesellschaft ob es sich um ein Sprach- bzw. Besuchsvisum handelt?
Zitat von MoskitoDer Fluggesellschaft ist das völlig Wurst, die überprüfen bloß das Einreisevisum - sonst nix. Wäre ja noch schöner.
So einfach ist es nicht. Wenn der Fluggast die Einreisebestimmungen missachtet und deshalb die Einreise verweigert wird, hat ggf. auch die Fluggesellschaft ein Problem. Nämlich das des Rücktransports auf eigene Kosten.
Zitat von amigo3Dann frage ich mich natürlich, wie erkennt die Fluggesellschaft ob es sich um ein Sprach- bzw. Besuchsvisum handelt?
Frag doch mal die Fluggesellschaft, die müssen es ja wissen.
Ich meine, dass die Fluggesellschaften überall am Check-In-Schalter eine Kladde mit allen möglichen und unmöglichen Visatypen und Einreisebestimmungen haben. Aber ich meine ja nur.
Zitat von amigo3Dann frage ich mich natürlich, wie erkennt die Fluggesellschaft ob es sich um ein Sprach- bzw. Besuchsvisum handelt?
das wurde schon beantwortet. Ein Sprachvisum ist kein Schengenvisum, sondern ein nationales Visum - kann demzufolge erst mal auch nicht für Urlaubsreisen nach Italien genutzt werden. Das sieht anders aus, ist also leicht zu erkennen.
Zitat das wurde schon beantwortet. Ein Sprachvisum ist kein Schengenvisum, sondern ein nationales Visum - kann demzufolge erst mal auch nicht für Urlaubsreisen nach Italien genutzt werden. Das sieht anders aus, ist also leicht zu erkennen.
Diese Aussage habe ich so hier noch nicht gelesen. Wäre natürlich die einfachste Erklärung und auch nachvollziehbar.
Zitat von Luz Ein Sprachvisum ist kein Schengenvisum, sondern ein nationales Visum -
So ist es. Jetzt könnte man noch hinzufügen, dass es gar kein 'Sprachvisum' gibt, sondern, dass das von der Botschaft ausgestellte Einreisevisum für Deutschland von der örtlichen Ausländerbehörde in eine Aufenthaltsbewilligung zum Besuch eines Sprachkurses 'umgewandelt' (bzw. ersetzt) wird. Aber ich möchte es nicht noch mehr verkomplizieren...
Zitat von Luz Ein Sprachvisum ist kein Schengenvisum, sondern ein nationales Visum -
So ist es. Jetzt könnte man noch hinzufügen, dass es gar kein 'Sprachvisum' gibt, sondern, dass das von der Botschaft ausgestellte Einreisevisum für Deutschland von der örtlichen Ausländerbehörde in eine Aufenthaltsbewilligung zum Besuch eines Sprachkurses 'umgewandelt' (bzw. ersetzt) wird. Aber ich möchte es nicht noch mehr verkomplizieren...
Richtig aber nur als Anmerkung.. eine Aufenthaltsbewilligung gibt es nicht mehr, nennt sich nun Aufenthaltserlaubnis
Zitat Rechtslage ab dem 01.01.2005
Mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes wird das AuslG am 01.01.2005 außer Kraft treten und durch das Aufenthaltsgesetz ersetzt. Eine Aufenthaltsgenehmigung in der Form der Aufenthaltsbewilligung wird es dann nicht mehr geben.
Die Übergangsregelungen sehen vor, dass die Aufenthaltsbewilligungen dann als Aufenthaltserlaubnisse entsprechend dem der Erteilung zugrunde liegenden Aufenthaltszweck und Sachverhalt fortgelten (§ 101 Abs. 2 AufenthG). http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort...ewilligung.html
Sie schauen einfach in das Visum und finden dort folgendes..
Es ist also in dem Visum vermerkt
Ist das jetzt das Einreisevisum, oder schon die Aufenthaltsbewilligung? soweit ich erinnere, war bei meiner Frau beim Einreisevisum kein Einreisegrund angegeben. Aber vielleicht trügt mich auch der Alzheimer...
Sie schauen einfach in das Visum und finden dort folgendes..
Es ist also in dem Visum vermerkt
Ist das jetzt das Einreisevisum, oder schon die Aufenthaltsbewilligung? soweit ich erinnere, war bei meiner Frau beim Einreisevisum kein Einreisegrund angegeben. Aber vielleicht trügt mich auch der Alzheimer...
Das war das Einreisevisum.. Bei der Aufenthaltserlaubnis gab es auf der 2. Seite einen Vermerk, dass diese an den Besuch der Sprachschule gekoppelt war und erlischt wenn dieser beendet wird
Zitat von amigo3 hierzu noch eine Aussage von guajira aus dem Jahre 2009:
Zitat Nur Hinflugticket wird ausschliesslich bei dem Sprachkursvisum über 3 Monate akzeptiert. Bei einem Schengen-30-Tage-Besuchsvisum kommst Du um ein Hin- und Rückflugticket nicht herum.
Ich frage mich nur, wie unterscheidet die Fluggesellschaft zwischen längerfristigem Sprachvisum und Besuchsvisum. Ist es der Eintrag von der Inmigracion? - bei Sprachvisum 3 Monate, bei Besuchsvisum 1 Monat, mit möglicher Verlängerung auf 3 Monate in Deutschland.
Saludos amigo3
@Dirk Es ist nicht richtig , das man bei einem 90 Tage Schengenvisum ein Rückflugticket buchen muß . Im Jahre 2010 habe ich eine diesbezügliche Anfrage an die Kubanische Botschaft in Bonn gestellt . Ich bekam eine E - Mail zurück , mit der Antwort das ich das Rückflugticket auch später buchen kann . Wie es vorher war weis ich allerdings nicht .
Zitat von andrep-2008@Dirk Es ist nicht richtig , das man bei einem 90 Tage Schengenvisum ein Rückflugticket buchen muß . Im Jahre 2010 habe ich eine diesbezügliche Anfrage an die Kubanische Botschaft in Bonn gestellt . Ich bekam eine E - Mail zurück , mit der Antwort das ich das Rückflugticket auch später buchen kann . Wie es vorher war weis ich allerdings nicht . hierzu noch eine Aussage von guajira aus dem Jahre 2009:
Wo habe ich denn behauptet, dass ein Rückflugticket vorhanden sein muss bei einem Schengenvisum.. Die Aussage war von Guajira
Zitat von andrep-2008@Dirk Es ist nicht richtig , das man bei einem 90 Tage Schengenvisum ein Rückflugticket buchen muß . Im Jahre 2010 habe ich eine diesbezügliche Anfrage an die Kubanische Botschaft in Bonn gestellt . Ich bekam eine E - Mail zurück , mit der Antwort das ich das Rückflugticket auch später buchen kann . Wie es vorher war weis ich allerdings nicht . hierzu noch eine Aussage von guajira aus dem Jahre 2009:
Wo habe ich denn behauptet, dass ein Rückflugticket vorhanden sein muss bei einem Schengenvisum.. Die Aussage war von Guajira
Zitat von andrep-2008@Dirk Es ist nicht richtig , das man bei einem 90 Tage Schengenvisum ein Rückflugticket buchen muß . Im Jahre 2010 habe ich eine diesbezügliche Anfrage an die Kubanische Botschaft in Bonn gestellt . Ich bekam eine E - Mail zurück , mit der Antwort das ich das Rückflugticket auch später buchen kann . Wie es vorher war weis ich allerdings nicht . hierzu noch eine Aussage von guajira aus dem Jahre 2009:
Wo habe ich denn behauptet, dass ein Rückflugticket vorhanden sein muss bei einem Schengenvisum.. Die Aussage war von Guajira
Bin etwas verrutscht mit meinem Beitrag . Sorry
Ich habe mal von einer befreundeten Kubanerin gehört, dass die deutschen das Rückflugticket sehen wollen. Oder die z.B. Condormitarbeiter am Abflugschalter von Kuba aus....
Zitat von andrep-2008@Dirk Es ist nicht richtig , das man bei einem 90 Tage Schengenvisum ein Rückflugticket buchen muß . Im Jahre 2010 habe ich eine diesbezügliche Anfrage an die Kubanische Botschaft in Bonn gestellt . Ich bekam eine E - Mail zurück , mit der Antwort das ich das Rückflugticket auch später buchen kann . Wie es vorher war weis ich allerdings nicht . hierzu noch eine Aussage von guajira aus dem Jahre 2009:
Wo habe ich denn behauptet, dass ein Rückflugticket vorhanden sein muss bei einem Schengenvisum.. Die Aussage war von Guajira
Bin etwas verrutscht mit meinem Beitrag . Sorry
Ich habe mal von einer befreundeten Kubanerin gehört, dass die deutschen das Rückflugticket sehen wollen. Oder die z.B. Condormitarbeiter am Abflugschalter von Kuba aus....
Condor will nur von Touristen die mit ihnen nach Kuba fliegen ein Rückflug oder Weiterreiseticket sehen . Kein Rückflugticket , keine mitnahme . Steht aber auch auf jeder Elektronischen Buchung drauf . Laut Kubanischer Botschaft in Bonn muß ein Tourist der nach Kuba einreist ein Rück oder Weiterreiseticket haben . ( Wurde mir auf Anfrage per E-Mail mitgeteilt ).Im November wollte Condor mich nicht mitnehmen weil ich nur ein Hin , aber kein Rückreiseticket hatte . Ich musste mir dann noch auf die schnelle am Condorschalter in Frankfurt ein Rückreiseticket kaufen .
Zitat Condor will nur von Touristen die mit ihnen nach Kuba fliegen ein Rückflug oder Weiterreiseticket sehen . Kein Rückflugticket , keine mitnahme . Steht aber auch auf jeder Elektronischen Buchung drauf . Laut Kubanischer Botschaft in Bonn muß ein Tourist der nach Kuba einreist ein Rück oder Weiterreiseticket haben . ( Wurde mir auf Anfrage per E-Mail mitgeteilt ).Im November wollte Condor mich nicht mitnehmen weil ich nur ein Hin , aber kein Rückreiseticket hatte . Ich musste mir dann noch auf die schnelle am Condorschalter in Frankfurt ein Rückreiseticket kaufen .
Keine Ahnung. Ihre Mutter hatte mal wohl Probleme bei dere Ausreise (aus Kuba). Darf ich mal fragen, wie lange du auf die Antwortmail von der kub. Botschaft warten musstest? Habe schon 3 mails nach Bonn geschickt (die erste vor ca. 3 Wochen) und bis dato keine Antwort erhalten....
Zitat von sonita Darf ich mal fragen, wie lange du auf die Antwortmail von der kub. Botschaft warten musstest? Habe schon 3 mails nach Bonn geschickt (die erste vor ca. 3 Wochen) und bis dato keine Antwort erhalten....
Ich habe im Schnitt immer 3-4 Tage gewartet bis ich eine Antwort bekam . Vieleicht lag es daran , das ich immer sehr sehr höflich meine Anfragen stelle . Ich bedanke mich immer im voraus für ihre Bemühungen .
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