Heirat in Deutschland - Überprüfung der cubanischen Unterlagen durch das Oberlandesgericht

26.03.2018 18:32
avatar  Drea!
#1 Heirat in Deutschland - Überprüfung der cubanischen Unterlagen durch das Oberlandesgericht
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sehr erfahrenes Mitglied

Hallo zusammen,

ich möchte meinen cubanischen Freund in Deutschland heiraten. Unser Standesamt fordert die Überprüfung der bereits vorbeglaubigten (MINREX), legalisierten (dt. Botschaft) und durch einen vereidigten Dolmetscher übersetzten Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung durch das Oberlandesgericht (OLG). Ich finde keine gesetzliche Grundlaage dazu, allerdings weiß ich dass es quasi der Ermessensspielraum vom Standesamt ist, ob das notwendig ist oder nicht. Weiß da jemand rechtlich gesehen mehr als ich? Das Problem ist die lange Dauer der Prüfung, 2-3 Monate sagte man mir, und solange können wir nicht das D-Visum beantragen (zur Eheschließung in Deutschland). Die Botschaft nimmt unsere Unterlagen gar nicht erst an.

Ich bin gerade sehr ratlos weil ich auch nicht weiß ob die deutsche Botschaft hier richtig agiert, denn wir haben bereits die "Anmeldung der Eheschließung", die laut Merkblatt der Botschaft gefordert ist (http://www.havanna.diplo.de/contentblob/...08899/FZEHE.pdf). Die Botschaft will jetzt aber einen "Bescheid" zur Eheschließung sehen (steht nicht in den Visumsregularien der Botschaft!).

Ich bin für jeden Hinweis und Erfahrungsbericht dankbar

Viele liebe Grüße
Andrea


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26.03.2018 19:16
avatar  Drea!
#2 RE: Heirat in Deutschland - Überprüfung der cubanischen Unterlagen durch das Oberlandesgericht
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sehr erfahrenes Mitglied

Noch mal zur Ergänzung: Also die Frage bezieht sich nicht auf das Vorbeglaubigen/ Legalisieren/ Übersetzen der Unterlagen. Das ist alles schon erledigt und die Hochzeit ist angemeldet. Ich würde gerne wissen ob es zur Prüfung durch das Oberlandesgericht eine Regelung gibt oder ob das nach Lust und Laune entschieden wird, denn irgendwie ist die Hochzeit doch noch nicht angemeldet genug für die Botschaft ;-)

Vielen Dank schon mal!


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27.03.2018 10:06
avatar  juan72
#3 RE: Heirat in Deutschland - Überprüfung der cubanischen Unterlagen durch das Oberlandesgericht
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Top - Forenliebhaber/in

Wenn der Heimatstaat des ausländischen Heiratswilligen kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt, muss ein Befreiungsverfahren beim Oberlandesgericht durchgeführt werden. Kuba stellt ein Ehefähigkeitszeugnis aus, deshalb wurde das Befreiungsverfahren für Kubaner bisher nicht durchgeführt. Das dürfte auch dein Kenntnisstand sein.

Allerdings hat sich da wohl was geändert. Jetzt wird ein kubanisches Ehefähigkeitszeugnis nicht mehr als solches anerkannt, sondern nur noch als "Ehefähigkeitsbescheinigung", weil die kubanischen Behörden nur die Ehefähigkeit des Kubaners prüfen, also eben nicht von beiden Heiratswilligen.

Also scheint die Forderung des Standesamts berechtigt zu sein. Guckst du:

https://www.wuerzburg.de/m_32640
https://www.justiz.sachsen.de/olg/download/Kuba.pdf

Was die Botschaft jetzt für einen "Bescheid" sehen will, das verstehe ich nicht. Vielleicht einfach nur unglücklich ausgedrückt, und es ist die "Anmeldung zur Eheschließung" gemeint?


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27.03.2018 13:33
avatar  Drea!
#4 RE: Heirat in Deutschland - Überprüfung der cubanischen Unterlagen durch das Oberlandesgericht
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sehr erfahrenes Mitglied

Danke @juan72 !!! Also in dem Würzburger Dokument ist das ja gut beschrieben und ich glaube ich weiß auch warum alle ein wenig verwirrt sind. Das Verfahren ist seit 2017 komplett anders. Das heißt die Erfahrungsberichte, die man im Forum liest oder von Leidensgenossinnen hört können sich grundlegend von dem jetzigen Verfahren unterscheiden.

Was mich dennoch ärgert: Im Botschafts-Merkblatt steht nur "Anmeldung der Eheschließung" wird benötigt. Dieses Dokument auf dem wörtelich "Anmeldung zur Eheschließung" steht, haben wir vorgelegt und es wurde nicht angenommen. Ich schätze mal, dass es nach der OLG Prüfung noch einen "Bescheid" gibt, sicher bin ich mir aber auch nicht, aber wahrscheinlich meint das die Botschaft. Email Anfrage habe ich schon gestellt.

Noch etwas was mich ärgert: Man kann eine Hochzeit nur 6 Monate im voraus anmelden. Die OLG Prüfung dauert 2-3 Monate, dann Visumstermin vereinbaren (ca. 1 Woche bis zu einem freien Termin), dann wird der Visumsantrag geprüft 6-8 Wochen, dann muss man ja auch noch ein bisschen Zeit zum Auswandern einplanen mit Wohnungsauflösung, Flug nach Deutschland usw. Das sind im worst-case genau 6 Monate. Wie soll das Verfahren denn praktisch funktionieren??? Mal ganz davon abgesehen, dass man evtl. noch einen Anzug braucht und sich ein kleines bisschen gemeinsam auf die Hochzeit freuen möchte hahahahaaa


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27.03.2018 14:24
#5 RE: Heirat in Deutschland - Überprüfung der cubanischen Unterlagen durch das Oberlandesgericht
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Rey/Reina del Foro

Herzlich Willkommen im Behördendschungel. Wenn Du meinst es wird besser wenn ihr verheiratet seid,
vergiss es. Das hört erst nach dem Erhalt des deutschen Passes auf..

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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27.03.2018 15:39
avatar  MarionS
#6 RE: Heirat in Deutschland - Überprüfung der cubanischen Unterlagen durch das Oberlandesgericht
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Forenliebhaber/in

Da ist eine Heirat auf Kuba doch schneller zu regeln


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27.03.2018 15:45
avatar  Drea!
#7 RE: Heirat in Deutschland - Überprüfung der cubanischen Unterlagen durch das Oberlandesgericht
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sehr erfahrenes Mitglied

@MarionS ja das glaube ich auch! Aber wir haben den Punkt schon überschritten wo ein Neubeginn (also Hochzeit in Cuba) aufwändiger wäre als einfach weiter zu machen im Programm. Ich würde es aber nicht mehr weiterempfehlen, leider :-(

Und natürlich erwarte ich nicht, dass nach der Hochzeit alles einfacher wird hahaha ich will nur mit meinem Freund zusammen sein


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10.04.2018 20:37
avatar  Bernd
#8 RE: Heirat in Deutschland - Überprüfung der cubanischen Unterlagen durch das Oberlandesgericht
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spitzen Mitglied

Uns haben die Deutschen Behörden auch geärgert, dann haben wir innerhalb 2 Wochen in Dänemark geheiratet.


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12.04.2018 15:51
avatar  Drea!
#9 RE: Heirat in Deutschland - Überprüfung der cubanischen Unterlagen durch das Oberlandesgericht
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sehr erfahrenes Mitglied

Was ich beim Heiraten in Dänemark immer nicht verstehe ist: Wie kommt denn der Kubaner nach Dänemark? Mit dem Schenkenvisum oder nicht? Und dann beantragt man ja wissendlich das falsche Visum, bei info-4-alien ist das ja recht gut beschrieben


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12.04.2018 16:14
#10 RE: Heirat in Deutschland - Überprüfung der cubanischen Unterlagen durch das Oberlandesgericht
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Rey/Reina del Foro

Wenns geschenkt ist.

-----
Wenn du Gott zum Lachen bringen willst, mach' Pläne!


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12.04.2018 16:27
avatar  jan
#11 RE: Heirat in Deutschland - Überprüfung der cubanischen Unterlagen durch das Oberlandesgericht
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jan
Rey/Reina del Foro

Frage nicht beantwortet, cabeza

Wie kommt er hin?
Drea schenkt ihm ein paar ADIDAS-Laufschuhe und er läuft dahin

13.04.2018 12:21 (zuletzt bearbeitet: 13.04.2018 12:22)
avatar  nico_030 ( gelöscht )
#12 RE: Heirat in Deutschland - Überprüfung der cubanischen Unterlagen durch das Oberlandesgericht
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nico_030 ( gelöscht )

Hi@all!

Zitat von Drea! im Beitrag #9
Was ich beim Heiraten in Dänemark immer nicht verstehe ist: Wie kommt denn der Kubaner nach Dänemark? Mit dem Schenkenvisum oder nicht? Und dann beantragt man ja wissendlich das falsche Visum, bei info-4-alien ist das ja recht gut beschrieben


Interessiert die Dänen nicht, ist ein tolles Geschäft für die Grenz nahen Gemeinden.
Der Reisepass des Ausländers, deinen Perso, je eine Meldebestätigung aus D( bekommen auch vorübergehend Eingereiste) und
einen Übernachtungsnachweis im Ort in DK, mehr benötigst Du nicht.

Montag oder Dienstag meldest Du dich an, 2-3 Tage später ist die Zeremonie, Du bekommst die Dokumente
und das wars.

joerg


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13.04.2018 12:30
#13 RE: Heirat in Deutschland - Überprüfung der cubanischen Unterlagen durch das Oberlandesgericht
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Rey/Reina del Foro

Zitat von nico_030 im Beitrag #12

Interessiert die Dänen nicht, ist ein tolles Geschäft für die Grenz nahen Gemeinden.
Der Reisepass des Ausländers, deinen Perso, je eine Meldebestätigung aus D( bekommen auch vorübergehend Eingereiste) und
einen Übernachtungsnachweis im Ort in DK, mehr benötigst Du nicht.

Montag oder Dienstag meldest Du dich an, 2-3 Tage später ist die Zeremonie, Du bekommst die Dokumente
und das wars.

joerg



Solche "Varianten" haben für mich immer einen fiesen Nachgeschmack!
Wir wundern uns, das die Botschaften immer "komischer" bei der Visavergabe werden und
dann wird mit so etwas "getrickst". Immerhin ist es Visabetrug!!!!!

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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13.04.2018 12:37 (zuletzt bearbeitet: 13.04.2018 12:55)
avatar  jan
#14 RE: Heirat in Deutschland - Überprüfung der cubanischen Unterlagen durch das Oberlandesgericht
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jan
Rey/Reina del Foro

Kubaner hat ein Visum um sich hier aufzuhalten.
"Mein Bekannter soll die deutsche Kultur kennen lernen"

Kein Visum um die Einladerin zu beglücken und sie zu schwängern.

Auch Visa-Betrug?

18.04.2018 14:22
avatar  Mocoso
#15 RE: Heirat in Deutschland - Überprüfung der cubanischen Unterlagen durch das Oberlandesgericht
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Rey/Reina del Foro

Zitat von jan im Beitrag #14
Kubaner hat ein Visum um sich hier aufzuhalten.
"Mein Bekannter soll die deutsche Kultur kennen lernen"

Kein Visum um die Einladerin zu beglücken und sie zu schwängern.

Auch Visa-Betrug?



Gehört das (im weitesten Sinne ) nicht auch zur Kultur?

P. Kropotkin: Competition is the law of the jungle but cooperation is the law of civilisation.

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18.04.2018 19:51
avatar  juan72
#16 RE: Heirat in Deutschland - Überprüfung der cubanischen Unterlagen durch das Oberlandesgericht
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Top - Forenliebhaber/in

Der Kubaner kann mit dem Schengen - Besuchsvisum auch nach Dänemark reisen. Er darf dort natürlich auch heiraten. Er darf allerdings nach Ablauf des Visums nicht legal in Deutschland bleiben und muss zurück nach Kuba und dort ein FZF-Visum beantragen.

Wenn er doch hierbleibt wird er zwar nicht gleich abgeschoben. Nach Kuba wird fast niemand abgeschoben. Aber einen Gefallen tut er sich damit nicht. Er müsste evtl. jahrelang mit einer Duldung leben, könnte nicht arbeiten, hätte keinen Anspruch auf Sozialleistungen, kein Ehegattensplitting, keine Auslandsreisen... La Ausländerbehörde le hace la vida un yogurt.

Und jetzt soll bitte keiner mit Verletzung der Grundrechte aus Art. 6 GG kommen. Das Einholen des FZF-Visums ist zumutbar und mit dem besonderen Schutz der Familie vereinbar.


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18.04.2018 20:08
avatar  dirk_71
#17 RE: Heirat in Deutschland - Überprüfung der cubanischen Unterlagen durch das Oberlandesgericht
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Rey/Reina del Foro

Zitat von juan72 im Beitrag #16
Der Kubaner kann mit dem Schengen - Besuchsvisum auch nach Dänemark reisen. Er darf dort natürlich auch heiraten. Er darf allerdings nach Ablauf des Visums nicht legal in Deutschland bleiben und muss zurück nach Kuba und dort ein FZF-Visum beantragen.



Muss nicht so sein, hängt von der Ausländerbehörde ab, ob der Kubaner nochmal ausreisen muss.

Zitat

Nach § 39 Aufenthaltsverordnung ist eine Antragstellung in Deutschland möglich, wenn der Anspruch nach der Einreise in Deutschland entstanden ist. Wesentliches Ereignis als Anspruchsvoraussetzung ist die Eheschließung. Diese hat jedoch schon vor der Einreise stattgefunden, in Dänemark. Damit scheidet § 39 AufenthaltsVO aus.
Der - nun verheiratete - Ausländer ist mit einem Schengenvisum eingereist. Das ist nicht das richtige Visum für den Langzeitaufenthalt auf Grund der Heirat.
Es steht im Ermessen der Ausländerbehörde, über diesen Mangel hinwegzusehen (§ 5 Abs.2. Aufenthaltsgesetz). Wenn es für die Ausländerbehörde offensichtlich ist, dass man durch die Heirat in Dänemark das Verfahren unter Umgehung des vorgesehenen Weges beschleunigen will, dann besteht mindestens eine Neigung zur Ausübung des Ermessens zu Lasten des Antragstellers. Geprüft wird dann z.B. von der Ausländerbehörde Berlin, ob der Antragsteller bei der Beantragung des Visums falsche Angaben zum Aufenthaltszweck gemacht hat. Ist das der Fall, dann liegt ein Missbrauch nahe.
http://www.kanzlei-drpaul.de/de/aktuelles/63-



PS.. Spreche aus Erfahrung.

Nos vemos
Dirk

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18.04.2018 20:12
avatar  Pauli
#18 RE: Heirat in Deutschland - Überprüfung der cubanischen Unterlagen durch das Oberlandesgericht
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Rey/Reina del Foro

Zitat von dirk_71 im Beitrag #17
Zitat von juan72 im Beitrag #16
Der Kubaner kann mit dem Schengen - Besuchsvisum auch nach Dänemark reisen. Er darf dort natürlich auch heiraten. Er darf allerdings nach Ablauf des Visums nicht legal in Deutschland bleiben und muss zurück nach Kuba und dort ein FZF-Visum beantragen.



Muss nicht so sein, hängt von der Ausländerbehörde ab, ob der Kubaner nochmal ausreisen muss.
[quote]


PS.. Spreche aus Erfahrung.



wurde deine Frau abgeschoben ??


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