Visum für Tochter abgelehnt, weil...

07.11.2008 12:34
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#1 Visum für Tochter abgelehnt, weil...
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LaBetty ( gelöscht )

Hallo,
der Wahnsinn schlägt Blasen.
Im September hatte ich schon einmal darüber geschrieben, dass mein Noch-Ehemann seine Tochter aus Kuba zu Besuch eingeladen hat und die Tochter im Interview bei der DB gebeten wurde, als Nachweis für die Erteilung der Einreisegenehmigung die Geburtsurkunde ihres Halbbruders, sprich meines 4 jährigen Sohnes ( mein Mann und ich leben seit über einem Jahr getrennt/in Scheidung), den die Tochter als ihren Bruder angab, vorzuzeigen. Mein Mann schickte mir eine SMS, dass ich die Geburtsurkunde an die DB faxen solle. Bis dahin wusste ich noch nicht einmal, dass er seine Tochter eingeladen hatte. Und ich wollte natürlich erst einmal wissen, wieso ich die Urkunde rüber schicken sollte.

Als ich bei der Deutschen Botschaft nachfragte, warum bzw. was denn der Kleine mit der Einreise der erwachsenen Tochter meines Mannes zu tun habe, der Vater sei ja schließlich 1. Verwandtschaftsgrad, das müsse doch reichen, antwortete die DB mir: Dass sie in manchen Fällen die Urkunde brauchen, um weitere Verwandtschaftsverhältnisse abzuklären.
Da ich mir weiterhin unsicher war ( siehe alle Postings zu dem Thema im September) fragte ich nach, "was denn mit der Urkunde passiere, also ob sie bei der DB verbleibt oder raus gegeben wird, was ich ablehnen würde, da ich vermeiden möchte, dass mein Kleiner "auf verschlungenen Wegen" vielleicht plötzlich zum Kubaner gemacht wird, man weiß ja nie was alles passieren kann.
Und dass ich der Tochter zwar nicht im Wege stehen möchte, dass sie ihren Vater besuchen kann und wir uns auch freuen, sie einmal persönlich kennenzulernen, jedoch selbst mit der Einladung der Tochter nichts zu tun habe."

Die DB bestätigte mir, dass das Dokument nur bei ihnen verbliebe und nicht ausgehändigt wird und dass es noch Zweifel an der Rückkehrwilligkeit der Antragstellerin gäbe.
Den Zusammenhang zwischen uns und der Rückkehrwilligkeit habe ich nicht ganz verstanden, auf jeden Fall faxte ich dann die Urkunde hin.

Die Einreise wurde abgelehnt. Mein Mann ging dann in Remonstration, gestern kam eine erneute Ablehnung.
Diesmal mit Begründung: DAZU ZITIERTE DIE DB AUSZÜGE AUS MEINEN EMAILS AN DIE DEUTSCHE BOTSCHAFT IM SEPTEMBER SIEHE TEXT OBEN

Außerdem würde ich noch nicht einmal den kompletten Namen der Antragstellerin und ihr Geburtsdatum kennen. Was stimmt, die DB wollte von mir nämlich den kompletten Namen und das Geburtsdatum wissen, da sie unter dem Namen (Vorname und Nachname), den ich ihnen nannte, das erstmal nicht zuordnen konnten. Da ich meinen Mann in Cuba nicht erreichen und fragen konnte, konnte ich ihnen nur das ungefähre Geburtsdatum nennen und dass mir nur dieser Name bekannt sei. Inzwischen hatten sie aber den richtigen Vorgang auch so gefunden.

Die Ablehnung wurde also damit begründet
- dass ICH die Tochter gar nicht richtig kennen würde.
- dass ich nicht einfach das Dokument meines Sohnes aus der Hand geben möchte, weil ich vermeiden möchte, dass damit möglicherweise Schindluder getrieben würde
- dass man daraus auf kein vertrautes verwandtschaftliches Familienverhältnis schließen könne

Unglaublich.

Noch einmal: Was habe ICH mit der Einreise SEINER erwachsenen Tochter aus 1. Ehe zu Besuch nach Deutschland zu tun? Ich habe die Einladung doch gar nicht gemacht! Wie kommt die DB dazu, darauf ihre Ablehnung zu begründen?

Davon abgesehen, dass ich davon ausgegangen bin, dass meine emails an die DB diskret behandelt werden. Das ist auch ein Ding der Unmöglichkeit, mich mit meinen "Sorgen" so bloßzustellen und das noch als Begründung zu nehmen. Ein einfaches: "Wir sehen darin, dass es sich lediglich um einen vierjährigen Halbbruder handelt, kein enges verwandtschaftliches Verhältnis" hätte wohl auch gereicht.
Was auch Quatsch ist. Wenn unsereins in Deutschland zum 2. Mal heiratet oder jemanden in 2. Ehe heiratet, bedeutet das doch nicht, dass man zu den Kindern, Ex-Frauen/-Männern, Omas, Tanten, aus der 1. Ehe des Partners und andersherum ein verwandtschaftliches bzw. persönliches Verhältnis hat. Im Gegenteil ist es ja häufig eher gar nicht so.

Ich denke, ich werde dem netten Menschen bei der DB wohl noch einmal eine email schreiben müssen, da der mir damit jetzt massive Probleme bereitet hat.


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07.11.2008 13:32 (zuletzt bearbeitet: 07.11.2008 13:33)
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#2 RE: Visum für Tochter abgelehnt, weil...
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( Gast )
Zitat von LaBetty
Ich denke, ich werde dem netten Menschen bei der DB wohl noch einmal eine email schreiben müssen, da der mir damit jetzt massive Probleme bereitet hat.

Vielleicht hat die Botschaft nicht erkannt, dass Du getrennt von Deinem Mann lebst, weil er missverständliche Angaben dazu gemacht hat. Sollten sie aber den völligen Durchblick bekommen haben, so sei Ihnen doch dankbar. Könnte ja sein, dass sie sich dachten, "der" solle erst mal für seinen minderjährigen Sohn aufkommen, der bereits in Deutschland lebt, bevor er ein weiteres Kind hierher einlädt und vorgibt es zu versorgen.

Die Ablehnung kann nicht allein mit den hier zitierten Hinweisen auf die Geburtsurkunde Deines Sohnes begründet worden sein, sondern wird sich im wesentlichen auf die fehlende Glaubhaftmachung der Rückkehrwilligkeit bezogen haben. Ich gehe davon aus, dass Du den Ablehnungsbescheid nicht gesehen hast und Dein „Noch-Ehemann“ Dich nur in Unrecht setzen wollte, womit er gar nicht mal so Unrecht hat.


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07.11.2008 15:23
#3 RE: Visum für Tochter abgelehnt, weil...
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normales Mitglied

@Esperanto 2:
Vielleicht hat die Botschaft nicht erkannt, dass Du getrennt von Deinem Mann lebst, weil er missverständliche Angaben dazu gemacht hat. Sollten sie aber den völligen Durchblick bekommen haben, so sei Ihnen doch dankbar. Könnte ja sein, dass sie sich dachten, "der" solle erst mal für seinen minderjährigen Sohn aufkommen, der bereits in Deutschland lebt, bevor er ein weiteres Kind hierher einlädt und vorgibt es zu versorgen.

Die Ablehnung kann nicht allein mit den hier zitierten Hinweisen auf die Geburtsurkunde Deines Sohnes begründet worden sein, sondern wird sich im wesentlichen auf die fehlende Glaubhaftmachung der Rückkehrwilligkeit bezogen haben. Ich gehe davon aus, dass Du den Ablehnungsbescheid nicht gesehen hast und Dein „Noch-Ehemann“ Dich nur in Unrecht setzen wollte, womit er gar nicht mal so Unrecht hat.[/quote]
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Esperanto2: C Ich beobachte Deine Antworten bei abgelehnten Visa schon längere Zeit!
Es fällt mir auf, daß Du meistens die Entscheidungen der deutschen Botschaft: "fehlender Glaubhaftmachung der Rückkehrwilligkeit" servil und formalistisch begründest ohne die wahren Motive der DB zu kennen. Deine Erklärungen und vorallem Deine Schlußfolgerungen (Z.B.Zitat Esperanto2: Ich gehe davon aus, dass Du den Ablehnungsbescheid nicht gesehen hast und Dein „Noch-Ehemann“ Dich nur in Unrecht setzen wollte, womit er gar nicht mal so Unrecht hat.) sind sehr abenteuerlich, patzig und irrational!
Ich habe da mal eine Frage? Arbeitest Du als Berater für die DB oder hast Du opportunistische Motive oder sonst was? Was machst Du beruflich?
P.S. Ich kenne LaBetty nicht!!!!!!

Es lebe die Freiheit!

Freudengut




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07.11.2008 15:36 (zuletzt bearbeitet: 07.11.2008 15:46)
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#4 RE: Visum für Tochter abgelehnt, weil...
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( Gast )
Zitat von freudengut
Arbeitest Du als Berater für die DB oder hast Du opportunistische Motive oder sonst was?

Nein, ich versuche nur Antworten auf die hier gestellten Fragen zu geben, damit deren Einladungen nicht so kläglich scheitern wie Deine. Im Falle von LaBettys Ex-Ehemann wollte dieser seine Tochter nach der Trennung von seiner Ex einladen. Erklär doch mal, warum ihm dies verweigert wurde.

PS.
Bei meiner Antwort gehe ich davon aus, dass Du die Visaabteilung der deutschen Botschaft in Havanna und nicht die Deutschen Bahn meinst und nicht nur Bahnhof verstehst.


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07.11.2008 19:25
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#5 RE: Visum für Tochter abgelehnt, weil...
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Luz
Forums-Senator/in

Zitat von Esperanto2

Nein, ich versuche nur Antworten auf die hier gestellten Fragen zu geben, damit deren Einladungen nicht so kläglich scheitern wie Deine. Erklär doch mal, warum ihm dies verweigert wurde.



Ganz einfach. Weil so gut wie alle Visaanträge von normalen Bürgern aus Entwicklungsländern abgelehnt werden (Ausnahme vielleicht Eltern die ihre im Ausland lebenden Kinder und Enkel besuchen, also Rentner). Da kannst du fachsimpeln soviel du willst dies ist eine Tatsache. Und die Super Bewilligungsraten die man erhällt wenn du dich informiert stammen daher, da alle offiziellen Visa (also Politiker, Kulturschaffende, Geschäftsleute, Wissenschaftler, Kirchenvertreter!!! usw.) in diese Zahlen miteinberechnet werden.


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07.11.2008 22:26
#6 RE: Visum für Tochter abgelehnt, weil...
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super Mitglied

Zitat von freudengut
@Esperanto 2:
Vielleicht hat die Botschaft nicht erkannt, dass Du getrennt von Deinem Mann lebst, weil er missverständliche Angaben dazu gemacht hat. Sollten sie aber den völligen Durchblick bekommen haben, so sei Ihnen doch dankbar. Könnte ja sein, dass sie sich dachten, "der" solle erst mal für seinen minderjährigen Sohn aufkommen, der bereits in Deutschland lebt, bevor er ein weiteres Kind hierher einlädt und vorgibt es zu versorgen.

Die Ablehnung kann nicht allein mit den hier zitierten Hinweisen auf die Geburtsurkunde Deines Sohnes begründet worden sein, sondern wird sich im wesentlichen auf die fehlende Glaubhaftmachung der Rückkehrwilligkeit bezogen haben. Ich gehe davon aus, dass Du den Ablehnungsbescheid nicht gesehen hast und Dein „Noch-Ehemann“ Dich nur in Unrecht setzen wollte, womit er gar nicht mal so Unrecht hat.

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Esperanto2: C Ich beobachte Deine Antworten bei abgelehnten Visa schon längere Zeit!
Es fällt mir auf, daß Du meistens die Entscheidungen der deutschen Botschaft: "fehlender Glaubhaftmachung der Rückkehrwilligkeit" servil und formalistisch begründest ohne die wahren Motive der DB zu kennen. Deine Erklärungen und vorallem Deine Schlußfolgerungen (Z.B.Zitat Esperanto2: Ich gehe davon aus, dass Du den Ablehnungsbescheid nicht gesehen hast und Dein „Noch-Ehemann“ Dich nur in Unrecht setzen wollte, womit er gar nicht mal so Unrecht hat.) sind sehr abenteuerlich, patzig und irrational!
Ich habe da mal eine Frage? Arbeitest Du als Berater für die DB oder hast Du opportunistische Motive oder sonst was? Was machst Du beruflich?
P.S. Ich kenne LaBetty nicht!!!!!!

Es lebe die Freiheit!

Freudengut[/quote]

Es gibt einfach nicht viel mehr Ablehnungsgründe aus deutscher Sicht. Und die Vermutung von Esperanto2 ist gar nicht so weitläufig, denn ich würde auch fast denken, dass sie sie nicht gesehen hat. Alle Indizien sprechen dafür. Ausserdem hat er doch einen guten Tipp gegeben. Evtl. ist bei der Botschaft nicht richtig durchgekommen, dass sie nicht mehr mit ihrem Ex zusammen lebt bzw in Scheidung lebt. Denke die Kritik ist nicht wirklich berechtigt!

_
Es agradable ser importante, pero más importante es ser agradable!
J. Martí


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07.11.2008 23:54 (zuletzt bearbeitet: 08.11.2008 00:07)
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#7 RE: Visum für Tochter abgelehnt, weil...
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( Gast )
Zitat von freudengut
Esperanto2: C Ich beobachte Deine Antworten bei abgelehnten Visa schon längere Zeit!
Es fällt mir auf, daß Du meistens die Entscheidungen der deutschen Botschaft: "fehlender Glaubhaftmachung der Rückkehrwilligkeit" servil und formalistisch begründest ohne die wahren Motive der DB zu kennen. Deine Erklärungen und vorallem Deine Schlußfolgerungen sind sehr abenteuerlich, patzig und irrational!

@ Freudengut

Vielleicht solltest Du den Ablehnungsbescheid Deiner Freundin doch noch einmal lesen, den Dir die Botschaft zugesandt hat und den Du hier in dem von Dir begonnen Thread Ablehnung eines Visas nach Remonstration vor einigen Monaten hereingestellt hast.


Die Botschaft begründete die Ablehnung:

"Der Antrag wurde abgelehnt, da die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass Frau xxxx nach Ablauf der beantragten Gültigkeit der Aufenthaltsgenehmigung in der Form des Visums zu Besuchs-/Geschäftszwecken die Bundesrepublik Deutschland nicht verlassen und wieder in ihren Heimatstaat zurückkehren wird.

Maßgebend für die Erteilung der beantragten Aufenthaltsgenehmigung sind nach deutschen Ausländerrecht und den Vereinbarungen der an den Schengener -Acquis gebundenen EU-Partner Nachweise für die Rückkehrbereitschaft der Antragstellerin. Wesentliche Anhaltspunkte für die Rückkehrbereitschaft sind eine gesicherte Existenz und/oder eine feste Verwurzelung der Antragstellerin im Heimatland. Eventuelle Vorreisen in EU- und EWG Staaten bzw. Nordamerika und regelgerechte Rückkehr müssen dabei Berücksichtigung finden."



Meinst Du etwa, all das sei nur ein Vorwand gegenüber den wahren Gründen? Gibst Du etwa jenen Recht, die im selben Thread Dir die "wahren" Gründe der Ablehnung des Besuchs Deiner Freundin vorhielten? Unter anderem:

Wir "D" können es doch nicht zulassen das wir ein junges "Ding" das gerade noch in der Ausbildung zu einem "Guten Beruf" mit vielen "Guten Chancen" in diesem Land als "Bumbsgefährtin" zu einem Rentner nach "D" lassen.... so siehts doch aus...so das wiederleg mal....das Unterschreibt jeder "unwillig".



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08.11.2008 12:09
#8 RE: Visum für Tochter abgelehnt, weil...
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normales Mitglied

Hallo Esperanto2,
versuch dochmal sachlich über die Visavergabe der BRD zu diskutieren. Ich denke Du hast große Probleme mit Dir selbst!
Zitat von Dir: Wir "D" können es doch nicht zulassen das wir ein junges "Ding" das gerade noch in der Ausbildung zu einem "Guten Beruf" mit vielen "Guten Chancen" in diesem Land als "Bumbsgefährtin" zu einem Rentner nach "D" lassen.... so siehts doch aus...so das wiederleg mal....das Unterschreibt jeder "unwillig".

Dieser dämliche und schwachköpfige Text ist indiskutabel und stellt Deine Engstirnigkeit unter Beweis!
Kann ich Dir helfen Deine Probleme zu lösen? Welchen Beruf hast Du? Es wäre interessant zu wissen!
Gott sei mit Dir!
Freudengut


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08.11.2008 13:39 (zuletzt bearbeitet: 08.11.2008 13:49)
avatar  ( Gast )
#9 RE: Visum für Tochter abgelehnt, weil...
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( Gast )
Zitat von freudengut
Kann ich Dir helfen Deine Probleme zu lösen?

Nicht nötig.

Du solltest aber richtig lesen. Der zuvor zitierte Text stammt nicht von mir. Im Gegenteil, ich fand ihn ungehörig. Wenn Du den zuvor angegebenen Link "im selben Thread" benutzt, kannst Du meine Meinung dazu lesen.

Ein weiterer dort aufgeführter Beitrag:
Zitat von flicflac
@freudengut
zuerst einmal kann ich deinen Frust und deine Wut gut verstehen; hast nichts Böses vor und wirst so abgebügelt.

habe ich allerdings nicht kommentiert.

Dieser Thread von Dir, in welchem die Sachlichkeit eindeutig zu kurz gekommen ist, sollte nicht noch einmal geführt werden. Eine sachliche Diskussion mit Dir kann mir nicht vorstellen. Wenn Du aber hierzu noch etwas beitragen willst, dann erzähl doch mal, was aus Deiner Drohnung gegenüber der Botschaft, hinsichtlich "weiterer dienstrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Schritte" geworden ist? Zur Erinnerung hier die entsprechende Passage (Seite 2) Deines Schreibens vom 5.06.2008


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08.11.2008 18:56 (zuletzt bearbeitet: 08.11.2008 18:57)
avatar  PIRATA
#10 RE: Visum für Tochter abgelehnt, weil...
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Top - Forenliebhaber/in
Zitat von LaBetty
Ich denke, ich werde dem netten Menschen bei der DB wohl noch einmal eine email schreiben müssen, da der mir damit jetzt massive Probleme bereitet hat.


Was denkst du denn darüber : du wendest dich mit einer präzisen, emotionslosen Schilderung dieses Vorfalls
direkt an das Auswärtige Amt.. Incl Namensnennug dieses diplomatischen "Kompetenzteams"

Wenn du direkt an diesen "netten" Menschen schreibst, ist die Gefahr groß das der Vorfall untergeht.

Vielleicht kannst du ja anklingen lassen das du dich durch die preisgabe deiner persönlichen Sorgen
in deiner Privatsphäre verletzt fühlst ?

Wie gesagt... ich persönlich würde diesen Weg beschreiten
ich drücke die Daumen !






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08.11.2008 19:22
#11 RE: Visum für Tochter abgelehnt, weil...
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normales Mitglied

@Esperanto 2
Ich kann Dir nicht helfen. Dazu fehlt mir die die Ausbildung. Du bist unsachlich und abschweifend!
Du leidest unter einer substantiellen Fehlkonditionierung.Auf Deine nichtssagende Polemik werde ich nicht mehr antworten!
Ich wünsche Dir nur das Beste für die Zukunft.
Herzlichst
Freudengut


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08.11.2008 21:35
avatar  ( Gast )
#12 RE: Visum für Tochter abgelehnt, weil...
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( Gast )

Zitat von freudengut
Ich kann Dir nicht helfen. Dazu fehlt mir die die Ausbildung.

Aber ich könnte Dir helfen. So könnte ich Dir ein Malheft als Vorlage und Farbstifte zum Ausmalen zukommen lassen, denn bei Deiner Lese- und Schreibschwäche ist nichts mehr zu machen. Eigentlich ist es ja keine richtige Legasthenie. Es fehlt vielmehr am Verständnis, was Du gelesen hast. Immerhin kannst Du beim Schreiben schon mit Vorlagen umgehen, wie Dein Schreiben vom 5.06.2008 Seite 1 und Seite 2 an die deutsche Botschaft beweist.

Du solltest aber bei Androhung von "dienstrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Schritten" etwas zurückhaltender sein. Es ist ja nicht sicher, dass Du wieder eine Vorlage findest, in welcher diese Wörter auch vorkommen. Solltest Du tatsächlich fündig werden, dann melde Dich wieder. Am Besten hier in diesem Thread. Du könntest dann LaBetty bei ihrer nächsten E-Mail an die DB behilflich sein.


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09.11.2008 10:36
avatar  dirk_71
#13 RE: Visum für Tochter abgelehnt, weil...
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Rey/Reina del Foro

Ist ja mal gut jetzt hier .
Wenn es nur noch um Beleidigen des Gegenüber geht mache ich hier mal zu...

Nos vemos
Dirk

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