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Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
Zitat von Alemancito
Hat jemand schon nähere Infos wie die kubanische Botschaft mit dem Prozedere umgeht????
Was meinst Du mit Deiner Frage?
Vielleicht was sie mit den Papier machen, welches neuerdings nicht nur zusätzlich soviel kostet wie die bisherige Einladung über die Consultoria Juridica, sondern vor allem viel Zeit, viele Laufereien, viel Ärger und dann am Schluß als wertloser Fetzen Papier in deren Kellern vergilbt?
#128 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
Wo bitte bleiben eigentlich bei diesem Thema die, wenn möglich konstruktiven Beiträge der ewig gestrigen Sozialisten. Wenn eine solch tolle Staatsform die Mauern des Gefängnisses Kuba immer höher baut, sollte doch bitte auch aus dieser Ecke mal ein Erklärung kommen. Oder ist das in den sozialistischen Parolen so nicht vorgesehen und bei Themen die einem nicht passen, steckten diese Figuren einfach den Kopf in den Sand. Kann man daraus schliesen, dass aus dieser Gruppe anerkannt wird: Sozialismus und Kommunismus bedeutet einfach: Freiheitsberaubung, Unterdrückung, Versklavung und Entzug jeglicher Menschernrechte.
Wäre schön, hier mal von der linken Seite etwas anderes zu hören, als nur die alten abgedroschenen Parolen, die sonst hier verbreitet werden. Könnte ja sogar mal ein Eingeständnis der totalen Unfähigkeit dieses System anerkannt werden.
Gruß Wolfgang
das unbekannte Mitglied
(
gelöscht
)
#130 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
In Antwort auf:
seit dem 1.Mai diesen Jahres gelten neue gesetzliche Bestimmungen für die Einladung eines kubanischen Staatsbürgers. Einladungen können nur noch in den kubanischen Botschaften des Landes in dem die einladende Person ihren ständigen Wohnsitz hat ausgestellt werden
von Cohiba 10.05.07
Was ich da über die neuen Bestimmungen gelesen habe, kann ich nur befürworten und ist für mich verständlich. Dass man die Einladung nicht sofort in Cuba machen kann ist mehr als verständlich.
Da wurden viele Einladungen gemacht, in der ersten grossen Tagen der Schwärmerei für einen Cubi. Nachher verliefen sie im Sande und es wurde nichts daraus. Sehr viele Cubis schwärmen den Touris etwas vor und wollen gar nicht zu Land raus, weil sie in Cuba schon gebunden sind, oder weitere fette Touris an der Angel haben. Alles nur Schein um an die Kohle zu kommen.
Einladende Person: Das ist alles ganz klar und normal, sehe da keine Schikanen drin, es gibt auch Touris die suchen leichte Mädchen für den Sex und so können sie bei weiteren Einladungen besser erfasst werden.
Dass der Cubi Staat diese Garantie wegen der Rückschaffung haben möchte ist auch keine Schikane, sondern Realität, sie werden schon ihre Gründe haben.
Es wurde da viel Schindluderei betrieben, es zeigt halt wieder einmal, dass dann eben auch ehrlich gemeinte Einladungen darunter leiden müssen. Das ist immer so. Hört endlich mal auf ewig alles als Schikane anzusehen. Das hat seine Richtigkeit, ihr wisst ja nicht was für Abkommen unter den Botschaften ausgehandelt werden. Wieviele Cubis sind in Europa und ziehen irgend eine Hilfe oder Rente vom Staat Europäischer Länder. Von mir aus kann da noch rigoroser Durchgegriffen werden.
Wenn ein Touri einen Cubi einlädt, dann soll er auch voll und ganz dafür aufkommen und zwar bis ins letzte Deteil. Bei einer eventuellen Scheidung innert 5 Jahren, den Partner ausser Landes schaffen, ab und zurück in die Heimat und zawr auf kosten des Ehegatten. Die ausschaffende Person soll kein Anrecht haben auf irgendeine Unterstützung vom Staat oder vom ex Ehegatten.
So werden Scheinehen und unüberlegte Einladungen unterbunden und das ist auch ein Schutz für die Einwandernde Person. Es wird etwas mehr überlegt, wenn es an die Mäuse geht.
Caracol
(
gelöscht
)
#132 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
In Antwort auf:
Hat jemand schon nähere Infos wie und ob die kubanische Botschaft diese notariellen eidesstattlichen Versicherungen akzeptiert????
In Antwort auf:
Ja, ich.
Ich habe alle Formalitäten der neuen Regelung durchexerziert:
Erst das übliche Prozedere: Verpflichtungserklärung beim Ausländeramt (25,- EUR) + Krankenversicherung beim ADAC (97,- EUR) dann neu: Verpflichtungserklärung beim Notar (33,32 EUR) + Übersetzung einer beeidigten Dolmetscherin (50,- EUR) + Beeidigung beider Dokumente beim Landgericht (23,- EUR) + alt: Einladung beim kub. Konsulat (200,- EUR).
Das Konsulat hat alles angenommen, ausser, dass noch ein bisschen Schikane dabei war, weil ich das "alte" Einladungsformular (von der Website) ausgefüllt hatte und es jetzt ein neues (mit Carnet-Nummer + Namen der Eltern der eingeladenen Person) gibt. Dieses gibt es allerdings noch nicht auf der Website zum Runterladen.
Nachdem ich alles im Konsulat persönlich abgegeben habe, bekam ich dann 2 h später einen Anruf vom Konsulat(deshalb unbedingt Telefon-Nummer auf dem Formular angeben), dass ich, statt der Nummer des Carnet de Identidad, die Reisepass-Nummer meines zukünftigen Gastes eingetragen hatte.
Also darauf achten beim Ausfüllen!!! Sonst wird das nicht weiter bearbeitet im Konsulat und ihr wundert Euch warum die Bearbeitung der Einladung Monate dauert...
Der Gast bekommt nun einen Brief, dass die Einladung von kubanischer Seite aus ok ist. Laut Aussagen des kub. Konsulates ist ab jetzt die deutsche Botschaft in La Habana für die weiteren Schritte hinsichtlich der Ausreise verantwortlich. Und welche Unterlagen dort verlangt werden, wisst ihr hoffentlich alle (Verpflichtungserklärung vom Ausländeramt im Original + die Bescheinigung der Krankenversicherung im Original von Euch, Reisepass + Arbeitsbescheinigung vom Eingeladenen + ca. 45,- CUC Bearbeitungsgebühr).
Der kubanische Staat verdient nicht mehr Geld daran als vorher, denn die zusätzlichen Kosten bleiben bei den Dienstleistern und Ämtern in Deutschland.
In der eidesstattlichen Verpflichtungserklärung vom Notar steht drin, dass sich der Einlader einfach für alles verbürgt, falls der Eingeladene irgendwas "illegales" hier anstellt und natürlich, dass der Einlader für sämtliche Kosten des Aufenthaltes (ganz wichtig: das Rückflug-Ticket nach Ablauf der Besuchszeit!) der kubansichen Person hier aufkommt. Was eigentlich normal ist, denn es ist ja mein Gast, den ich freiwillig e i n g e l a d e n habe.
Vielleicht hilft ja die neue Regelung vor all zu leichtfertig ausgesprochenen Einladungen für all diese "schrecklichen" Kubaner, die sämtliche Forumsteilnehmer/innen hier kennen und wir müssen dann nicht mehr so viele
haarsträubende Geschichten über deutsch-kubanische gescheiterte Beziehungen hier lesen.
Gruss, Caracol
(
Gast
)
#133 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
Zitat von Guzzi
Dass der Cubi Staat diese Garantie wegen der Rückschaffung haben möchte ist auch keine Schikane, sondern Realität, sie werden schon ihre Gründe haben.
Guzzi, Du verwechselt da was. Informiere Dich:
1. Was die Kubaner mit Kubanern machen, wenn sie von einer Auslandsreise zu Hause ankommen und die monatlichen Verlängerungsgebühren der Ausreisegenehmigung nicht (von wem wohl?) bezahlt wurden:
Sie setzen ihn ins Flugzeug und schicken ihn zurück. PVE nicht verlängert. Und was dann?
2. Über die die wohl wichtigste Voraussetzung für die Genehmigung kurzfristiger Aufenthalte in DE und anderen europäischen Ländern und der fast ausschließliche Grund dessen Ablehnung:
Die Rückkehrbereitschaft, .. behandelt in unzähligen Threads hier im Forum und geregelt in den
Instruktionen an die Botschaften zur Visaerteilung
Und da frag ich mich, ob Du die Realitäten kennst, über die Du glaubst etwas kommentieren zu müssen.
Ob Guzzi hier etwas verwechselt oder andere moechte ich mal nicht kommentieren. Fakt ist, dass jeder souveraene Staat das Recht
hat Aus und Wiederieneinsreisegenhemigungen fuer seine Staatsbuerger zu gestalten wie es ihm beliebt. Ob diese Bestimmungen
in diesem speziellen Fall in unsere Vorstellungen von Freiheit, Demokratie und Buegerfreundlicher Verwaltunge passen interessiert
hier niemanden ausser den Eingeladenen die weitere Huerden ueberspringen muessen.
Diese neue notarielle und zu beglaubigende'"Verpflichtungserklaerung"dient zunaechst erstmal als eine zusaetzliche Absicherung,
denn es ist schon vorgekommen auch wenn einige dies hier abstreiten dass der Einlader nach ein paar Wochen von seinem Besuch
nichts mehr wissen wollte und diesen ohne Geld und gueltiges Rueckflugticket schlicht und einfach auf die Strasse setze.
Und welche Moeglichkeiten hat eine kubanische Staatsabuegerin wenn sie ploetzlich ohne Mittel in Deutschland auf der Strasse steht.
1. Sie kommt erstmal bei Freunden unter wenn sie den welche hat
2. Sie geht zur naechsten Auslaenderbehoerde und beantrag politisches Asyl
3. Oder dies ist wohl die warscheinlichste sie meldet sich bei ihrer Botschaft/Konsulat denn sie geniesst konsularischen
Schutz zumindest solange wie sie sich nicht illegal ausserhalb Kubas aufhaelt. Dieser Schutz mag ja im falle Kubas und anderer
Staaten nicht so umfangreich und relativ unbuerokratsich sein wie wie ihn gewohnt sind, aber es gibt diesen und Kuba ist
audf Grund internationaler Abkommen verpflichtet diesen zu gewaehren. Dazu zaehlt dann auch die Bezahlung eines Ruecklfuges.
Und es gibt genuegend Faelle in denen sich der Einlader seinen Verplfichtungen entzieht, uebrigens auch oft genug derer die
durch die Deutsche Verpflichtungserklaerung gegenueber Behoerden in Deutschland abgegeben wurden.
Wie hier schon mehrmals gesagt wurde niemand wird gezwungen eine Kubanerin oder einen Kubaner einzuladen und diesen
buerokratsichen Huerdenlauf auf sich zu nehmen, wenn er dies tut dann muss er dies halt auf sich nehmen und zu seinen
verplfichtungen stehen, und dies hat sicher nichts mit so einem Bloedsinn wie Autoritaetsglauebigkeit zu tun, oder dass
irgendjemand so oder so alles ''WURSCHT'' ist.
Dass es jetzt bei so einem neuen Verfahren Unsicherheiten gibt, die Ausfuehrungsbestimmungen noch nicht ganz klar sind etc.
ist voellig normal, spaetestens wenn die ersten Einladungen nach diesem neuen Verfahren durch sind sehen wir alle klarer.
Und Esperanto koennte jetzt auch noch die kubanischen Botschaften in Zimbabwe und Tanzania anmailen, die Antworten die er von dort
bekommt werden wohl kaum etwas aendern.
In Antwort auf:
Sie setzen ihn ins Flugzeug und schicken ihn zurück
Wenn du die Verlängerung nicht bezahlt hast bei der Einreise in Cuba, wenn der Cubi von Europa kommt, dann kannst du sie vor Ort nachbezahlen, wenn es erfordert wird. Aber zurück nach Europa, das glaubst du ja selber nicht
(
Gast
)
#136 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
Zitat von Español
Und welche Moeglichkeiten hat eine kubanische Staatsabuegerin wenn sie ploetzlich ohne Mittel in Deutschland auf der Strasse steht. ... sie meldet sich bei ihrer Botschaft/Konsulat denn sie geniesst konsularischen Schutz. .... Kuba ist audf Grund internationaler Abkommen verpflichtet diesen zu gewaehren. Dazu zaehlt dann auch die Bezahlung eines Ruecklfuges.
Na prima, Español erklärt uns wieder einmal die Welt.
Warum informiert er aber nur uns und nicht die Ausländerbehörde, die sich soviel Mühe mit den Abschiebungen, Verpflichtungserklärung, Genehmigung und auch sonst jede Menge Klimmzüge macht?
Zitat von guzziIn Antwort auf:
Sie setzen ihn ins Flugzeug und schicken ihn zurück
Wenn du die Verlängerung nicht bezahlt hast bei der Einreise in Cuba, wenn der Cubi von Europa kommt, dann kannst du sie vor Ort nachbezahlen, wenn es erfordert wird. Aber zurück nach Europa, das glaubst du ja selber nicht
Guzzi, da liegst Du falsch. Ja die machen das, die Chica kommt nicht aus Flughafen und muß wieder zurück in das Land der momentanen Herkunft. (Also z.B. Deitschland). Darum wird der Pass der Cubaner ja von der Condor so genau geprüft.
Gruß
Wolfgang
@ bergmann
Ich kann dir nur das sagen, dass es bei uns nie der Fall war, wir haben nämlich nie bezahlt, es immer drauf ankommen lassen. Einmal hatte ich sogar die carta blanca im Auto in Europa liegenlassen. Ich habe das bei der Einreise erzählt und wir mussten warten bis sie uns ein Schreiben ausgestellt hatten und wir kamen durch, nur längere warte Zeit. Wir hatten die cola nicht aufgehalten, denn ich ging vorher zu einem der adis. Sie sahen die Pässe sehr gut an und wir mussten auch nicht nachbezahlen. das sind meine Erfahrungen. Wenn wir jetzt gegenüber sässen könnte ich die meinen und der Pass der guzzine zeigen, 8 Jahre zurück. Keineswegs möchte ich deine These anzweifeln, bei uns war es einfach anders. Wir sind in Habana und Varadero eingereist.
Zitat von Guzzi
Ich kann dir nur das sagen, dass es bei uns nie der Fall war, wir haben nämlich nie bezahlt
Guzzi, das hast Du uns bereits im vorigen Thread Kontrolle Prorroga? gesagt.
Inzwischen wissen wir aber, dass Du kein Kubaner bist und Guzzine hier eingebürgert ist. In diesem Thread geht es aber um befristete Besuchsreisen von Kubanern, welche aufgrund einer Einladung mit einer PVE ausgereist sind.
@ "Esperanto2"
In Antwort auf:
Warum informiert er aber nur uns und nicht die Ausländerbehörde, die sich soviel Mühe mit den Abschiebungen, Verpflichtungserklärung, Genehmigung und auch sonst jede Menge Klimmzüge macht?
In Antwort auf:
Weil er wahrscheinlich kein Interesse daran hat.
Warum machst Du das nicht, Esperanto?
Ich warte immer noch auf den Streik-Aufruf vorm kubanischen Konsulat von Dir oder den Protest-Rundbrief an Fidel.
Rummeckern und labern kann jeder, wann folgen die Taten?
Saludos,
Caracol
In Antwort auf:
welche aufgrund einer Einladung mit einer PVE ausgereist sind.
Guzzine, wurde erst letztes Jahr eingebürgert, was war denn all die 7 Jahre vorher ? Ich möchte nur dadurch klarmachen, dass in Cuba zu jeder Zeit total verschieden Auslegungen möglich sind.
Aber was soll das, mir ist das leider ziemlich gleich was ihr da denkt, wenn man etwas nicht wahrhaben will, dann ist das leider so. Aber all diese sind gegen das Regime von Cuba und möchten die Cubi Gegebenheiten nicht akzeptieren. Da wird dauernd wegen der Einfuhr und Einwanderungs bestimmungen hergezogen. Es ist nun mal so und da ändert keiner was dagegen.
In Antwort auf:
Warum informiert er aber nur uns und nicht die Ausländerbehörde, die sich soviel Mühe mit den Abschiebungen, Verpflichtungserklärung, Genehmigung und auch sonst jede Menge Klimmzüge macht?
das hat alles seine Richtigkeit, es ist zwar umständlich. Wenn die Papiere vom Cubi und die Gegebenheiten vom Einlader in Ordnung sind, dann werden die Einladungen befürwortet. Wo soll man ein Veto dagegen einlegen, wenn alles dagegen spricht . Ich kann ja auch nichts dafür, dass sehr viele Cubis die Yumis nur als Sprungbrett benutzen nur um ausser Landes zu kommen. Oder das Gegenteil, viele Yumis sehen in den Cubis ein Spielzeug für ihr sexuelles Vergnügen, den Ego. Da ist es eben schwer einen um Jahrzehnte jüngeren, hübschen Spielgefährten zu bekommen. Die meisten Ehen sind Scheinehen und das weiss die Behörde ganz genau, oder denkt ihr die Cubis kennen ihre Landleute nicht, das alleine beweisen schon die Akten. Versetzt euch mal in die Leute die auf der Botschaft arbeiten, die sehen viele mehr, als da ein paar Schreiberlinge und dauernde Kritikanten ahnen. Mehr als die Hälfte der Cubis sind nach kurzer Zeit geschieden vom einladenden Partner. Denkt ihr etwa das wissen die Aus und Einwanderungs Behörden nicht auch. Wir gehen oft in Latino Dancing und Veranstaltungen, die Partnere die über Jahre zusammenbleiben, das ist schon bald eine Seltenheit. Ich kann es nur immer wiederholen, die die es ehrlich und korrekt meinen, die sind dann die Lackierten und sie müssen die gleiche Hürden nehmen wie die anderen, eben...
(
Gast
)
#143 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
Zitat von Caracol
Weil er wahrscheinlich kein Interesse daran hat.
Warum machst Du das nicht, Esperanto?
Ich warte immer noch auf den Streik-Aufruf vorm kubanischen Konsulat von Dir oder den Protest-Rundbrief an Fidel.
Rummeckern und labern kann jeder, wann folgen die Taten?
Saludos,
Caracol
Lieber Caracol,
vielleicht hast Du inzwischen schon Einiges dazugelernt, als sie Dich am Anfang des Monats vor der kubanischen Botschaft wegschickten und Du Dich am 03.05. mit einen Hilferuf „Hallo an Alle“ an dieses Forum gewandt hast. Möglicherweise hast Du aber aus der Vielzahl der Stimmen, wie zum Beispiel den nicht betroffenen Airplainspotter aus Mallorca, die Übersicht verloren. Bevor Du diesen Ignoranten auf den Leim gehst und glaubst ihm mit Deinen Postings zustimmend Geleitschutz geben zu müssen, vielleicht noch ein paar Zusammenhänge:
Die Verpflichtungserklärung, welche von der Botschaft verlangt und von der Ausländerbehörde ausgestellt wird hat seine Richtigkeit. Nur so wird ein Missbrauch durch denjenigen verhindert, welcher die Zureise eines Visumspflichtigen ermöglicht und plant alle anderen daraus entstehenden Kosten, einschließlich der endgültigen Rückreise/Abschiebung den Steuerzahlern aufbürden zu können.
Nach unserer Rechtsordnung, die auf der Selbstbestimmung jedes Einzelnen beruht, bedeutet dies sogar, dass bei Missbrauch des Visums durch den Antragssteller (welches im wesentlichen durch eine illegale Einwanderung bestehen könnte), der sich Verpflichtende nicht aufzukommen hat. Wie denn auch, nachdem doch jedem erwachsen Menschen, der im Besitz seiner geistigen Kräfte ist, die Verantwortung für sich selbst überlassen bleibt. Insofern sind die Möglichkeiten für den sich Verpflichtenden begrenzt, den Visumsmissbrauch durch des Eingeladenen zu verhindern. Auch sein Verschulden, indem er vorher doch hätte ahnen können, dass die eingereiste Person sein Visum missbrauchen könnte, sind schon insofern zu relativieren, dass sich die Botschaft von der Rückkehrwilligkeit des Antragstellers selbst überzeugte.
Völliger Unsinn ist dagegen die Verpflichtungserklärung, welche im Geltungsbereich der hiesigen Rechtsordnung seitens der kubanischen Botschaft verlangt wird. Gerne hätte ich gewußt, wie ein Notar diese Vorgaben auf ein Papier bringen soll, ohne die hier gültigen Grundsätze auf den Kopf zu stellen. Leider haben wir hierüber nur unzureichende Auskünfte erhalten. Nur in einem Fall, in welcher jemand im Nachbarforum berichtete, dass der Notar aus der Vorgabe des Merkblattes: „Es muss versichert sein, dass die eingeladene Person während seines Aufenthaltes nicht ohne Schutz bleibt“ formulierte: Zitat des Posters: Aus dem "Schutz" haben wir den Text gewählt, "Die Eingeladene wird durch mich krankenversichert"
Hier im Forum hat noch niemand die immer wieder gestellte Frage beantwortet, was der Notar aus dem hier eingestellten Merkblatt gemacht hat, welches die kubanische Botschaft auf meine Schreiben hin zusandte und welches bisher offenbar die einzige Grundlage der erstellten notariellen Schriftstücke war. Auch vom Fragesteller Caracol, der trotz seines Aufenthaltes in Berlin immer noch nicht sein Problem lösen konnte, kam nichts Verwertbares. Nicht einmal von Anina, die scheinbar bisher als Einzige das von der kubanischen Botschaft vorgegebene Verfahren durchgezogen hat, kamen genaue Angaben, was der Notar aus den wirren Vorgaben des kubanischen Merkblattes gemacht hat. Immerhin entnehmen wir, dass der Notar bei der zusätzlich im Merkblatt eingebrachte, doch offensichtlich provozierenden Formulierung: "Es muss versichert werden, dass die eingeladene Person während seines Aufenthaltes nicht ohne Schutz bleibt und wie ein Unmündiger, Minderjähriger, bzw. geistig Zurückgebliebener behandelt wird" als „Unstimmigkeit“ erkannt hat und auch sonst sein Papier „nur mit mehrfachem notariellem Augenzudrücken“ abfasste, nachdem er offenbar nach 2 Stunden (lt. Anina) ermüdete.
Vielleicht gelingt es aber im Verlauf der Zeit weitere Unstimmigkeiten zu klären. Dazu gehören:
1. Ist die Abgabe einer „Eidesstattliche Erklärung“ für in Zukunft liegende Forderungen möglich?
2. Kann hier die rechtliche Verantwortung eines Mündigen so einfach per notariellem Schriftstück entzogen und einem anderen auferlegt werden?
3. Wofür benötigt die Botschaft dieses, noch dazu vom Landgericht beglaubigte Dokument, hat sie doch nie derartige Leistungen erbracht, über welche sie nunmehr einen fraglichen, vollstreckbaren Titel verlangt?
4. Weshalb verlangt sie zusätzlich „ein persönliches Erscheinen“, nachdem der einzige Sinn dieser bisher als nicht erforderlich angesehenen Dokumente in der Identifizierung des Einladers erkennbar ist?
Caracciolas Vorschläge werden bei deren Beantwortung nicht weiterhelfen. Auch kein „Streik-Aufruf“. Vielleicht helfen aber Briefe an die kubanische Botschaft. Ich habe beispielsweise dort vorgeschlagen, doch die deutsche Verpflichtungserklärung anstelle der aufwändigen und nicht verwertbaren notariellen Dokumente zu nutzen, die alle von Ihnen benötigte Angaben enthält und zudem von vereidigten Personen beglaubigt wird. Hinzu kommt, dass in diesem Papier die Leistungsfähigkeit des Einladenden mittels Prüfung durch deutsche Behörden festgestellt wird. Sie haben nur ausweichend geantwortet. Immerhin haben sie dann das Merkblatt zugesandt, welches bisher eine wichtige Grundlage der Diskussion war und mich nicht wie Caracciola mit einem handgeschriebenen Schmierzettel abgefunden.
Es ist natürlich richtig, dass all dies bisher ohne Erfolg war. Solange aber solche Deppen wie Caracciola sich so behandeln lassen, wie man sie behandelt, wird nie ein Ergebnis möglich sein. Aber er schafft es sicher noch, auch ohne weitere Hilferufe "Hallo, an Alle" die ihm auferlegten Gänge zu bewältigen. Die Nähe zur kubanischen Botschaft kommt ihn sicher auch entgegen. Stolz und mit einem freundlich strahlenden Dienerchen kann er seine Papiere, dessen Inhalt ihm sowieso nicht interessieren, dann persönlich abgeben. Andere wären zufriedener, wenn sie lediglich mit der Zusendung der Kopie der deutschen Verpflichtungserklärung den veränderten neuen Formalien zur Erstellung des endgültigen, kubanischen notariellen Einladungsschreibens gerecht werden oder zumindest sich den langen, sinnlosen Weg nach Berlin sparen könnten.
Saludos
Esperanto2
@ Esperanto
In Antwort auf:
Hier im Forum hat noch niemand die immer wieder gestellte Frage beantwortet, was der Notar aus dem hier eingestellten Merkblatt gemacht hat, welches die kubanische Botschaft auf meine Schreiben hin zusandte und welches bisher offenbar die einzige Grundlage der erstellten notariellen Schriftstücke war. Auch vom Fragesteller Caracol, der trotz seines Aufenthaltes in Berlin immer noch nicht sein Problem lösen konnte, kam nichts Verwertbares. Nicht einmal von Anina, die scheinbar bisher als Einzige das von der kubanischen Botschaft vorgegebene Verfahren durchgezogen hat, kamen genaue Angaben, was der Notar aus den wirren Vorgaben des kubanischen Merkblattes gemacht hat.
In Antwort auf:
Möchtest Du den genauen Wortlaut des Notars hören oder welche genaue Information fehlt Dir noch zu der notariellen
Verpflichtungserklärung? Anina hat sehr genaue Angaben geliefert, nach denen ich vorgegangen bin und ich habe das gleiche erreicht wie sie: Meine Einladung wurde vom kub. Konsulat akzeptiert, ab jetzt ist die deutsche Botschaft weiter zuständig.
Was brauchst Du denn noch für Infos ausser Diskussionen über die Unsinnigkeit einer zusätzlichen Verpflichtungserklärung eines Notars und deren Übersetzung?
In Antwort auf:
vielleicht hast Du inzwischen schon Einiges dazugelernt, als sie Dich am Anfang des Monats vor der kubanischen Botschaft wegschickten und Du Dich am 03.05. mit einen Hilferuf „Hallo an Alle“ an dieses Forum gewandt hast.
In Antwort auf:
Ja, hab ich, denn ich weiss nun wie es geht und hab allen anderen in diesem Thread die genaue Vorgehensweise mitgeteilt.
Bei meinem "Hilferuf" ging es doch nicht um den Sinn und Unsinn einer neuen Regelung oder der notariellen Verpflichtungserklärung, sondern wie genau nun eine Einladung ab dem 1.Mai funktioniert.
In Antwort auf:
Solange aber solche Deppen wie Caracciola sich so behandeln lassen, wie man sie behandelt, wird nie ein Ergebnis möglich sein.
In Antwort auf:
Ich als Depp bin jedenfalls weiter mit meiner Einladung als Du mit Deinem Geschwafel.
In Antwort auf:
Stolz und mit einem freundlich strahlenden Dienerchen kann er seine Papiere, dessen Inhalt ihm sowieso nicht interessieren, dann persönlich abgeben.
In Antwort auf:
Wie wenig weisst Du doch von den Menschen mit denen Du so umgehst.
Danke nochmal an Anina, sie hat mir weitergeholfen.
Saludos, Caracol
(
Gast
)
#145 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
Zitat von Caracol
Ich als Depp bin jedenfalls weiter mit meiner Einladung als Du mit Deinem Geschwafel.
Wie kommst Du denn darauf? Meine Freundin hat letzte Woche die PVE bekommen. Wenn Du aufmerksamer diesen Thread gelesen hättest, hättest Du dies schon vor 3 Wochen wissen können.
Und wenn Du die Wege, die man Dir in Berlin auferlegte, gefunden hast, dann doch nur deshalb, weil diese in dem von mir eingebrachten Merkblatt der Botschaft aufgezeichnet wurden. Vielleicht stand darin auch mehr als auf den Zettel, den man Dir die Hand drückte, weil Du offenbar einen bedepperten Eindruck hinterlassen hast, die Dich unbedingt wieder los werden wollten und über die Du Dich dann hier beschwertest. Zitat: "Hallo an Alle, komme gerade vom Konsulat und habe einen Zettel (ehrlich, es war ein Zettel!) mit Infos auf spanisch und ein kopiertes Schmierblatt mit 5 Punkten in krakeliger Handschrift des Konsulatsbediensteten (er ist Deutscher) bekommen. Schade, dass ich das nicht einscannen und Euch zeigen kann. Unglaublich, wie offizielle Infos aus dem Konsulat aussehenen!"
Ich hoffe jedenfalls, dass Du meinem Ratschlag gefolgt und nicht zweimal zum Landgericht und dem Dolmetscher gelaufen bist. Als autoritätsgläubigen Deppen traue ich Dir aber zu, dass Du Dich strikt an die Vorgaben der kubanischen Botschaft gehalten hast.
Und schlussendlich könntest Du ja auch etwas zu Klärung beitragen, indem Du den genauen Text des notariellen Papiers hier hereinstellst. Selbst wenn Dich nicht interessiert was drinsteht, könntest Du Dich auch mal hilfreich erweisen und Dich nicht nur auf verzweifelte Hilferufe "Hallo an Alle" beschränken.
(
Gast
)
#149 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
Zitat von Caracol
auf höfliche und respektvolle Art und Weise austauschen
Tut mir auch Leid Caracolinchen, aber Höflichkeit und Respekt hätte Dir gut angestanden, als Du gestern zur mitternächtlichen Stunde glaubtest Deinen Frust hier ablassen zu müssen.
Oder sollten wir aus diesem Posting einen Aufruf zur Konterrevolution herauslesen?
Hallo,
der Thread ist jetzt schon ziemlich lang. Vielleicht könnte man jetzt nochmal zum Thema zurück kommen.
Bis jetzt habe ich nur in diesem Thread gelesen, dass die neue Regeulung nur für !Nichtfamilienmitglieder gilt. Kann das jemand bestätigen, heißt hat es schon einer gemacht seit 1.05.07?
Auf der HP der kub. Botschaft lese ich im Preisverzeichnis folgende Absätze:
1. ANFERTIGUNG VON EINLADUNGEN, Eidesstattliche Erklärung, Einladung 200.00 €
2. Legalisierung von eidesstattlichen Erklärungen, Einladungen 200.00 €
Ich kann das eigenlich nur so verstehen das die von der kubanischen Botschaft angefertigte Einladung (200 Euro) nochmal legalisiert werden muss, ebenfalls für 200 Euro?????
Die Kosten würden sich dann auf ca. 550 Euro mit Notar,Übersetzung,Beglaubigung, Bearbeitung auf dem Postweg belaufen. Ist nicht schlecht im Vergleich zu den 140 CUC (!Nicht Euro) die es bisher gekostet hat.
Musste einer von euch jemals die Legalisierung der Einladung bezahlen (jemand der die Einladunf in der kub. Botschaft in D gemacht hat)??
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