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Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
Hallo an Alle,
gestern war ich im kubanischen Konsulat in Berlin
um eine Einladung zu beantragen und brav meine 200,- Eur zu bezahlen,
und dort sagte man mir, dass es ab 1. Mai neue Regelungen dafür gibt.
Mir konnte aber keiner sagen, welche!
Angeblich muss jetzt die Einladung per Notar beglaubigt werden, o.s.ä.
Ich solle aber noch warten, den Genaueres wüssten sie selber noch nicht.
Man riet mir, eine Email zu schreiben und nachzufragen -
aber wann die vom Konsulat beantwortet werden wird, steht wohl in den Sternen,
da es ja telefonisch dort erst recht nicht möglich ist.
Hat einer von Euch eine Ahnung, was nun genau zu tun ist?
Danke für schnelle und konkrete Infos nur zu diesem Thema.
Gruss, Caracol
In Antwort auf:
dort sagte man mir, dass es ab 1. Mai neue Regelungen dafür gibt.
In der Tat, es gibt offensichtlich eine neue Regelung und daraus resultierend neue zusätzliche Aufwendungen für die Ausstellung des offiziellen Einladungsschreibens. Der genaue Wortlaut der Resolucion No 75 ist im Nachbarforum wiedergegeben.
In Antwort auf:
Der genaue Wortlaut der Resolucion No 75 ist im Nachbarforum wiedergegeben.
Oder direkt auf:
http://www.gacetaoficial.cu/
Nun gut, man kann auch in einem anderen Forum gucken
http://www.holidaycheck.de/view-Reisefor...-tid_41009.html
Mit deutscher Erkärung
#5 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
Zitat:
Einladungen, die in der Vergangenheit noch nach bisherigem Muster gefertigt wurden, sich noch in Arbeit befinden und noch nicht vom cubanischen Konsulat des Einladungslandes legalisiert wurden, sind vor Weiterbearbeitung in Cuba zunächst vom cubanischen Konsulat des Einladungslandes legalisieren zu lassen.
Zitatende.
(Quelle obiger link)
lg Wolkert
(
Gast
)
#7 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
greenhorn
(
gelöscht
)
#8 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
Genauso kopiert wie mein link weiter oben.
Aus dem HC-Forum
im Zusammenhang:
http://www.holidaycheck.de/view-Reisefor...-tid_41009.html
greenhorn
(
gelöscht
)
#10 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
Gladis_Y_Erik
(
gelöscht
)
#11 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
In Antwort auf:
Der genaue Wortlaut der Resolucion No 75 ist im Nachbarforum wiedergegeben.
mensch esperanto, sag doch gleich "exilantenfrustforum der loser"!
und ich mach mir nen kopf wer wohl mit nachbarforum gemeint sei!
schaut da überhaupt noch jemand, ausser dir, rein?
castro
patria o muerte
Lt. kurzer Zusammenfassung soll es ja "nur" für kubanische Staatsangehörige gelten, die jemanden einladen wollen.
Für uns bleibt alles bei der alten Regelung. So hoffe ich zumindest
http://www.holidaycheck.de/view-Reisefor...-tid_41009.html
greenhorn
(
gelöscht
)
#14 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
Wo steht das?
Bist Du Ausländer für die Kubaner?
Und lebst Du im Ausland, von Kuba aus gesehen?
Danach ist es seit gestern für im Ausland lebende Ausländer oder mit PRE im Ausland lebende Cubaner nicht mehr möglich vor Ort über cubanische Notare oder die Jurídica Internacional in Cuba Einladungen für auf Cuba lebende Cubaner anfertigen zu lassen, wie es bisher üblich war.
greenhorn
(
gelöscht
)
#16 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
#17 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
Das Land wird ja immer freier!
Unter Cubanern in berlin kursiert schon das Gerücht, dass der Konsul nicht "zu viele" Einaldungen genehmigen will.
Zitat von Castro
mensch esperanto, sag doch gleich "exilantenfrustforum der loser"!
und ich mach mir nen kopf wer wohl mit nachbarforum gemeint sei!
schaut da überhaupt noch jemand, ausser dir, rein?
Aber Castro, wie hast Du all dies herausbekommen. Eigentlich gibt es nur eine Erklärung: Du bist einer der zahlreichen Kiebitze. Wir nennen sie dort unsere Gäste. Sie sind immer in der Überzahl. Fast alle können dort zu Mitgliedern werden.
Du aber nicht!
____
Es geht wohl weniger ums Geld, dann könnte man einfach die Gebühren anheben, sondern eher darum Cubanern die Ausreise zu erschweren.
Das Land wird ja immer freier!
Unter Cubanern in berlin kursiert schon das Gerücht, dass der Konsul nicht "zu viele" Einaldungen genehmigen will.
______
Ja, genau, das habe ich befürchtet.
Was schlagt Ihr denn vor, was jetzt zu tun ist?
Eigeninitiative ergreifen und direkt zum Notar und Einladung beglaubigen lassen und dann wieder zum Konsulat?
Warten bis sich jemand konkret dazu äussert?
Kennt jemand in Berlin einen Notar der darauf spezialisiert ist seit gestern?
Ich hab's eilig und würde die Formalitäten gerne schnell über die Bühne bringen (ja, ich weiss, falsche Einstellung für kubanische Behörden).
Wer weiss Genaues und kann konstruktive Ratschläge geben?
Vielen Dank.
Grüsse, Caracol
___
Lt. kurzer Zusammenfassung soll es ja "nur" für kubanische Staatsangehörige gelten, die jemanden einladen wollen.
Für uns bleibt alles bei der alten Regelung. So hoffe ich zumindest
_____
Ich bin Deutsche und im kubanischen Konsulat in Berlin galt die alte Regelung auch für mich nicht mehr.
Nur wenn Du Familienangehörige einladen möchtest.
Oder wie ist diese Aussage (s.o.) zu verstehen?
Ehrlich gesagt find ich es im nachhinein schon merkwürdig, dass mir der Konsulatsangestellte diese Ausführung,
die Ihr entdeckt habt und die schon auf einer kubanischen Website schwarz auf weiss steht, nicht genau erklären
konnte und nicht gleich auf deutsch ausgehändigt hat.
Aber vielleicht haben sie ja auch in Berlin noch kein Internet und dürfen nicht im WWW surfen.
Also, was ist ab jetzt beim kub. Konsulat zu tun, wenn frau nun jemanden einladen will?
(Verpflichtungserklärung + Krankenversicherung sind schon vorhanden). Wißt Ihr mehr?
Gruss Caracol
#22 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
Zitat von Caracol
Was schlagt Ihr denn vor, was jetzt zu tun ist?
[...]
Ich hab\'s eilig und würde die Formalitäten gerne schnell über die Bühne bringen (ja, ich weiss, falsche Einstellung für kubanische Behörden).
Wer weiss Genaues und kann konstruktive Ratschläge geben?
Ohne sichere Auskunft des Konsulats würde ich erstmal gar nichts machen.
Da heisst es evtl. warten und einen termin vor Ort wahr zu nehmen.
Eine schnelle Einladung hat sich jetzt ohnehin erledigt.
(
Gast
)
#23 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
In Antwort auf:
Also, was ist ab jetzt beim kub. Konsulat zu tun, wenn frau nun jemanden einladen will?
(Verpflichtungserklärung + Krankenversicherung sind schon vorhanden). Wißt Ihr mehr?
Um die Frage beantwortet zu bekommen, bist Du beim kub. Konsulat an der richtigen Stelle. Du weißt ja, dass das von Dir beantragte Einladungsschreiben für die kubanische Ausreisegenehmigung (PVE) Deines kubanischen Bekannten benötigt wird.
Die Verpflichtungserklärung und Bestätigung der Krankenversicherung wird für die deutsche Einreisegenehmigung (Visum bei der deutschen Botschaft in Havanna) benötigt, welche zusammen mit dem fraglichen Einladungsschreiben die Voraussetzung für die kubanische Ausreisegenehmigung ist. Bis dem kubanischen Konsulat klar ist, was sie zu tun haben, solltest Du die von Dir erwähnten beiden Unterlagen für die Antragsstellung des Besuchsvisums Deinem Gast nach Kuba zuleiten.
In Antwort auf:
Es geht wohl weniger ums Geld, dann könnte man einfach die Gebühren anheben, sondern eher darum Cubanern die Ausreise zu erschweren
Man kann Cuba von allen Seiten betrachten und versuchen zu verstehn. Es kommt immer auf's Gleiche raus. Es geht da nur um die Kohle sonst nichts. Einen 6 Jahre gültigen Pass alle 2 jahre zu verlängern, neue Pässe für 300 Eurinen. Papier hier Papier da alles kostet und nichts ist gratis. Mittlerweile sollte das doch jeder Cuba Fanatiker eingestehn können. Der Staat weiss wo die Kohle zu holen ist, bei den verliebten und verblendeten. Wenn keine Kohle mehr da ist, dann wird die Kartoffel fallen gelassen, wenn sie im Dreck liegt gehen ihr dann die Augen auf. Kommt doch jetzt, aber meine Familie ist ganz ander's.
(
Gast
)
#25 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
Nachtrag:
Die Adresse <ofidip-bonn@botschaft-kuba.de> scheint zu funktionieren. Als Link (ofidip-bonn@t-online.de) jedoch nicht.
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