Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger

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03.05.2007 09:50
avatar  Caracol ( gelöscht )
#1 Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
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Caracol ( gelöscht )

Hallo an Alle,

gestern war ich im kubanischen Konsulat in Berlin
um eine Einladung zu beantragen und brav meine 200,- Eur zu bezahlen,
und dort sagte man mir, dass es ab 1. Mai neue Regelungen dafür gibt.
Mir konnte aber keiner sagen, welche!

Angeblich muss jetzt die Einladung per Notar beglaubigt werden, o.s.ä.
Ich solle aber noch warten, den Genaueres wüssten sie selber noch nicht.
Man riet mir, eine Email zu schreiben und nachzufragen -
aber wann die vom Konsulat beantwortet werden wird, steht wohl in den Sternen,
da es ja telefonisch dort erst recht nicht möglich ist.

Hat einer von Euch eine Ahnung, was nun genau zu tun ist?

Danke für schnelle und konkrete Infos nur zu diesem Thema.
Gruss, Caracol


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03.05.2007 12:32
avatar  ( Gast )
#2 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
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( Gast )

In Antwort auf:
dort sagte man mir, dass es ab 1. Mai neue Regelungen dafür gibt.

In der Tat, es gibt offensichtlich eine neue Regelung und daraus resultierend neue zusätzliche Aufwendungen für die Ausstellung des offiziellen Einladungsschreibens. Der genaue Wortlaut der Resolucion No 75 ist im Nachbarforum wiedergegeben.


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03.05.2007 12:43
avatar  dirk_71
#3 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Der genaue Wortlaut der Resolucion No 75 ist im Nachbarforum wiedergegeben.


Oder direkt auf:

http://www.gacetaoficial.cu/

Nos vemos
Dirk

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03.05.2007 13:21
avatar  greenhorn ( gelöscht )
#4 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
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greenhorn ( gelöscht )

Nun gut, man kann auch in einem anderen Forum gucken

http://www.holidaycheck.de/view-Reisefor...-tid_41009.html

Mit deutscher Erkärung


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03.05.2007 13:34 (zuletzt bearbeitet: 03.05.2007 13:35)
avatar  wolkert
#5 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
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sehr erfahrenes Mitglied
Was hat folgendes zu bedeuten? Vor allem für in Arbeit befindliche Einladungen, d.h. dem Kubaner noch nicht ausgehändigte. Zurück an den Start?????

Zitat:
Einladungen, die in der Vergangenheit noch nach bisherigem Muster gefertigt wurden, sich noch in Arbeit befinden und noch nicht vom cubanischen Konsulat des Einladungslandes legalisiert wurden, sind vor Weiterbearbeitung in Cuba zunächst vom cubanischen Konsulat des Einladungslandes legalisieren zu lassen.
Zitatende.
(Quelle obiger link)

lg Wolkert

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03.05.2007 14:02
avatar  ( Gast )
#6 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
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( Gast )


Es gibt aber noch einige Einladungsschreiben, die noch von der C.J. ausgestellt wurden und der Inmigracion noch vorzulegen sind. Bei diesen Chaoten ist nicht auszuschließen, dass sie die Einladungsschreiben bereits nach den neuen Vorgaben haben wollen.


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03.05.2007 16:07 (zuletzt bearbeitet: 03.05.2007 16:09)
avatar  ( Gast )
#7 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
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( Gast )
In Antwort auf:
Danke für schnelle und konkrete Infos nur zu diesem Thema.
Gruss, Caracol

Die Ausführungsbestimmung wurden eben im Nachbarforum eingestellt (in Deutsch).
Welch ein Schlamassel!

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03.05.2007 16:11 (zuletzt bearbeitet: 03.05.2007 16:13)
avatar  greenhorn ( gelöscht )
#8 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
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greenhorn ( gelöscht )
Keine Ausführungsbestimmungen, denn das wären offizielle Bekanntmachungen.

Genauso kopiert wie mein link weiter oben.

Aus dem HC-Forum
im Zusammenhang:

http://www.holidaycheck.de/view-Reisefor...-tid_41009.html

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03.05.2007 16:14
avatar  ( Gast )
#9 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
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( Gast )


Ach greenhorn, hör doch auf mit Deinen ewigen Pinkeleien, wenn sonst nichts kommt.


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03.05.2007 16:17
avatar  greenhorn ( gelöscht )
#10 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
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greenhorn ( gelöscht )

Und warum lobst du das andere Forum, wenn sie doch nur kopieren?


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03.05.2007 16:22
avatar  Gladis_Y_Erik ( gelöscht )
#11 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
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Gladis_Y_Erik ( gelöscht )

Hallo zusammen,

deutsche Notare beglaubigen kubanische Einladungen. Bürokraten aller Länder vereinigt Euch.

Liebe Grüße

Erik


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03.05.2007 16:50
avatar  castro
#12 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Der genaue Wortlaut der Resolucion No 75 ist im Nachbarforum wiedergegeben.


mensch esperanto, sag doch gleich "exilantenfrustforum der loser"!
und ich mach mir nen kopf wer wohl mit nachbarforum gemeint sei!
schaut da überhaupt noch jemand, ausser dir, rein?

castro
patria o muerte

castro
patria o muerte


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03.05.2007 18:18
avatar  bezage
#13 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
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super Mitglied


Lt. kurzer Zusammenfassung soll es ja "nur" für kubanische Staatsangehörige gelten, die jemanden einladen wollen.
Für uns bleibt alles bei der alten Regelung. So hoffe ich zumindest

http://www.holidaycheck.de/view-Reisefor...-tid_41009.html


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03.05.2007 18:30
avatar  greenhorn ( gelöscht )
#14 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
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greenhorn ( gelöscht )

Wo steht das?

Bist Du Ausländer für die Kubaner?
Und lebst Du im Ausland, von Kuba aus gesehen?

Danach ist es seit gestern für im Ausland lebende Ausländer oder mit PRE im Ausland lebende Cubaner nicht mehr möglich vor Ort über cubanische Notare oder die Jurídica Internacional in Cuba Einladungen für auf Cuba lebende Cubaner anfertigen zu lassen, wie es bisher üblich war.


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03.05.2007 18:33
avatar  bezage
#15 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
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super Mitglied


Ja, Du hast Recht. "Für im Ausland lebende Ausländer". Ich bin auch so einer


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03.05.2007 18:36
avatar  greenhorn ( gelöscht )
#16 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
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greenhorn ( gelöscht )

Die Botschaften müssen doch finanziert werden.

Neue BMW´s sind geordert

Woher soll das Geld kommen?
Fidel schickt keines.


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03.05.2007 22:29 (zuletzt bearbeitet: 03.05.2007 22:31)
avatar  derhelm
#17 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
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Forums-Senator/in
Es geht wohl weniger ums Geld, dann könnte man einfach die Gebühren anheben, sondern eher darum Cubanern die Ausreise zu erschweren.
Das Land wird ja immer freier!

Unter Cubanern in berlin kursiert schon das Gerücht, dass der Konsul nicht "zu viele" Einaldungen genehmigen will.

"In the poker game of life, women are the rake."

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04.05.2007 00:24
avatar  ( Gast )
#18 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
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( Gast )

Zitat von Castro
mensch esperanto, sag doch gleich "exilantenfrustforum der loser"!
und ich mach mir nen kopf wer wohl mit nachbarforum gemeint sei!
schaut da überhaupt noch jemand, ausser dir, rein?

Aber Castro, wie hast Du all dies herausbekommen. Eigentlich gibt es nur eine Erklärung: Du bist einer der zahlreichen Kiebitze. Wir nennen sie dort unsere Gäste. Sie sind immer in der Überzahl. Fast alle können dort zu Mitgliedern werden.

Du aber nicht!


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04.05.2007 09:08
avatar  Caracol ( gelöscht )
#19 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
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Caracol ( gelöscht )

____
Es geht wohl weniger ums Geld, dann könnte man einfach die Gebühren anheben, sondern eher darum Cubanern die Ausreise zu erschweren.
Das Land wird ja immer freier!
Unter Cubanern in berlin kursiert schon das Gerücht, dass der Konsul nicht "zu viele" Einaldungen genehmigen will.
______

Ja, genau, das habe ich befürchtet.

Was schlagt Ihr denn vor, was jetzt zu tun ist?
Eigeninitiative ergreifen und direkt zum Notar und Einladung beglaubigen lassen und dann wieder zum Konsulat?
Warten bis sich jemand konkret dazu äussert?
Kennt jemand in Berlin einen Notar der darauf spezialisiert ist seit gestern?

Ich hab's eilig und würde die Formalitäten gerne schnell über die Bühne bringen (ja, ich weiss, falsche Einstellung für kubanische Behörden).

Wer weiss Genaues und kann konstruktive Ratschläge geben?
Vielen Dank.
Grüsse, Caracol


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04.05.2007 09:16
avatar  ( Gast )
#20 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
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( Gast )

In Antwort auf:
Wer weiss Genaues und kann konstruktive Ratschläge geben?

Nur dort, wo Du warst. Und beraten musst Du dann uns.


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04.05.2007 09:28
avatar  Caracol ( gelöscht )
#21 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
avatar
Caracol ( gelöscht )

___
Lt. kurzer Zusammenfassung soll es ja "nur" für kubanische Staatsangehörige gelten, die jemanden einladen wollen.
Für uns bleibt alles bei der alten Regelung. So hoffe ich zumindest
_____

Ich bin Deutsche und im kubanischen Konsulat in Berlin galt die alte Regelung auch für mich nicht mehr.
Nur wenn Du Familienangehörige einladen möchtest.

Oder wie ist diese Aussage (s.o.) zu verstehen?

Ehrlich gesagt find ich es im nachhinein schon merkwürdig, dass mir der Konsulatsangestellte diese Ausführung,
die Ihr entdeckt habt und die schon auf einer kubanischen Website schwarz auf weiss steht, nicht genau erklären
konnte und nicht gleich auf deutsch ausgehändigt hat.

Aber vielleicht haben sie ja auch in Berlin noch kein Internet und dürfen nicht im WWW surfen.

Also, was ist ab jetzt beim kub. Konsulat zu tun, wenn frau nun jemanden einladen will?
(Verpflichtungserklärung + Krankenversicherung sind schon vorhanden). Wißt Ihr mehr?

Gruss Caracol


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04.05.2007 09:29 (zuletzt bearbeitet: 04.05.2007 09:30)
avatar  derhelm
#22 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
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Forums-Senator/in
Zitat von Caracol

Was schlagt Ihr denn vor, was jetzt zu tun ist?
[...]
Ich hab\'s eilig und würde die Formalitäten gerne schnell über die Bühne bringen (ja, ich weiss, falsche Einstellung für kubanische Behörden).
Wer weiss Genaues und kann konstruktive Ratschläge geben?


Ohne sichere Auskunft des Konsulats würde ich erstmal gar nichts machen.
Da heisst es evtl. warten und einen termin vor Ort wahr zu nehmen.
Eine schnelle Einladung hat sich jetzt ohnehin erledigt.

"In the poker game of life, women are the rake."

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04.05.2007 09:44 (zuletzt bearbeitet: 04.05.2007 09:46)
avatar  ( Gast )
#23 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
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( Gast )
In Antwort auf:
Also, was ist ab jetzt beim kub. Konsulat zu tun, wenn frau nun jemanden einladen will?
(Verpflichtungserklärung + Krankenversicherung sind schon vorhanden). Wißt Ihr mehr?

Um die Frage beantwortet zu bekommen, bist Du beim kub. Konsulat an der richtigen Stelle. Du weißt ja, dass das von Dir beantragte Einladungsschreiben für die kubanische Ausreisegenehmigung (PVE) Deines kubanischen Bekannten benötigt wird.

Die Verpflichtungserklärung und Bestätigung der Krankenversicherung wird für die deutsche Einreisegenehmigung (Visum bei der deutschen Botschaft in Havanna) benötigt, welche zusammen mit dem fraglichen Einladungsschreiben die Voraussetzung für die kubanische Ausreisegenehmigung ist. Bis dem kubanischen Konsulat klar ist, was sie zu tun haben, solltest Du die von Dir erwähnten beiden Unterlagen für die Antragsstellung des Besuchsvisums Deinem Gast nach Kuba zuleiten.

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04.05.2007 09:46
avatar  guzzi ( gelöscht )
#24 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
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guzzi ( gelöscht )

In Antwort auf:
Es geht wohl weniger ums Geld, dann könnte man einfach die Gebühren anheben, sondern eher darum Cubanern die Ausreise zu erschweren


Man kann Cuba von allen Seiten betrachten und versuchen zu verstehn. Es kommt immer auf's Gleiche raus. Es geht da nur um die Kohle sonst nichts. Einen 6 Jahre gültigen Pass alle 2 jahre zu verlängern, neue Pässe für 300 Eurinen. Papier hier Papier da alles kostet und nichts ist gratis. Mittlerweile sollte das doch jeder Cuba Fanatiker eingestehn können. Der Staat weiss wo die Kohle zu holen ist, bei den verliebten und verblendeten. Wenn keine Kohle mehr da ist, dann wird die Kartoffel fallen gelassen, wenn sie im Dreck liegt gehen ihr dann die Augen auf. Kommt doch jetzt, aber meine Familie ist ganz ander's.


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04.05.2007 09:54 (zuletzt bearbeitet: 04.05.2007 10:15)
avatar  ( Gast )
#25 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
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( Gast )
Die auf der Internetseite der kubanischen Konsulate angegebene E-Mail-Adresse für deren Bonner Konsulat ofidip-bonn@t-online.de ist falsch (Mail delivery failed .....). Hat jemand die richtige?

Nachtrag:
Die Adresse <ofidip-bonn@botschaft-kuba.de> scheint zu funktionieren. Als Link (ofidip-bonn@t-online.de) jedoch nicht.

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