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Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
...hatte gestern gleiches Problem mit der E-Mail Adresse (wollte Turi Karte beantragen oder brauch ich ein Visum als mit Kubanerin Verheirateter?). Die Fehlermeldung bedeutet meiner Meinung nach, dass deren E-Mail Postfach einfach voll ist. Werden wahrscheinlich gerade bombardiert mit Anfragen bezüglich Einladung.
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Gast
)
#27 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
In Antwort auf:
Fehlermeldung
also über die beiden E-Mail-Adressen: <ofidip-bonn@botschaft-kuba.de> <consulberlin@t-online.de> werden die Mails angenommen. Auch das Fax an des Bonner Konsulat mit der Nummer 0228 309244 ging durch. Nicht dagegen an die angegebene Faxnummer 030 4473 7023 der Botschaft in Berlin.
#29 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
Uli um deine Frage zu beantworten:
Ich fliege immer mit Touristen Karte ein und gehe dann zur Inmi am nächsten Arbeitstag und lasse auf A2 umschreiben. Ist bedeutend günstiger und weniger Zeitaufwendig als bei der Cub. Botschaft das ganze zu machen.
#33 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
Hallo zusammen
Ich möchte nochmals auf die Ausgangsfrage zurückkommen. Als ich am 29. März in der juridica International die offizielle Einladung machen lies, war diese gestossen voll, da dies angeblich der letzte Tag war, an dem direkt in Kuba Einladungsschreiben ausgestellt werden können. Nun ist also dieser SCHEISS seit 2. Mai in Kraft. Ich bin jetzt aber sehr verunsichert, ob meine Einladung noch gültig ist oder nicht. Siehe dazu untenstehenden Text (fett). Meine Einladung ist ja nicht von der kubanischen Botschaft in der CH legalisiert worden, da ich diese direkt in Kuba erstellen lies. Ist sie jetzt wertlos
In Antwort auf:
Die Einladungen sind seit gestern nur noch von Notaren im Einladungsland zu fertigen und müssen über die cubanische Botschaft bzgl. das cubanische Konsulat des Einladungslandes legalisiert werden. Einladungen, die in der Vergangenheit noch nach bisherigem Muster gefertigt wurden, sich noch in Arbeit befinden und noch nicht vom cubanischen Konsulat des Einladungslandes legalisiert wurden, sind vor Weiterbearbeitung in Cuba zunächst vom cubanischen Konsulat des Einladungslandes legalisieren zu lassen. Die sich daraus ergebenden zeitlichen Verzögerungen und die Mehrkosten sollten beachtet und jeweils erfragt werden.
Weiss jemand etwas genaueres?? Ich denke, dass dies auch noch viele andere Interessiert.
Vielen Dank für konkrete Hinweise
Saludos
Weiss jemand etwas genaueres?? Ich denke, dass dies auch noch viele andere Interessiert.
Richtig, mich interessiert das auch. Meine Frau hat im März die Einladung für ihre Mutter bei Santos in Holguin gemacht. Gestern nach gefragt, ob die Reglung für uns auch zutrift, Sekretariat war kurz angebunden, also keine Ahnung. Die lassen uns dumm sterben, oder wissen selber nicht was los ist.
Erwarte eure Info.
Pastica
ehemaliges mitglied
(
gelöscht
)
#36 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
In Antwort auf:
Das A2 Visum ist in Cuba nicht günstiger. Erstmal mußt die die 25,00 Euro in Deutschland oder 35,00 Euro in Holland bezahlen und dann stunden in Cuba anstellen um für 50,00 CUC das Visum zu bekommen. In der CubaBotschaft kostet alles nur 55,00 Euro und die wartest 15 min.
Erstmal mußt die die 25,00 Euro in Deutschland und 40 CUC auf der Bank in cellos für 1 Monat,
Verlängerung pro Monat 25 CUC . Wartezeit auf der INMI 10 minuten.
Salu2
Zitat von Pastica
die Einladung für ihre Mutter bei Santos in Holguin gemacht.
SANTOS IN HOLGUIN - Gibt es diesen sehr seriösen Herrn immer noch Hatten bereits 1996
mit Ihm in HOG zu tun und in Tunas wo er seinerzeit Sprechzeiten abhielt. War immer sehr HILFSBEREIT und
ZUVERLÄSSIG
MfG El Lobo
SANTOS IN HOLGUIN
Gibt es noch. Sein Büro ist renoviert und hilfsbereit ist er auch noch, mal abgesehen von den Preisen. Wird sicher nicht in die Eigene Tasche wirtschaften man bekommt ja eine Quittung.
Ich musste bei ihm den Pass meines Sohnes verlängern, den Pass für meine Schwiegermutter, die Einladung und dann noch die Carta blanca ist schon hart. Letzteres ist kein muss, aber was macht man nicht alles für die Familie.
Pastica
Zitat von Cohiba
bin jetzt aber sehr verunsichert, ob meine Einladung noch gültig ist oder nicht.
Am Montag beantragt meine Freundin bei der Inmigracion in Sancti Spritus die PVE mit einer notariellen Einladung, die noch bei der Consultoria Juridica ausgestellt wurde. Es wird sich zeigen, ob das Dokument, welches seinerzeit für 1 Jahr gültig war, weiterhin akzeptiert wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie dieses notarielle Einladungsdokument zurückweisen, um es "vom Einladungsland legalisieren zu lassen".
Abgesehen davon, gibt die im "HolydayCheck" wiedergebene Interpretation der neuen kubanischen Resolutionen keinen Sinn, die davon ausgeht, dass künftig die "Carta de invitacion" von deutschen bzw. schweizer Notaren zu erstellen und anschließend noch vom jeweiligen Außenministerium zu beglaubigen wäre.
greenhorn
(
gelöscht
)
#43 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
Doch, das ergibt einen Sinn
Mit dieser von deutschen (schweizerischen) Notaren gesiegelten Einladung haben die Kubaner etwas in der Hand, nämlich,
dass der Einlader sämtliche (im Lande) anfallenden Kosten für den eingeladenen Kubaner übernimmt.
Bisher hatten sie so etwas nicht.
Nur die Deutsche Botschaft hatte die Kostenübernahmeerklärung.
Und mit diesem deutschen (schweizerischen) Dokument ließe es sich auch hier einklagen!
Ob das der Sinn ist, kann ich auch nicht wissen, aber es wäre eine Möglichkeit.
Irgendwann werden sich die gesetzlichen Möglichkeiten angleichen.
Dann werden einige zwangsweise Alimente nach Kuba schicken müssen.
Black-bass
(
gelöscht
)
#45 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
War direkt am 02.05. in Bonn und habe dort eine Einladung gemacht. Verfahrensweise und Preis wie in 2005, jedoch beim Gespräch hat man mich darauf hingewiesen, das ich sämtliche Kosten zu übernehmen habe. Ist das ganze jetzt nicht mehr gültig oder muß ich noch andere Sachen regeln.
Verstehe die Nr 75 sowieso nicht ganz, bin ev. zu dumm.
mfg Johan
(
Gast
)
#46 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
Zitat von Black-bass
am 02.05. in Bonn
Die Resolution No 75 besagt nur, dass die Consultoria Juridica in Kuba keine Einladungspapiere mehr ausstellen kann (offenbar seit Anfang April).
Unklar sind die Ausführungsbestimmungen der Resolution No 87/2007, welche das Verfahren der Erstellung des Einladungsschreibens über die kubanischen Botschaften/Konsulate und auch deren Kompetenz neu regelt (seit Anfang Mai). Darüber wird spekuliert.
Was hat man Dir beim kubanischem Konsulat in Bonn noch gesagt?
greenhorn
(
gelöscht
)
#47 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
@ esperanto
In der Einladung, die jetzt hier notariell gemacht muss, verpflichtet man sich für alles aufzukommen. Also eine Verpflichtungserklärung!
Die in Kuba gemachte Einladung hatte hier keine Bedeutung.
Das mit den Alimenten war nur so gesagt, hat mit einer Einladung natürlich nichts zu tun.
Black-bass
(
gelöscht
)
#48 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
Das ganze war auf spanisch ich denke aber das ich alles verstanden habe. Es ging eigentlich um die Daten und Art des Visums. Man hat mir alles vorgelesen und zum Schluß dann der Satz das ich alle anfallenden Kosten, Unterkunft, Essen, usw. übernehmen muß.(genau wie in der Verpflichtungserklärung). Ansonsten keine anderen Fragen oder Erklärungen. Gibt es die No 87 auch in Deutsch ?
Mfg Johan
(
Gast
)
#49 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
Zitat von Black-bass
(genau wie in der Verpflichtungserklärung)
Die bei der Ausländerbehörde abzugebenden Verpflichtungserklärung verpflichtet, eventuell entstehende Auslagen öffentlicher Mittel, die von öffentlichen Stellen im Zusammenhang mit der Einladung anfallen, zu ersetzen.
Von der Resolution No 87 gibt es nur eine Interpretation in Deutsch,
http://www.holidaycheck.de/view-Reisefor...-tid_41009.html
die m.E. nicht stimmig ist und offenbar durch Deine Erfahrungen am Tag der Inkrafttretung (2. Mai) beim Konsulat in Bonn widerlegt wurde.
Black-bass
(
gelöscht
)
#50 RE: Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
Die bei der Ausländerbehörde abzugebenden Verpflichtungserklärung verpflichtet, eventuell entstehende Auslagen öffentlicher Mittel, die von öffentlichen Stellen im Zusammenhang mit der Einladung anfallen, zu ersetzen.
Aber auch ob genügend Platz im Haus ist und ob die Verpflegung gewährleistet ist. Jemand ohne Geld bekommt das Papier nicht.
Morgen werde ich die Verpflichtungserklärung machen schaue dann nochmal nach dem genauen Text.
So ganz kann ich der No 87 auch nicht ganz folgen zb. wie soll man hier in D denn entscheiden können ob jemand dazu berechtigt ist auszureisen oder nicht. Hauptsache es gibt keine weiteren Probleme es ist doch schon alles schwer genug. Ne alte russ. Waschmaschine wollte ich auch nicht kaufen.
Bin ganz schön nervös und verunsichert( falls jemand mich etwas beruhigen kann wäre das nett)
Werde über jede neue Info berichten
mfg Johan
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