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Bekomme gerade eine Nachricht über Facebook, das auch Ausländer seit 1.10 Häuser kaufen können. Ist das korrekt und wie rechtssicher ist das?
Pedro Pinar Since 1 October for the first time can be bought for over 50 years of real estate in Cuba. Seit 1. Oktober können erstmals seit über 50 Jahren Immobilien auf Kuba gekauft werden. Desde el 1 de Octubre, por primera vez se pueden comprar por más de 50 años de bienes raíces en Cuba.
Man kann sich auch vor ein Megaphon stellen und beschallen lassen oder die traditionellen Mittler befragen ;-)
Happy shopping, Michael
PS: Da die Gesetzgebung neu ist und mit vielen Unsicherheiten durchsetzt, würde ich immer einen vertrauenswürdigen, sachkundigen Anwalt mit einschalten, wie zum Beispiel Dr. Frühbeck, Abogados y Economistas.
Michael .................................................. Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber es muß anders werden, wenn es besser werden soll. (Georg Christoph Lichtenberg)
Die kubanische Exekutive ist immer noch dabei die >500 Gesetze bzgl. Immobilien anzupassen. Ende Dezember wollen sie fertig sein. Dann wird man sehen ob die Änderungen was taugen. Für einen funktionieren Immo markt müsste aber auch erstaml die aktuellen Besitzverhältnisse geklärt und in irgendeinem Grundregister hinterlegt sein. Damit meine ich jetzt nicht die Gusanoansprüche sondern die ganzen offiziellen wie inoffizielen Permutas, Verkäufe. Nach aktuellem Recht genügt es ein Haus für ein paar Jährchen zu bewohnen (besetzen) und es gehört dir. Offiziell ist immer noch Revolution. Ich bin wirklich auf dei Details gespannt.
Zitat von camilloNach aktuellem Recht genügt es ein Haus für ein paar Jährchen zu bewohnen (besetzen) und es gehört dir.
Nein. Dann hat derjenige praktisch lebenslanges Wohnrecht. Eigentümer des Hauses wird er aber dadurch nicht automatisch. (WIMRE)
Der Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer spielt im jetzigen Kuba keine Rolle. Daß es den überhaupt gibt ist dort vermutlich völlig unbekannt. Diesen Unterschied verstehen ja selbst hier bei uns nur die wenigsten.
Zitat von camilloNach aktuellem Recht genügt es ein Haus für ein paar Jährchen zu bewohnen (besetzen) und es gehört dir.
Nein. Dann hat derjenige praktisch lebenslanges Wohnrecht. Eigentümer des Hauses wird er aber dadurch nicht automatisch. (WIMRE)
was würde denn "praktisch lebenslanges wohnrecht" bedeuten? Während des Wohnrechts würden ja alle die ebenfalls da wohnen wie Nachkommen oder nur Novios etc. auch das lebenslange Wohnrecht erhalten usw. usw.? Blödsin. Nach einer bestimmten nachweisbaren Zeit kann man sich als Eigentümer eintragen lassen. So wurden ja bisher Häuser verkauft. Einfach Geld bezahlt ein paar Jahre bewohnt und dann eintragen lassen und gut.
Stand am 3. November auf der ersten Seite der Granma neben den Reflexionen von Fidel. Genaueres in der „Gaceta Official“ vom Vortag. Ausländer mit ständigem Wohnsitz auf Kuba dürfen maximal zwei Immobilien erwerben, Stadtwohnung und eine auf dem Land bzw. am Strand. Genehmigt werden muss das im konkreten Fall natürlich auch noch....
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