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ein Freund von mir bat mich hier nach einigen Informationen zu fragen.
Folgende Situation: Mein Freund (Deutscher) möchte seine novia und sein Kind nach D einladen, für 3 Monate. Das Kind hat noch keinen deutschen Pass, er hat es bisher drüben nur nach cubanischem Recht anerkannt! Seine Freundin war jetzt bei der Immigracion, wo sie die Information erhielt, dass sie keine Einladung (mehr) braucht! (Hab ich persönlich so noch nie gehört!!!) Kann es sein das sie auf das Recht des Kindes ohne Einladung reisen kann (natürlich vorausgesetzt dieses hat seine deutschen Papiere)?
Falls es wirklich irgendwelche Besonderheiten gibt, wer kann mir (ihm) sagen:
1. was er hier für Papiere beibringen muß 2. was sie dort für Papiere machen muß 3. wie ist die optimale Reihenfolge (Ablauf)
Als erstes braucht das Kind einen deutschen Reisepass. Mich würde mal interessieren wie man sich in Cuba nachträglich als Vater registrieren lassen kann, also wenn man nach der Geburt des Kindes nicht in der Geburtsurkunde registriert wurde?
Zitat von LuzAls erstes braucht das Kind einen deutschen Reisepass. Mich würde mal interessieren wie man sich in Cuba nachträglich als Vater registrieren lassen kann, also wenn man nach der Geburt des Kindes nicht in der Geburtsurkunde registriert wurde?
Er hat es nicht nachträglich gemacht, sondern gleich bei der Austellung der Gebutsurkunde! Das Kind trägt auch die Nachnamen des Vaters und der Mutter! A la cubanao halt.
Seine Freundin war jetzt bei der Immigracion, wo sie die Information erhielt, dass sie keine Einladung (mehr) braucht! (Hab ich persönlich so noch nie gehört!!!) Kann es sein das sie auf das Recht des Kindes ohne Einladung reisen kann (natürlich vorausgesetzt dieses hat seine deutschen Papiere)?
Falls es wirklich irgendwelche Besonderheiten gibt, wer kann mir (ihm) sagen:
1. was er hier für Papiere beibringen muß 2. was sie dort für Papiere machen muß 3. wie ist die optimale Reihenfolge (Ablauf)
Eine Einladung für Kindesmutter und Kind ist tatsächlich seit 2007 nicht mehr erforderlich. Als erstes muss auf der D- Botschaft in Havanna gemeinsam der D- Pass beantragt und die Namenserklärung des Kindes beurkundet werden. Dazu muss die Geburtsurkunde des Kindes, übersetzt und beglaubigt vorgelegt werde. Alle Unterlagen werden werden von der Botschaft zum Heimatstandesamt des Kindesvaters geschickt, dort eingetragen und das OK zur Botschaft gesendet. Wenn alles in Havanna wieder eingetroffen ist, wird dem Kind ein D- Pass ausgestellt, anschließend kann die Kindesmutter ein Schengen Besuchsvisum oder ein Visum zur Familienzusammenführung (kein Deutschtest erforderlich) beantragen.
Vor ein paar Jahren musste man für die Passbeantragung des Kindes mindestens 6 Monate einkalkulieren jetzt geht es auch in 3 Monaten. Der Ablauf der Visabeantragung, der Novia, setze ich als bekannt voraus.
Zitat von SharkyEine Einladung für Kindesmutter und Kind ist tatsächlich seit 2007 nicht mehr erforderlich.
Nicht korrekt. Wenn ihr nicht verheiratet seid muss 1. die Mutter mit einer ganz normalen Einladung eingeladen werden (mit Notar und allem drum und dran) und 2.musst du für das Kind eine Einverständniserklärung machen, dass du damit einverstanden bist, dass das Kind Cuba verlässt. Diese Consentimiento ist unwesentlich günstiger als die Einladung und kostet 125 Euro. Dann musst du natürlich noch für jeden 150 CUC für die PVE bezahlen und erst dann kann es losgehen.
Zitat von SharkyEine Einladung für Kindesmutter und Kind ist tatsächlich seit 2007 nicht mehr erforderlich.
Nicht korrekt. Wenn ihr nicht verheiratet seid muss 1. die Mutter mit einer ganz normalen Einladung eingeladen werden (mit Notar und allem drum und dran) und 2.musst du für das Kind eine Einverständniserklärung machen, dass du damit einverstanden bist, dass das Kind Cuba verlässt. Diese Consentimiento ist unwesentlich günstiger als die Einladung und kostet 125 Euro. Dann musst du natürlich noch für jeden 150 CUC für die PVE bezahlen und erst dann kann es losgehen.
Nein Luz, es ist genauso wie ich oben beschrieben habe, du bist nicht auf dem laufenden. Seine Novia kann sogar mit PRE ausreisen, auch das ist mittlerweile möglich. Natürlich hast Du mit der Zahlung von 150,- CUC (für den ersten Monat), recht.
Zitat von SharkyEine Einladung für Kindesmutter und Kind ist tatsächlich seit 2007 nicht mehr erforderlich.
Nicht korrekt. Wenn ihr nicht verheiratet seid muss 1. die Mutter mit einer ganz normalen Einladung eingeladen werden (mit Notar und allem drum und dran) und 2.musst du für das Kind eine Einverständniserklärung machen, dass du damit einverstanden bist, dass das Kind Cuba verlässt. Diese Consentimiento ist unwesentlich günstiger als die Einladung und kostet 125 Euro. Dann musst du natürlich noch für jeden 150 CUC für die PVE bezahlen und erst dann kann es losgehen.
Nein Luz, es ist genauso wie ich oben beschrieben habe, du bist nicht auf dem laufenden. Seine Novia kann sogar mit PRE ausreisen, auch das ist mittlerweile möglich. Natürlich hast Du mit der Zahlung von 150,- CUC (für den ersten Monat), recht.
es geht hier aber um eine Besuchsreise von drei Monaten und nicht um eine ständige Ausreise. Und dann gelten meine Ausführungen
Zitat von Sharky Als erstes muss auf der D- Botschaft in Havanna gemeinsam der D- Pass beantragt und die Namenserklärung des Kindes beurkundet werden. Dazu muss die Geburtsurkunde des Kindes, übersetzt und beglaubigt vorgelegt werden.
Muchas gracias erstmal für die reichlichen Antworten!
Nochmal zu Klärung, er ist nicht verheiratet!
Zur Passbeantragung müssen Mutter und Vater gemeinsam, oder meinst du Mutter und Kind? Wenn er da wirklich mit hin müsste, dann siehts nicht gut für ihn aus. Er kann nähmlich garantiert dieses Jahr auf Grund einer schweren Erkrankung nicht mehr reisen! Gibt es dann vielleicht eine andere Möglichkeit?
Zitat von Sacke Er kann nähmlich garantiert dieses Jahr auf Grund einer schweren Erkrankung nicht mehr reisen! Gibt es dann vielleicht eine andere Möglichkeit?
Saludos Sacke
Er kann der deutschen Botschaft in Havanna eine notariell beglaubigte Erklärung zustellen (Original). In dieser sollte sowohl sein Einverständnis für die Ausstellung des Reisepasses als auch der (die) in den Pass einzutragende(n) Familienname(n) des Kindes dargelegt sein.
Zur Passbeantragung müssen Mutter und Vater gemeinsam, oder meinst du Mutter und Kind? Wenn er da wirklich mit hin müsste, dann siehts nicht gut für ihn aus. Er kann nähmlich garantiert dieses Jahr auf Grund einer schweren Erkrankung nicht mehr reisen! Gibt es dann vielleicht eine andere Möglichkeit?
Saludos Sacke
Normalerweise müssen die Kindeseltern gemeinsam auf der Botschaft erscheinen, aber ich glaube, seit 2010 geht das auch anders, er kann die Willenserklärung auf seinem Heimatstandesamt abgeben. Am besten mal am Heimatstandesamt nachfragen. Zur Passabholung muss die Mutter mit dem Kind auf der Botschaft erscheinen.
Zitat von Sharky Zur Passabholung muss die Mutter mit dem Kind auf der Botschaft erscheinen.
Das ist wohl nicht nötig. Die Mutter und das Kind müssen nur gemeinsam bei der Antragstellung erscheinen. Abholen kann den Pass auch die Mutter allein oder jemand mit einer schriftlichen Vollmacht der Mutter oder des Vaters. Den neuen Reisepass meiner Tochter hat z.B. meine Zimmerwirtin in Havanna Anfang vergangenen Jahres mit einer schriftlichen Vollmacht meinerseits abgeholt.
In der Bekanntschaft haben wir gerade den Fall das ein 22.jähriger Cubaner mit Deutschen Vater seinen Deutschen Pass beantragt hat. Das war vor einem halben Jahr,jetzt hat der Vater mal hier in Deutschland nachgefragt wann denn mit der Aushändigung des Passes zu rechnen sei,Antwort:Das verfahren dauert etwa 1 1/2 bis 2 Jahre.
Zitat von cardenasIn der Bekanntschaft haben wir gerade den Fall das ein 22.jähriger Cubaner mit Deutschen Vater seinen Deutschen Pass beantragt hat. Das war vor einem halben Jahr,jetzt hat der Vater mal hier in Deutschland nachgefragt wann denn mit der Aushändigung des Passes zu rechnen sei,Antwort:Das verfahren dauert etwa 1 1/2 bis 2 Jahre.
der deutsche Vater hat 22 Jahre gewartet, um für seinen Sohn einen deutschen Pass zu beantragen? Wie dumm ist das denn? Oder handelt es sich bei dem Vater um einen Kubaner der vor kurzem die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen hat?
der deutsche Vater hat 22 Jahre gewartet, um für seinen Sohn einen deutschen Pass zu beantragen? Wie dumm ist das denn? Oder handelt es sich bei dem Vater um einen Kubaner der vor kurzem die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen hat?
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Nicht immer gleich mit Kraftwörtern um sich schmeißen wenn man die Fakten nicht kennt Luz! Und die werde ich jetzt bestimmt nicht ausbreiten,mir ging es nur um die Information das ein Cubaner mit Deutschem Elternteil der in Cuba seinen Pass(der ihm ja zusteht)beantragt mit einer Wartezeit bis zu 2Jahren rechnen muß.
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