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wie verhält es sich, wenn ich eine Einladung mache (Touristenvisum), und mein Gast zum Zeitpunkt der Einladung,bzw.zum Zeitpunkt des Gespräches bei der Dt.Botschaft, erst 1-2 Monate wieder in Cuba ist. Bis dahin hält sich mein Gast mit einem Arbeitsvisum in der Domenikanischen Republik auf.
Und wie soll die Deutsche Botschaft die "Rückkehrwillgkeit" mitbekommen haben, wenn sich der Proband vorher nicht in Deutschland sondern in der DomREP aufgehalten hat?
Zitat von Jorge2Und wie soll die Deutsche Botschaft die "Rückkehrwillgkeit" mitbekommen haben, wenn sich der Proband vorher nicht in Deutschland sondern in der DomREP aufgehalten hat?
Er ist wieder in das gelobte Land zurückgekehrt. Das ist ja schon Beweis genug.
Gruss Barbara y Johannes
"Die Torheit begleitet uns in allen Lebensperioden. Wenn einer weise scheint, liegt es daran, dass seine Torheiten seinem Alter und seinen Kräften angemessen sind." Francois Duc de La Rochefoucauld
Zitat von Jorge2Und wie weiß die Deutsche Botschaft, dass der Proband überhaupt weg war - stellt die Deutsche Botschaft nun auch schon die Visa für die DOMREP aus?
In dem cub.-Reisepass ist ein entsprechender Eintrag vorhanden. Dieser Reisepass ist auch bei einer Ausreise nach D vorzulegen
Gruss Barbara y Johannes
"Die Torheit begleitet uns in allen Lebensperioden. Wenn einer weise scheint, liegt es daran, dass seine Torheiten seinem Alter und seinen Kräften angemessen sind." Francois Duc de La Rochefoucauld
Zitat von Jorge2Und wie soll die Deutsche Botschaft die "Rückkehrwillgkeit" mitbekommen haben, wenn sich der Proband vorher nicht in Deutschland sondern in der DomREP aufgehalten hat?
Die Rückkehrwilligkeit hat er schon bewiesen,war im Dezember schon für 3 Monate in Deutschland. Hoffe nur, dass es diesmal genauso problemlos geht.
Weiß nur nicht, ob er so schnell nach DomRep wieder ausreisen darf.
Es geht ja zum Glück nicht um Treue, sondern um Rückkehrwilligkeit; und die ist lt. Botschaft schon unter Beweis gestellt. (Was immernoch kein Garant für ein weiteres Schengen Visum ist)
Gebe ich dir grundsätzlich Recht. Hab ich mir genauso auch schon oft überlegt. Erstmal 3 Monate zum abchecken, zurück und alles schön vorbereiten, um dann, beim nächsten Mal, gut vorbereitet, die Biege machen. Sieht die Botschaft aber zum Glück anders
wie verhält es sich, wenn ich eine Einladung mache (Touristenvisum), und mein Gast zum Zeitpunkt der Einladung,bzw.zum Zeitpunkt des Gespräches bei der Dt.Botschaft, erst 1-2 Monate wieder in Cuba ist. Bis dahin hält sich mein Gast mit einem Arbeitsvisum in der Domenikanischen Republik auf.
Eigentlich meinte ich, ob mein Gast, obwohl er dann erst 1-2 Monate wieder in Cuba ist, schon wieder ausreisen darf. Von Cubanischer Seite und auch von Deutscher Seite aus, oder wieviel Zeit dazwischen liegen muß.
Mit Treue oder abchecken hat das nix zu tun. Ist nicht mein/e novio/a
wie verhält es sich, wenn ich eine Einladung mache (Touristenvisum), und mein Gast zum Zeitpunkt der Einladung,bzw.zum Zeitpunkt des Gespräches bei der Dt.Botschaft, erst 1-2 Monate wieder in Cuba ist. Bis dahin hält sich mein Gast mit einem Arbeitsvisum in der Domenikanischen Republik auf.
Eigentlich meinte ich, ob mein Gast, obwohl er dann erst 1-2 Monate wieder in Cuba ist, schon wieder ausreisen darf. Von Cubanischer Seite und auch von Deutscher Seite aus, oder wieviel Zeit dazwischen liegen muß.
Mit Treue oder abchecken hat das nix zu tun. Ist nicht mein/e novio/a
Zitat von miamor Eigentlich meinte ich, ob mein Gast, obwohl er dann erst 1-2 Monate wieder in Cuba ist, schon wieder ausreisen darf. Von Cubanischer Seite und auch von Deutscher Seite aus, oder wieviel Zeit dazwischen liegen muß. miamor
Das hängt ganz davon ab, wie intensiv(devisenbringend) er in den cubanischen Produktionsprozess eingebunden ist. Der dt. Botschaft sollte es eigentlich egal sein.
Gruss Barbara y Johannes
"Die Torheit begleitet uns in allen Lebensperioden. Wenn einer weise scheint, liegt es daran, dass seine Torheiten seinem Alter und seinen Kräften angemessen sind." Francois Duc de La Rochefoucauld
Zitat von jhonnieDer dt. Botschaft sollte es eigentlich egal sein.
Nicht ganz - bei SchengenVisa ist die Aufenthaltsdauer auf 90 Tage pro halben Kalenderjahr begrenzt. Den Cubis allerdings ist es völlig egal.
_________________________________________________ Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)__________________________________________________
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