Eidesstattliche Erklärung für Einladung

16.10.2009 17:57
avatar  Schning
#1 Eidesstattliche Erklärung für Einladung
avatar
super Mitglied

Was meint die kubanische Botschaft, wenn sie schreibt "Der Einladende ... vor einem Notar seiner Wahl eine Eidesstattliche Erklärung ... abzugeben".

Meint sie damit, dass der Notar eine Beurkundung vornehmen soll (Erstellung einer notariellen Urkunde) oder soll der Notar lediglich die Unterschrift unter einer von mir selbst erstellten Erklärung beglaubigen?


 Antworten

 Beitrag melden
16.10.2009 18:05
#2 RE: Eidesstattliche Erklärung für Einladung
avatar
spitzen Mitglied

Er soll nur deine Unterschrift beglaubigen. Das Einladungsschreiben gibt es als Muster auf der website der Kubanischen Botschaft.


 Antworten

 Beitrag melden
16.10.2009 18:16 (zuletzt bearbeitet: 16.10.2009 18:17)
#3 RE: Eidesstattliche Erklärung für Einladung
avatar
Rey/Reina del Foro

Hier findest du alles, was du zu diesem Thema wissen musst:

https://www.kubaforen.de/t528479f3427-Ein...n-Vorlagen.html

https://www.kubaforen.de/t528444f3427-Ich...he-gemacht.html
Ist alles viel einfacher, als es sich auf der Botschaftsseite anhört!


 Antworten

 Beitrag melden
16.10.2009 18:17
avatar  Schning
#4 RE: Eidesstattliche Erklärung für Einladung
avatar
super Mitglied

Der Notar sagt, wenn er nur meine Unterschrift beglaubigen soll, dann darf ich nicht im Text schreiben "Hiermit erkläre ich an Eides statt...", sondern nur "Hiermit erkläre ich...".

Wenn ich (bzw. die Botschaft) die Formulierung "erkläre ich an Eides statt" im Text haben möchte, ginge es nur in Form der Beurkundung. Mit anderen Worten: eine echte eidesstattliche Erklärung ginge nur durch Beurkundung.

Im Falle der reinen Unterschriftenbeglaubigung erhielte die kubanische Botschaft also in Wirklichkeit gar keine eidesstattliche Erklärung.

Ist das so?


 Antworten

 Beitrag melden
16.10.2009 18:20
avatar  Schning
#5 RE: Eidesstattliche Erklärung für Einladung
avatar
super Mitglied

Noch eine andere Frage: Muss auf der "eidesstattlichen Erklärung" schon der Reisezeitraum (von ... bis ...) angegeben werden oder reicht die Angabe der geplanten Reisedauer (z.B. 90 Tage) aus?


 Antworten

 Beitrag melden
16.10.2009 18:21 (zuletzt bearbeitet: 16.10.2009 18:23)
#6 RE: Eidesstattliche Erklärung für Einladung
avatar
Rey/Reina del Foro

Hier noch Formulare, mit denen es problemlos geklappt hat.


 Antworten

 Beitrag melden
16.10.2009 18:23
#7 RE: Eidesstattliche Erklärung für Einladung
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von Schning
Noch eine andere Frage: Muss auf der "eidesstattlichen Erklärung" schon der Reisezeitraum (von ... bis ...) angegeben werden oder reicht die Angabe der geplanten Reisedauer (z.B. 90 Tage) aus?


Angabe: 90 Tage reicht, kannst aber auch 11 Monate schreiben, ist ja nur für die kubanische Seite und die Einladung gilt bis zu 11 Monaten Auslandsaufenthalt.


 Antworten

 Beitrag melden
Seite 1 von 1 « Seite Seite »
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!