Eidesstattliche Erklärung

03.09.2008 11:18
avatar  annabell ( gelöscht )
#1 Eidesstattliche Erklärung
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annabell ( gelöscht )

Hallo,
auch ich möchte mich vorstellen. Mein Name ist Annabell. Ich bin neu hier.
Kann mir jemand sagen, ob das Einladungsschreiben, das man auf der Internetseite der cubanischen Botschaft findet ausreichend ist? Im Gegensatz zu der Beschreibung des Einladungsprocedere auf der cub. Botschaftsseite enthält das tabellarische Formular (zum Runterladen) nicht die Worte "Eidesstattliche Erklärung". Somit hat mir der Notar nur bestätigt: "Ich beglaubige die Unterschrift öffentlich als echt. Die Beglaubigung bezieht sich nicht auf den Text der Urkunde. Von deren Inhalt hat der Notar keine Kenntnis genommen."
Ich befürchtet nun, dass dies der Botschaft nicht genügt?! Hat bereits jemand eine Einladung ohne die Worte "Eidesstattliche Erklärung" durchbekommen?
Herzlichen Dank und viele Grüße
Annabell


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03.09.2008 12:08 (zuletzt bearbeitet: 03.09.2008 12:16)
avatar  ( Gast )
#2 RE: Eidesstattliche Erklärung
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( Gast )
Zitat von annabell
Von deren Inhalt hat der Notar keine Kenntnis genommen. Ich befürchtet nun, dass dies der Botschaft nicht genügt?! Hat bereits jemand eine Einladung ohne die Worte "Eidesstattliche Erklärung" durchbekommen?

Welcher Notar, der seinen Beruf ernst nimmt, kann derartige Vorgabe des kubanischen Konsulats in einem Dokument übernehmen? Eine „Eidesstattliche Erklärung" kann man nur für etwas abgeben, welches in der Vergangenheit liegt, sonst würde derartiges am laufenden Band nachgefragt werden, keine Ehe könnte mehr ohne abgelegten Eid geschlossen werden. Auch die im Merkblatt verlangte Kostenübernahme einer Sozialversicherung, sowie die Übernahme der rechtlichen Verantwortung für eine volljährige Person sind ohne weiteres nicht zu erfüllen.

Geh davon aus, dass sie im kubanischen Konsulat nicht wissen, was sie wollen und was machbar ist. Schick das Schreiben des Notars und dessen Übersetzung, welche vom Landgericht beglaubigt wurden, dem Konsulat zu und Basta. Bisher wurde offenbar noch keines abgelehnt, schließlich können sie nicht bestimmen welche Gesetze und Regeln hier gelten.


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03.09.2008 12:30
avatar  annabell ( gelöscht )
#3 RE: Eidesstattliche Erklärung
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annabell ( gelöscht )

Herzlichen Dank für Deine Antwort. Du hast ja recht. Ich werde es auch so machen.............aber die Angst fährt mit, dass ich den ganzen Kram für 225 € + Notar + Übersetzung + Landgericht nochmal machen muß, falls es abgelehnt wird.
Auf jeden Fall werde ich Euch über den Ausgang informieren.
Viele Grüße
Annabell


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03.09.2008 18:53
#4 RE: Eidesstattliche Erklärung
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super Mitglied

mit der Zeit gewöhnt man sich an den kubanischen Wirr Warr ... Augen zu und durch!

_
Es agradable ser importante, pero más importante es ser agradable!
J. Martí


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04.09.2008 13:44
avatar  annabell ( gelöscht )
#5 RE: Eidesstattliche Erklärung
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annabell ( gelöscht )

auch ich hätte nun gern eine "Freischaltung" für das gesamte Forum.
Herzlichen Dank
Annabell


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