Eidesstattliche Erklärung

17.02.2008 18:23
avatar  funnysanne ( gelöscht )
#1 Eidesstattliche Erklärung
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funnysanne ( gelöscht )

Hallo Zusammen,

ich war in Hamburg bei einem Notar um die geforderte Eidesstattliche Erklärung
für die Einladung eines Kubaners nach Deutschland zu erhalten.

Der Notar meinte aber er kann nur meine Unterschrift beglaubigen. Eine eidesstattliche
Erklärung könne man nur über Tatsachen abgeben. Es wäre also rein rechlich gar nicht
möglich eine solche Eidesstattliche Erklärung wie gefordert zu verfassen.

Da ich hier keine Grundsatzdiskussion über eidesstattliche Erklärungen anfangen möchte
meine Bitte: Kennt jemand einen Notar in Hamburg oder alternativ im Rheinland, der so
eine Erklärung schonmal verfasst hat?

Vielen Dank im Voraus, Susanne


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17.02.2008 18:35
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#2 RE: Eidesstattliche Erklärung
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( Gast )


Eigentlich bist Du schon beim richtigen Notar. Der falsche Notar läßt Dich vielleicht unterschreiben, dass Du eine Rentenversicherung für Deinen kubanischen Gast abschließen wirst.

Aber ich will hier keine Grundsatzdiskussion entfachen. Das Schneegestöber ist schon dicht genug.


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17.02.2008 19:01 (zuletzt bearbeitet: 17.02.2008 19:07)
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#3 RE: Eidesstattliche Erklärung
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( Gast )

Du kannst natürlich auch im Nachbarforum die verlangten Dokumente suchen, ausdrucken, mit den persönlichen Daten ergänzen und damit zu einem Notar gehen.

Den Link zu diesem Kubaforum kann ich leider nicht setzen, weil ein Verweis auf dieses Forum tabu ist. Auch möchte ich diese Angaben nicht auch noch hier wiedergeben, weil ich kein Doppelposter bin.


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17.02.2008 19:07
avatar  funnysanne ( gelöscht )
#4 RE: Eidesstattliche Erklärung
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funnysanne ( gelöscht )

Danke!


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17.02.2008 19:24 (zuletzt bearbeitet: 17.02.2008 19:45)
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#5 RE: Eidesstattliche Erklärung
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( Gast )

Übrigens das Merkblatt, welches derzeit am Ende des Schneegestöbers zu finden ist, wurde mir von der kubanischen Botschaft zugesandt, nachdem ich dort fragte, ob sie nicht ein ihnen genehmes Muster dieser „Eidesstattlichen Erklärung“ hätten.

Die haben inzwischen haufenweise solcher Erklärungen, die alle nichts taugen. Das Merkblatt haben sie aber beigelegt, weil dort all die Angaben enthalten seien, die sie haben wollen. Die wenigen Ausführungen in den „Anmerkungen“ am Schluss, z.B. zur Entmündigung des kubanischen Gastes, mögen in Kuba vielleicht gang und gäbe sein, sind hier aber nicht anwendbar.

Du musst schon einen speziellen Notar finden, der da mitmacht. Aber wie gesagt, Du willst ja weiterkommen und keine Grundsatzdiskussion führen.


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17.02.2008 20:50
avatar  funnysanne ( gelöscht )
#6 RE: Eidesstattliche Erklärung
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funnysanne ( gelöscht )

hm deshalb habe ich wahrscheinlich hier nach einem Notar gefragt der sowas schonmal gemacht hat:-)


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17.02.2008 22:05
#7 RE: Eidesstattliche Erklärung
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Forums-Senator/in

irgendwo ist auch mal ein notarielles Dokument eingestellt worden, das den Anforderungen der cubaner entspricht.
Ich hab davon nur noch einen Satz im Ohr.
"Ich versichere auch, dass die eingeladene Person während ihres Aufenthaltes nicht ohne Schutz bleibt."


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17.02.2008 22:22
#8 RE: Eidesstattliche Erklärung
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super Mitglied

Hallo Susanne,
habe dir eine PM geschickt.
Gruß Wolfgang


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17.02.2008 22:49 (zuletzt bearbeitet: 17.02.2008 22:54)
avatar  ( Gast )
#9 RE: Eidesstattliche Erklärung
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( Gast )
Zitat von flicflac
irgendwo ist auch mal ein notarielles Dokument eingestellt worden, das den Anforderungen der cubaner entspricht.
Ich hab davon nur noch einen Satz im Ohr.
"Ich versichere auch, dass die eingeladene Person während ihres Aufenthaltes nicht ohne Schutz bleibt."

Noch schlimmer:

"Es muss versichert werden, dass die eingeladene Person während seines Aufenthaltes nicht ohne Schutz bleibt und wie ein Unmündiger, Minderjähriger, bzw. geistig Zurückgebliebener behandelt wird".

Lies hier


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21.02.2008 20:00
avatar  Luz
#10 RE: Eidesstattliche Erklärung
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Luz
Forums-Senator/in

mir hat man im Konsulat erzählt, dass es auch möglich wäre ein Duplikat (müsse aber ein Original sein) der Verpflichtungserklärung als Ersatz für die eidesstattliche Erklärung einzureichen. Gut daran ist, dass man sich so die Übersetzung und die Lauferei spart. Vorbeglaubigt beim Landgericht müsse die Verpflichtungserklärung aber trotzdem werden. Aber Vorsicht: Soweit ich weiss darf man pro Jahr nur zwei Verpflichtungserklärungen machen, was dann ja bedeuten würde, dass du nur einmal jemanden einladen kannst.


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21.02.2008 20:16 (zuletzt bearbeitet: 21.02.2008 21:00)
avatar  ( Gast )
#11 RE: Eidesstattliche Erklärung
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( Gast )
Zitat von Luz
Verpflichtungserklärung als Ersatz für die eidesstattliche Erklärung

Du glaubst doch nicht, dass die dort zur Vernunft gekommen sind. Hätten sie doch mit dieser Erklärung eine Bestätigung, dass der Einlader sich nicht nur verpflichtet für die Kosten der Einladung aufzukommen, sondern von Amts wegen bestätigt wird, dass dieser auch leistungsfähig ist dieser Verpflichtung nachzukommen.
Zitat von Luz
Vorbeglaubigt beim Landgericht müsse die Verpflichtungserklärung aber trotzdem werden.

Daran siehst Du, dass sie weiterhin in Ihrem Unverständnis des deutschen Rechtswesens verharren.


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21.02.2008 20:24 (zuletzt bearbeitet: 21.02.2008 20:26)
avatar  ( Gast )
#12 RE: Eidesstattliche Erklärung
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( Gast )
Zitat von Luz
ein Duplikat (müsse aber ein Original sein)

Was ist denn das?
Zitat von Luz
Aber Vorsicht: Soweit ich weiss darf man pro Jahr nur zwei Verpflichtungserklärungen machen

Hundert machen sie, wenn man ihnen Zeit lässt. Man muss dann aber auch 100 mal bezahlen. Ich glaub nicht, dass die so ein Papier umsonst nochmal rausrücken, indem man ihnen sagt, die Katz hat's gefressen.


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