Notarielle Eidesstattliche Erklärung und ihre Gültigkeit

07.02.2008 18:11
avatar  candela
#1 Notarielle Eidesstattliche Erklärung und ihre Gültigkeit
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super Mitglied

Hi @ all. So, hab mich jetzt bei der Botschaft in Bonn mal erkundigt. Habe eine Mail geschickt und nachgefragt, wie lange diese notarielle, beglaubigte, übersetzte und doppelt überbeglaubigte ;-( Eidesstattliche Versicherung gültig ist. Knapp 2 Stunden später schon die Antwort. Kurz und knapp: Die Eidesstattliche Erklärung gilt für eine Einladung. Das war es schon! Und für welche Zeitspanne? Keine Ahnung! Aber is ja schonmal ne Info.


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07.02.2008 18:25
avatar  1970
#2 RE: Notarielle Eidesstattliche Erklärung und ihre Gültigkeit
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spitzen Mitglied

Da gibt es keine Zeitspanne, da sich die Erklärung explizit auf die Einladung der bestimmten Person bezieht. Es steht ja auch der Einladungszeitraum drin.

Saludos

1970


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07.02.2008 18:29
avatar  candela
#3 RE: Notarielle Eidesstattliche Erklärung und ihre Gültigkeit
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super Mitglied

In der Verpflichtungserklärung steht auch der Zeiraum der Einladung und trotzdem ist sie nur 6 Monate gültig.


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07.02.2008 20:49
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#4 RE: Notarielle Eidesstattliche Erklärung und ihre Gültigkeit
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( Gast )

Zitat von candela
Knapp 2 Stunden später schon die Antwort. Kurz und knapp: Die Eidesstattliche Erklärung gilt für eine Einladung. Das war es schon! Und für welche Zeitspanne?

Haben sie denn nicht auf ihre Internetseite verwiesen? Dort steht es. Lang und breit. Auch hier im Form wurde diese Frage bereits beantwortet.

https://www.kubaforen.de/t521210f3427-Gueltigkeitsdauer.html


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21.02.2008 15:09
#5 RE: Notarielle Eidesstattliche Erklärung und ihre Gültigkeit
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sehr erfahrenes Mitglied

Hallo Candela, wo hast du die eidesstaatliche Erklärung und Übersetzung machen lassen?

Saludos
Bucanerooo


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21.02.2008 15:11
avatar  candela
#6 RE: Notarielle Eidesstattliche Erklärung und ihre Gültigkeit
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super Mitglied

In Düsseldorf


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21.02.2008 15:40
#7 RE: Notarielle Eidesstattliche Erklärung und ihre Gültigkeit
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sehr erfahrenes Mitglied

Hast du noch die Vorlage auf deutsch und spanisch?


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21.02.2008 15:44
avatar  ( Gast )
#8 RE: Notarielle Eidesstattliche Erklärung und ihre Gültigkeit
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( Gast )

Zitat von Bucanerooo
..Vorlage auf deutsch und spanisch?

Findest Du im Nachbarforum.


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21.02.2008 15:48
#9 RE: Notarielle Eidesstattliche Erklärung und ihre Gültigkeit
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sehr erfahrenes Mitglied

ach die ist von dir, hab sie schon runtergelanden. Top danke. Und der eidesstaatliche Spanisch Dolmetscher ist auch in Düsseldort. Hast du seine Addresse noch?


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21.02.2008 15:58
avatar  candela
#10 RE: Notarielle Eidesstattliche Erklärung und ihre Gültigkeit
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super Mitglied

Ja, bestimmt, brauch sie ja auch bald wieder Aber hab sie zu Haus und nicht hier im Büro


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21.02.2008 16:02
#11 RE: Notarielle Eidesstattliche Erklärung und ihre Gültigkeit
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sehr erfahrenes Mitglied

kannst du sie mir mal zu schicken, weil ich brauch die auch unbedingt und ich wüsste nicht wie ich sonst an einen eidesstaatlichen Dolmetscher komme. Dolmetscher gibts ja genug, aber die auch dafür anerkannt sind eher weniger...


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21.02.2008 16:07 (zuletzt bearbeitet: 21.02.2008 16:10)
avatar  jan
#12 RE: Notarielle Eidesstattliche Erklärung und ihre Gültigkeit
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jan
Rey/Reina del Foro
eidesstaatlichen Dolmetscher

so wirst du keinen finden

++++++
aber vielleicht so?

In aller Kürze sollten Sie folgendes über uns wissen: Wir sind seit 10 Jahren als vereidigte Übersetzer (Oberlandesgericht Düsseldorf) tätig. Unsere besonderem Kompetenzen liegen im Bereich Industrie und Technologie sowie Wirtschaft und Finanzen, Pharmazie und Medizin und in der Übersetzung von Urkunden aller Art.

Auf Anfrage senden wir Ihnen gern unsere Referenzliste.
Internet:www.spanisch-trans-duesseldorf.de
e-mail:chinderks@gmx.net

21.02.2008 16:10
#13 RE: Notarielle Eidesstattliche Erklärung und ihre Gültigkeit
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sehr erfahrenes Mitglied

ich habs schon gemerkt
Ich probier es morgen mal beim Landgericht, die arbeiten nur bis 16 Uhr...


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21.02.2008 16:18
#14 RE: Notarielle Eidesstattliche Erklärung und ihre Gültigkeit
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sehr erfahrenes Mitglied

DANKE DANKE DANKE


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21.02.2008 16:23 (zuletzt bearbeitet: 21.02.2008 16:25)
avatar  ( Gast )
#15 RE: Notarielle Eidesstattliche Erklärung und ihre Gültigkeit
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( Gast )
Zitat von Bucanerooo
ich brauch auch unbedingt .... einen eidesstaatlichen Dolmetscher

"Eidesstaatliche" Dolmetscher sind das nicht. Sie müssen nur vom Landgericht anerkannt sein. Wenn Du es selbst übersetzen würdest, dann glauben die Dir beim Landgericht nicht, dass Du bei den Angaben nicht geschummelt hast. Und wenn Du zu einem Notar gehst und dort eine Eidesstattliche Erklärung für etwas abgeben solltest, was in der Zukunft liegen soll, dann sagt er eventuell, da macht er nicht mit, weil man diese nur für etwas in der Vergangenheit abgeben kann.

Es wäre ja auch zu einfach, wenn dies so ginge. Könntest Du Dir vorstellen, dass dann noch jemand ohne diese Erklärung heiraten würde? Nie und nimmer würde eine Frau ihr "Ja" zu einer Ehe abgeben, wenn er vorher nicht eine eidestattliche Erklärung abgegeben hätte, dass er nie wieder eine andere Frau anschauen werde.


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21.02.2008 16:47
avatar  candela
#16 RE: Notarielle Eidesstattliche Erklärung und ihre Gültigkeit
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super Mitglied

Sind auf jeden Fall beide auf der Schadowstraße. Kennst Dich da aus?


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