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Da ich lange keine Einladung mehr gemacht habe, bitte ich um Auskünfte, wie das genau mit der eidesstattlichen Erklärung für Nicht-Familienangehörige läuft und wie teuer Übersetzung samt notarieller Beglaubigung ungefähr sind.
Zitat von mariposa1Da ich lange keine Einladung mehr gemacht habe, bitte ich um Auskünfte, wie das genau mit der eidesstattlichen Erklärung für Nicht-Familienangehörige läuft und wie teuer Übersetzung samt notarieller Beglaubigung ungefähr sind.
schick eine mail an das Konsulat in Berlin, die schicken dir die Vorlagen zu und sagen auch noch wie du das am besten und günstigsten machen kannst
Ich habe beim Notar 32 Euro für die Eide3sstattliche Versicherung bezahlt . 25 Euro für die Übersetzung von einem Vereidigten Dolmetscher . Nicht zu Vergessen die Oberbeglaubigung vom Landgerichts Präsidenten . Den Preis weis ich allerdings nicht mehr genau . War so um die 30 Euro glaube ich .
nee, machen sie eben nicht. sie geben dir nur ein formular, auf dem steht, dass du dieses papier brauchst. fragen können sie leider keine beantworten, da sie ja damit nichts zu tun haben.
Zitat von andrep-2008Ich habe beim Notar 32 Euro für die Eide3sstattliche Versicherung bezahlt . 25 Euro für die Übersetzung von einem Vereidigten Dolmetscher . Nicht zu Vergessen die Oberbeglaubigung vom Landgerichts Präsidenten . Den Preis weis ich allerdings nicht mehr genau . War so um die 30 Euro glaube ich .
danke, da habe ich wenigstens eine preisliche vorstellung.
Zitat von mariposa1Da ich lange keine Einladung mehr gemacht habe, bitte ich um Auskünfte, wie das genau mit der eidesstattlichen Erklärung für Nicht-Familienangehörige läuft und wie teuer Übersetzung samt notarieller Beglaubigung ungefähr sind.
schick eine mail an das Konsulat in Berlin, die schicken dir die Vorlagen zu und sagen auch noch wie du das am besten und günstigsten machen kannst
Zitat von mariposa1Da ich lange keine Einladung mehr gemacht habe, bitte ich um Auskünfte, wie das genau mit der eidesstattlichen Erklärung für Nicht-Familienangehörige läuft und wie teuer Übersetzung samt notarieller Beglaubigung ungefähr sind.
schick eine mail an das Konsulat in Berlin, die schicken dir die Vorlagen zu und sagen auch noch wie du das am besten und günstigsten machen kannst
war selbst dort. sie wissen es eben leider nicht.
kann nicht sein. Wenn du das nach deren Vorlage machst kostet die Eidesstattliche Erklärung 21,90 Euro incl. allem.
Zitat von andrep-2008Inclusive Übersetzung vereidigter Dolmetscher und Notar ? Das glaub ich dir nicht ! Legalisierung beim Landgericht oK ca. 22 Euro .
Doch, ca. 22 € für die Beglaubigungen ist richtig. Eine vereidigte Übersetzung braucht man nicht. Man füllt das deutschsprachige und das spanischsprachige Formular, wie es z.B. in der Infosparte hier im Forum zu finden ist, aus - dann beglaubigen lassen (Notar + Landgericht) - und fertig. Alles zusammen etwa 22 €.
Zitat von andrep-2008Inclusive Übersetzung vereidigter Dolmetscher und Notar ? Das glaub ich dir nicht ! Legalisierung beim Landgericht oK ca. 22 Euro .
Legalisierung beim Landgericht kostet 10 Euro. Unterschriftentenbeglaubigung beim Notar 11,90 Euro. Übersetzung brauchst du nicht, wenn du einen Notar findest der dir auch dein spanisch geschriebenes Dokument mit dem deutschen zusammen versiegelt
Zitat von Luz... wenn du einen Notar findest der dir auch dein spanisch geschriebenes Dokument mit dem deutschen zusammen versiegelt
... was so schwer wohl nicht ist, wenn nicht sogar gängige Praxis ..... die eingetragenen Daten sind ja sowieso überwiegend weder spanisch noch deutsch, sondern schlicht Namen, Geburtsdaten, Adresse, also in beiden Sprachen gleich!
Zitat von Luz... wenn du einen Notar findest der dir auch dein spanisch geschriebenes Dokument mit dem deutschen zusammen versiegelt
... was so schwer wohl nicht ist, wenn nicht sogar gängige Praxis ..... die eingetragenen Daten sind ja sowieso überwiegend weder spanisch noch deutsch, sondern schlicht Namen, Geburtsdaten, Adresse, also in beiden Sprachen gleich!
Jedoch schreibt die kub. Botschaft auf ihrem Info- Blatt: Die Eidesstattliche Erklärung und deren von einem staatlich anerkannten Übersetzer angefertigte Übersetzung ins Spanische müssen vonm Landgericht vorbeglaubigt werden. Ich könnte mir vorstellen, dass dadurch die Idee zur Frage entstand...
Macht es doch nicht so kompliziert. Für das Einladungsschreiben braucht's keinen Übersetzer. Anbei ein zweisprachiges Einladungs-Dingsbums.
Brav ausfüllen und dann damit ab zu jemanden der Euere Unterschrift beglaubigt und selbst als dazu berechtigt beglaubigt ist (Apostille).
Jetzt zum Konsul zusammen mit der Kohle und CJI bekommt den Auftrag durchgereicht.
Alles andere ist meines Erachtens nach Overkill.
Chao!
P.S.: Ich weiß nicht ob die angehängten Dokumente sichtbar werden, wenn nicht sagt's Bescheid, dann gibt's eine andere Ablage auf die Ihr zugreifen könnt.
Am Montag gehts los.3 Monate Cuba pur.Ich werde am 13.09.2011 auf Isla de la Juventud Heiraten.Meine Frage ist,was muss ich mit der Heiratsurkunde tun damit sie von der Rentenversicherungsanstalt anerkannt wird?(evtl.auch beim standesamt melden und Cuba Botschaft?) Für Hilfreiche Antworten Wäre ich Dankbar.MfG. manolito
Zitat von lecheMacht es doch nicht so kompliziert. Für das Einladungsschreiben braucht's keinen Übersetzer. Anbei ein zweisprachiges Einladungs-Dingsbums.
Wurde dieses zweisprachige Einladungs-Dingsbums schon bei der Botschaft in Berlin und bei der Außenstelle in Bonn erfolgreich erprobt?
Hallo adelante Für mich war der Hinweis Bonn wichtig. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob mein Notar dieses zweisprachige Einladungsformular beglaubigen würde. Er hat mir beim letzten Mal signalisiert, er könne nichts in spanischer Sprache beglaubigen, da er dem Spanischen nicht mächtig ist. Vielleicht hat aber ein anderer Notar damit weniger Probleme. So einen werde ich mir dann suchen müssen. Ein Versuch ist es jedenfalls wert. Es würde wirklich ne Menge Kohle sparen.
Er beglaubigt auch nicht den Inhalt des Dokumentes, sondern deine Unterschrift und Identität anhand vom Perso,Pass oder weil du persönlich bekannt bist.
Nochmal eine Frage für ganz Dumme: Einladungsschreiben = Einladungsformular = Eidesstattliche Erklärung? Richtig? Alles das Gleiche? Muss für eine eidesstattliche Erklärung nicht irgendwo die Formulierung "hiermit erkläre ich an Eides statt..." vorkommen?
Also brauche ich (für die kubanische PVE) nur das zweisprachige Formular, gehe damit zum Notar und lasse es beglaubigen, lasse esdanach überbeglaubigen, schicke es ins Konsulat, bezahle das Ganze y ya?
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