Nachzuweisende Deutschkenntnisse

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12.01.2008 15:54
avatar  George1
#26 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
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Rey/Reina del Foro

Zitat von niña
Wer muss an einem Integrationskurs teilnehmen?
Ausländer, die ab dem 1. Januar 2005 einen Aufenthaltstitel erhalten haben, können zum Integrationskurs verpflichtet werden, wenn sie sich nicht auf einfache beziehungsweise ausreichende (abhängig vom Aufenthaltsstatus) Art auf Deutsch verständigen können. Zudem können


Richtig niña - nur bedingt die 2-jährige Aufenthaltsgenehmigung die man im Normalfall bei Familiennachzug erhält die "ausreichenden" Deutschkenntnisse ( was die A! nicht abdeckt ) also ist der Integrationskurs ( insfern nicht geringer Integrationsbedarf besteht ) in diesem Falle eigentlich obligatorisch - und nur dagegen richtete sich meine Kritik ( abgesehen mal von dem Unsinn , das ein nichtdeutschsprechender in Dtl. lebender EU-Ausländer seine nichtdeutschsprechende Nicht-EU-Ehefrau nach Dtl. holen kann ohne das die irgenwelche Sprachkenntnisse nachweisen muß ).

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Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)


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12.01.2008 16:33
avatar  niña
#27 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
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erfahrenes Mitglied

Zitat von Esperanto2
Nein, nicht dahingestellt.

Seischu wird sicher noch einmal seinen Freund fragen und uns dann erzählen, wie seine Frau ein Visum bekommen konnte, ohne über ihre Deutschkenntnisse befragt zu werden.


Es wäre sehr schön, wenn Seischu uns dazu noch etwas erzählen könnte. "Dahingestellt" war nicht böse gemeint. Aber es geht eben nun mal nicht ohne das Interview in der Botschaft - wenn alles Quatsch wäre, würde ich Luftsprünge machen...

George1, Du hast vollkommen Recht, das hier ist ein Auszug eines Anwalts zu diesem Thema:
Festzuhalten ist, dass die Verpflichtung von Ausländern, Sprachkenntnisse bereits vor der Einreise vorzuweisen, eine nicht erforderliche Beeinträchtigung des Grundrechts aus Art. 6 Abs. 1 GG enthält und daher verfassungswidrig ist. Die Ungleichbehandlung unter den Ausländern dürfte verfassungsrechtlich ebenfalls nicht gerechtfertigt sein.

Aber leider nützt uns das jetzt alles nicht viel, selbst wenn es verfassungswidrig wäre. Wer in den nächsten Monaten ein Visum beantragen möchte, kommt an dieser Sache nicht vorbei. Von daher wäre es super, wenn sich vielleicht noch jemand melden könnte, der auch Erfahrungen mit diesem Interview auf der Botschaft hat und quasi so wie Thommy auch, "live" darüber erzählen kann. Je mehr Infos darüber bekannt werden, desto leichter fällt es den cubanos drüben, Ihre Kenntnisse anerkannt zu bekommen.



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12.01.2008 16:42
#28 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
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super Mitglied

Zitat von niña
Hallo, ich möchte mich bei allen, ganz besonders bei Thommy für die tollen Informationen
bedanken. Das hilft uns sehr viel weiter.
An Wolfgang eine Frage - wirst Du Deine Novia in Deutschland heiraten? Könntest Du von
Deinen bzw. Ihren Erfahrungen berichten, wenn sie am 05. Februar in die Botschaft muß.
Das wäre superlieb.


Hallo Niña,
sorry die späte Antwort. Ja ich werde meine novia in Deutschland heiraten und selbstverständlich stelle ich einen Bericht über das Interview hier rein. Ich denke sie schreibt spätesten am 6.2. ein langes SMS. Allerdings muß ich sagen, sie spricht schon recht gut Deutsch. War ja auch schon oft genug hier.
Viele Grüße
Wolfgang


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12.01.2008 17:02
avatar  niña
#29 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
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erfahrenes Mitglied

Zitat von bergmann

Hallo Niña,
sorry die späte Antwort. Ja ich werde meine novia in Deutschland heiraten und selbstverständlich stelle ich einen Bericht über das Interview hier rein. Ich denke sie schreibt spätesten am 6.2. ein langes SMS. Allerdings muß ich sagen, sie spricht schon recht gut Deutsch. War ja auch schon oft genug hier.
Viele Grüße
Wolfgang


Hallo Wolfgang, freue mich sehr über Deine Antwort und Deine Bereitschaft, über das Interview zu berichten. Auch wenn Deine Novia schon sehr gut Deutsch spricht (wie schön für sie/Euch und wie hilfreich bei dieser Angelegenheit), ist es sehr wichtig für uns andere zu erfahren, welche Fragen denn gestellt werden. Man hört einfach so viele unterschiedliche Dinge - z. B. dass eine gewisse Arroganz bei den Mitarbeitern der Botschaft herrscht oder auch dass es sehr viele verschiedene Definitionen des Begriffes "einfache Deutschkenntnisse" gibt.
Ein ganz liebes Dankeschön schon mal an Dich, liebe Grüße


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12.01.2008 17:15
avatar  George1
#30 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
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Rey/Reina del Foro

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12.01.2008 17:25
avatar  niña
#31 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
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erfahrenes Mitglied

Zitat von George1
@niña - kuck mal hier http://www.goethe.de/lrn/prj/pba/sd1/mat/deindex.htm


@George1 - vielen Dank, diesen Test kenne ich bereits, aber vergleiche das mal mit dem Posting von Thommy. Um sich richtig darauf vorbereiten zu können, sind Berichte von cubanos, die das Interview machen mußten, am allerbesten. Ich habe hier einfach auch Angst vor der Willkür der Behörden, weil sie letztendlich darüber entscheiden. Aber trotzdem Danke für Deine Mühe, sehr nett.


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12.01.2008 17:39
avatar  George1
#32 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
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Rey/Reina del Foro

Schon klar niña - obwohls mich selbst familiär ( zum Glück ) nicht mehr betrifft - nervt mich diese neue Regelung erheblich , weil in jeden Land das ein Goetheinstitut hat reicht die Vorlage des Prüfungsbescheides auf der Botschaft und alle Gespräche zur Visavergabe erfolgen in Landessprache ( wurde mir letztens erst sowohl aus der DomRep als auch aus Venezuela bestätigt )

Wir sind zumindest schon so weit , daß man den schriftlichen Prüfungsteil über Caracas machen kann - allerdings gibts für die obligatorische mündliche Prüfung für Cuba noch keine Lösung

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15.01.2008 21:24 (zuletzt bearbeitet: 15.01.2008 21:24)
avatar  Moruk
#33 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
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spitzen Mitglied
Zitat von Manzana Prohibida


- Wie heißen Sie ?
- Wie alt sind Sie ?
- Lernen Sie Deutsch alleine,in einem Kurs oder mit einem Lehrer ?
- Wo wohnen Sie ?
- In welcher Provinz wohnen Sie ?
- Besitzen Sie ein Haus ?
- Wohnen Sie alleine ?
- Haben Sie Geschwister ?
- Wann haben Sie geheiratet ?
- Wo haben Sie geheiratet ?
- Wie heißt Ihr Mann ?
- Wo wohnt er ?
- In welcher Straße wohnt er ?
- Waren Sie schon einmal in Deutschland ?
- Wie lange und wo ?
- Was ist Ihr Beruf ?
- Wo arbeiten Sie ?
- Welcher Wochentag ist heute ?
- Welches Datum haben wir heute ?
- Wie viele Personen waren auf der Feier ?
- Waren auch Angehörige von Ihrem Mann bei der Hochzeit ?
- Wenn ja wer waren diese ? ( Eltern , Geschwister oder Bekannte bzw. Freunde)



Genauso läuft es ab.
Was auch noch gefragt wird:

- Wie ist das Wetter heute ?
- Was ist Ihr Lieblingsessen / Ihre Lieblingfarbe ?

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16.01.2008 12:19
avatar  niña
#34 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
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erfahrenes Mitglied

Zitat von Moruk
Genauso läuft es ab.
Was auch noch gefragt wird:

- Wie ist das Wetter heute ?
- Was ist Ihr Lieblingsessen / Ihre Lieblingfarbe ?


Hallo Moruk, vielen Dank für Deinen Beitrag. Sprichst Du aus eigener Erfahrung?
Mich würde mal interessieren, ob die denn keine Unterschiede machen. Sich auf die jeweilige Situation des einzelnen vorbereiten.
Wenn jemand z. B. noch gar nicht geheiratet hat, das erst in Deutschland machen wird. Ob hier dann die Fragen nicht verändert
werden. Vielleicht kann Wolfgang dazu mehr sagen, wenn seine Novia Anfang Februar das Interview hat.


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17.01.2008 11:15
avatar  Moruk
#35 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
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spitzen Mitglied

Natürlich wird auf die jeweilige Situation auch eingegangen und die Fragen daran angepasst.
Hier heiraten bedeutet dabei aber keinen Nachteil...


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17.01.2008 11:16 (zuletzt bearbeitet: 17.01.2008 11:21)
avatar  Moruk
#36 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
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spitzen Mitglied
und... ja ich spreche aus eigener Erfahrung.
Wir waren letzten Mittwoch noch dort und meine Novia hat den Sprachtest im vierten Anlauf bestanden,
nachdem ich 2 Wochen vorher intensiv mit ihr gelernt und geübt habe.
Es ist absolut machbar und letztlich sogar einfacher als die entspr. Goethe Prüfung.

Insgsamt halte ich das neue Zuwanderungsgesetz weiterhin für sehr ungerecht
und bin überzeugt, dass es duch die bereits laufenden Verfassungsklagen entweder abgeschafft oder geändert werden muss...

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25.01.2008 23:27
avatar  lisnaye
#37 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
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Cubaliebhaber/in

ich weiß ja nicht wie ihr darüber denkt. das ganze klingt mir aber doch recht verfassungswiedrig. wie kann es denn sein das ein deutscher der einen ausländischen partner heiratet länderabhängig bestimmt wer für den erhalt des visums deutschkenntnisse braucht und wer nicht. Ist völlig unlogisch diese "typisch deutsche " schwachsinnsidee. Also der deutsche der einen eu ausländer heiratet kann sofort eine aufenthaltsgenehmigung für diesen bekommen ohne sprachkenntnisse. Der amy, schweizer usw. wie alle länder die kein visum zur einreise ( Brasilien, Argentinien, honduras, bolivien, venezuela und,und viele mehr....brauchen können sofort nach deutschland kommen und dann gemütlich hier deutsch lernen.
keine ahnung wer sich so einen schwachsinn in unserem sooo freiem land ausgedacht hat.
ich kann mir nicht mal vorstellen das dies zu den eu richtlinien gehört. sowas kann nur von leuten vom typ schäuble und co.ausgedacht werden. Der klassische schlag politiker der vor ca. 70 jahren sicherlich eine karriere vor sich hätte.


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26.01.2008 00:21 (zuletzt bearbeitet: 26.01.2008 01:01)
#38 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
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Rey/Reina del Foro
@lisnaye
Offenbar hast du vieles am aktuellen Aufenthaltsgesetz völlig falsch verstanden oder gehst von falschen Voraussetzungen aus. Wenn du keine Ahnung hast, aus welchen Gründen und mit welchem Ziel das Gesetz wohl geändert worden ist, warum bittest du nicht zuerst mal darum, dass es dir jemand in aller Ruhe erklärt? Anschließend kannst du in unserem freien Land immer noch anderer Meinung sein. Aber natürlich ist es viel einfacher, die Augen und Ohren zuzuhalten und zu behaupten, dass das sowieso alles Schwachsinn ist und die Deutschen eh alle Nazis sind (oder in die Regierung wählen). So denke ich darüber.

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26.01.2008 10:04 (zuletzt bearbeitet: 26.01.2008 10:11)
avatar  ( Gast )
#39 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
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( Gast )
gelöscht wegen Doppelposting

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26.01.2008 10:09 (zuletzt bearbeitet: 26.01.2008 10:10)
avatar  ( Gast )
#40 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
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( Gast )
Zitat von HayCojones
... warum bittest du nicht zuerst mal darum, dass es dir jemand in aller Ruhe erklärt?

@HayCojones, was Lisnaye nicht verstanden hat, versteh ich aber auch nicht. Die Frage ist:

Aus welchen Gründen wird von Staats wegen die Ausübung einer geschlossenen oder beabsichtigten Ehe in Deutschland von zuvor erworbenen Sprachkenntnissen abhängig gemacht, je nachdem mit welchen Pass die Einreise erfolgen soll? Was unterscheidet denn jemanden von den Bermuda-Inseln von einem Kubaner oder jemanden von Singapur von einer Festlandschinesin?


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26.01.2008 10:25 (zuletzt bearbeitet: 26.01.2008 10:27)
#41 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
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Forums-Senator/in
Zitat von Esperanto2
Zitat von HayCojones
... warum bittest du nicht zuerst mal darum, dass es dir jemand in aller Ruhe erklärt?

@HayCojones, was Lisnaye nicht verstanden hat, versteh ich aber auch nicht. Die Frage ist:

Aus welchen Gründen wird von Staats wegen die Ausübung einer geschlossenen oder beabsichtigten Ehe in Deutschland von zuvor erworbenen Sprachkenntnissen abhängig gemacht, je nachdem mit welchen Pass die Einreise erfolgen soll? Was unterscheidet denn jemanden von den Bermuda-Inseln von einem Kubaner oder jemanden von Singapur von einer Festlandschinesin?


Die Behörden sollen u.a. die Frage prüfen, ob es sich um eine Scheinehe handelt und / oder ob der / die Kubaner (-in) nur heiratet, um die Einreise nach D zu erhalten und dann später sich scheiden (nach Ablauf der Frist für eine Daueraufenthaltsgenehmigung) lässt, um dann sowohl den Ehepartner als auch den deutschen Staat mit erheblichen Mehrkosten zu belasten.

Der Nachweis primitivster Sprachkenntnisse ist immerhin ein Indikator (von vielen) , der zeigt, ob der ausreisewillige Kubaner an seinem deutschen Partner interessiert ist oder nur an dessen Geldbeutel.

Umgekehrt ist dieser Indikator auch wichtig für die Einschätzung der Zurechnungsfähigkeit des deutschen Partners, denn wer wird schon einen Partner heiraten, mit dem er nicht adäquat kommunizieren kann?


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26.01.2008 10:30
avatar  Moskito
#42 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Umgekehrt ist dieser Indikator aus wichtig für die Einschätzung der Zurechnungsfähigkeit des deutschen Partners, denn wer wird schon einen Partner, mit dem er nicht adäquat kommunizieren kann.


Unsinn, wer einen kuban. Partner heiratet, ohne dass diese zuvor in D. war, ist IMMER unzurechnungsfähig und bei wahrer Liebe läuft die Kommunikation auf ganz anderer Ebene ab...

S


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26.01.2008 10:35 (zuletzt bearbeitet: 26.01.2008 10:39)
avatar  Dickbauch ( gelöscht )
#43 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
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Dickbauch ( gelöscht )
In Antwort auf:
Der Nachweis primitivster Sprachkenntnisse ist immerhin ein Indikator....

und dies sagt ein Akademiker, der "schlafen" und "morden" nicht auseinanderhalten kann!
aber er relativiert sofort:
In Antwort auf:
Umgekehrt ist dieser Indikator auch wichtig für die Einschätzung der Zurechnungsfähigkeit des deutschen Partners


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26.01.2008 10:38 (zuletzt bearbeitet: 26.01.2008 10:43)
#44 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
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Forums-Senator/in
Zitat von Dickbauch
In Antwort auf:
Der Nachweis primitivster Sprachkenntnisse ist immerhin ein Indikator....

und dies sagt einer, der "schlafen" und "morden" nicht auseinanderhalten kann!


Dickbauch, "mueren" heisst "sie sterben", "sie morden" heisst "matan" oder "asesinan"






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26.01.2008 10:42
avatar  Dickbauch ( gelöscht )
#45 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
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Dickbauch ( gelöscht )

Rafaelo, Goldstück, ich bin ja auch kein Akademiker mit lateinkenntnissen!


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26.01.2008 12:29 (zuletzt bearbeitet: 26.01.2008 13:17)
#46 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
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Rey/Reina del Foro
Was offenbar nicht nur lisnaye, sondern noch viele andere nicht verstanden haben, ist die grundsätzliche Motivation der Bundesregierung, einen Nachweis einfacher Sprachkenntnisse zu verlangen. Was wird damit bezweckt? Diese Frage steht ja doch wohl am Anfang jeder Diskussion darüber, warum dabei zwischen den Angehörigen verschiedener Staaten unterschieden wird oder sogar unterschieden werden muss. Und wer die für die Regelung verantwortlichen Politiker mal eben schnell in die Nähe von Nazis rückt, der ist vermutlich entweder intellektuell oder von seiner historisch-politischen Grundbildung her völlig überfordert. Im letzteren Fall könnte man durch Erklärungen ja noch was erreichen, aber das kann eben nur dann zu Erkenntnisgewinn führen, wenn auch eine gewisse minimale Bereitschaft vorliegt, der "Obrigkeit" oder dem "System" von vorne herein nicht ausschließlich menschenfeindliche Absichten zu unterstellen.

Die tatsächlich geäußerte Absicht, unter der die zu Recht kontrovers diskutierten Regelungen verabschiedet wurden, steht übrigens unter der Überschrift INTEGRATION. Vielleicht kann es nicht schaden, darauf gelegentlich hinzuweisen, oder es zumindest zur Kenntnis zu nehmen. Man bekommt ja hier manchmal den Eindruck, der einzige Zweck der Regelung sei, brave und integrationsversessene Ausländer am Deutsch lernen zu hindern (weil Deutsch-Grundkenntnisse ja schließlich nur in Deutschland zu erwerben seien). Das wäre tatsächlich "völlig unlogisch".

Ich behaupte ja keineswegs, dass der Gesetzgeber automatisch recht hat - und insbesondere bei den gegenwärtigen Mehrheitsverhältnissen kommt eben zwangsläufig auch viel Halbgares raus. Aber als wahlberechtigter Bürger mache ich es mir eben zu leicht, wenn ich darauf verzichte, mich zu informieren, und wenn ich die Verantwortung sowohl für bestehende Probleme als auch für mangelhafte Lösungsansätze bloß jammernd auf "die da oben" abschiebe.

Konkret: ein Satz wie "Also der deutsche der einen eu ausländer heiratet kann sofort eine aufenthaltsgenehmigung für diesen bekommen ohne sprachkenntnisse." ist einfach grober Unfug, weil in Deutschland EU-Ausländer bekannter Maßen sowieso schon automatisch aufenthaltsberechtigt sind, und eine Heirat dafür völlig irrelevant ist. Wer daraus ableitet, dass eine Ungleichbehandlung aller übrigen Ausländer "völlig unlogisch" sei, kann argumentativ auf keinen grünen Zweig kommen.

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26.01.2008 12:40 (zuletzt bearbeitet: 26.01.2008 12:45)
#47 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
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Forums-Senator/in
HayCojones, da kann ich nur zustimmen. Der Hinweis, andere EU-Ausländer dürften ihre sprachignoranten Partner nach Deutschland holen ist höchst dümmlich, denn diese Beispiele sind genauso daneben wie im Fall von Deutschen und ihren sprachunkundigen Partnerinnen.

Das eigentlich Traurige an der Tatsache ist, dass Deutsche (und andere mit dauerhafter Niederlassungsbewilligung) völlig sprachunkundige Ausländer nach Deutschland holen und andererseits auch völlig ignorante und integrationsunwillige Ausländer unter dem Vorwand der Familienzusammenführung nach Deutschland kommen wollen.

Beides ist völlig daneben ....

Der Hinweis mit dem Grundgesetz dieses offensichtliche Fehlverhalten rechtfertigen zu wollen, ist blamabel ...

Die Zeche für solche "Grundrechte-Logik" dürfen dann die Lehrer zahlen, welche in der Berufsschule von nicht integrierten und perspektivlosen Immigrantenkindern verprügelt werden und dann nach Erziehungslagern schreien.

Wehret den Anfängen kann ich nur sagen ....


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26.01.2008 12:59
avatar  jemen
#48 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
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super Mitglied

Zitat von Rafael_70

Das eigentlich Traurige an der Tatsache ist, dass Deutsche völlig sprachunkundige Ausländer nach Deutschland holen


Ich dachte diese Ausländer können ihre eigene Sprache ganz gut, und viele Deutsche können diese ausländische Sprache ja auch oder sprechen Englisch... Gibt doch ein paar Möglichkeiten jenseits des deutschen Sprachdiploms.
In Antwort auf:
Die Zeche für solche "Grundrechte-Logik" dürfen dann die Lehrer zahlen, welche in der Berufsschule von nicht integrierten und perspektivlosen Immigrantenkindern verprügelt werden

Wenn ein Elternteil deutsch spricht, ist doch die Chance zur Integration ganz gut. Verstehe diese Xenophobie nicht, schon gar nicht, wenn sie von einem Neoliberalen kommt.
Die Grundrechtekeule ist allerdings peinlich, weil damit egoistische Interessen bemäntelt werden, ohne Rücksicht auf politische Realitäten.


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26.01.2008 13:09
#49 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
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Forums-Senator/in

Zitat von jemen
Ich dachte diese Ausländer können ihre eigene Sprache ganz gut, und viele Deutsche können diese ausländische Sprache ja auch oder sprechen Englisch... Gibt doch ein paar Möglichkeiten jenseits des deutschen Sprachdiploms.


Das war so gemeint, dass diese Menschen keine Kenntnisse der deutschen Sprache haben. 99% der Jobs erfordern aber diese Sprachkenntnisse ...

In Antwort auf:
Wenn ein Elternteil deutsch spricht, ist doch die Chance zur Integration ganz gut. Verstehe diese Xenophobie nicht, schon gar nicht, wenn sie von einem Neoliberalen kommt.


Was hat die Forderung, dass Immigranten einfachste Sprachkenntnisse besitzen sollen, mit "Xenophobie" zu tun? Deutschland braucht eindeutig Immigranten, aber solche mit Sprachkenntnissen und auch - aber nicht nur - mit überwiegend guter Ausbildung, nicht aber das nicht integrationswillige und -fähige Lumpenproletariat aus der 3. Welt.



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26.01.2008 13:12
#50 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Esperanto2
Zitat von HayCojones
... warum bittest du nicht zuerst mal darum, dass es dir jemand in aller Ruhe erklärt?

@HayCojones, was Lisnaye nicht verstanden hat, versteh ich aber auch nicht. Die Frage ist:

Aus welchen Gründen wird von Staats wegen die Ausübung einer geschlossenen oder beabsichtigten Ehe in Deutschland von zuvor erworbenen Sprachkenntnissen abhängig gemacht, je nachdem mit welchen Pass die Einreise erfolgen soll? Was unterscheidet denn jemanden von den Bermuda-Inseln von einem Kubaner oder jemanden von Singapur von einer Festlandschinesin?

Es ist eigentlich gar nicht so schwer: Der Grund ist kurz gesagt, dass es bestimmte Migrationsströme und damit zusammen hängende Integrationsprobleme gibt. Offenbar sieht die Bundesregierung ein Problem in der bisher mangelnden Integration von visumpflichtigen Einwanderern. Zumindest ist es das, was ich verstanden habe, wobei ich mich gerne aufklären lasse. Klingt das schlüssig?

Selbstverständlich ist es immer ungerecht, einen Menschen aufgrund seiner Staatsangehörigkeit zu diskriminieren. In einer idealen Welt hätten natürlich alle Menschen dieselben Rechte und Möglichkeiten. Aber ohne die Einteilung in bestimmte Gruppen und damit verbundene, im Einzelfall ungerechte Verallgemeinerungen sind in der realen Welt, in der wir leben, komplexe Problemfelder wie Migration und Integration nun mal nicht zu managen. Ich kann schließlich als deutscher Staat nicht jedem einzelnen Festlandschinesen ein individuelles Zuwanderungsgesetz auf den Leib schneidern. Aber wenn ich gar nichts regeln will, dann werde ich keine Probleme lösen. Über die Eignung der gewählten Instrumente lässt sich prima streiten. Die Unterscheidung nach Staatsangehörigkeit kann ich dagegen mühelos nachvollziehen, schon aus rechtlich-praktischen Gründen.

Übrigens ist es ja keineswegs nur vom Pass abhängig, ob Sprachkenntnisse nachgewiesen werden müssen oder nicht, sondern es gibt noch eine ganze Reihe von Ausnahmen, bei deren Vorliegen keine Sprachkenntnisse nachgewiesen werden müssen. Wenn man aber jeden einzelnen Einwanderungskandidaten vor der Einreise einem hochkomplizierten und individuellen Integrationsbereitschaftstest unterziehen wollte, würde das sicher jeglichen Rahmen sprengen. Und nach der Einreise wäre das nach Mehrheitsmeinung in den meisten Fällen zu spät und zu aufwändig.


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