Einladung Sprachvisum -

15.09.2004 16:32
#1 Einladung Sprachvisum -
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Forums-Senator/in

Hallo Zusammen!

Ich plane für die Zeit von etwa Juli 2005 bis Januar 2006 eine Einladung per Sprachvisum (nach Deutschland).

Ist für eine Beantragung des Sprachvisums in der Botschaft in Havanna auch die Urlaubsbescheinigung bzw. Bescheinigung der Universität notwendig?

Im konkreten Fall wird das Studium Ende Juni 2005 abgeschlossen. Die Universität kann also keine Bescheinigung ausstellen für einen Zeitraum, in dem eigentlich bereits gearbeitet werden soll. Wer kann denn dann die Bescheinigung ausstellen?! Die Beantragung erfolgt noch während des Studiums.

Außerdem muss doch eigentlich nach dem Studium die Ausbildung erst einmal "abgearbeitet" werden, oder? Ich habe gehört, dass man die Ausbildung auch nachträglich bezahlen kann. Gibt es dafür einen festen Betrag?


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15.09.2004 17:04 (zuletzt bearbeitet: 09.12.2004 19:39)
avatar  errue ( gelöscht )
#2 RE:Einladung Sprachvisum -
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errue ( gelöscht )

In Antwort auf:
Ist für eine Beantragung des Sprachvisums in der Botschaft in Havanna auch die Urlaubsbescheinigung bzw. Bescheinigung der Universität notwendig?

Was steht denn in ihrem Pass als Berufsangabe? Wenn da nichts steht, braucht sie wohl kaum für die deutsche Botschaft irgendeine Bescheinigung, sondern trägt einfach ama de casa ein.

Wie das allerdings dann bei den kubanischen Behörden läuft, weiß ich nicht.


errue
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15.09.2004 18:33
avatar  Moskito
#3 RE:Einladung Sprachvisum -
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Rey/Reina del Foro


Ama de casa ging bei uns sin problema.

Moskito


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15.09.2004 22:08
avatar  errue ( gelöscht )
#4 RE:Einladung Sprachvisum -
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errue ( gelöscht )

Meine Holde hat sogar einen Beruf im Pass, aber keinen mit Studium. Beim Besuchvisum hatten wir noch eine Urlaubsbescheinigung, später bei Sprachvisum ging es ohne.

errue
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20.09.2004 20:50
avatar  pepilla
#5 RE:Einladung Sprachvisum -
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sehr erfahrenes Mitglied

nach dem studium ist der servicio social obligatorisch und unmittelbar abzuleisten, da hilft auch kein weiterlernenmögen. und zum arbeitsdienst, wenn das wort hier erlaubt ist, schickt die universität, oder ist sozusagen weiterhin oberste arbeitgeberin. deshalb beantragt man dort die liberacion und sollte sich nicht allzuviel hoffnungen machen. befreit davon sind nur die vom "orden 18", was auch immer das genau ist.


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