? Einladung zum Sprachstudium

16.07.2004 13:46 (zuletzt bearbeitet: 16.07.2004 14:32)
#1 ? Einladung zum Sprachstudium
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Top - Forenliebhaber/in

Nächste Woche wird M. nun das Visum zum Sprachstudium auf der deutschen Botschaft in Havanna beantragen.
Sie hat die üblichen Unterlagen und dazu eine Buchung über einen Sprachkurs (für zunächst einen Monat).
Meine Fragen an die, die das schon einmal oder mehrfach durchgezogen haben, soweit ihr Lust habt mir ein bischen zu helfen.

1. Kann ich eigentlich selbst in die Sache noch irgendwie unterstützend eingreifen? Macht es Sinn zum KVR (Ausländerbehörde München)zu gehen, oder bewirkt es ggf. genau das Gegenteil. Weiß jemand mit wem ich da konkret einen Termin machen müßte. Der Sachbearbeiter, bei dem ich die spezielle Verpflichtungserklärung (Nur für Sprachkurs) gemacht habe, sagte mir sowieso, das Visum wird im Wesentlichen in Havanna entschieden und die Erteilung wäre eventuell sogar unsicherer als eine Einladung zum 3 Monats Besuch, da sie ja schon im Winter bei mir war.

2. Ich nehme an, die Rückkehrbereitschaft wird wie üblich in Havanna entschieden. Frage: wenn Havanna z.B. das Visum ablehnen wollte, gehen die Papiere dann eigentlich überhaupt erst nach München? Oder ist das Interview erst am Ende des Prozesses?

3. Was kann ich in München ggf. konkret tun. Melden sich die Ausländerbehörden sowieso bei mir, oder geht das normal nur nach Aktenlage?

O.k. ich hoffe ihr hört raus, was ich gerne gewußt hätte, ohne dass ich wahrscheinlich die richtigen Fragen dazu gestellt habe.

Ich danke Euch.
Peter
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16.07.2004 15:51
avatar  Moskito
#2 RE: ? Einladung zum Sprachstudium
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Der Sachbearbeiter, bei dem ich die spezielle Verpflichtungserklärung (Nur für Sprachkurs) gemacht habe, sagte mir sowieso, das Visum wird im Wesentlichen in Havanna entschieden
Als wir letztes Jahr die Prozedur durchzogen, lautete die Auskunft des Sachbearbeiters (und er ist ein kompetenter Mensch), dass der Visumsantrag von der Ausländerbehörde in Deutschland geprüft und bewilligt wird, die Papiere werden dann der Botschaft in Hav. zugeleitet und in aller Regel werde dort die Entscheidung der Ausländerbehörde umgesetzt. Also mit anderen Worten, wenn die Ausländerbehörde in D. ja sagt, sagen die in Hav. auch ja, zumindest solange nichts gravierendes gegen den Antragsteller vorliegt. Eine "spezielle Verpflichtungserklärung " gab es hier allerdings nicht.
In Antwort auf:
wäre eventuell sogar unsicherer als eine Einladung zum 3 Monats Besuch, da sie ja schon im Winter bei mir war.
Meine war zuvor sechs Monate am Stück mit Touristenvisum in Deutschland. Drei Monate nach der Rückkehr nach Kuba, war sie wieder in Deutschland, diesmal mit dem Sprachvisum.
In Antwort auf:
wenn Havanna z.B. das Visum ablehnen wollte, gehen die Papiere dann eigentlich überhaupt erst nach München? Oder ist das Interview erst am Ende des Prozesses
Zum Ablauf:
1. Deine Freundin gibt die Papiere in Havana ab.Dabei wird sie interviewt. War bei meiner aber keine große Sache. Wichtigste Frage war glaube ich: „Warum möchten Sie deutsch lernen?“
2. Papiere gehen nach Deutschland zur Ausländerbehörde. Werden dort geprüft und genehmigt.
3. Papiere gehen nach Havana zurück. Und falls sonst nichts negatives vorliegt bekommt sie dort ihr Visum. Si DIOS quiere. Ich denke dies ist der Moment, wo die Botschaft eventuell noch ihr Veto einlegen könnte.
In Antwort auf:
Was kann ich in München ggf. konkret tun
Ich würde vielleicht versuchen zum zuständigen Sachbearbeiter Kontakt zu halten, ab und zu mal nachfragen ob die Papiere schon da sind usw...und abends ein kühles Bierchen...


Moskito


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16.07.2004 17:17
#3 RE: ? Einladung zum Sprachstudium
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Top - Forenliebhaber/in

Danke Dir Moskito,
denke ich werde am besten die Leiterin der "Studentenstelle" (so ähnlich heißt das hier in Muc)anrufen und mal fragen wer der/die Zuständige ist.

Die Verpflichtungserklärung ist das gleiche Formblatt, jedoch steht auf der Rückseite oben links in einem Feld einmal "Besuch" und diesmal "Nur für Sprachkurs" (sinngemäß, vielleicht nur in München so).

Also, dazu hasst Du Dich nicht geäußert, aber ich nehme an, dass man regulär garnicht über den Eingang der Unterlagen informiert wird und alles nach Aktenlage geht!? Also, dass hier in D, mal angenommen es bestehen irgendwelche Zweifel, in keinem Fall der Einladende nochmal befragt wird. Weißt Du da etwas. (Habe z.B. bisher nur einen Sprachkurs von 1. Monat bezahlt, weil ich im worst case bei dieser Schule nix zurückkriege)
Wahrscheinlich denkst Du, der Peter macht sich ja total verrückt. Ist nicht so, nur das ich gebranntes Kind bin und beim ersten Visumsantrag über Remonstration und monatelanger, fast täglicher Arbeit und schließlich über endlich bewilligte Kaution das Visum erkämpft habe. Möchte sowas nicht noch einmal machen.

Liebe Grüße auch an D.
Peter
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17.07.2004 17:35
avatar  Moskito
#4 RE: ? Einladung zum Sprachstudium
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
aber ich nehme an, dass man regulär garnicht über den Eingang der Unterlagen informiert wird
Weiß ich nicht. Vermutlich nicht. Ich habe einfach nachgefragt und das war zufällig an dem Tag als die Papiere aus Havana ankamen. Man sicherte mir dann zu, die bearbeiteten Unterlagen gingen am nächsten Tag wieder zurück nach Havana. Aber von sich aus melden die sich wohl nicht.

Moskito


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17.07.2004 21:14 (zuletzt bearbeitet: 17.07.2004 21:15)
avatar  ( Gast )
#5 RE: ? Einladung zum Sprachstudium
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( Gast )

hallo ich bin auch gerade dabei eine einladung zum sprachstudium zu organisieren. ich habe bereits:
- flugreservierung (one way, habe gehört, dass das völlig ausreichend ist???!!!)
- bestätigung der schule
- krankenversicherung
- verpflichtungserklärung

leider musste ich soeben feststellen, dass sich auf meiner verpflichtungserklärung folgender vermerk befindet:
"krankenversicherungsschutz wurde nicht nachgewiesen", obwohl die dame bei der abh sogar eine kopie von der
krankenversicherung gemacht hat. muss ich nochmal hin um das ändern zu lassen?
und unten rechts, unter stellungnahme der ausländerbehörde steht:" die finanzielle leistungsfähigkeit des/der verpflichtungserklärung wurde nachgewiesen/glaubhaft gemacht"
was bedeutet für die ausländerbehörde nachgewiesen, und was glaubhaft gemacht?????
wer kennt sich aus?

auf der abh erging es mir ähnlich wie desesperado, die entscheidung trifft angeblich die deutsche botschaft in havanna!


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18.07.2004 09:22
avatar  jan
#6 RE: ? Einladung zum Sprachstudium
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jan
Rey/Reina del Foro

die finanzielle leistungsfähigkeit des/der verpflichtungserklärung wurde nachgewiesen/glaubhaft gemacht"

In Antwort auf:
Text

Nachgewiesen: Papiere/Unterlagen vorgelegt.
Glaubhaft gemacht: Mit treuem Augenaufschlag die Bearbeiter rumgekriegt


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18.07.2004 20:06
#7 RE: ? Einladung zum Sprachstudium
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Top - Forenliebhaber/in

Also bei mir steht das nicht drauf, ruf an un frag, was es damit auf sich hat und lass es ändern, denn nach einer Dienstanweisung prüft die Botschaft die Krankenversicherung NICHT (auch wenn sie oft zunächst verlangt wird).
Es ist ja auch die Frage wielange der KV-Schutz eigentlich im Voraus nachzuweisen ist. Ich habe zunächst für 3 Monate bezahlt.


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02.09.2004 14:24
#8 RE: ? Einladung zum Sprachstudium
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Top - Forenliebhaber/in

Wer weiß wieviel der Antrag auf das "Sprachvisum" bei der Botschaft kostet? Müßte es dringend wissen.
Danke
P.


Alles wird gut, immer nur lächeln! (schön wär's)


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02.09.2004 18:30 (zuletzt bearbeitet: 09.12.2004 14:08)
avatar  errue ( gelöscht )
#9 RE: ? Einladung zum Sprachstudium
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errue ( gelöscht )

In Antwort auf:
Wer weiß wieviel der Antrag auf das "Sprachvisum" bei der Botschaft kostet?

Beim derzeitigen Dollarkurs wohl so um die 35$.

Warum? Ich habe gedacht, deine Holde wäre schon auf dem Weg?
Oder verwechsel ich da irgendwelche Nicks!?

errue
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CUBA LINKS


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03.09.2004 12:13
#10 RE: ? Einladung zum Sprachstudium
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Top - Forenliebhaber/in

Danke, das würde jedenfalls passen.
Sie sagt, sie hat am 4.8. beantragt ca. 35 Dollar bezahlt und alle Unterlagen sowie Interview erledigt und seit 2 Wochen hat sich rausgestellt, dass die Botschaft überhaupt keinen Antrag vorliegen hat!?


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13.09.2004 21:07
#11 RE: ? Einladung zum Sprachstudium
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Forenliebhaber/in

wird die VHS auch als sprachstudium anerkannt


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14.09.2004 08:12 (zuletzt bearbeitet: 14.09.2004 08:14)
avatar  Moskito
#12 RE: ? Einladung zum Sprachstudium
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
wird die VHS auch als sprachstudium anerkannt
Du meinst vermutlich den Intensivkurs zum erlernen der deutschen Sprache? Diese Kurse werden an Sprachsschulen und auch an der VHS durchgeführt. Ausschlaggebend ist, dass der Kurs mindestens 20 Wochenstunden beinhaltet.

siehe auch: http://2001662.homepagemodules.de/t29804...chstudiums.html

Moskito


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