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Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland
#1 Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland
Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland
BAMF Broschüre zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/D...cationFile&v=18
Merkblatt zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Nachzug von Ehegatten oder zur Eheschließung mit anschließendem Daueraufenthalt in Deutschland
https://germania.diplo.de/blob/1596874/7...chweis-data.pdf
Wer muss mindestens einfache Deutschkenntnisse (A1) nachweisen?
§ 28 Abs. 1 S. 5 i.V.m. § 30 Abs. 1 Nr. 1 AufenthaltsGesetz
* kubanischer Ehepartner/Familienmitglied will zum deutschen Ehepartner nach D ziehen
* kubanischer Ehepartner/Familienmitglied will gemeinsam mit deutschen Ehepartner nach D ziehen (ohne deutsche Kinder)
* Kubaner will zum Deutschen um eine Heirat vorzubereiten
Wer muss keine einfachen Deutschkenntnisse (A1) nachweisen?
* Ihr Ehepartner ist Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (nicht Deutscher, zB. Spanier)
* Ihr Ehegatte hat als Deutscher von seinem EU Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht
** mind. 3 Monate im EU-Ausland gelebt
** oder öfter im EU-Ausland beruflich unterwegs (als Angestellter oder Selbstständiger)
* Ihr Ehegatte ist Staatsangehöriger von: Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands, des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika, Andorras, Brasiliens, El Salvadors, Honduras, Monacos oder San Marinos
* Sie haben einen Hochschulabschluss und können in Deutschland auch aufgrund Ihrer Sprachkenntnisse voraussichtlich eine Arbeit finden.
* Ihr Ehegatte ist Inhaber einer Blauen Karte EU oder einer ICT-Karte.
* Ihr Ehegatte besitzt eine Aufenthaltserlaubnis als Selbstständiger, Fachkraft, leitender Angestellter, Forscher, anerkannter Flüchtling
* Ihr Partner ist Daueraufenthaltsberechtigter aus anderen EU-Staaten
* Sie möchten sich nicht dauerhaft in Deutschland aufhalten (D Botschaft in Kuba ist dabei anscheinend sehr rigoros)
* Nachzug zu minderjährigen, deutschen Kindern
* Spracherwerb ist im Ausland nicht möglich bzw. nicht zumutbar (Nachweis von 12 Monaten von Lernbemühungen/Kursen ohne Abschluss)
#2 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland
ZITAT:
„Wer muss keine einfachen Deutschkenntnisse (A1) nachweisen?
* Ihr Ehepartner ist Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (nicht Deutscher, zB. Spanier)“
Vorab: ich find‘s richtig, dass Deutsch lernen/können muss, wer nach Deutschland migriert und dauerhaft dort leben will.
Aber der hier von mir zitierte Passus ist eine klare Diskriminierung des deutschen Staates zugunsten der Angehörigen von nicht-deutschen EU-Bürgern gegenüber deutschen EU-Bürgern!
In unserem Bekanntenkreis wohnt ein Ehepaar hier in Deutschland, er ist Italiener, sie ist Kolumbianerin. Die Kolumbianerin braucht keine Deutschkenntnisse nachzuweisen als Voraussetzung für den deutschen Aufenthaltstitel, weil sie mit einem in Deutschland wohnenden Italiener verheiratet ist.
Wäre sie hingegen mit einem in Deutschland wohnenden Deutschen (!) verheiratet, müsste sie A1-Deutschkenntnisse nachweisen. Was für ein Quatsch - ich wäre dafür, dass man entweder ALLE Zuzügler zwingt, Deutsch zu lernen, oder aber dass es in Deutschland genügt, eine der EU-Sprachen (und damit auch Spanisch) zu beherrschen.
#3 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland
#4 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland
Zitat von CarpeDiem im Beitrag #2
Wäre sie hingegen mit einem in Deutschland wohnenden Deutschen (!) verheiratet, müsste sie A1-Deutschkenntnisse nachweisen. Was für ein Quatsch - ich wäre dafür, dass man entweder ALLE Zuzügler zwingt, Deutsch zu lernen, oder aber dass es in Deutschland genügt, eine der EU-Sprachen (und damit auch Spanisch) zu beherrschen.
Diese Regelung haben wir dank der EU. Dort sind Freiheiten geregelt, die jeder EU-Staat Bürgern ANDERER EU-Staaten diskriminierungdfrei gewähren muss, dazu zählt die Freizügigkeit und der Schutz von Ehe und Familie. ABER: Für eigene Bürger darf der jeweilige Eu-Staat strengere Regeln aufstellen.
Folge ist das, was CarpeDiem oben korrekt dargestellt hat. Könnte der deutsche Staat wie er wollte würde der Sprachnachweis für alle gelten. Damit würde er aber gegen EU-Recht verstoßen und von der EU verklagt werden. Also haben wir eine nun eine Regelung, die der Normalbürger kaum versteht.
Ein DEXIT wäre auch keine Lösung, da Deutschland auf den EU-Binnenmarkt ohne Zölle angewiesen ist. Sind halt noch immer eine Exportwirtschaft.
#5 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland
#6 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland
#7 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland
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