Namenserklärung

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12.11.2023 00:10 (zuletzt bearbeitet: 12.11.2023 00:13)
avatar  Trieli
#26 RE: Namenserklärung
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spitzen Mitglied

Da würde ich vielleicht doch nochmal mit der CJ sprechen. Ich habe bei beiden Eheschliessungen (2000 + 2011) Heiratsurkunden mit unseren Unterschriften und der der Trauzeugen vom CJ erhalten, die dann im Minrex beglaubigt wurden.

War beide Male die CJ in Holguin.

Eine Heiratsurkunde ohne die Unterschriften der Eheleute, Trauzeugen und trauenden Beamten ist ja wirklich Mumpitz und ich verstehe da auch nicht wieso die Botschaft das für Visum aktzeptiert hat.


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12.11.2023 00:27
avatar  Trieli
#27 RE: Namenserklärung
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spitzen Mitglied

@CarpeDiem: Wieso ging das bei euch mit einem vorläufigen Reisepass nicht? Jede Botschaft und jedes Konsulat kann und darf einen vorläufigen Reisepass ausstellen, wenn nachgewiesen ist, dass der/die Reisende deutscher Staatsbürger ist, Und um das nachzuweisen benötigt man keine Eheurkunde, sondern die Geburtsurkunde in dem der deutsche Staatsangehörige als Vater angegeben ist.
In diesem Fall greift das jeweilige Landesrecht und nicht das deutsche Recht, nachdem automatisch der Ehemann der Vater ist.
Eine Ehe ist doch für eine Vaterschaft nicht zwingend erforderlich in vielen Ländern.


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12.11.2023 01:19 (zuletzt bearbeitet: 12.11.2023 01:35)
#28 RE: Namenserklärung
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neues Mitglied

Du weißt also mehr als das deutsche Konsulat in Havanna und die Ausländerbehörde in Deutschland die übrigens für die Erteilung des nationalen Visums D zuständig sind. Wir haben bei einem Notar geheiratet und dort mussten wir nur in einem Buch unterschreiben. Außerdem hat Kuba die Heiratsurkunde für die permanente Residencia anerkannt.

Was mir zusätzlich noch einfällt. Ich bin im letztem Jahr mit einer Original-Heiratsurkunde ohne Beglaubigung und Übersetzung zum Bürgerbüro in meinem ehemaligen Wohnort gegangen und habe die Ehe eintragen lassen. Im System werde ich als verheiratet geführt. Es kommt immer auf die Kompetenz der jeweiligen Behörde an.

Immer wieder schön wenn Forenmitglieder mehr wissen als der kubanische Staat, die Ausländerbehörde und das deutsche Konsulat…


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12.11.2023 08:31
#29 RE: Namenserklärung
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Forums-Senator/in

Zitat von Trieli im Beitrag #26
Eine Heiratsurkunde ohne die Unterschriften der Eheleute, Trauzeugen und trauenden Beamten ist ja wirklich Mumpitz und ich verstehe da auch nicht wieso die Botschaft das für Visum aktzeptiert hat.
Unsere originale kubanische Heiratsurkunde von 2006 - beglaubigt, offiziell übersetzt und von der deutschen Botschaft in Havanna legalisiert - haben wir auch nicht unterschrieben und sie wurde bisher immer anstandslos akzeptiert - auch von dem damals zuständigen Standesamt in Deutschland.

Ich verstehe auch nicht, weshalb eine solche Urkunde „Mumpitz“ sein sollte. Haben auf Deiner Geburtsurkunde auch Du, Deine Eltern und die Hebamme unterschrieben?


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12.11.2023 09:00
#30 RE: Namenserklärung
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Cubaliebhaber/in

Zitat von Cubadise im Beitrag #24
Die Dame ist ahnungslos. Sie möchte die Unterschrift von meiner Frau, mir und den Trauzeugen auf einem Dokument sehen, was es so nicht gibt.

Zitat von Trieli im Beitrag #26
Ich habe bei beiden Eheschliessungen (2000 + 2011) Heiratsurkunden mit unseren Unterschriften und der der Trauzeugen vom CJ erhalten


Ich habe gerade mal nachgeschaut, unsere Heiratsurkunde beinhaltet keine Unterschriften, weder von mir noch von meiner Frau.
2002 hab ich in Havanna im dortigen Justizministerium geheiratet.
Zudem gibt es auch keinen Hinweis auf die Trauzeugen, die, vermute ich mal weil ich es nicht mehr genau erinnere, für einen geringen $ Betrag gemietet waren.

Eine Nachfrage aus 2021 hat ergeben, dass die cubanischen Dokumente im Civilregister Havannas vorhanden sind. Bei dieser Anfrage gab es keinerlei Hinweis auf irgendwelche Unterschriften. Wie sollten diese dann nachträglich beigebracht werden, wenn die offiziellen, beglaubigten Dokumente diese nicht liefern? Absudistan!

Es interessiert irgendwie schon, und eigentlich nicht um rechthaberisch zu sein, sondern nur für das Protokoll, ob es tatsächlich unterschiedliche Heiratsurkunden gibt?
Oder kann es sein, dass mir persönlich ggf. ergänzende Unterlagen zum Nachweis des Familienstandes fehlen? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

Meine Dokumente sind in keinem der vorgelagerten Prozesse der vergangenen 20 Jahre angezweifelt worden. Unsere Ehe wurde hier in D-Land ganz normal registriert. An diesen Prozess kann ich mich nicht mehr genau erinnern, das liegt ja auch schon weit zurück. Gewinnt aber zunehmend wieder an Bedeutung, da ich ja für die Erteilung eines Besuchervisums meiner Frau kämpfe.

Es ist vermutlich so wie der Thread-Ersteller anmerkte, dass vieles am Beamtenapparat hängt, ob Entscheidungen so oder so ausfallen. Und das wiederum ist eigentlich ein Armutszeugnis für unsere Bürokratie, die auch an anderer Stelle an ihre Grenzen stößt.

Maier

Sprich was wahr ist!
Iss was gar ist!
Trink was klar ist!
F..k was da ist!
(Luther)

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12.11.2023 10:40
avatar  Luz
#31 RE: Namenserklärung
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Luz
Forums-Senator/in

Zitat von CarpeDiem im Beitrag #22
Es ist kompliziert, aber ich vermute einen ganz anderen Hintergrund, warum sich das Standesamt in Deutschland querstellt.

Abweichend von Vaterschaftsanerkennung des biologischen Vaters, Elterneintragung in der Geburtsurkunde etc. wäre nämlich nach deutschem Recht ein außereheliches Kind einer auf dem Papier mit einem anderen Mann verheirateten Mutter nicht das Kind des biologischen Vaters, sondern des „offiziellen“ Ehemanns.

Also ist zwingende Voraussetzung für die Anerkennung der deutschen Staatsbürgerschaft (Namenserklärung, Reisepass, Einreise nach Deutschland etc.) des Kindes aufgrund seines deutschen biologischen Vaters, dass die Kindsmutter zum Zeitpunkt der Geburt entweder 1.) mit dem biologischen deutschen Vater rechtsgültig verheiratet war (und dafür reichen dem Standesamt offenbar die eingereichten Nachweise noch nicht für eine Anerkennung) ODER 2.) ledig ODER 3.) rechtskräftig geschieden (=„nicht mit einem anderen Mann verheiratet“) war. Bei Euch trifft ja 1.) zu, aber dies setzt voraus, dass das deutsche Standesamt die Ehe als rechtsgültig geschlossen anerkennt.

Kurz noch einige Anmerkungen:

zu Nr. 19: wir brauchten damals keinen Notar für‘s gemeinsame Sorgerecht in Deutschland. Nach meiner Erinnerung haben wir das in der deutschen Botschaft in Havanna im Rahmen der Namenserklärung/Reisepassbeantragung miterledigen können.

zu Nr. 18: für ein deutsches Kind ist ein Visum zur Einreise nach Dtl. oder in den Schengenraum ausgeschlossen - denn es ist ja deutsch. Ohne deutschen Reisepass darf es andererseits auch nicht nach Deutschland einreisen, ansonsten werden 5.000€ (!) Bußgeld fällig, wenn man erwischt wird. War bei uns in ganz ähnlicher Konstellation genauso problematisch und hat uns Monate (und Nerven …) gekostet. Bei den Behörden (Botschaft, AHB, Standesamt) bestanden keinerlei Zweifel, dass unser Kind deutsch ist (also „zu deutsch für ein Visum“ oder für eine Einreise nach Dtl. ohne dt. Reisepass), aber weil noch ein Dokument fehlte „noch nicht genug nachgewiesen zur Reisepassaushändigung“.


zu Nr. 14: das wäre mir neu, wenn es als Interimslösung einen solchen „Reisepass mit Einschränkungsvermerk“ gäbe. Explizit hatte ich damals in ähnlicher Konstellation darum gebeten. Antwort: geht nicht, so etwas gibt es nicht.

FAZIT: ohne Übermittlung des offiziellen o.k. des Standesamtes in Deutschland an die Botschaft in Havanna gibt‘s keinen deutschen Reisepass. Ohne deutschen Reisepass kann das deutsche Kind nicht legal nach Deutschland einreisen. Unsere in Havanna geborene deutsche Tochter saß deshalb ein ganzes Jahr in Cuba quasi auf gepackten Koffern, bis endlich das Standesamt in Deutschland grünes Licht gab. No es facil … .

Salu2 CarpeDiem


im Grundzug spiegelt das genau wieder, was auch meine Erfahrung ist. Aber:
Die Botschaft hat mir vor ca 2 Jahren angeboten, einen Reisepass mit Vermerk auszustellen, dass die Namensgebung noch nicht geklärt sei. Genau dies, wäre für mein Dafürhalten die beste Variante für Cubadise, falls die Botschaft mitspielt. Hier das Zitat aus der email der Botschaft von vor 2 Jahren: :
"Wie sind denn die Pläne Ihrer Familie?
Frau xxx schrieb von der Visumbeantragung für sie. Ist eine Besuchsreise oder eine dauerhafte Übersiedlung nach Deutschland geplant?
Sollte eine zeitnahe Reise nach Deutschland vorgesehen sein, und sobald die Ledigkeitsbescheinigung hier vorliegt, könnten wir den Pass ansonsten auch – mit einem internen Vermerk, dass die Namensführung nach deutschem Recht noch nicht abschließend geklärt ist - auch aushändigen."
Da von Seiten der Botschaft die Eheurkunde ja anerkannt wurde, kann man hoffen, dass dies auch für den Pass ausreicht. Probieren sollte man es

Zur Sorgeerklärung: Während des ersten Besuchs hier in Deutschland wurde dies von einer Behörde angezweifelt, da ich kein rechtsgültiges Dokument vorlegen konnte und nichts dazu im Sorgeregister der Gemeinde zu finden war. Alle Beteuerungen und der Verweis auf das kubanische Recht nutzten nichts. Allerdings sind wir natürlich definitiv nicht verheiratet. Mir hat das jedoch zu denken gegeben und wir haben das dann beim zweiten Besuch geändert.


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14.11.2023 17:31
#32 RE: Namenserklärung
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spitzen Mitglied

Ich denke, die Ausstellung eines deutschen Passes im Konsulat sollte klappen. Am schnellsten geht das wahrscheinlich mit einem grünen Pass, der ein Jahr gültig ist. (so war es zumindest mal). Einmal hier in D , dann kann man das weitere besser angehen.
Könntest du nicht einfach ein anderes Standesamt wählen? Offenbar hängt das alles wieder vom Wohlwollen der Beamten ab, oder die ist sich nicht sicher, nur keinen Fehler zu machen.
saludos


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14.11.2023 17:45
#33 RE: Namenserklärung
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neues Mitglied

Bezüglich des Passes welcher im Konsulat produziert wird, warte ich noch auf Rückmeldung unserer Sachbearbeiterin.
Du musst das Standesamt wählen, wo du zuletzt gemeldet warst (falls du im Ausland wohnst) oder gemeldet bist.
Mag sein das die Standesbeamtin (Chefin) keine Fehler machen möchte, aber es wurde bewiesen, das kubanische Heiratsurkunden keine Unterschriften vom Paar oder den Trauzeugen beinhalten.
Ich habe ein Meeting am 21.11. mit SE Legal, mit den Ergebnissen werde ich zum Bürgermeister gehen, falls er sich auch quer stellt, wird Klage eingereicht


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15.11.2023 17:53
#34 RE: Namenserklärung
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neues Mitglied

Offizielle Stellungnahme des deutschen Konsulats in Havanna: (Post #26 ist somit Unsinn was mir von vornherein klar war)

Die vom Standesamt ausgestellten Heiratsurkunden tragen nicht die Unterschrift des Brautpaares oder der Zeugen, da sie ein Beweis für die Formalisierung einer Eheurkunde sind, die zu diesem Zeitpunkt alle erforderlichen Gültigkeitsanforderungen (Unterschriften, Zeugen) erfüllte Das Dokument trägt lediglich die Unterschrift des Standesbeamten, der zur Ausstellung des Dokuments gesetzlich befugt ist.
Heiratsurkunden mit der Unterschrift des Brautpaares und der Trauzeugen existieren in Kuba nicht


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15.11.2023 23:30 (zuletzt bearbeitet: 15.11.2023 23:39)
avatar  Trieli
#35 RE: Namenserklärung
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spitzen Mitglied

Vermutlich gibt es sie nicht mehr, aber es gab sie. Ich habe zwei davon und sogar noch richtige Fotos, wo man sieht wie wir vier unterschreiben bei der ersten Eheschliessung.
Das ist aber auch schon 23 Jahre her. 😂

Das ist aber irrelevant für den Pass eines Kindes. Vater ist man mit und ohne Eheschliessung. Und deshalb muss man nur die Vaterschaft nachweisen und keine gültige Ehe.

Namensgebung, Sorgerecht kann man alles dann auch hier machen.

Habe dazu nochmal
meinen Bruder gefragt, dessen Frau mit Kind aus Thailand 2019 eingereist ist und sie damals nicht verheiratet waren. Meine Schwägerin hatte ein Visum zur FzF und das Kind einen vorläufigen Reisepass der Botschaft in Bangkong. Ausgestellt aufgrund der thailändischen Geburtsurkunde wo er als Vater eingetragen war. Und beim Standesamt hier waren sie erst 2022 zur Eheschliessung.


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16.11.2023 08:05
#36 RE: Namenserklärung
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Forums-Senator/in

Zitat von Trieli im Beitrag #35
Vermutlich gibt es sie nicht mehr, aber es gab sie. Ich habe zwei davon und sogar noch richtige Fotos, wo man sieht wie wir vier unterschreiben bei der ersten Eheschliessung.
Das ist aber auch schon 23 Jahre her.
Wir haben 2006 natürlich auch alle fünf unterschrieben (Brautpaar, Trauzeugen, Notar), aber das ist nicht das Dokument, das wir ausgehändigt bekommen haben. Bist Du Dir 100% sicher, dass Dir nach alle den Jahren Deine Gedächtnis nicht vielleicht einen Streich spielt? Hast Du die Hochzeitsurkunden noch?


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16.11.2023 09:40
avatar  Trieli
#37 RE: Namenserklärung
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spitzen Mitglied

Die der ersten Eheschliessung habe ich noch. Und ja, ich bin mir zu 100% sicher, weil ich nochmal nachgeschaut habe. 😊


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16.11.2023 17:28
#38 RE: Namenserklärung
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Rey/Reina del Foro

Habe gerade bei unserer Eheurkunde von vor 23 Jahren nach geschaut. Ohne Unterschriften von uns, nur Stempel der Jurica und Unterschrift der Standesbeamtin.

Ist wieder mal wie immer: Ein Land hundert verschiedene Möglichkeiten...

Fuck you Putin

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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17.11.2023 14:13
#39 RE: Namenserklärung
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neues Mitglied

Nachdem ich vor 2 Tagen folgende Mail an die Leiterin des Standesamtes und den Oberbürgermeister ins CC gesetzt habe, erhielt ich heute früh die Mitteilung, das die Namenserklärung an die deutsche Botschaft in Havanna gesendet wurde.
Man sollte sich nicht alles von den Behörden gefallen lassen und sich mit allen mitteln gegen deren Entscheidungen wehren (sofern man im Recht ist)

„…
zwischenzeitlich habe ich von offizieller Stelle des Konsulats folgende Mitteilung erhalten:

Die vom Standesamt ausgestellten Heiratsurkunden tragen nicht die Unterschrift des Brautpaares oder der Zeugen, da sie ein Beweis für die Formalisierung einer Eheurkunde sind, die zu diesem Zeitpunkt alle erforderlichen Gültigkeitsanforderungen (Unterschriften, Zeugen) erfüllte Das Dokument trägt lediglich die Unterschrift des Standesbeamten, der zur Ausstellung des Dokuments gesetzlich befugt ist. Heiratsurkunden mit der Unterschrift des Brautpaares und der Trauzeugen existieren in Kuba nicht

Das deutsche Konsulat hat Sie um Kontaktaufnahme und Mitteilung des Problems gebeten. Bis dato ergebnislos.
Auch mich ignorieren Sie seit dem 07.11.

Ich habe nun einen Termin am 21.11. mit der Rechtsanwanwaltskanzlei Schlun & Elseven aus Köln. Es wird gegen das Standesamt (Name der Stadt) und persönlich gegen Sie ein Klageverfahren eingeleitet.

Mir wurde seitens der Kanzlei geraten, diese Angelegenheit zu veröffentlichen. Schlun & Elseven werden sich in meinen Namen an die Medien wenden.
Sollten sich weitere Geschädigte wegen Unfähigkeit Ihrerseits an die Kanzlei wenden, wissen Sie worauf es hinauslaufen wird.

Weiter wird am 21.11. besprochen, ob ggfs Schadensersatz gegen die Stadt (Name der Stadt) geltend gemacht werden kann (dieser Absatz hat den Hintergrund, das meine Tochter erkrankt ist und die medizinische Hilfe auf Cuba nicht helfen kann) „


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17.11.2023 14:19
#40 RE: Namenserklärung
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Rey/Reina del Foro

Cubadise

Dann mal viel Glück, leider kommt es auch vor, das die Staatsmacht ganz allergisch auf solche Sachen reagiert. Und es nur schlimmer und länger dauert.

Vor zig Jahren hat eine Deutsche ihren afrikanischen Ehemann versucht nach D zu holen und sie fing auch mit rechtlichen Schritten an.
Soll 10 Jahre gedauert haben, bis der Mann hier war....

Fuck you Putin

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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17.11.2023 14:22
#41 RE: Namenserklärung
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neues Mitglied

Hier steht es außer Frage das der Fehler beim Standesamt liegt, wurde im Vorgespräch von der Rechtsanwaltskanzlei bestätigt.

Warum viel Glück? Die Namenserklärung wurde an das deutsche Konsulat geschickt und nun wird der Reisepass erstellt.


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17.11.2023 14:31
#42 RE: Namenserklärung
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Rey/Reina del Foro

Zitat von falko1602 im Beitrag #40
Soll 10 Jahre gedauert haben, bis der Mann hier war....

Vielleicht war er ja inhaftiert......


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17.11.2023 20:48
avatar  juan72
#43 RE: Namenserklärung
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Top - Forenliebhaber/in

Offenbar ist das Problem jetzt gelöst, die Namenserklärung gemacht und der Pass wird ausgestellt.

Ansonsten hättest du dich auch noch an die Standesamtaufsicht beim Landkreis wenden können. Die ist gegenüber dem Standesamt nicht weisungsberechtigt, kann aber rechtliche Hinweise geben.

Du kannst auch im Forum Info4Alien.de fragen. Was z.B. Ausländer- und Personenstandsrecht betrifft, sind da sehr kompetente Leute.


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