Visumantrag CH abgelehnt Hilfe bei Einspruch

16.07.2018 00:18
#1 Visumantrag CH abgelehnt Hilfe bei Einspruch
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neues Mitglied

Hallo zusammen
Leider wurde mein Account noch nicht freigeschaltet deshalb schreibe ich mein anliegen nun hier rein.
Mein Kubanischer Freund und ich haben kürzlich versucht ein Schengenvisum zu beantragen. Dies wurde jedoch kurzerhand wie leider schon befürchtet von der schweizer Botschaft abgelehnt mit der Begründung Nr.9 das die Absicht vor ablauf des Visums die Schengenstaaten wieder zu verlassen nicht festgetellt werden konnte.

Nun wollen wir versuchen eine Einsprache zu erheben haben jedoch keine Ahnung wie dies genau zu machen ist. Die Informationen von der Botschaft sind leider nur sehr knapp zusammengefasst, dass man die Einsprache dem SEM senden soll inkl. 200Fr. Überweisen leider steht nicht einmal wo dies eingezahlt werden soll. Zudem wissen wir auch nicht wie so eine Einsprache gestalltet werden soll/muss. Hat jemand erfahrungen damit oder kennt ihr einen guten Anwalt oder dergleichen der einem bei diesem verfahren unterstützen könnte?

Leider ist uns bewusst das unsere Chancen sehr klein sind da mein Freund, wie ich, erst 23 Jahre alt ist. Ledig, keine Kinder kein Haus oder andere Eingentümer besitzt. Der ist einzige Bonus welchen wir haben ist sein für Kubanische verhältnisse sehr gut bezahlten Job als Gitarrist in einer Band für Touristen.

Zudem fragen wir uns wie um Himmels Willen man beweisen kann rechtzeitig wieder einzureisen.

Ausserdem wundere ich mich ob nicht beim Visumsantrag ein Interview Obligatorisch ist. Bei einem der Dokumente welche wir bei der Ebtscheidung erhalten haben wird nämlich beschrieben aufgrund der Dokumente und des Interviews kommen sie zu diesem Schluss. Bla bla ein Interviewe wurde jedoch nie durchgeführt!


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16.07.2018 07:53
#2 RE: Visumantrag CH abgelehnt Hilfe bei Einspruch
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Rey/Reina del Foro

Schau mal unter Einladungen von cubanischen Staatsbürgern, da findest Du alles.
Die Chance für eine erfolgreiche Remonstration sehe ich hier leider nicht, da ihr
seine Lebensumstände nicht verbessern koennt.

Eine Rückkehrbereitschaft kann keiner Nachweisen, deshalb wird sie ja auch so gern
als Ausrede der Botschaft genutzt😎

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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16.07.2018 11:04
avatar  Drea!
#3 RE: Visumantrag CH abgelehnt Hilfe bei Einspruch
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sehr erfahrenes Mitglied

Hallo, wir haben bei der deutschen Botschaft nach Ablehnung remonstriert und wie es aussieht hat man bei der Remonstration entweder Glück oder Pech. Probiere es auf jeden Fall!!! Wie das organisatorisch läuft kann ich dir nicht für die Schweiz sagen. Bei der deutschen Botschaft konnte man Hilfe per Mail bekommen wenn man freundlich gefragt hat. Vielleicht klappt das bei euch auch. Einen Anwalt braucht man für soetwas meiner Meinung nach nicht.

Die Remonstration ist Prosa! Ich habe seitenlang geschrieben wie gut es meinem Freund in Kuba geht, wie sehr seine Familie auf ihn und das Gehalt angewiesen ist, wie gut er mit dem System einverstanden ist. Er möchte einfach mal als Tourist nach Europa kommen (stimmte ja auch) und eine neue Kultur/Klima/Landschaft kennenlernen. Bleib auf jeden Fall bei der Wahrheit in dem Brief. Bei uns hat es geklappt, bei anderen nicht. Lass dich nicht von den vielen negativen Erfahrungsberichten abschrecken. Diejenigen die Erfolg haben schreiben das hier einfach weniger ins Forum als die, die Hilfe bei Misserfolg suchen.

Falls es euch hilft steht hier unsere ganze Schengenvisums Geschichte: Erfahrungsbericht Schengenvisum 90 Tage/ Halbjahr Typ C inkl. Remontrationsverfahren

Ich wünsche euch viel Erfolg und alles Gute!
Andrea


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16.07.2018 11:32 (zuletzt bearbeitet: 16.07.2018 11:34)
#4 RE: Visumantrag CH abgelehnt Hilfe bei Einspruch
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Drea! im Beitrag #3
.. Ich habe seitenlang geschrieben wie gut es meinem Freund in Kuba geht, wie sehr seine Familie auf ihn und das Gehalt angewiesen ist, wie gut er mit dem System einverstanden ist. ...



Wahrscheinlich lachen die heute noch über diese Zeilen in der Botschaft, das sind natürlich alles Luschen und leben nicht selbst dort....

Ansonsten geb ich Dir Recht. Versuchen kann man es, ob es dann etwas bringt, ist die andere Frage....

Man sollte immer Realist bleiben, auch wenn es weh tut. "2 von und zu habe nichts" und dann ein Tourivisa

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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16.07.2018 18:33 (zuletzt bearbeitet: 16.07.2018 18:34)
avatar  Ralfw ( gelöscht )
#5 RE: Visumantrag CH abgelehnt Hilfe bei Einspruch
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Ralfw ( gelöscht )

Hallo @Suprrsonicc, ich habe vor geraumer Weile den ganzen Prozess erfolgreich durchgestanden. Der Prozess hat sich eventuell in der Zwischenzeit etwas geändert, das kann ich aber aus dem was ich im Netz gefunden habe nicht wirklich beurteilen.
Mitte April 2005 (wie doch die Zeit vergeht) wurde der Visumsantrag für meine damalige Freunding (heutige Frau ) abgelehnt. Ich war damals dabei, d.h. mit auf der Botschaft und habe mich direkt erkundigt was ich für weitere Möglichkeiten hätte. Ich habe dann direkt auf der Botschaft Einspruch, bzw. ein neues Gesuch gestellt. Dieses Gesuch ging dann von der Botschaft in Havana ans Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern. Von dort wurde es weitergeleitet an die kantonale Fremdenpolizei (heute Amt für Migration). Ich habe dann relativ rasch mit der Fremdenpolizei Kontakt aufgenommen, dies um proaktiv mögliche Fragen beantworten zu können, bzw. ein bisschen "Werbung" für mein Gesuch zu machen. Ich konnte aber auch belegen, dass wir uns schon länger kannten (=4 Jahre), was sicher kein Nachteil war. Danach musste ich nochmals einige Unterlagen nachreichen (Betreibungsregisterauszug und notariell beglaubigte Verpflichtungserklärung) und einige Fragen beantworten. Kurz darauf haben wir das Visa erhalten. Ich weiss nicht ob es ohne den direkten Kontakt zum Migrationsamt geklappt hätte; wir hatten eine sehr verständnisvolle Sachbearbeiterin welche wohl auch eine gewisse Entscheidungs- oder Empfehlungskompetenz hatte.
Das Visum haben wir dann Mitte Juli erhalten und in die Schweiz ist sie dann Ende September gekommen, so richtig für den nebligen Herbst zu begrüssen.... Die Verzögerung war aber teilweise bedingt dadurch, dass sie damals eben noch spezielle Ausreisepapiere (Carta Blanca, da lacht das Herz aller angegrauten Foristen ) benötigte, was halt ein Prozess mit cubanischer "Admingeschwindigkeit" war.

Der Antrag kann aber wohl auch direkt beim Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern eingegeben werden. Ich vermute mal (dies müsstest Du aber abklären), dass von dort dann der Prozess immer noch wie früher verläuft, d.h. entscheiden tut das kantonale Migrationsamt. Dann wäre es wohl auch gut zu versuchen direkt Kontakt aufzunehmen, damit ist dann Dein Fall nicht nur ein "Aktenkennzeichen". Du musst da aber sicher eine glaubwürdige Geschichte haben wieso Du sicher bist, dass er wieder ausreist.

Information findest Du auch unter Punkt 6:
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/the...igertem%20Visum

Zitat:
Wenn das Visum verweigert wurde, besteht die Möglichkeit eine Einsprache zu erheben. Die Verweigerung wird dem Antragsteller mit dem ausgefüllten Formular Visumverweigerung mitgeteilt. Dies stellt gemäss Anhang 10 Visahandbuch I mit SEM-Ergänzungen eine anfechtbare Verfügung dar. Gegen diese Visumverweigerung kann innerhalb von 30 Tagen ab Eröffnung schriftlich (Deutsch, Französisch, Italienisch) und begründet Einsprache erhoben werden. Der Gastgeber des Gesuchstellers in der Schweiz oder dessen bevollmächtigte Vertreter können die Einsprache hier einreichen:
Staatssekretariat für Migration (SEM)
Quellenweg 6
3003 Bern-Wabern
Bei Fehlen eines Gastgebers oder eines bevollmächtigten Vertreters kann die Beschwerde auch auf der Auslandvertretung eingereicht werden.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) erhebt für die Behandlung der Einsprache einen Kostenvorschuss. Die Bezahlung des verlangten Kostenvorschusses ist Voraussetzung für die Behandlung der Einsprache (Eintretensvoraussetzung).


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17.07.2018 09:38
#6 RE: Visumantrag CH abgelehnt Hilfe bei Einspruch
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neues Mitglied

Vielen Dank für eure Hilfe ich werde mich nun mal direkt beim SEM melden und fragen wie ich am besten vorgehen soll.
Lg


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17.07.2018 13:13
avatar  tom2134
#7 RE: Visumantrag CH abgelehnt Hilfe bei Einspruch
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Forums-Senator/in

Du kannst es beim nächsten Mal mit einem Sprachvisum probieren, da soll die Zulassungsrate höher sein.


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