Heirat in Kuba

25.06.2008 18:50 (zuletzt bearbeitet: 23.05.2011 19:46)
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#1 Heirat in Kuba
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Rey/Reina del Foro

Zur Heirat in Kuba sind folgende Dokumente nötig, die zuvor vom kubanischen Konsulat zu beglaubigen sind. Alle Dokumente dürfen vom Ausstellungsdatum zur Heirat nicht älter als 6 Monate sein. In Kuba selbst können Sie dann innerhalb von zwei bis drei Tagen in der Consultoría Jurídica Internacional heiraten, die es in allen Provinz-Hauptstädten gibt. Kosten ca. 800 CPC.

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist zur Heirat in Kuba nicht zugelassen

Bei Heirat in Kuba zwischen einem Deutschen und einem kubanischen Bürger

1. Internationale Geburtsurkunde: muss von der Bezirksregierung, Regierungspräsidium (in Berlin: vom Standesamt I) oder Behörde für Inneres vorbeglaubigt sein.
Bei einem deutschen Staatsbürger oder ausländischen Bürger, der nicht in Deutschland geboren wurde, muss die Geburtsurkunde im jeweiligen Land der Geburt vom kubanischen Konsulat legalisiert werden.

2. Melde-/Aufenthaltsbescheinigung: mit Ledigkeitsnachweis (bei Geschiedenen mit Vermerk „GESCHIEDEN“), von der Bezirksregierung oder Regierungspräsidium (in Berlin vom Standesamt I) vorbeglaubigen lassen und von einem beeideten Übersetzer ins Spanische übersetzen lassen. Die Übersetzung muss ebenfalls vom entsprechenden Landgericht vorbeglaubigt werden.

3. Bei Geschiedenen: Das vom Amtsgericht ausgestellte Scheidungsurteil vom Landgericht oder Amtsgericht vorbeglaubigen lassen und die Übersetzung ins Spanische vom Landgericht vorbeglaubigen lassen. Eine internationale Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk ist nicht zulässig.

4. Bei Verwitweten: Eheurkunde und Sterbeurkunde vor beglaubigen lassen (von wie Punkte 1 und 2) und die Übersetzung ins Spanische vom Landgericht vor beglaubigen lassen, wenn es keine internationalen Dokumente sind; internationale Dokumente m`ssen nicht übersetzt werden.

Bei Heirat in Kuba zwischen zwei nicht kubanischen Bürgern:

1. Internationale, auf Regierungsebene vorbeglaubigte Geburtsurkunde;
2. Auf Regierungsebene vorbeglaubigte Meldebescheinigung mit Nachweis „Ledig“ bzw. „Geschieden“;
3. Vom Landgericht vorbeglaubigte Übersetzung der Meldebescheinigung
4. bei Geschiedenen: das vom Landgericht (oder Amtsgericht) vorbeglaubigte Scheidungsurteil und dessen vom Landgericht vorbeglaubigte Übersetzung;
5. bei Witwern die vorbeglaubigte Heiratsurkunde und vorbeglaubigte Sterbeurkunde, die Übersetzungen ebenfalls vom Landgericht vorbeglaubigen lassen.

Übersetzungen können mit entsprechender Wartezeit auch durch das Konsulat durchgeführt werden, wobei pro angefangener Seite 25,00 € berechnet werden. Die vom Konsulat durchgeführten Übersetzungen müssen vom Konsulat legalisiert werden.

Alle Dokumente, außer dem Scheidungsurteil, das eine beglaubigte Kopie sein kann, müssen im Original vorliegen und dürfen vom Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate zur Heirat in Kuba sein.

Geburts-, Heirats- Sterbeurkunden und Aufenthaltsbescheinigungen müssen nicht übersetzt, sondern nur vorbeglaubigt werden, wenn es internationale Dokumente sind.

Bezahlung
Pro Legalisierung werden 110,00 € in Rechnung gestellt; außerdem ist bei Abfertigung auf postalischem Weg eine Bearbeitungsgebühr von einmalig 25,00 € zu bezahlen; es sind 3,50 € in Briefmarken beizulegen (bei gewünschter Rücksendung als EINSCHREIBEN). Die Bezahlung erfolgt immer im voraus zur Antragstellung per Verrechnungsscheck oder in bar. Überweisungen sind ausnahmslos nicht möglich.

Nach der Hochzeit:
Die Kubanische Heiratsurkunde muss nach vorheriger Übersetzung ins Deutsche durch das ESTI vom deutschen Konsulat in Havanna legalisiert werden, damit sie Rechtskraft für Deutschland hat.
In Deutschland können Sie sich damit ein Familienbuch ausstellen lassen.

Es ist zu empfehlen, dass der kubanische Ehepartner das „Permiso de Residencia en el Exterior“ (PRE) - Genehmigte Wohnsitznahme im Ausland - vor Ort in der Inmigración local beantragt.
(Dies gilt nicht für eine Eheschließung zwischen zwei nicht kubanischen Staatsbürgern)



Wenn Sie in den alten Bundesländern wohnen, wenden Sie sich bitte zur Legalisierung Ihrer Dokumente zuständigkeitshalber an die Botschaft von Kuba, Außenstelle Bonn, Kennedyallee 22-24, 53175 Bonn.
Tel.: 0228-3090, Fax: 0228-309244
e-mail:ofidip-bonn@botschaft-kuba.de

Nos vemos
Dirk

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11.05.2017 21:59 (zuletzt bearbeitet: 11.05.2017 22:16)
avatar  Ruben
#2 RE: Hochzeit auf Kuba - Papiere aus D - aktuelle Infos
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spitzen Mitglied

Botschaft von Kuba
Kubanisches Konsulat
Stavangerstr. 20,
10439 Berlin
Tel. 030- 44 79 31 09
E-mail: recepcion-consulado@botschaft-kuba.de

http://www.cubadiplomatica.cu/alemania


Öffnungszeiten: montags, dienstags und donnerstags, von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr, mittwochs, von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Telefonische Beratung: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, sowie mittwochs von 8:30 Uhr - 11:30 Uhr. Tel.: 030) 44 79 31 09 und (030) 44 73 70 23 für die deutsche Sprache und (030) 44 79 31 05 für die spanische Sprache.
freitags für Publikumsverkehr geschlossen.
Geschlossen an kubanischen Feiertagen.

Information zur Eheschließung mit einem/er ausländischen Staatsbürger/in in Kuba

Einzureichende Unterlagen von ausländischer Seite:

Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburteneintrag, international)
Meldebescheinigung / Aufenthaltsbescheinigung, aus der der Familienstand hervorgeht.
Fotocopie des Reisepasses

außerdem sind einzureichen:
von Geschiedenen: Scheidungsurteil
von Verwitweten: Heiratsurkunde der vorherigen Heirat und Sterbeurkunde des/der Ehepartners/in

Zur Ausfertigung eines deutschen Dokuments, das in Kuba Rechtsgültigkeit besitzen soll, muß zunächst die Unterschrift des Beamten, der das Originaldokument ausgestellt hat, vom zuständigen entsprechenden Landgericht bzw. der Bezirksregierung beglaubigt werden. Nach Erfüllung dieser Voraussetzung, muß das Dokument in die spanische Sprache durch einen beeidigten Überestzer übersetzt werden und die Unterschrift des Übersetzers ebenfalls von den vorgenannten amtlichen Stellen anerkannt werden.

Sowohl das beglaubigte Originaldokument, als auch dessen Übersetzung, müßen anschließend von unserer Konsularabteilung legalisiert werden. Die festgelegte, zu entrichtende Konsulargebühr je Legalisation beträgt €110,--.

Nach Wahl kann das deutschsprachige, beglaubigte Dokument aber auch direkt an unsere Konsularabteilung zur Übersetzung gesandt werden. In diesem Fall ist auch die Legalisierung des deutschen Originaldokuments und die Zertifizierung der Übersetzung erforderlich. Die Gebühr für die Übersetzung beträgt € 25,-- pro Seite des Originals. Die Gebühr für die Legalisierung pro Dokument beträgt € 110.- und die Zertifizierung pro Übersetzung beträgt €110.

Die Konsulargebühren bei persönlicher Erscheinung in der Konsularabteilung sind in bar zu begleichen.

Sie können diesen Dienst, wie andere konsularische Dienstleistungen, auch durch nicht-persönlichen Vorgang beantragen, für den einen zusätzlichen Betrag in Höhe von € 25 .- (Artikel 27 1a der Regelung über Konsulargebühren) zu berechnen ist. Unter nicht-persönlichem Vorgang versteht man alle Formalitäten, die durch die Konsularabteilung ohne das Erscheinen des Interessierten zu erledigen sind, entweder auf dem Postwege oder durch eine dritte Person. In diesem Fall senden Sie uns auch einen ausreichend frankierten Rückumschlag mit korrekter Adresse und mind. € 3.50 in Briefmarken für die Rücksendung Ihrer Dokumente per Einschreiben.

Falls Sie den Antrag per Post stellen, legen Sie bitte eine Note bei, wo Sie Ihren Antrag genau erklären und Ihre Telefonnummer sowie E-mail Adresse geben, um Ihnen kontaktieren zu können, falls irgendetwas zu klären wäre.

Einzureichende Unterlagen von kubanischer Seite:

Personalausweis
bei Geschiedenen: Scheidungsurteil
bei Verwitweten: Sterbeurkunde des/der Ehepartners/in

Ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit muss die Eheschließende eine ärztliche Bescheinigung über das Nichtbestehen einer Schwangerschaft vorlegen, falls nach der letzten Scheidung noch keine 301 Tage vergangen sind.

Wichtiger Hinweis: Es ist unbedingt notwendig, Zahlungen an die Konsularabteilungen, die auf dem Postwege erfolgen, mit einer in Deutschland ansässigen Bank ausgestellten Verrechnungsschecks (ab dem 1. November werden nur von der jeweiligen Bank zertifizierten oder bestätigten Verrechnungsschecks akzeptiert werden) zu begleichen, da die Postämter nicht für den Verlust von Bargeld aufkommen und darauf verweisen, dass es verboten ist, Bargeld per Post zu versenden auch wenn dies per Einschreiben geschieht. Banküberweisungen sind auch möglich. Dabei weisen wir aber darauf hin, dass solange wir die schriftliche Nachricht der eingegangenen Einzahlung von der Bank nicht bekommen, können wir mit der Bearbeitung Ihres Antrags nicht anfangen. Egal welche den Bezahlungsweg sein sollte, geben Sie bitte immer den genauen richtigen Betrag. Alle auf dem Postwege gestellte Anträge, die unsere Konsularabteilung erreichen und in bar begliechen werden, werden ohne Ausnahme an Absender zurückgeschickt und die Konsularabteilung haftet nicht für eventuelle Verluste von auf diesen Wege gesandten Gelder. Wir danken im voraus für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.


Im Fall von nicht persönlischer Erscheinung im Konsulat muss man eine extra Gebühr von 25 Euro pro jede Person zahlen, egal ob man Familienangehörige ist oder nicht. Ausgenommen sind nur die Minderjährigen und die Behinderten.

Im Fall von den Formalitäten, die auf dem Postwege beantragt werden (auch nicht persönlicher Erscheinung), muss man ebenfalls die extra Gebühr von 25 Euro für jede Person zahlen, die die Formalität beantragt, auch wenn diese Minderjährige oder Behinderte sind.


Falls Sie den Betrag per Überweisung bezahlen wollen, sollen Sie es an die folgende Bankverbindung machen:

Berliner Bank
Kontoinhaber: Botschaft von Kuba
IBAN:DE97 1007 0848 0526 7588 00
BIC: DEUTDEDB110


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