Eidesstattliche Erklärung

06.02.2008 20:51
avatar  salsera ( gelöscht )
#1 Eidesstattliche Erklärung
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salsera ( gelöscht )

Hallo zusammen, bin neu hier, hab aber gleich eine Frage:

Thema: Eidesstattliche Erklärung Hier: - Verpflichtung des Einladenden, die finanzielle und rechtliche Verantwortung für den Eingeladenen zu tragen. - Was ist hier mit rechtliche Verantwortung gemeint?

Wenn man also jemanden eingeladen hat und diese Person nicht nach Kuba zurückkehrt, sondern sich innerhalb der Schengenstaaten absetzt, hat dann diese "Eidesstattliche Erklärung" irgendwelche Konsequenzen für den Einladenden? Oder kann man generell belangt werden, wenn die kubanische Person nicht nach Kuba zurückkehrt?

Hat jemand Erfahrungen mit einer solchen Situation gemacht?

Saludos Salsera


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06.02.2008 20:58
avatar  stendi
#2 RE: Eidesstattliche Erklärung
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habe dich für alle themenbereiche freigeschaltet und kannst bitte jetzt die "suchfunktion"
nutzen.
dieses thema wurde sehr häufig behandelt.

stendi


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