2012 sind 4002.-EUR Unterstützungsleistungen nach Kuba absetzbar! Steuerbescheide sind hier systematisch falsch

24.06.2013 23:33
avatar  Piropo
#1 2012 sind 4002.-EUR Unterstützungsleistungen nach Kuba absetzbar! Steuerbescheide sind hier systematisch falsch
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sehr erfahrenes Mitglied

Die aktuell verwendete Software der Finanzämter berücksichtigt bei der Absetzbarkeit von Unterstützungsleistungen nicht, dass sich der zulässige Höchstbetrag für Unterstützungsleistungen nach Kuba im Jahr 2012 geändert hat:

Das BMF hat mit Schreiben vom 04.10.2011 - IV C 4 - S 2285/07/0005 :005 eine neue ab 2012 geltende Ländergruppeneinteilung - veröffentlicht. Nach diesem BMF-Schreiben ergeben sich bei der Ländergruppeneinteilung ab VZ 2012 u.a. folgende Änderungen: Kuba wechselt von der Ländergruppe 4 nach Ländergruppe 3.

Damit ändert sich der zulässige Höchstbetrag für Unterstützungsleistungen von 2001.-€ auf 4002.-€.
Meine belegten Unterhaltsaufwendungen von mehr als 2001.-€ wurden zunächst auf diesen Höchstbetrag im Steuerbescheid reduziert. Nach Einspruch wurde dies binnen 2 Wochen korrigiert.


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25.06.2013 05:13 (zuletzt bearbeitet: 25.06.2013 05:14)
#2 RE: 2012 sind 4002.-EUR Unterstützungsleistungen nach Kuba absetzbar! Steuerbescheide sind hier systematisch falsch
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Rey/Reina del Foro

Für die meisten wohl zu späte Erkenntnis. Der brave Steuerbürger wird seine EK-Steuererklärung 2012 pflichtgemäß spätestens bis Ende Mai elektronisch, also längst abgegeben haben. Ob sich da im Nachhinein noch was manipulieren läßt entzieht sich meiner Kenntnis.


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25.06.2013 07:53
#3 RE: 2012 sind 4002.-EUR Unterstützungsleistungen nach Kuba absetzbar! Steuerbescheide sind hier systematisch falsch
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Rey/Reina del Foro

Zitat von el loco alemán im Beitrag #2
Ob sich da im Nachhinein noch was manipulieren läßt entzieht sich meiner Kenntnis.

Letzten Satz des OP lesen, hülfte.

--
La vida debería ser amarilla... amar y ya.

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25.06.2013 07:55
avatar  dirk_71
#4 RE: 2012 sind 4002.-EUR Unterstützungsleistungen nach Kuba absetzbar! Steuerbescheide sind hier systematisch falsch
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Piropo im Beitrag #1

Das BMF hat mit Schreiben vom 04.10.2011 - IV C 4 - S 2285/07/0005 :005 eine neue ab 2012 geltende Ländergruppeneinteilung - veröffentlicht. Nach diesem BMF-Schreiben ergeben sich bei der Ländergruppeneinteilung ab VZ 2012 u.a. folgende Änderungen: Kuba wechselt von der Ländergruppe 4 nach Ländergruppe 3.



Siehe:
http://treffer.nwb.de/completecontent/dm...t/000419489.htm

Nos vemos
Dirk

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25.06.2013 08:01 (zuletzt bearbeitet: 25.06.2013 08:02)
avatar  R.Bost
#5 RE: 2012 sind 4002.-EUR Unterstützungsleistungen nach Kuba absetzbar! Steuerbescheide sind hier systematisch falsch
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Cubaliebhaber/in

.
bei mir wurden auch nicht alles anerkannt. Auf meinen Einspruch bekam ich ein Schreiben, das aus Sicht des Finanzamtes kein Fehler vorliegt und ich den Einspruch zurück ziehen soll. Hab ich nicht gemacht sondern das BMF-Schreiben mit dazu gelegt.
Mal schauen.

r.


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26.06.2013 09:16
#6 RE: 2012 sind 4002.-EUR Unterstützungsleistungen nach Kuba absetzbar! Steuerbescheide sind hier systematisch falsch
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Forums-Senator/in

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29.06.2013 09:29
#7 RE: 2012 sind 4002.-EUR Unterstützungsleistungen nach Kuba absetzbar! Steuerbescheide sind hier systematisch falsch
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Top - Forenliebhaber/in

Im "Elster" in der "online" -Hilfe steht Kuba mit besagten 4000 Euros "schon" in der Tabelle.
Leider liegt aber doch die zumutbare Belastung auch ziemlich hoch; bei 1 bis 8 % vom Brutto, oderrr?

Alles wird gut, immer nur lächeln!

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29.06.2013 09:54
#8 RE: 2012 sind 4002.-EUR Unterstützungsleistungen nach Kuba absetzbar! Steuerbescheide sind hier systematisch falsch
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Top - Forenliebhaber/in

...wie weist ihr den Geldfluss nach? Überweisen...geht das überhaupt noch bei irgendeiner Bank? Wenn man, wie wir, auf die eigene KK einzahlt und drüben hebt irgendwer ab... dann riecht es ja -fürs FA- förmlich nach offshore leaks, oderrr?

Alles wird gut, immer nur lächeln!

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29.06.2013 10:04
#9 RE: 2012 sind 4002.-EUR Unterstützungsleistungen nach Kuba absetzbar! Steuerbescheide sind hier systematisch falsch
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Forums-Senator/in

Also ich mach das so.Kontoauszug mit Abuchung in Deutschland. Zeitnaher Flug . Umtauschbeleg der Bank auf Kuba. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel ein Monatseinkommen als Bargelduebergabe. In NRW auf alle Fälle. Ich weiß das die in Ostdeutschland auf den Finazamt da recht zurückhaldent sind.


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29.06.2013 10:26
avatar  George1
#10 RE: 2012 sind 4002.-EUR Unterstützungsleistungen nach Kuba absetzbar! Steuerbescheide sind hier systematisch falsch
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Montishe im Beitrag #9
Ich weiß das die in Ostdeutschland auf den Finazamt da recht zurückhaldent sind.


Könnte ich nicht sagen - bei mir akzeptieren die sogar den Dauerauftrag auf meine eigenen CC
War im ersten Jahr etwas schwierig warum ich Zahlungen an mich selbst von der Steuer absetzen wollte.
Nachdem ich denen die Mehrkosten für monatliche Überweisungen aufaddiert habe - wurde dann die CC-Überweisung anerkannt.
Seit dem gibt es keine Probleme mehr.

Bin nur gespannt, wenn es sich unter den Cubinen herumspricht, das jetzt 4002 Euronen abgesetzt werden können

_________
Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)


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29.06.2013 12:43
#11 RE: 2012 sind 4002.-EUR Unterstützungsleistungen nach Kuba absetzbar! Steuerbescheide sind hier systematisch falsch
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Top - Forenliebhaber/in

...gut zu wissen...aber die zumutbare Belastung... oder seid ihr so arme Schlucker oder habt so viele Kinder und Kinderbetreuungskosten oder noch andere arme Verwandtschaft, so dass ihr da wesentlich drüber kommt und sich der Papierkram halbwegs lohnt. Oder verstehe ich das falsch mit der "zumutbaren B."?

Alles wird gut, immer nur lächeln!

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29.06.2013 13:12
#12 RE: 2012 sind 4002.-EUR Unterstützungsleistungen nach Kuba absetzbar! Steuerbescheide sind hier systematisch falsch
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Top - Forenliebhaber/in

...zumal Kinderbetreuung garkeine a. B. mehr ist, sondern Sonderausgabe bzw. Werbungskosten... was bleibt denn da noch?? Seid ihr so furchtbar krank oder muss man gleich Schwiegermama und auch noch die Oma mitunterstützen? Sorry, dass ich so naive Fragen stelle aber bei mir steht unterm Strich immer fast Null und davon 20% sind dann fast nochweniger...

Alles wird gut, immer nur lächeln!

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29.06.2013 15:01
avatar  R.Bost
#13 RE: 2012 sind 4002.-EUR Unterstützungsleistungen nach Kuba absetzbar! Steuerbescheide sind hier systematisch falsch
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Cubaliebhaber/in

.
bei Unterstützungsleistungen gibt es keine zumutbare Belastung. Die zählen ab dem 1. Euro.

r.


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30.06.2013 00:43
#14 RE: 2012 sind 4002.-EUR Unterstützungsleistungen nach Kuba absetzbar! Steuerbescheide sind hier systematisch falsch
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Top - Forenliebhaber/in

Ok. Danke...war falsch informiert.

Alles wird gut, immer nur lächeln!

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02.07.2013 12:50 (zuletzt bearbeitet: 02.07.2013 12:53)
avatar  clara
#15 RE: 2012 sind 4002.-EUR Unterstützungsleistungen nach Kuba absetzbar! Steuerbescheide sind hier systematisch falsch
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Forenliebhaber/in

Frage an die Steuerfüchse. Kann ich irgendwie folgende Ausgaben absetzen, obwohl wir da noch nicht verheiratet waren und er nur zu Besuch?

- Kranken/Haftpflichtversicherung
- Sprachkurs Deutsch


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02.07.2013 13:24 (zuletzt bearbeitet: 02.07.2013 13:25)
#16 RE: 2012 sind 4002.-EUR Unterstützungsleistungen nach Kuba absetzbar! Steuerbescheide sind hier systematisch falsch
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Rey/Reina del Foro

Zitat von clara im Beitrag #15
Frage an die Steuerfüchse. Kann ich irgendwie folgende Ausgaben absetzen, obwohl wir da noch nicht verheiratet waren und er nur zu Besuch?

- Kranken/Haftpflichtversicherung
- Sprachkurs Deutsch



Er war doch dieses Jahr zu Besuch, oder war das letztes Jahr?

Im Jahr der Eheschließung gilt jedenfalls das ganze Jahr "wie verheiratet". Da sollte es absetzbar sein.

_______________________________________________________

Der Gesunde hat viele Wünsche - der Kranke nur einen.

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02.07.2013 14:14
avatar  clara
#17 RE: 2012 sind 4002.-EUR Unterstützungsleistungen nach Kuba absetzbar! Steuerbescheide sind hier systematisch falsch
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Forenliebhaber/in

Zitat von Flipper20 im Beitrag #16
Zitat von clara im Beitrag #15
Frage an die Steuerfüchse. Kann ich irgendwie folgende Ausgaben absetzen, obwohl wir da noch nicht verheiratet waren und er nur zu Besuch?

- Kranken/Haftpflichtversicherung
- Sprachkurs Deutsch



Er war doch dieses Jahr zu Besuch, oder war das letztes Jahr?

Im Jahr der Eheschließung gilt jedenfalls das ganze Jahr "wie verheiratet". Da sollte es absetzbar sein.


Ne, er war schon letzten Sommer zu Besuch! (Ja, ich weiß, ich bin etwas spät dran mit der Steuererklärung..)


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02.07.2013 21:08
#18 RE: 2012 sind 4002.-EUR Unterstützungsleistungen nach Kuba absetzbar! Steuerbescheide sind hier systematisch falsch
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Rey/Reina del Foro

Wer hat Lust, 4002.- € p.a. steuerlich geltend zu machen? Ich ziehe in die Karibik, du sendest mir das Geld. Wär doch ne prima Idee und "win-win" Situation.


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12.07.2013 15:33
#19 RE: 2012 sind 4002.-EUR Unterstützungsleistungen nach Kuba absetzbar! Steuerbescheide sind hier systematisch falsch
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super Mitglied

Zitat von el loco alemán im Beitrag #18
Wer hat Lust, 4002.- € p.a. steuerlich geltend zu machen? Ich ziehe in die Karibik, du sendest mir das Geld. Wär doch ne prima Idee und "win-win" Situation.


Dann müsste ich Dich aber heiraten oder Du mich adoptieren. Wie soll das denn sonst überhaupt möglich sein?

Saludos

Pilonero


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