Arbeitsnachweis für Schengenvisum

21.02.2008 12:05
avatar  candela
#1 Arbeitsnachweis für Schengenvisum
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super Mitglied

Mein Novio war nun von Juli'07 bis jetzt zweimal hier bei mir. Einmal für 4 und einmal für 8 Wochen. Nun steht die 3. Einladung für Ende Mai an (hoffe jetzt endlich mal 3 Monate zu bekommen). Ein liebes Forumsmitglied hat die Papiere - Versicherung und Verpflichtungserklärung - dieser Tage mit auf die Isla genommen. Nun hat mein Novio keine Arbeit mehr auf Kuba (wg. längerem Aufenthalt hier in Deutschland hat er sie verloren), demzufolge bekommt er auch keinen Arbeitsnachweis und/oder Urlaubsbescheinigung. Was tun? Ist diese Arbeitsbescheinigung zwingend notwendig? Was können wir/kann ich/kann er nun tun? Bitte nur hilfreiche Infos und keine Kommentare wie 'Heiratsvisum, da brauchst dieses Papier nicht' o.ä. Danke!


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21.02.2008 13:35
avatar  candela
#2 RE: Arbeitsnachweis für Schengenvisum
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super Mitglied

Keiner eine Lösung parat


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21.02.2008 13:58
avatar  Sharky
#3 RE: Arbeitsnachweis für Schengenvisum
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Top - Forenliebhaber/in

er gibt dann halt auf der D- Botschaft als Beruf "amo de casa" an,
dann braucht er auch keine Urlaubsbescheinigung.
Die Rückkehrbereitschaft ist ja durch die 2 vorherigen Besuche im
Schengenland gewährleistet.

Salu2 Sharky


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21.02.2008 14:53
#4 RE: Arbeitsnachweis für Schengenvisum
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Forums-Senator/in

Eine Arbeits-/Urlaubsbescheinigung ist nicht zwingend, aber hilfreich.
Seine Rückkehrwilligkeit hat er schon 2 x unter Beweis gestellt, das sollte für ihn sprechen.
Du weißt es selbst am Besten, eine Garantie für die Visa Erteilung gibt es nicht.


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21.02.2008 15:02 (zuletzt bearbeitet: 21.02.2008 15:03)
avatar  ( Gast )
#5 RE: Arbeitsnachweis für Schengenvisum
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( Gast )
Zitat von flicflac
Seine Rückkehrwilligkeit hat er schon 2 x unter Beweis gestellt, das sollte für ihn sprechen.

Schon einmal reicht, um garantiert ein Besuchsvisum erteilt zu bekommen. Was sollte die Botschaft auch vortragen können, was gegen die Rückkehrbereitschaft spricht. Doch nur wenn Candela schreibt -und er dies bestätigt-, dass beiden sehr ineinander verliebt sind und sich nicht mehr trennen wollen.

Flicflac, war das nicht der Grund, warum sie in Deinem Fall ablehnten und nur bereit waren ein Heiratsvisum zu erteilen? Jetzt würden sie dies eh nicht mehr machen, sondern bei einem Liebesgesäusel dem Antragsteller eine Liste mit den Sprachschulen in Havanna in die Hand drücken.


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21.02.2008 15:07
avatar  candela
#6 RE: Arbeitsnachweis für Schengenvisum
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super Mitglied

Zitat von flicflac
Eine Arbeits-/Urlaubsbescheinigung ist nicht zwingend, aber hilfreich.
Seine Rückkehrwilligkeit hat er schon 2 x unter Beweis gestellt, das sollte für ihn sprechen.
Du weißt es selbst am Besten, eine Garantie für die Visa Erteilung gibt es nicht.

_____________________

Steht aber doch - ich mein auf der Botschaftsseite - bei den geforderten Unterlagen. Da steht Arbeits-/Urlaubsbescheinigung. Und ohne gibt es keine Probleme - sicher?? Ich weiß nicht, da hab ich schon wieder Knoten im Magen


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21.02.2008 15:09
avatar  candela
#7 RE: Arbeitsnachweis für Schengenvisum
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super Mitglied

Zitat von Esperanto2
[quote="flicflac"]Seine Rückkehrwilligkeit hat er schon 2 x unter Beweis gestellt, das sollte für ihn sprechen.

Schon einmal reicht, um garantiert ein Besuchsvisum erteilt zu bekommen.
--------------
Gibts das irgendwo schriftlich: Einmal reicht um 'garantiert' ein Besuchsvisum erteilt zu bekommen. Du hast doch da bestimmt was auf Lager, damit ich mich - wenn nötig - wieder richtig streiten kann


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21.02.2008 16:53
#8 RE: Arbeitsnachweis für Schengenvisum
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Forums-Senator/in

@Esperanto2
das war locoyuma, bei mir wurde abgelehnt, weil eine längere Bekanntschaft nicht nachgewiesen wurde


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21.02.2008 16:56
avatar  candela
#9 RE: Arbeitsnachweis für Schengenvisum
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super Mitglied

Abgelehnt obwohl schon ein oder mehrmals Kuba verlassen und zurückgekehrt?


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21.02.2008 18:01
avatar  ehemaliges mitglied ( gelöscht )
#10 RE: Arbeitsnachweis für Schengenvisum
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )

Zitat von candela
Zitat von flicflac
Eine Arbeits-/Urlaubsbescheinigung ist nicht zwingend, aber hilfreich.
Seine Rückkehrwilligkeit hat er schon 2 x unter Beweis gestellt, das sollte für ihn sprechen.
Du weißt es selbst am Besten, eine Garantie für die Visa Erteilung gibt es nicht.

_____________________

Steht aber doch - ich mein auf der Botschaftsseite - bei den geforderten Unterlagen. Da steht Arbeits-/Urlaubsbescheinigung. Und ohne gibt es keine Probleme - sicher?? Ich weiß nicht, da hab ich schon wieder Knoten im Magen



Hier Arbeitsbescheinigung:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-C...scheinigung.pdf

Hier Urlaubsbescheinigung:
http://www.sk-office.net/downloads.php?d...scheinigung.pdf


Salu2


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21.02.2008 18:10
avatar  candela
#11 RE: Arbeitsnachweis für Schengenvisum
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super Mitglied

Ich meine nicht ich brauch diese Bescheinigungen, sondern mein Novio auf Kuba für das Visum.


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21.02.2008 18:14
avatar  user ( gelöscht )
#12 RE: Arbeitsnachweis für Schengenvisum
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user ( gelöscht )

Zitat von flicflac
Eine Arbeits-/Urlaubsbescheinigung ist nicht zwingend, aber hilfreich.
Seine Rückkehrwilligkeit hat er schon 2 x unter Beweis gestellt, das sollte für ihn sprechen.
Du weißt es selbst am Besten, eine Garantie für die Visa Erteilung gibt es nicht.


man sagt, ohne diese bescheinigung geht nix!


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21.02.2008 18:32
avatar  candela
#13 RE: Arbeitsnachweis für Schengenvisum
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super Mitglied

Na, was denn nun? Geht nix oder geht ohne Probleme weil Vertrauensschutz etc.?


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21.02.2008 18:56
avatar  ( Gast )
#14 RE: Arbeitsnachweis für Schengenvisum
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( Gast )

Zitat von candela
Vertrauensschutz

Du wirst sehen, es geht. Das mit dem Vertrauensschutz war sogar auf einer früheren Internetseite der deutschen Botschaft in Havanna aufgeführt.

Und zu den Arbeitspapieren hat Flicflac doch schon geschrieben: "Eine Arbeits-/Urlaubsbescheinigung ist nicht zwingend, aber hilfreich." Was gibt da noch hinzufügen? Du weisst dies doch selbst, als in Deinem Fall das Visum Deines Gastes zunächst abgelehnt wurde und erst das nachträgliche Beibringen dieser Dokumente zum Erfolg beitrugen.

Jetzt bedarf es dieser Papiere nicht mehr, nachdem die Rückreisewilligkeit bereits nachgewiesen wurde und nunmehr ein Vertrauensschutz besteht.


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21.02.2008 18:57
avatar  ehemaliges mitglied ( gelöscht )
#15 RE: Arbeitsnachweis für Schengenvisum
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )

Zitat von candela
Na, was denn nun? Geht nix oder geht ohne Probleme weil Vertrauensschutz etc.?


Download wie beschrieben und schick im die Bescheinigungen, die kann er dann selber ausfüllen und bei der Botschaft in la Habana abgeben.

Salu2


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21.02.2008 19:51
avatar  jan
#16 RE: Arbeitsnachweis für Schengenvisum
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jan
Rey/Reina del Foro

und nunmehr ein Vertrauensschutz besteht.

Vertrauensschutz gegü. cubis

Nachgewiesen ist nix.

Er ist nur 2x zurückgekehrt. Mehr nicht.

Aber ob diesmal auch?
Nix wie weg ist doch die Devise

21.02.2008 20:06
avatar  ( Gast )
#17 RE: Arbeitsnachweis für Schengenvisum
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( Gast )

Zitat von jan
Vertrauensschutz gegü. cubis

Du Witzbold mit Deiner langen Chamäleonzunge. Ein Glück für alle die zur Botschaft müssen, dass Dich dort als potenziellen Schikaneur niemand will.


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21.02.2008 20:26
avatar  candela
#18 RE: Arbeitsnachweis für Schengenvisum
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super Mitglied

@locoyuma: Die Papiere soll er selbst ausfüllen? Problem, weil auf deutsch und Problem, weil drunter steht doch Stempel/Unterschrift des Arbeitgebers, den er nicht mehr hat.


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23.07.2008 00:19
#19 RE: Arbeitsnachweis für Schengenvisum
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sehr erfahrenes Mitglied

Zitat von Esperanto2

Du wirst sehen, es geht. Das mit dem Vertrauensschutz war sogar auf einer früheren Internetseite der deutschen Botschaft in Havanna aufgeführt.


Mag sein. Trotzdem wurde meinem damals zukünftigen Eheweib das Besuchsvisum verweigert. Trotz vorheriger erfolgreicher Einladung durch mich. Von daher wäre ich etwas vorsichtiger bei Garantieerklärungen.

Zitat von Esperanto2

Jetzt bedarf es dieser Papiere nicht mehr, nachdem die Rückreisewilligkeit bereits nachgewiesen wurde und nunmehr ein Vertrauensschutz besteht.

Also, ich habe gerade so einen Fall. Einladung der kubanischen Schwester, die schon zweimal für je drei Monate in Dland war. Das liegt allerdings schon ein paar Jahre zurück: 1996 und 1998.

Meine Frage: wann "verjährt" dieser Vertrauensschutz, bzw. ist ein vorheriger Aufenthalt kein so starkes Argument mehr für demonstrierte Rückkehrbereitschaft?

Genügt die Vorlage des damaligen (jetzt nat. ungültigen) Reisepasses mit den zwei deutschen Visa der Beweispflicht?

Gracias y saludos de

Le Baron


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